IVT-Hö-Therapie gegen Fahrerlaubnisentiehung erfolgreich
von , veröffentlicht am 15.10.2011Nachschulungsmaßnahmen können die sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen entfallen lassen. Eine Entscheidung aus den letzten Monaten ist LG Aachen: Urteil vom 24.02.2011 - 71 Ns-601 Js 638/10-226/10, 71 Ns-601 Js 638/10/226/10 BeckRS 2011, 22274. Das Berufungsgericht hatte nach Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das amtsrichterliche Urteil ebenso wie das AG von der FE-Entziehung abgesehen, da eine IVT-Hö-Therapie absolviert wurde (ca. 9 Monate). Die Tat lag auch 9 Monate zurück. Es handelte sich um eine Trunkenheitsfahrt mit BAK-Befund von 1,44 Promille.
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