Legalisierung von Cannabis - die Meinung der Bundeskanzlerin auf YouTube

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 23.11.2011

Interessierte Bürger konnten der Bundeskanzlerin auf dem YouTube-Kanal der Bundesregierung Fragen stellen. Die Antworten auf die 10 bestbewertesten Fragen stehen nun Online. Die Top-Frage lautete: "Wie stehen Sie zur Forderung, den bestehenden Schwarzmarkt für Cannabis durch einen regulierten Markt mit Jugend- und Verbraucherschutz (Kontrolle von Qualität und THC-Gehalt) zu ersetzen und mehr Suchtprävention über Cannabissteuern zu finanzieren?"

Zusammengefasst antwortet die Bundeskanzlerin, dass sie dieser Forderung ablehnend gegenüberstehe. Cannabis solle wegen der erheblichen Nebenwirkungen nicht generell freigegeben werden. Zu dem Interview im Einzelnen s.

http://www.youtube.com/watch?v=Y2-fYVIHAhU

bzw.

http://m.youtube.com/#/profile?user=bundesregierung&v=Y2-fYVIHAhU&view=v... (für iPhone und Co.)

(ab Minute 3:47).

Falls beide Links nicht funktionieren, der YouTube-Film heißt: Die Kanzlerin antwortet - Teil 3.

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36 Kommentare

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tja frau merkel, wie sie der cannabis frage eine absage erteilt haben, werden auch ihnen viele deutsche eine absage bei den nächsten wahlen erteilen! denn wegschauen ist für sie besser als sich dem zu stellen was wirklich in diesem lande passiert! ihnen ist es wohl lieber wenn man zum dealer um die ecke geht. das diese personen auch harte bzw echte drogen verkaufen ist ihnen zwar bekannt aber wohl egal! alles bleibt wie es war! und genau das haben wir alle von ihnen erwartet! anscheinend zählt für sie nur noch europa... tja wie ist es denn in europa mit cannabis?! deutschland hinkt seit jahren hinterher was prefänzion und aufklärung betrifft! cannabis ist eine einstiegsdroge?! wohl kaum mein erster kontakt mit DROGEN war mit 13 jahren und zwar alkohol, den hat man problemlos bekommen und auch das ist ihnen bekannt ! alkohol lehne ich ab ! cannabis nicht ! und glauben sie nicht das ich jeden tag zur arbeit fliege ich fahr bahn wie alle anderen auch! p.s. keine vorstrafen keine probleme! einfach nur genuss!!
oder sind weintrinker in ihren augen junkies??
ich sehe die merkel politik als gescheitert an - denn deutschland muss warten bis es europa besser geht!
wer hilft denn deutschland wenns mal soweit ist? die griechen? nein! die spanier ? nein! italien -nein!
ich vermute mal das dann alle hoffnungen an rümänien liegen! die helfen uns bestimmt - wohl kaum!
kann sein das ich mich irre aber das wird die zeit zeigen!

lg der bundesbürger!

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Joern.Patzak schrieb:

Irrtum. Aber aus Gründen der Höflichkeit erspare ich mir einen weiteren Kommentar!

 

Sehr geehrter Herr Patzak,

schade, dass Sie sich nicht direkt zu diesem Thema äußern wollen, denn mich hätte die Meinung eines Staatsanwalts zu diesem Thema sehr interessiert. Vor allem würde mich interessieren, wie Sie dazu stehen, wenn ganz normale Bürger die lediglich Cannabis konsumieren, von der Justiz verfolgt und belangt werden?

Am 14.10.2011 gab es ein Urteil am Werler Amtsgericht, wo ein Konsument wegen 0,2g Cannabis zu einer Geldstrafe in Höhe von 450€ verurteilt wurde. Frau Karin Maag von der CDU behauptet ständig, dass die Konsumenten bei einer geringen Menge nicht verurteilt werden, allerdings widerlegen diese Aussage zahlreiche Gerichtsurteile, in denen die Konsumenten selbst bei geringen Mengen von der Justiz bestraft werden. Ist dieses Urteil in Ihren Augen gerechtfertigt?

Wie stehen Sie dazu, dass Konsumenten ihren Führerschein abgegeben müssen, obwohl die nicht einmal am Straßenverkehr teilgenommen haben? Auch dafür, gibt es mittlerweile zahlreiche Beispiele. Die Konsumenten waren zu Fuß unterwegs, wurden von der Polizei kontrolliert und es wurde ein Drogentest vollzogen. Natürlich hätten die Betroffenen diesen Test ablehnen können, allerdings wissen so was viele nicht. Die Führerscheinstelle meldete sich kurze Zeit später und die Betroffenen mussten den Führerschein abgeben. Außerdem mussten die Konsumenten zur MPU und eine 12 Monatige Abstinenz nachweisen, durch Urintests.

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie mir überhaupt in Ihrer Position eine ehrliche Antwort geben können, weil so was berufliche Nebenwirkungen haben kann. Ich wäre Ihnen also nicht böse, wenn Sie sich bei diesem Thema eher enthalten wollen. Falls Sie sich trotzdem zu einer Antwort hinreissen lassen, dann wäre ich natürlich erfreut.

Mit freundlichen Grüßen
Nordel

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So hätte auch ein unreifer Lümmel reagiert. Es geht um den Inhalt, und der hätte eine Reaktion verdient, aber doch nicht son kleiner,  wahrscheinlich sogar Flüchtigkeitsfehler.

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Frau Merkel beantwortete diese Frage völlig unvorbereitet und ihre Aussage, dass von Nikotin und Alkohol ein geringeres Suchtpotenzial ausgeht, widerspricht allen bisherigen Forschungen und Studien.    Die Prohibition soll eigentlich die Bürger vom Konsum abhalten und somit die Gesundheit schützen. Leider erreicht diese Strategie dass genaue Gegenteil. Durch die Prohibition zwingen wir die Bürger dazu, sich ihr Cannabis auf dem Schwarzmarkt zu kaufen. Die Nachfrage ist gewaltig und steigt von Jahr zu Jahr an. 40% der 15 - 16 Jährigen gaben bei einer Umfrage an, dass es kein Problem ist, an Cannabis zu gelangen und dass ist eine Tatsache.   Auf dem Schwarzmarkt existieren keine Regeln. es gibt keine Qualitätskontrolle, die Ware wird mit gefährlichen Streckmitteln versetzt und es gibt keine Altersbegrenzungen. Außerdem werden dort nebenbei harte Drogen verkauft, was einen Kontakt zu härteren Drogen erst ermöglicht!   Wir spülen jedes Jahr Milliarden in die Hände von kriminellen Organisationen, anstatt dieses Geld für unsere Staatskasse zu verwenden. Die Prohibition schützt weder die Bürger unseres Landes, noch die Konsumenten. Die Gewinner der Prohibition sind ausschließlich die Dealer, denn dadurch wird die Nachfrage auf dem Schwarzmarkt erst am Leben erhalten und es können erschreckende Kurse verlangt werden.   Frau Merkel argumentierte damit, dass die Hemmschwelle nach einer Legalisierung / Entkriminalisierung sinken würde, allerdings konnte sie es nicht belegen. Es gibt keine Beweise für diese Vermutungen, dass Gegenteil ist sogar der Fall. Wenn wir einen Blick auf unsere Nachbarländer werfen, stellen wir fest, dass in den Niederlanden nach einer Regulierung des Marktes weniger konsumiert wurde.   Auch Spanien und Belgien konnten mit den Cannabis Social Clubs Erfolge feiern. Tschechien hat mittlerweile die liberalste Drogenpolitik auf der ganzen Welt und fährt mit dieser Strategie sehr gut. Portugal entkriminalisierte die Konsumenten und auch hier zeigen sich Erfolge. Selbst die USA, die ein weltweites Verbot überhaupt erst durchgesetzt hatten, sind mittlerweile liberaler geworden und verkaufen in vielen Bundesstaaten medizinisches Marihuana.   Die CDU/CSU und FDP prahlt immer damit, dass die es erreicht hätten, dass auch in Deutschland medizinisches Cannabis legal zu erwerben wäre. Leider gehen diese Behauptungen vollkommen an der Realität vorbei. Die CDU/CSU und FDP haben lediglich erreicht, dass teure synthethische Produkte wie Sativex und Dronabinol von den Pharma Konzernen verkauft werden können. Mit natürlichen Cannabis, haben diese Produkte nicht mehr viel zu tun!   Dronabinol ist so teuer, dass es sich kaum ein Bundesbürger leisten kann, der darauf angewiesen wäre. Sativex wird ausschließlich für MS Patienten zugelassen, die bereits an starke Spastiken leiden. Alle anderen Patienten gehen vollkommen leer aus. Dazu zählen die MS Patienten, die noch nicht so starke Krämpfe haben. Dazu zählen Krebs und Aids Patienten, bei denen Cannabis den Appetit anregen könnte. Zahlreiche andere Krankheiten, bei denen Cannabis die Symptome lindern kann, werden dabei vollkommen ignoriert. Diese Menschen sind genau wie alle anderen Konsumenten dazu gezwungen, sich ihr Cannabis selber anzubauen und sich somit strafbar zu machen, oder es bei einem Dealer zu kaufen, bei dem sie sich ebenfalls haftbar machen. Außerdem wird die Streckmittelproblematik immer größer. Cannabis wird mit Zucker, Sand, Glas, Brix (Plastik), Textilfasern und sogar Blei gestreckt. Beim Blei landeten vor einigen Monaten zahlreiche Jugendliche in Leipzig im Krankenhaus durch eine Bleivergiftung. Diese jungen Menschen müssen nun über Jahrzehnte Medikamente zu sich nehmen, damit das Blei aus dem Körper gespült werden kann. So was kann tödliche Folgen haben.   Deutschland muss endlich eine neue Strategie entwickeln und sollte sich ein Beispiel an unsere Nachbarn nehmen, wo der liberale Weg wunderbar funktioniert.
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@ Nordel

