IVT-Hö-Therapie gegen Fahrerlaubnisentiehung erfolgreich

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 15.10.2011

Nachschulungsmaßnahmen können die sich aus der Tat ergebende Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen entfallen lassen. Eine Entscheidung aus den letzten Monaten ist LG Aachen: Urteil vom 24.02.2011 - 71 Ns-601 Js 638/10-226/10, 71 Ns-601 Js 638/10/226/10   BeckRS 2011, 22274. Das Berufungsgericht hatte nach Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das amtsrichterliche Urteil ebenso wie das AG von der FE-Entziehung abgesehen, da eine IVT-Hö-Therapie absolviert wurde (ca. 9 Monate). Die Tat lag auch 9 Monate zurück. Es handelte sich um eine Trunkenheitsfahrt mit BAK-Befund von 1,44 Promille.

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