Bis dass der Tod euch scheidet
von , veröffentlicht am 14.10.2011Sie hatten 2002 geheiratet. Die Ehe blieb kinderlos. Er hat einen Sohn aus erster Ehe.
Trennung April 2009, Zustellung ihres Scheidungsantrages an ihn im Juli 2010.
Er hat sich im Scheidungsverfahren anwaltlich nicht vertreten lassen, gegenüber seiner Ehefrau aber mündlich angekündigt, ihrem Scheidungsantrag im Termin zustimmen zu wollen.
Noch bevor das Gericht terminiert hat stirbt er im Dezember 2010.
Wer erbt sein Vermögen?
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5 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenCN kommentiert am Permanenter Link
Sie bleibt Erbin, Ankündigung genügt nicht, Palandt/Weidlich, § 1933 Rn. 3.
Frank Theumer kommentiert am Permanenter Link
Eine lediglich dem anderen Ehegatten gegenüber erteilte Zustimmung (LG Düsseldorf Rpfleger 1980, 187) reicht ebenso wenig aus wie die bloße Unterzeichnung einer Scheidungsfolgenvereinbarung (OLG Zweibrücken OLGZ 1983, 160; BGHZ 128, 125 = ZEV 1995, 150 m Anm Klumpp).
Beck'scher Online-Kommentar BGB
Hrsg: Bamberger/Roth
Stand: 01.03.2011
Edition: 20
MaxR kommentiert am Permanenter Link
Da die Ehe noch nicht verjährt ist ...Hans-Otto Burschel kommentiert am Permanenter Link
@ CN und Frank Theumer: korrekt
Erben also Sohn und Ehefrau zu 1/2
Hexini kommentiert am Permanenter Link
Das scheint mir dem Willen des Toten zu entsprechen. Er hat die Scheidung nicht eingereicht, er wollte wahrscheinlich an der Ehe festhalten und gab seine Zustimmung nur aus Liebe zu dieser Frau. Könnte es so gewesen sein? Dann ist doch alles in Ordnung.