Ich beantworte Ihre Frage gerne.

Ich teile die Ansicht der Bundeskanzlerin. Ich halte es auch für richtig, dass Cannabis als illegales Betäubungsmittel eingestuft ist. Ich habe in meiner beruflichen Praxis zu viele Menschen gesehen, die ihr Leben mit Cannabis ruiniert haben. Und sie sind nicht deshalb abgestürzt, weil Cannabis verboten ist, sondern weil Cannabis erhebliche Nebenwirkungen hat. Ich werde in Kürze in einem Blogbeitrag, in dem ich die neuesten Erkenntnisse zu Cannabis zusammenstellen möchte, nochmal darauf eingehen.

Nun zu den juristischen Konsequenzen, die Sie thematisiert haben:

Den Besonderheiten von Cannabis im Vergleich zu Heroin und Kokain trägt die Rechtsprechung bereits Rechnung. So werden in der Regel Verfahren wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis zum Eigenkonsum gem. § 31a BtMG eingestellt. Voraussetzung ist aber, dass der Täter ein Gelegenheitskonsument ist (was möglicherweise bei dem von Ihnen zitierten Verfahren nicht der Fall war). Diese Vorschrift wird in vielen Bundesländern auch nicht in Verfahren gegen Jugendliche angewendet, da hier die §§ 45, 47 JGG Vorrang haben (hier wird z.B. das Drogenpräventionsprojekt FreD durchgeführt, s. dazu meinen Blog Verfolgung von Betäubungsmitteldelikten - nur "Haudrauf" oder mehr).

Im Fahrerlaubnisrecht wird auch zwischen Cannabis und den übrigen illegalen Betäubungsmitteln unterschieden. Die Fahrerlaubnis wird nur dann einem Cannabiskonsumenten zwingend entzogen, wenn dieser regelmäßig Cannabis konsumiert (was auch vollkommen richtig ist, da solche Leute im Straßenverkehr nichts verloren haben!). Bei einem Betroffenen, der gelegentlich Cannabis konsumiert, entzieht die Verwaltungsbehörde nur dann die Fahrerlaubnis, wenn er nicht zwischen Konsum und Fahrvorgang trennen kann, er also unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffällt (sog. Trennungsvermögen). Das dürfte wohl auch jedem einleuchten.

Fazit: Man muss bei Beispielsfällen immer genau auf die Eigenheiten achten.

Joern.Patzak schrieb:
@ Nordel Ich beantworte Ihre Frage gerne. Ich teile die Ansicht der Bundeskanzlerin. Ich halte es auch für richtig, dass Cannabis als illegales Betäubungsmittel eingestuft ist. Ich habe in meiner beruflichen Praxis zu viele Menschen gesehen, die ihr Leben mit Cannabis ruiniert haben. Und sie sind nicht deshalb abgestürzt, weil Cannabis verboten ist, sondern weil Cannabis erhebliche Nebenwirkungen hat. Ich werde in Kürze in einem Blogbeitrag, in dem ich die neuesten Erkenntnisse zu Cannabis zusammenstellen möchte, nochmal darauf eingehen. Nun zu den juristischen Konsequenzen, die Sie thematisiert haben: Den Besonderheiten von Cannabis im Vergleich zu Heroin und Kokain trägt die Rechtsprechung bereits Rechnung. So werden in der Regel Verfahren wegen Besitzes von geringen Mengen Cannabis zum Eigenkonsum gem. § 31a BtMG eingestellt. Voraussetzung ist aber, dass der Täter ein Gelegenheitskonsument ist (was möglicherweise bei dem von Ihnen zitierten Verfahren nicht der Fall war). Diese Vorschrift wird in vielen Bundesländern auch nicht in Verfahren gegen Jugendliche angewendet, da hier die §§ 45, 47 JGG Vorrang haben (hier wird z.B. das Drogenpräventionsprojekt FreD durchgeführt, s. dazu meinen Blog Verfolgung von Betäubungsmitteldelikten - nur "Haudrauf" oder mehr). Im Fahrerlaubnisrecht wird auch zwischen Cannabis und den übrigen illegalen Betäubungsmitteln unterschieden. Die Fahrerlaubnis wird nur dann einem Cannabiskonsumenten zwingend entzogen, wenn dieser regelmäßig Cannabis konsumiert (was auch vollkommen richtig ist, da solche Leute im Straßenverkehr nichts verloren haben!). Bei einem Betroffenen, der gelegentlich Cannabis konsumiert, entzieht die Verwaltungsbehörde nur dann die Fahrerlaubnis, wenn er nicht zwischen Konsum und Fahrvorgang trennen kann, er also unter Drogeneinfluss im Straßenverkehr auffällt (sog. Trennungsvermögen). Das dürfte wohl auch jedem einleuchten. Fazit: Man muss bei Beispielsfällen immer genau auf die Eigenheiten achten.

Ich sehe das nicht so. Cannabis ist soweit verbreitet in alle Schichten von Gesellschaften und ein verbot bringt auch nichts ?!?! Sie befassen sich mit zahlen von delikten usw. aber niemand genau kennt die Dunkelziffer. Ich kann nur sagen wer kiffen will, wird auch in Zukunft kiffen und ob das Geld an Organisierte Kriminelle geht oder an den Staat das ist hier die Frage. So könnte man der Kriminalität den Boden unter den Boden entziehen zumindestens mit dieser Einnahmequelle.

2tens. Wurde sich so über die Opfer in der Türkei von diesem Alkoholgepusche aufgeregt die Täter wurden zu Lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft, alles schön und gut aber hier sind die Strassen voll mit verseuchten Cannabis dort wird flüssiger Plastik,Zukcer,Haarspray usw. draufgemacht nur um die Gewinnspanne noch grösser zumachen. Und da schaut der Staat zu ???? Das ist unterlassene Hilfeleistung wenn man was weiss, wie jetzt nach diesem Brief und nichts ändert.

Finde es schade das Alkohol Legal ist und Cannabis nicht da Alkohol das leben von 50.000 Menschen alleine in Deutschland auslöscht. Und von Einstiegsdroge kann man auch nicht reden. Wenn dann ist eher Alkhohol die Einstiegsdroge, weil man damit die erste berührung mit einem Rausch hat und sich daraus der weitere werdegang entwickelt. Man kann es sehen wie man will von Däumchen drehen passiert nichts.

Noch was zum Führerschein nur weil man jeden Tag ein Glas Wein trinkt wird man auch nicht als alkoholabhängig gezählt und darf keinen führerschein mehr haben. Und sie wollen mir nicht erzählen das wenn ich einen joint rauche noch eine Woche später High bin ???                            Es würde vieleicht im Blut gefunden werden können was aber nichts darüber aussagt ob ich bei der fahrt unter betäubungsmittel stand.

