Urteilsanalyse "für lau": BGH - Auch auf linker Fahrbahn Vorfahrt vor Grundstücksausfahrer

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 17.11.2011
Rechtsgebiete: BGHVorfahrtVerkehrsrecht1|2771 Aufrufe

Nur mal wieder ein kurzer Hinweis auf eine Urteilsanalyse "für lau" bei Beck-Aktuell:

 

BGH: Auch auf linker Fahrbahn Vorfahrt vor Grundstücksausfahrer

BGB § 254 I; StVG §§ 7 I, 17 II; StVO §§ 2 II, 10

Das Befahren der linken Fahrbahn durch den am fließenden Verkehr teilnehmenden Fahrzeugführer beseitigt nicht die Verpflichtung des aus einem Grundstück auf die Straße Einfahrenden, dem fließenden Verkehr den Vorrang zu belassen und diesen nicht zu behindern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

BGH, Urteil vom 20.09.2011 - VI ZR 282/10 (OLG Naumburg), BeckRS 2011, 24668

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Sehr geehrter Herr Krumm!

 

Ich bin bei der Unfallaufnahme der Polizei Baden-Württemberg, VPDir Schwäbisch Hall, VUA Schwäbisch Hall mit Sitz in 74592 Kirchberg tätig.

 

Ich möchte diese Möglichkeit nutzen, um Ihnen eine Frage zu dem o.a.Urteil zu stellen.

 

Es handelt sich hier um einen Vertoß gegen § 10 StVO. Hier wird zitiert, dass der Durchgangsverkehr auch dann nicht fahrlässig und somit nicht ordnungswidrig handelt, wenn er die gessamte Fahrbahn benutzt.

 

Ist dieser Satz auch für den § 8 StVO anzuwenden, besonders dann, wenn die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt wird?

 

Vielen Dank für ihr Bemühungen

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Frank Kreißl

 

 

 

 

 

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