BGH gegen Sportwetten und Glücksspiel im Internet
von , veröffentlicht am 29.09.2011Der BGH hat gestern, am 28.09.2011, entschieden, dass Glücksspiele und Sportwetten im Internet verboten bleiben (Az: I ZR 92/09).
Der Pressemitteilung des BGH war zu entnehmen, dass der BGH damit den Glücksspielstaatsvertrag in diesem Bereich bestätigt und argumentiert, dass die Bekämpfung der Spielsucht schwerer wiege, als das Recht auf Dienstleistungsfreiheit. Pferdewetten allerdings bleiben danach erlaubt. Die Richter sähen die Regelungen des Glückspielstaatsvertrags im Einklang mit dem europäischen Recht. Der Bundesgerichtshof hat § 5 Abs. 3 GlüStV, der die Werbung für öffentliches Glücksspiel u.a. im Internet verbietet, ebenfalls als wirksam angesehen
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenUlrike Arnold kommentiert am Permanenter Link
Das BGH schreibt doch eindeutig, dass auch Pferdewetten im Internet verboten sind, diese aber zur Zeit von den Bundesländern geduldet werden. Was ist denn nun richtig ? Erlaubt oder verboten ?
Wetter kommentiert am Permanenter Link
Die Pferdewettindustrie scheint also die bessere Lobby zu haben, nicht wahr?
Bubble kommentiert am Permanenter Link
Und was genau besagt das BGH Urteil jetzt für Pokerspieler ins besondere für Poker Sachpreis
Veranstalter??