 

 

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Wie mein Vorredner schon sagte, dieses Verfahren wird in manchen Bundesländern (Bayern Rheinland Pfalz) schon bei Personen gestartet, die nicht am Strassenverkehr teilnehmen. Zumal nicht der Drogeneinfluss eine Rolle spielt, sondern ob die Nachweisgrenze von 1-2ng/ml THC im Blut überschritten wird. Das ist deutlich davon entfernt "unter Drogeneinfluss" zu sein.

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@strübig

Bei einem Nachweis von über 1 ng/mL THC gehen die Rechtsmediziner davon aus, dass ein Drogeneinfluss vorliegt. Daher greift auch erst ab 1 ng/mL THC die Ordnungswidrigkeit des § 24a Abs. 2 StVG ein.

 

Davon zu trennen ist die Frage, wann die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entzieht. Hier kommt es auf die von mir genannten Umstände an, die in Anl. 4 zu §§ 11, 13 und 14 FeV geregelt sind (s. dazu im Einzelnen Körner/Patzak/Volkmer, Kommentar zum BtMG, 7. Auflage, 2012, Vorbem. §§ 29 ff. Rn. 329 ff.).

Einfach genial das von einem "Staatsanwalt" zu hören. Echt.

Natürlich liegen diese Abstürze daran, dass die Leute die sich für eine Substanz wie Cannabis entschieden haben daran, dass man sie kriminalisiert.

 

Auch total quatsch finde ich es, dass Sie behaupten das man im Straßenverkehr zwischen Cannabis und Drogen (ja man stelle sich vor Alkohol ist auch eine Droge) bereits unterscheidet.

Sie sagen man wird nur belangt wenn man regelmäßig Cannabis konsumiert. WIe selten sollen ihren Anischten nach denn Leute ihr Cannabis rauchen, damit es nicht zu einer Gefährdung der Fahrerlaubnis kommen kann? Einmal im Monat? Das wäre schon zuviel.

Übertragen auf den Alkohol könnte man sagen: Du darfst jetzt einen Monat lang nicht Autofahren weil du am Sonntagabend eine Flasche Bier getrunken hast.

Geht es nicht darum, dass man Leuten das fahren untersagt wenn sie AKTIV unter Drogeneinfluss stehen wie bei Trunkenheitsfahrten? Es ist vollkommen unerheblich was man konsumiert, denn das ist Geschmackssache. Cannabis ist bewiesenermaßen ungefährlicher wie Alkohol. Nur nimmt man die Folgen des Alkoholkonsums lapidar hin. Nur, wenn was illegal ist oder neu, spielt man die Gefahren an den Haaren herbeigezogen auf, macht aus einer Mücke einen Elefanten.

Klar ist keine Droge ungefährlich. Selbst Koffein kann in höheren Dosen gefährlich werden. Aber was hier thematisiert wird ist doch der verantwortungsvolle/bewusste Umgang mit der Substanz THC. Und der wird noch bewusster und verantwortungsvoller wenn man präventive Maßnahmen in Anspruch nehmen kann ohne das einem gleich der Chef, die Führerscheinstelle im Nacken hängt.

 

Ich bitte Sie daher vllt nur ein bisschen von ihrer persönlichen Meinung zurückzutreten und das ganze mal objektiv und ohne Vorurteile zu betrachten. Ich bin ja auch nicht gleich dafür das Fussball verboten wird, nur weil es mir persönlich nicht gefällt.

 

 

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Olaf schrieb:

Einfach genial das von einem "Staatsanwalt" zu hören. Echt.

Natürlich liegen diese Abstürze daran, dass die Leute die sich für eine Substanz wie Cannabis entschieden haben daran, dass man sie kriminalisiert.

 

Auch total quatsch finde ich es, dass Sie behaupten das man im Straßenverkehr zwischen Cannabis und Drogen (ja man stelle sich vor Alkohol ist auch eine Droge) bereits unterscheidet.

Glauben Sie wirklich, dass Antriebslosigkeit oder Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen und damit einhergehende schulische Defizite bis hin zum Schulabbruch oder auch das Auftreten von Psychosen nach dem Cannabiskonsum auf die Kriminalisierung zurückzuführen sind? Nein, diese Wirkungen sind vielmehr der Grund für die Einordnung von Cannabis als illegales Betäubungsmittel.

 

Meine Meinung zu Cannabis ist übrigens gänzlich vorurteilsfrei. Als ich im Jahr 2000 das Drogendezernat bei der Staatsanwaltschaft Trier übernommen habe, habe ich auch geglaubt, dass Cannabis harmlos ist. Das wurde (und wird) einem medial so eingetrichtert. Meine Ansicht, dass Cannabis keineswegs harmlos ist, beruht alleine auf meiner jetzt über 10-jährigen Berufserfahrungen im Betäubungsmittelsektor.

 

Wegen der Unterscheidung von Cannabis und anderen Betäubungsmittel empfehle ich Ihnen einen Blick in Anl. 4 zu §§ 11, 13, 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

 

 

Sehr geehrter Herr Patzak,

vielen Dank für das Kompliment und dass Sie sich die Zeit nehmen, um die Fragen zu beantworten!

Joern.Patzak schrieb:

Glauben Sie wirklich, dass Antriebslosigkeit oder Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen und damit einhergehende schulische Defizite bis hin zum Schulabbruch oder auch das Auftreten von Psychosen nach dem Cannabiskonsum auf die Kriminalisierung zurückzuführen sind? Nein, diese Wirkungen sind vielmehr der Grund für die Einordnung von Cannabis als illegales Betäubungsmittel.

Ich muss Ihnen recht geben, dass bei einem Missbrauch von Cannabis Antriebslosigkeit oder Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen entstehen können. Menschen, die Alkohol missbrauchen, leiden allerdings an den gleichen Symptomen und verlieren ihren Job, oder brechen die Schule bzw. die Ausbildung ab. Wir reden hier aber von einem geringen Teil der Konsumenten, der Großteil der Konsumenten geht verantwortungsbewusst mit diesen beiden Drogen um. Aus diesem Grund leuchtet mir nicht ein, warum der Großteil der Cannabis-Konsumenten für den Missbrauch von Wenigen bestraft werden muss. Wir bestrafen auch nicht alle Alkohol-Konsumenten, weil ein geringer Teil an einer Abhängigkeit leidet. Außerdem halte ich eine Strafverfolgung nicht für sinnvoll, um Menschen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Drogen beizubringen.

Die Annahme, dass Cannabis bei einem gesunden Menschen Psychosen auslöst, wurde wissenschaftlich noch nicht nachgewiesen. Es gibt sogar Studien, die diese Annahme widerlegen. 
http://tinyurl.com/6xqhkcw

Joern.Patzak schrieb:

Meine Meinung zu Cannabis ist übrigens gänzlich vorurteilsfrei. Als ich im Jahr 2000 das Drogendezernat bei der Staatsanwaltschaft Trier übernommen habe, habe ich auch geglaubt, dass Cannabis harmlos ist. Das wurde (und wird) einem medial so eingetrichtert. Meine Ansicht, dass Cannabis keineswegs harmlos ist, beruht alleine auf meiner jetzt über 10-jährigen Berufserfahrungen im Betäubungsmittelsektor.

Cannabis ist keineswegs harmlos! Jeder, der so etwas behauptet, muss damit rechnen seine gesamte Glaubwürdigkeit zu verlieren, selbst bei Legalisierung / Entkriminalisierung Befürwortern. Cannabis ist allerdings harmloser, als unsere legalen Drogen, wie Alkohol und Nikotin. Es gibt zahlreiche Studien, die diese Aussage untermauern. Die letzte mir bekannte Studie wurde von David Nutt durchgeführt. David Nutt ist ein britischer Psychiater und Neuropsychopharmakologe. Er war tätig als Drogenbeauftragter an der Universität Bristol. Er befasste sich in dieser Studie mit 40 weiteren Wissenschaftlern mit der Frage, welche Droge am Gefährlichsten ist. Alkohol landete vom Schadenspotenzial auf dem ersten Platz, gefolgt von Heroin. Tabak landete beim Schadenspotenzial auf Platz 6 und Cannabis auf Platz 8. David Nutt wurde nach der Veröffentlichung dieser Studie als Drogenbeauftrager entlassen. Mir sind die Gründe seiner Entlassung klar, er teilte der Öffentlichkeit die Wahrheit mit und das passte dem britischen Staat ganz und gar nicht.

