Online Werbung - Opt-in - aber wie?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 20.09.2011

89,9 Prozent der Befragten nehmen laut Umfrage in Deutschland Online-Werbung in Kauf, wenn die von ihnen besuchten Websites dafür kostenlos zugänglich bleiben. Nur 8,7 Prozent würden für werbefreie Auftritte auch Geld bezahlen.

Heißt das, dass wir damit der gezielten Werbung unter Ausnutzung von Benutzerprofilen Tür und Tor geöffnet ist (verhaltensgesteuerte Werbung = behavioral advertisement)?  Zumindest besteht hier ein wichtiges Konfliktfeld zwischen den Anbietern von Online-Diensten und den Datenschützern.

Das Internet Advertising Bureau (IAB) und die European Advertising Standards Alliance (EASA) haben vor einigen Wochen Empfehlungen für verhaltensgesteuerte Werbung und den damit verknüpften Einsatz von Cookies abgegeben. Demnach soll ein kleines Icon in einem Werbebanner die Surfer über die Verwendung der «Kekse» aufklären und ihnen eine Möglichkeit zum Einspruch gegen Aufzeichnung des Nutzungsverhaltens geben. Dieser Opt-out-Mechanismus geht den EU Aufsichtsbehörden  nicht weit genug. Die neuen EU-Vorgaben verlangten eine «informierte Einwilligung» in eine Verfolgung der Online-Aktivitäten durch Cookies, meinte die sog. Artikel-29-Arbeitsgruppe der Datenschutzbeauftragten der EU.

Wie sehen Sie diesen Konflikt? Wie kann der nach EU-Recht vogesehene Opt-in (z.B. bei der Plazierung von Cookies) praktisch umgesetzt werden?

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7 Kommentare

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Wer eine Umfrage zur Akzeptanz von - interessengerechten - Werbeeinblendungen mit der - brisanten - Problematik der Generierung von Nutzerprofilen durch cookies verbindet, versucht eine Verharmlosung.

Selbst wenn von Datenschützern durchaus anerkannt wird, dass sich derzeit durch die Generation-Facebook allgemein die sozialen Maßstäbe hinsichtlich der adäquaten Grenzen einer Preigabe der Privatsphäre ein Stückweit verschieben, so bedeuten umfassende Internet-Nutzungsprofile die größte denkbare Gefahr für den Datenschutz.

Facebook arbeitet gerade daran, die Bildung solche Nutzerprofile durch neue Variationen des Like-Buttons zu intensivieren.

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axel.spies schrieb:

Wie kann der nach EU-Recht vogesehene Opt-in (z.B. bei der Plazierung von Cookies) praktisch umgesetzt werden?

 

Praktisch? Gar nicht. Und das ist auch gut so.

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Mit einem Opt-in sind cookies vergleichsweise gut bedient, denn zu Zeiten der BVG-Entscheidungen "Peepshow" und "Zwergenweitwurf" wäre nichteinmal eine Individualvereinbarung zulässig gewesen.

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@Rene

Traditionell gilt: Leistung gegen Geld, sonst Diebstahl/Erschleichung; im Softwarevertrieb und Internet gilt hingegen oftmals: Leistung gegen Werbung, sonst ...?

Das Ganze gerät doch nur dadurch ins Ungleichgewicht wie etwa bei der Schuldenkrise mit der wie auch immer unausweichlichen Katastrophe in Griechenland, bei der die Erwerbslosen mit Steinen werfen, die Erwerbstätigen die Steuer hinterziehen und die Unternehmen und das Geld des Land verlassen, der Staat bzw. die Mitgliedstaaten der Sache jahrelang zugeschaut haben. Wer dem Link-Button weiter zuschaut, muss sich nicht wundern, wenn die Internetnutzer mit Kanonen in Form von Proxies, Anonymisierungsdiensten, Skriptverhinderern usw.  sich undifferenziert zur Wehr setzen und damit die oben angesprochenen "interessengerechten Werbeeinblendungen" kollateral unterwandern.

Dabei entbehrt es nicht einer gewissen Komik, wenn etwa Heise aufwändig wie hilflos daran appelliert, der Browsernutzer möge doch ihre URL aus den Werbefiltern herausnehmen.

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Facebook lebt von der Werbung und versucht als ungebändigter Spitzenkonzern alles, um verhaltensgesteuerte Werbung bis zur Grenze des technisch Machbaren auszuloten. Doch dazu muss er das Verhalten von Personen kennen. Aus diesem Verhalten lassen sich entweder durch statistische Verfahren oder durch psychologische/soziologische Algorithmen Voraussagen über das künftige Verhalten treffen. Diese Voraussagen müssen aber nicht zutreffen, wie beispielsweise die Kreditwürdigkeit aufgrund des Wohnortes. Insbesondere liegen sie nicht stets im Interesse des Betroffenen. Auch werden dem Betroffenen die Zusammenhänge nicht transparent sein oder bewusst nicht transparent gemacht werden. Auch kann man das Verhalten wie auch die Persönlichkeit nicht einfach abschütteln wie einen E-Mail-Account, der irgendwann von Erotikwerbung überläuft. Facebook aber sammelt über den Like-Button nicht nur kurzfristige anonyme/pseudonyme Nutzerprofile sondern auch solche, die sich  Identitäten von Facebookseiten zuordnen lassen. Dadurch wird das Verhalten außerhalb von Facebook protokolliert. Nun soll durch die "Timeline" und den Zukauf verschiedenster Dienste (z.B. Musik und Video) auch das Verhalten innerhalb von Facebook analysiert werden, falls Thilo sich durchsetzen sollte. Alles natürlich zum Nutzen der User? Der Konzern glaubt sich moralisch auf der richtigen Seite: Denn die User bezahlen für den ganzen "Spaß" nicht mit Geld sondern mit ihrer Seele.

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Ursache des Problems ist nicht die Cookie-RL und das in ihr enthaltene Opt-in, sondern der nach § 4a BDSG erforderliche Datenschutzhinweis für Trackingcookies, die anders als Sessioncookies nicht durch § 15 Abs. 1 TMG gesetzlich erlaubt sind.

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Danke - mittlerweile gibt es auch Supercookies, die sich gerade ein Kongressausschuss hier in Washington vorknöpft. Zitat:

"Hulu.com and MSN.com were both identified as Web sites using the new kind of tracking method in research from Stanford University and the University of California at Berkeley, the Wall Street Journal reported. Supercookies, which are legal, can re-create a user’s profile information even after he or she has deleted traditional cookies, the report said. Companies also use a tracking method that compares user histories against a set of 1,500 Web sites to build user profiles. Many sites found to be using the method were seemingly unaware of the fact. MSN.com and Hulu both said that they have taken action to deal with the tracking."

http://www.washingtonpost.com/blogs/post-tech/post/lawmakers-call-for-probe-into-supercookies/2011/09/27/gIQAYdo11K_blog.html 

 

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