Studie von David Nutt - http://tinyurl.com/38mar7u

Joern.Patzak schrieb:

Es gibt sicherlich Cannabiskonsumenten, die einen risikolosen Konsum pflegen. Ich sehe aber in meinem Beruf viele Menschen, die dazu nicht in der Lage sind (vermutlich kennen Sie solche Leute auch). Genau deshalb ist der Umgang Cannabis unter Strafe gestellt.  Dass das Cannabisverbot auch eine gewisse abschreckende Wirkung hat, sieht man doch an den Legal Highs...

Natürlich gibt es Menschen, die nicht in der Lage dazu sind, einen risikolosen und somit verantwortungsbewussten Umgang mit Cannabis zu pflegen. Selbstverständlich sind mir auch solche Leute bekannt, diese Menschen gehören zwar nicht zu meinem Freundeskreis oder zum Kreise meiner Familie, aber ich kenne solche Menschen.

Beim Alkohol ist es aber genauso! Ich kenne viele, die ihren Konsum im Griff haben und Alkohol in Maßen genießen. Aber ich kenne auch ein paar Menschen, die dazu nicht in der Lage sind. In meiner Familie gibt es zwei Menschen mit einem Alkoholproblem. Meine Mutter ist trockene Alkoholikerin und mein Cousin leidet an einer aktiven Alkoholabhängigkeit, er ist also nicht trockener Alkoholiker, sondern trinkt immer noch.

Sie kennen aufgrund ihres Berufes doch bestimmt auch viele Menschen, die an einer Alkoholabhängigkeit leiden. Dies ist allerdings kein Grund den Alkohol generell zu verbieten und unter Strafe zu stellen. Solchen Menschen muss geholfen werden und eine Haftstrafe oder Geldstrafe ist in meinen Augen nicht hilfreich, sondern wirkt kontraproduktiv.

Aufgrund Ihres Berufes als Staatsanwalt sehen Sie allerdings nur die negativen Beispiele und nicht die Menschen, die den Konsum im Griff haben. Das ist genauso wie bei einem Suchtberater. Ein Suchtberater hat ausschließlich einen Kontakt zu Drogensüchtigen Menschen. Keiner, der seinen Konsum im Griff hat, landet bei einem Drogenberater. Aus diesem Grund kennt ein Drogenberater ausschließlich negative Beispiele, die Sichtweise ist dabei ein wenig eingeschränkt.

Dass das Cannabisverbot eine abschreckende Wirkung hat, kann ich nicht bestätigen. Natürlich weichen viele Bürger auf die Legal Highs aus, aber für mich ist dass eher ein negatives Beispiel für die Prohibition!

Der Konsum wurde nicht weniger, er wurde ausschließlich aufgeteilt. Nun konsumieren zwar einige Menschen weniger Cannabis, dafür konsumieren diese Menschen aber Legal Highs, wo die Nebenwirkungen und Langzeitschäden völlig unerforscht sind. Niemand weiß, welche Substanzen in diesen Legal Highs wirklich enthalten sind. Niemand weiß, wie sich diese Stoffe auf dem menschlichen Körper auswirken. Die Legal Highs sind somit viel gefährlicher und unberechenbarer, als natürliches Cannabis! Hätten wir keine Möglichkeit mehr, diese Legal Highs legal zu verkaufen / kaufen, dann würden diese Konsumenten wider auf Cannabis umsteigen, was mir persönlich lieber wäre.

http://tinyurl.com/3hndjkm
http://tinyurl.com/43763bj
http://tinyurl.com/44ybbuo
http://tinyurl.com/3penesa

Joern.Patzak schrieb:

Zum Entzug der Fahrerlaubnis kann ich das Gesagte nur nochmal wiederholen. Den Gelegenheitscannabiskonsumenten wird die Fahrerlaubnis nur dann entzogen, wenn sie nicht zwischen Konsum- und Fahrvorgang trennen können (Anl. 4 zu §§ 11, 13, 14Fahrerlaubnisverordnung). Wenn Sie Fälle kennen, bei denen das anders sein soll, dann fehlt es dort vermutlich an dem Trennungsvermögen oder es wurde möglicherweise der Konsum eines weiteren Betäubungsmittels, z.B. Amphetamin, festgestellt, der zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Meine Erfahrung sagt, dass man Fallbeispiele immer genau hinterfragen muss...

Ich kenne die Personen, die ihren Führerschein abgeben mussten, leider nicht persönlich. Aus diesem Grund ist es schwierig, diese Beispiele zu hinterfragen. Allerdings gibt es mittlerweile so viele Menschen, die es so geschildert haben, wie ich es bereits beschrieben hatte. Dass die nicht am Straßenverkehr teilgenommen hatten und Gelegenheitskonsumenten waren. Die Fahrerlaubnis wurde aber trotzdem eingezogen. Ob die Aussagen nun wahrheitsgetreu sind, kann ich leider nicht genau bestätigen.

Hier finden Sie die Fälle, worüber der Hanfverband berichtet hatte:

http://tinyurl.com/c2za6u2

Video 1 von oben - Toni Leon, 32 Jahre alt.
Herr Leon fuhr nie unter Drogeneinfluss, sondern immer einige Tage später. Er wurde kontrolliert und musste seinen Führerschein abgeben, er verlor dadurch seinen Job und musste Kosten von über 4.000€ zahlen.

Video 2 von oben - Philip, 26 Jahre alt.
Philip hatte 4 Hanfpflanzen auf der Fensterbank stehen, welche von einem Dachdecker gesichtet wurden. Der Dachdecker hatte es anschließend bei der Polizei gemeldet und die Polizei machte eine Hausdurchsuchung. Philip erhielt anschließend einen Termin zur Blutabnahme, welchen er aus beruflichen Gründen nicht wahrnehmen konnte. Er musste anschließend seinen Führerschein abgeben.

Video 8 von oben handelt ebenfalls um die Fahrerlaubnis, Hannes K.
Herr K rauchte einen Abend zuvor einen Joint und legte sich danach schlafen. Am nächsten Tag wurde er von der Polizei kontrolliert und musste in der Öffentlichkeit eine Urinprobe abgeben. Anschließend musste er mit zum Revier und sich dort komplett ausziehen. Danach wurde ihm in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Obwohl die Schwester ihn mitteilte, dass keine Auffälligkeiten in seinem Blut sind, wurde ihn 4 Monate später die Fahrerlaubnis entzogen. Im ärztlichen Gutachten steht was vollkommen anderes drin, als im polizeilichen Gutachten. Aufgrund dessen musste er die Fahrerlaubnis nur für 7 Monate abgeben, anstatt für 10 Monate. Er verlor dadurch seinen Arbeitsvertrag und blieb auf die Gerichts- und Anwaltskosten sitzen. Auch die Kosten für die Vorbereitung einer MPU und für die MPU selbst musste er übernehmen (4000 - 5000€).

Wie bereits erwähnt, kenne ich diese Personen nicht persönlich, allerdings höre und lese ich immer häufiger von diesen kuriosen Urteilen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hierbei alle Betroffenen lügen. Die restlichen Repressionsfälle sind übrigens auch interessant, wo Menschen wegen Hanf-Speiseöl angeklagt wurden und auf die Gerichtskosten sitzen blieben.

Joern.Patzak schrieb:

Wir haben in Deutschland Cannabismedizin, die ärztlich verschrieben werden darf, nämlich Dronabinol und seit dem 1.7.2011 Sativex (s. dazu meinen Blog zu Cannabismedizin). Sofern Cannabismedizin tatsächlich bei bestimmten Krankheitsbildern nützlich eingesetzt werden kann, hätte ich nichts dagegen. Der Nutzen von Cannabis als Medizin ist aber unter Ärzten und Pharmakologen gerade wegen der unerwünschten Nebenwirkungen sehr umstritten.

Ja wir haben in Deutschland Cannabismedizin, die ärztlich verschrieben werden darf. Aber diese Medizin kann sich kaum ein Bundesbürger leisten. Mit natürlichem Cannabis hat diese Medizin nicht mehr viel zu tun. Viele Patienten, die dieses Medikament getestet haben, kamen zu dem Schluss, dass natürliches Cannabis hilfreicher ist und besser wirkt, als Sativex oder Dronabinol.

Eine Behandlung mit Dronabinol oder Sativex kostet einen Patienten pro Monat mehrere Hundert Euro. Außerdem werden diese Medikamente ausschließlich für multiple Sklerose verschrieben und erst in einem sehr hohen Stadium. Alle anderen Patienten, die an Krankheiten leiden, wogegen Cannabis ebenso helfen könnte, gehen dabei vollkommen leer aus. Dazu zählen Krankheiten wie Tourettesyndrom, Krebs im hohen Stadium oder chronischen Schmerzen. Cannabis hilft gegen viele weitere Krankheiten, lindert Schmerzen, entspannt die Muskulatur und regt den Appetit an. So was ist bei vielen Krankheiten hilfreich, vor allem bei Krebs und Aids.

Die Bundesregierung hat in meinen Augen nur eins erreicht, nämlich dass die Pharma Konzerne noch mehr Umsatz erzielen können. Ich denke genau darum ging es auch, ich werfe der Bundesregierung hier Lobbyismus vor, etwas Anderes bleibt mir dabei leider nicht übrig!

Joern.Patzak schrieb:

Im Übrigen hatte ich bei Austauschprogrammen mit einer niederländischen Staatsanwaltschaft schon einige Male die Gelegenheit, einen Coffeeshop zu besuchen!

Von dem Modell der Niederlande bin ich persönlich auch nicht überzeugt. Natürlich halte ich dieses Model besser als eine Prohibition, aber es gibt für meine Begriffe bessere Modelle, die wir in Deutschland umsetzen können.

Das Model der Spanier finde ich sehr gut. In Spanien gibt es Cannabis Social Clubs. Jedes Mitglied trägt sich ein und der Verein kann anschließend für jedes Mitglied eine Pflanze anbauen. Jedes Mitglied zahlt eine Jahresgebühr und kann dann eine gewisse Grammzahl pro Tag / Monat kaufen. Diese Clubs finanzieren sich ausschließlich durch die Mitgliederbeiträge, die Personen die aus medizinischen Gründen auf Cannabis angewiesen sind, erhalten dort ihr Marihuana zu günstigeren Preisen, als die normalen Konsumenten. Die Mehrkosten tragen dabei die normalen Konsumenten. Unsere Krankenkassen würden also nicht belastet werden.

Falls Sie sich über die Cannabis Social Clubs erkundigen wollen, dann kann ich Ihnen dieses Video empfehlen: http://tinyurl.com/csunll9

Am Besten halte ich allerdings die Idee der Drogenfachgeschäfte. Diese Geschäfte sind dann ausschließlich für Drogen zuständig, dort herrscht eine Altersbegrenzung und Qualitätskontrolle. In diesen Geschäften kann dann auch der Alkohol und Tabak verkauft werden. Somit könnte der Alkohol und Tabak aus den Supermärkten verschwinden, dass würde auch den Bezug für Jugendliche erschweren!

Mit freundlichen Grüßen.
Nordel

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Joern.Patzak schrieb:

Olaf schrieb:

Einfach genial das von einem "Staatsanwalt" zu hören. Echt.

Natürlich liegen diese Abstürze daran, dass die Leute die sich für eine Substanz wie Cannabis entschieden haben daran, dass man sie kriminalisiert.

 

Auch total quatsch finde ich es, dass Sie behaupten das man im Straßenverkehr zwischen Cannabis und Drogen (ja man stelle sich vor Alkohol ist auch eine Droge) bereits unterscheidet.

Glauben Sie wirklich, dass Antriebslosigkeit oder Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen und damit einhergehende schulische Defizite bis hin zum Schulabbruch oder auch das Auftreten von Psychosen nach dem Cannabiskonsum auf die Kriminalisierung zurückzuführen sind? Nein, diese Wirkungen sind vielmehr der Grund für die Einordnung von Cannabis als illegales Betäubungsmittel.

 

Meine Meinung zu Cannabis ist übrigens gänzlich vorurteilsfrei. Als ich im Jahr 2000 das Drogendezernat bei der Staatsanwaltschaft Trier übernommen habe, habe ich auch geglaubt, dass Cannabis harmlos ist. Das wurde (und wird) einem medial so eingetrichtert. Meine Ansicht, dass Cannabis keineswegs harmlos ist, beruht alleine auf meiner jetzt über 10-jährigen Berufserfahrungen im Betäubungsmittelsektor.

 

Wegen der Unterscheidung von Cannabis und anderen Betäubungsmittel empfehle ich Ihnen einen Blick in Anl. 4 zu §§ 11, 13, 14 Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

 

 

 

Das ist einfach nur genial. Sie behaupten einfach, wohlbemerkt ohne Quellen- oder Studienangaben, dass Cannabis zu Konzentrationsschwierigkeiten führt oder gar Psychosen. Nur mal nebenbei: Wer schon vorher einen knax weg hat mit seiner Psyche dem hilft Cannabis nicht, das stimmt. Aber zu behaupten, dass Cannabis dazu führt das man die Schule abbricht finde ich schon fast dreist. Ich habe meinen Realabschluss nachgeholt und habe mir öfters in Pausen Eimer geraucht. Ich konnte mich während Arbeiten viel besser konzentrieren, war nicht so angespannt und aufgeregt. Die Dosis hier macht as Gift. Nichts ist in Unmengen gesund bzw. gut für die Psyche. Trinkt man zuviel Alkohol überwiegen auch die negativen Seiten.

 

Zu den Medien:

Falsch. Es ist genau andersherum. Die Medien bilden einem die Meinung unbewusst. Und zwar das Cannabis das Teufelszeug Nr.1 ist. Alleine der Gebrauch der Wörter "Suchtgift, Haschisch" besonders Haschisch wird gerne benutzt weil es sich einfach böser anhört. Den Unterschied zwischen Gras und Haschisch kennen die meisten Medien nicht, oder wollen ihn bewusst verschleiern. Alkohol wird Alkohol genannt obwohl es auch eine, dazu ziemlich heftige, Droge ist. Beste Die Beispiel ist das Oktoberfest...einer der größten Drogenfestivals in ganz Europa. Ja da wirds hald dann  mit Humor genommen wenn einer kurz vorm abkratzen ist, so nach dem Motto: Haha schau dir den an der hatte ein Glas zuviel wie lustig der läuft.

Massig Schlägereien entstehen. Die Medien berichten dann so ganz harmlos: Dieses Jahr verlief das Oktoberfest recht ruhig bis auf ein paar Ausnahmen. Ja, natürlich sind diese nicht erwähnenswert, ist hald Alkohol im Spiel.

 

Aber wehe wenn einer bekifft eine Mülltonne umschmeisst oder so dann heisst es: "Drogensüchtiger rastet aus und beschädigt unkontrolliert Gegenstände".

 

Ich habe so das Gefühl sie kennen nur die eine Seite der Medallie. Haben Sie schon selber mal Cannabis konsumiert oder haben im Freundeskreis früher Leute gehabt die diese Droge zu schätzen wissen? Vermutlich werden Sie jetzt sagen: Ja hatte ich, sind alle abgestürtzt und leben heute auf der Straße.

Ich frage mich nur warum es in Holland nicht zu einem überhöhtem Konsum und Schlägereien kommt, wo doch jeder niederländische Bürger in ein Coffeeshop gehen kann und sich seine Droge ganz legal kaufen kann.

Ich würde tausend mal lieber 20 bekifften Leuten über den  Weg laufen als 3 Betrunkenen. Kiffen hebt die Hemschwelle zu aggressiven Verhalten enorm. Ich habe nie Aggressionen gehabt wenn ich bekifft war. Auch ist mir das nie unter anderen Kiffern aufgefallen.

 

Naja Ihre Ansichten respektiere ich. Ich halte von denen zwar nichts aber wenigstens versuche ich keine Lügen den Leuten einzu trichtern. Ausnahmen gibt es immer.

 

Alles nur Machtspielerei in unserer Korrupten Politik.

Merkel hält uns alle für kleine lenkbare Schaafe, die auf Kommando "mäh" zu sagen haben.

Mit mir nicht. Es wird sich was ändern da können Sie machen was Sie wollen.

Die Leute merken langsam was ihnen für ein Mist versucht wird einzutrichtern.

Es geht doch nur alles um Geld in Wahrheit (Pharmaindustrie, Baumwollindustrie etc.)

Wer weiss was noch so alles dahinter steckt.

Aufjedenfall nicht das, was uns versucht wird einzutrichtern.

Drogenpolitik gescheitert.

Fail!

freundliche Grüße, olaf

5

@Olaf

 

Ich werde in Kürze einen Blogbeitrag zu den aktuellen Erkenntnissen zu Cannabis schreiben, insbesondere zu den stark gestiegenen Wirkstoffgehalten. Eine Studie zu Schulabbrechern wird auch dabei sein...

 

Ich bin Jurist, ich zitiere nichts, ohne dass es seine Quelle gäbe [ich habe ja auch keine Doktorarbeit geschrieben ;-)]. Hier im Diskussionsforum ist für ausführliche Quellenangaben einfach kein Platz.

Sehr geehrter Herr Patzak,

Joern.Patzak schrieb:

Ich werde in Kürze einen Blogbeitrag zu den aktuellen Erkenntnissen zu Cannabis schreiben, insbesondere zu den stark gestiegenen Wirkstoffgehalten. Eine Studie zu Schulabbrechern wird auch dabei sein...

ich bin gespannt auf den Artikel und hoffe, dass Sie dabei auch die positiven Merkmale von Cannabis berücksichtigen. Wie Sie bereits an meinen Beiträgen feststellen konnten, gibt es nicht nur negatives über Cannabis zu berichten.

Zu den gestiegenen Wirkstoffgehältern möchte ich mich schon im Voraus äußern.
Es gibt bereits wissenschaftliche Analysen, die belegen konnten, dass ein höherer Wirkstoffgehalt kein größeres Risiko für die Konsumenten darstellt. Die letzte mir bekannte Studie stammt von Frau Dr. Krumdiek. Frau Dr. Krumdiek ist Mitglied des Schildower-Kreis, ein Netzwerk von Experten aus Wissenschaft und Praxis. Frau Dr. Krumdiek arbeitet und lehrt am Fachbereich Rechtswissenschaft an der Universität Bremen. Sie wurde für ihre mit "Summa Cum Laude" bewertete Doktorarbeit mit dem Titel "Die national- und internationalrechtliche Grundlage der Cannabisprohibition in Deutschland" mit dem Studienpreis der Universität ausgezeichnet.

Die Studie von Frau Dr. Krumdiek ist hier zu finden:
http://tinyurl.com/Krumdiek

Die Internetpräsenz des Schildower-Kreis finden Sie hier:
http://www.schildower-kreis.de/netzwerk/

Joern.Patzak schrieb:

Ich bin Jurist, ich zitiere nichts, ohne dass es seine Quelle gäbe [ich habe ja auch keine Doktorarbeit geschrieben ;-)]. Hier im Diskussionsforum ist für ausführliche Quellenangaben einfach kein Platz.

Ich bin der Meinung, dass immer ein Platz für Quellenangaben vorhanden ist. Meine Aussagen untermauere ich ständig mit aktuellen Studienergebnissen. Ein separater Blogbeitrag ist allerdings vorteilhafter, da stimme ich Ihnen zu. Es wäre schön, wenn Sie sich wirklich die Mühe machen und neutral über dieses Thema berichten.

Mit freundlichen Grüßen.
Nordel

5

Guten Abend Herr Patzak,

 

[quote=Joern.Patzak]

[ich habe ja auch keine Doktorarbeit geschrieben ;-)].

/quote]

Also Humor haben Sie dass muss man Ihnen lassen, im lesefluss musste ich doch tatsächlich bei diesem Satz lachen!

 

Aber traurig das auch hier das Strafmaß für den Betrug so gering ausfiel und er sogar wieder in die Politik will!

 

So zurück zum "Topic",

Nun nachdem soweit alle Karten ausgespielt sind kommt jetzt der Trumpf "Der gestiegene Wirkstoffgehalt".

 

Selbst wenn es so wäre ....

1.).... wer würde denn der Propaganda da noch glauben!? Vor allem in dem Zusammenhang das oft von Genmanipulation gesprochen was ja nun wirklich ein Märchen ist!

 

2.).... mal ehrlich Spitituosen gibt es auch nicht nur mit geringen Prozenten sondern schon mit bedenklich hohen Gehalt an Alkohol da reicht eine Flasche für die letale Dosis, und diese sind in jedem gut sortieren Supermarkt wenn nicht an jeder Straßenecke (Kiosk&Co) erwerbbar.

 

3.) .... es gab schon immer Hochpotente Sorten, allerdings durch die "Kommerziellen" und immer Professioneller werdenen Anbaumethoden haben diese nun die möglichkeit ihr volles Potential zu entfallten, und gewiss wird es dadurch auch mal hin und wieder Kreuzungen geben die einen Qualitativeren Gehalt an THC aufweisen als es im Durchschnitt der Fall ist. .....

 

4.) .... muss dan halt weniger verbranntes Pflanzenmaterial Inhaliert werden, was letzlich nur Gesünder sein kann.

 

Ich bin gespannt auf Ihren Beitrag, und hoffe aber auch das Sie das Schulabbrechen im ganzen betrachten und nicht nur bezogen auf Cannabiskonsumenten.

 

Übrigens Ich habe meine Schule auch abgebrochen (bin ich nicht stolz drauf und es war auch nicht aufgrund meines Intellekts!), aber noch bevor ich mit Cannabis anfing nur mal soviel dazu!

 

Wie oben schon geschrieben habe ich aber nun einen Verkäufer und als bald den Fachinformatiker :) .

 

mfg. und Schönen Abend!

Patrick

5

Sehr geehrter Herr Patzak,

erst einmal vielen Dank für Ihre Antwort, auch wenn wir hierbei geteilter Meinung sind, respektiere ich natürlich Ihren Standpunkt.

Ich gebe Ihnen vollkommen recht, das es Menschen gibt, die mit dieser Droge nicht umgehen können und einen Missbrauch betreiben. Allerdings erkenne ich dabei keinen Unterschied zu unseren legalen Drogen. Beim Alkohol sterben jedes Jahr ca. 75.000 Bundesbürger an den Folgen. Bei den Zigaretten liegen mir keine genauen Zahlen vor, allerdings schätze ich, dass die Zahlen ungefähr gleich sind, oder sogar höher. Von Cannabis ist in all den Jahrtausenden allerdings noch kein Mensch ums Leben gekommen.

In meinen Freundeskreis und im Kreise meiner Familie habe ich im Laufe meines Lebens andere Erfahrungen gemacht. Jeder Cannabis-Konsument, den ich persönlich kenne, pflegt einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser Droge. Jeder von diesen Personen geht seinen Job oder sein Studium nach, hat eine Familie und Hobbys. Ein Missbrauch ist bei diesen Menschen nicht zu erkennen.

Ich habe sehr schlechte Erfahrungen bei der Droge Alkohol gemacht. Mein Vater war Bergmann und oft auf Montage in Österreich oder in der Schweiz. Meine Mutter trank in dieser Zeit fast jeden Tag eine Flasche Korn und war Alkoholikerin. Aus diesem Grund konsumiere ich selber keinen Alkohol und bin dieser Droge gegenüber sehr abgeneigt. Trotzdem würde ich keinen Bundesbürger den Konsum dieser Droge verbieten, weil es dabei viele Menschen gibt, die einen verantwortungsbewussten Umgang damit pflegen.

Es hätte in meinen Augen auch keinen Sinn, den Alkohol zu verbieten. Es würde ein Schwarzmarkt entstehen, wo der Alkohol von kriminellen Organisationen hergestellt und mit Substanzen wie Ethanol gestreckt wird. Bestes Beispiel sind dabei die USA zu den Zeiten der Alkoholprohibition. Die Mafia verdiente nie besser und es wurde mehr Alkohol konsumiert, als in den Zeiten davor. Außerdem starben viele Menschen durch die Streckmittel im Alkohol und durch den Krieg, den sich die Mafia mit anderen Organisationen lieferte. Als der Markt reguliert wurde, waren diese Probleme nicht mehr vorhanden. Eine Prohibition soll die Gesundheit der Bürger schützen, allerdings kann dieses Ziel in meinen Augen nie erreicht werden, dafür haben wir bereits zahlreiche negative Beispiele.

Ich denke wir verfolgen beim Thema Cannabis die gleichen Ziele, haben allerdings unterschiedliche Ansichten, wie wir diese Ziele erreichen können. Mir und vielen Befürwortern der Legalisierung oder Entkriminalisierung geht es in erster Linie darum, die Menschen vor den Gefahren des Konsums zu schützen. Ob jemand Cannabis konsumiert, da habe ich und auch die Bundesregierung keinen Einfluss drauf, weil es sowieso überall erhältlich ist.

Wenn wir die Menschen durch ein Verbot nicht vom Konsum abhalten können, dann sollten wir diese Menschen wenigstens vor den Nebenwirkungen eines Schwarzmarktes schützen. Zu den Nebenwirkungen zählt für mich der Kontakt zu einer kriminellen Szene, dass die Ware mit Streckmitteln versetzt wird und dass dort andere, härtere Substanzen verkauft werden. Weitere Nebenwirkungen eines Schwarzmarktes sind, dass dort keine Altersbegrenzungen vorhanden sind und dass sehr viel Geld in die Hände von Kriminellen gerät, anstatt in unsere Staatskassen. Wir könnten das Geld, was aus einem regulierten Markt entstehen würde, für Prävention und andere Maßnahmen einsetzen. Momentan geben wir ausschließlich Geld in diesem Bereich aus, ohne etwas einzunehmen, wir verschenken es sozusagen an die Personen, die wir eigentlich bekämpfen wollen.

Zu den juristischen Konsequenzen schrieben Sie, dass Ausnahmen gemacht werden, sofern es sich bei dem Konsumenten um einen Gelegenheitskonsumenten handelt. Mir stellt sich dabei nun die Frage, was die Justiz unter einen gelegentlichen Konsum versteht und wie es überprüft wird? Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es ausschließlich darauf ankommt, wie oft ein Konsument bereits erwischt wurde. Beim ersten Vergehen wird öfter von einer Strafverfolgung abgesehen, sollte der Konsument allerdings ein zweites Mal auffallen, dann wird er mit einer Strafe rechnen müssen, ganz egal wie gering die Menge auch war.

Niemand sollte einen Pkw unter Drogeneinfluss fahren! Ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass so ein Verhalten bestraft werden muss. Durch so ein Verhalten wird nicht nur dass eigene Leben gefährdet, sondern auch die Leben Dritter. Aus diesem Grund bin ich für eine 0,00-Promille-Grenze im Straßenverkehr. Was mich nun interessieren würde, sieht die Justiz eine Person als Gelegenheitskonsumenten, wenn er/sie zwei bis viermal pro Monat einen Joint raucht? Die Meisten konsumieren an den Wochenenden, so wie es viele auch beim Alkohol an den Tag legen. Mitten in der Woche kommen diese Personen ihren sozialen und privaten Pflichten nach.  Sie gehen zur Arbeit und besuchen vielleicht noch eine Abendschule um sich weiterzubilden. Cannabis konsumieren diese Personen, um an den Wochenenden etwas zu entspannen und abzuschalten.

Sie schrieben, dass die Fahrerlaubnis nur dann eingezogen wird, wenn es sich bei der Person um einen Konsumenten handelt, der regelmäßig Cannabis konsumiert, oder beim Fahren unter Drogeneinfluss stand. Ich muss Ihnen dabei leider widersprechen, denn ich kenne viele Beispiele von Gelegenheitskonsumenten, die trotzdem den Führerschein abgeben mussten und von der Justiz zu einer MPU genötigt wurden. Der "Deutsche Hanf Verband" hat viele dieser Beispiele auf der eigenen Homepage, wo sich die Konsumenten in einem Video zu diesem Thema äußern.

Ich bedanke mich noch einmal herzlich für Ihre ehrliche Antwort, es ist schön, wenn eine vernünftige Diskussion über dieses Thema möglich ist. Leider ist so was selten der Fall.

Mit freundlichen Grüßen.
Nordel
5

Nordel schrieb:

Sie schrieben, dass die Fahrerlaubnis nur dann eingezogen wird, wenn es sich bei der Person um einen Konsumenten handelt, der regelmäßig Cannabis konsumiert, oder beim Fahren unter Drogeneinfluss stand. Ich muss Ihnen dabei leider widersprechen, denn ich kenne viele Beispiele von Gelegenheitskonsumenten, die trotzdem den Führerschein abgeben mussten und von der Justiz zu einer MPU genötigt wurden. Der "Deutsche Hanf Verband" hat viele dieser Beispiele auf der eigenen Homepage, wo sich die Konsumenten in einem Video zu diesem Thema äußern.
 

@Nordel

Auch ich schätze die sachliche Diskussion mit Ihnen. Kompliment!

 

Es gibt sicherlich Cannabiskonsumenten, die einen risikolosen Konsum pflegen. Ich sehe aber in meinem Beruf viele Menschen, die dazu nicht in der Lage sind (vermutlich kennen Sie solche Leute auch). Genau deshalb ist der Umgang Cannabis unter Strafe gestellt.  Dass das Cannabisverbot auch eine gewisse abschreckende Wirkung hat, sieht man doch an den Legal Highs...

 

Zum Entzug der Fahrerlaubnis kann ich das Gesagte nur nochmal wiederholen. Den Gelegenheitscannabiskonsumenten wird die Fahrerlaubnis nur dann entzogen, wenn sie nicht zwischen Konsum- und Fahrvorgang trennen können (Anl. 4 zu §§ 11, 13, 14 Fahrerlaubnisverordnung). Wenn Sie Fälle kennen, bei denen das anders sein soll, dann fehlt es dort vermutlich an dem Trennungsvermögen oder es wurde möglicherweise der Konsum eines weiteren Betäubungsmittels, z.B. Amphetamin, festgestellt, der zwingend zum Entzug der Fahrerlaubnis führt. Meine Erfahrung sagt, dass man Fallbeispiele immer genau hinterfragen muss...

Klaus T. schrieb:

Wie stehen sie dem medizinischen Verkauf, wie es ihn in Teilen der USA z.B.: Kalifornien gibt gegenüber ?

Wir haben in Deutschland Cannabismedizin, die ärztlich verschrieben werden darf, nämlich Dronabinol und seit dem 1.7.2011 Sativex (s. dazu meinen Blog zu Cannabismedizin). Sofern Cannabismedizin tatsächlich bei bestimmten Krankheitsbildern nützlich eingesetzt werden kann, hätte ich nichts dagegen. Der Nutzen von Cannabis als Medizin ist aber unter Ärzten und Pharmakologen gerade wegen der unerwünschten Nebenwirkungen sehr umstritten.

 

Joern.Patzak schrieb:

Wir haben in Deutschland Cannabismedizin, die ärztlich verschrieben werden darf, nämlich Dronabinol und seit dem 1.7.2011 Sativex (s. dazu meinen Blog zu Cannabismedizin). Sofern Cannabismedizin tatsächlich bei bestimmten Krankheitsbildern nützlich eingesetzt werden kann, hätte ich nichts dagegen. Der Nutzen von Cannabis als Medizin ist aber unter Ärzten und Pharmakologen gerade wegen der unerwünschten Nebenwirkungen sehr umstritten.

Sehr geehrter Herr Patzak,

gestern wurde in der Fernsehserie "Galileo" ein Bericht über medizinisches Cannabis ausgestrahlt. Ich hoffe, dass diesen Bericht viele Menschen gesehen haben, sodass bei diesem Thema endlich ein Umdenken stattfindet!

In diesem Bericht ging es um einen Patienten, der am Tourettesyndrom leidet. Es war gut zu erkennen, dass ihm Cannabis dabei hilft, seine Ticks in den Griff zu bekommen. Der medizinische Nutzen von Cannabis ist schon lange nicht mehr abzustreiten!

Ohne Cannabis ist das Leben dieses Mannes nicht lebenswert. Ohne Cannabis kann er sich nicht um seine Tochter kümmern, oder um sich selbst. Erst nach dem Er einen Joint rauchte, hatte er eine Kontrolle über seine körpereigene Motorik. Danach konnte er ganz normal frühstücken, seine Zeitung lesen und seine Tochter in den Arm nehmen, ohne sie dabei verletzen zu können.

Sie schrieben, dass die Bundesregierung bereits bei diesem Thema eine Lösung gefunden hätte, durch die Zulassung von Sativex und Dronabinol. Die Kosten dieser Medikamente sind allerdings nicht tragbar, außerdem werden diese Medikamente bei dem Tourettesyndrom nicht verschrieben! Sativex wird ausschließlich bei multipler Sklerose verschrieben und erst im fortgeschrittenen Stadium.

Der Patient aus dem Bericht hat eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die ihm gestattet, seine Krankheit mit Cannabisblüten aus der Apotheke zu behandeln. Allerdings werden auch dabei die Kosten nicht übernommen und die Preise sind erschreckend. Der Patient muss pro Monat 1500€ aufbringen, um seiner Krankheit entgegenzuwirken. Es gibt momentan nur 60 Bürger, die so eine Genehmigung erhalten haben.

Aus diesem Grund bin ich weiterhin davon überzeugt, dass die Bundesregierung bisher gar nichts erreicht hat. Es kann einfach nicht sein, dass in einem Staat wie unserem, die finanzielle Situation bei der Behandlung von Krankheiten, eine so große Rolle spielt. Der Großteil der Bundesbürger kann sich so eine Behandlung nicht leisten und ist weiterhin gezwungen, sich über dem Schwarzmarkt zu versorgen oder selber Cannabis anzubauen. Der Großteil ist also dazu gezwungen, sich strafbar zu machen oder mit der Krankheit zu leben.

So eine politische Haltung kann nicht im Interesse unserer Bürger sein. Wer sich dieses Video anschauen möchte, hat bei Youtube die Gelegenheit dazu. Das Video ist unter folgenden Link zu finden:

http://tinyurl.com/THCvsTourette

Mit freundlichen Grüßen.
Nordel

5

Sehr geehrter Herr Patzak,

 

Das meine ich jetzt in keinster weise Provokant!

Sie sollten mal auf einen normalen Tee in einen Coffeeshop gehen um auch mal zu sehen das es nicht nur die Seite der Medaille gibt die Sie ständig sehen müssen!

 

Ich sag ja auch nicht das alle Richter/Staatsanwälte unmenschen sind nur weil mich einer als Kind/Jugendlicher mit 16 1/2 Jahren wegen 0,2g in den Jugendarrest steckte. Wo Gewaltäter saßen die weit weniger Absitzen mussten als meine wenigkeit!

 

Ich sag ja auch nicht alle Polizisten sind Gewaltätige Schläger nur weil ich Sie öfter beim einprügeln auf Demonstranten im TV gesehen habe!

 

Ich 16 Jahre alt 0.2g Cannbis-Tabakgemisch, 4 Wochen Jugendarrest 200 Arbeitsstunden!

 

Es waren dort nicht wenige Jugendliche die wegen Körperverletzung und Diebstahl einsaßen, ein Großteil dieser hatte ein weitaus geringes Strafmaß angesetzt bekommen als ich, wo ist denn da die Verhätnissmäßigkeit!

 

Verurteilen, Wegsperren und Vergessen mehr war nicht!

Weder Drogenberatung noch Soz. Trainingskurs, als Gewaltäter oder Dieb wäre ich evtl. noch belohnt wurden bzw. ich hätte zumindest die Chance auf "Resozialisierung" bekommen.

 

Ausser Sanktionen habe ich nichts von Staatlicher Seite erfahren!

 

Ich kann Ihre Negativhaltung nachvollziehen aber versuchen Sie auch mal über Ihren Tellerrand zu schauen ;) .

 

Und eine Frage noch wenn Ihre Erfahrungen mit Cannabiskonsumenten so negativ ausgefallen sind, waren dann die mit Alkoholkranken Straftätern den um soviel positiver?

 

mit freundlichem Gruß

PatrickC64

0

Patrick schrieb:

 

Ich 16 Jahre alt 0.2g Cannbis-Tabakgemisch, 4 Wochen Jugendarrest 200 Arbeitsstunden!

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie wegen einer erstmaligen Verfehlung im Zusammenhang mit dem BtMG und einer Menge von nur 0,2 Gramm zu 4 Wochen Jugendarrest und 200 Arbeitsstunden verurteilt wurden. Da muss es entweder weitere Straftaten oder bereits strafrechtliche Vorerkenntnisse gegeben haben, oder? Ansonsten kommt bei Ersttätern in vielen Bundesländern das Drogenpräventionprojekt FreD zur Anwendung (s. hier).

 

Im Übrigen hatte ich bei Austauschprogrammen mit einer niederländischen Staatsanwaltschaft schon einige Male die Gelegenheit, einen Coffeeshop zu besuchen!

Sehr geehrter Herr Patzak,

also ich musste mich doch eben glatt festhalten um nicht vom Stuhl zu fallen J . Das Überrascht mich mehr als positiv dass Sie schon einen Coffeeshop von innen gesehen haben!

Ich verlange ja jetzt keinen Erfahrungsbericht, aber wie Empfanden Sie die dortigen Menschen und die Atmosphäre? Können Sie mit reinem Gewissen sagen das Sie dort nur Potentielle Kriminelle und Sozial sowie Intellektuell abgestumpfte Menschen angetroffen haben?

Besteht ihr Klientel nur aus Cannabiskonsumenten mit den von ihnen Beschriebenen „Defiziten“ oder können Sie das nicht genauso gut auch über den Rest bzw. einen Großteil ihres nicht konsumierenden Klientel sagen?

Es gibt sicher diese Fälle die Sie hier schildern, aber wie gesagt schauen Sie doch mal ob das nicht auch genauso auf die nichtkonsumierenden Bürger mit denen Sie es zu tun haben zutrifft, Hinterfragen Sie einmal ob dies wirklich mit dem Konsum von Cannabis zu begründen ist!

Die Konsumenten die ich kenne sind zum großen Teil in Arbeit, teils in Verantwortungsvollen Positionen, im Pflegedienst oder dem Gesundheitswesen wo eine Geistige sowie Intellektuelle Disposition das Aus des Jobs bedeuten würde oder niemals einen Eintritt in diesen Zugelassen hätten! Und glauben Sie mir viele von denen sind bei weiten alles andere als „Gelegenheitskonsumenten“.

Ich kenne aber auch Menschen die kein Cannabis konsumieren und dennoch soziale Probleme oder anderweitige Defizite (Schulisch, Mental,  Organisatorisch) haben welche nicht dem Entsprechen was wir als normal bezeichnen würden!

I.d.R. trifft das was Sie sagen auch leider auf einen großen Teil der Jugend zu, aber das ist auch bei vielen Jugendlichen zu sehen die nichts mit Cannabis zu tun haben!

 

 

 

So jetzt mal zu Punkt 1!

Es ist richtig wie Sie vermuteten, ja ich wurde schon einmal wegen Cannabis verurteilt.

Ich war und 14 wusste nichts über Haschisch außer dass es Braun ist und mir ein gutes Gefühl gibt! Ich konsumiere Cannabis seit dem ich 13 bin, was nicht zuletzt aufgrund der Gesetzeslage so gekommen ist, meiner Meinung nach.

Aufgrund der Unwissenheit (welche ja bekanntlich nicht vor Strafe ……) konsumierte ich gemeinsam mit Freunden und organisierte auch hier und da mal den ein oder anderen Bobel (Bobel=stück Haschisch).

Somit wurden mir dann der Handel mit 10g BTM vorgeworfen, ja in dem Fall vllt. sogar zurecht (<-um mal aufzuzeigen das ich trotz Cannabiskonsum ein Unrechtsbewusstsein habe!)

Aber wissen Sie ich war 14 und es lief genauso wie auch oben geschildert, Weggesperrt …. Und das war es auch schon, keine Drogenberatung keine Sozialen Trainingskurse nichts, nicht 1 Lumpiges Gespräch!

Ich saß vor Gericht der Richter Brüllte ( Er brüllte wirklich!!!) ohne das ich dort eine Bezugsperson, hatte ohne auch nur ein Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe, nichts null und nichts! Mit 14 Jahren ohne Bezugsperson dieser Situation ausgeliefert als „Kind“, als ich von der Verhandlung nach Hause kam ist mein Vater gleich los, er kam entsetzt zurück, der Richter hätte ihn auch fast weggesperrt!

 

Die 0,2g waren ein Zufallsfund auf meinem Stubentisch, in dem Alter kennt man halt viele Menschen/Jugendliche und der ein oder andere hatte auch Polizeiliche Probleme (fernab von BTM ), es wurde jemand gesucht mit dem ich gelegentlich Kontakt hatte da der suchende Beamte ein berechtigtes Maß an Vertrauen meinerseits Genoss lies ich ihn herrein, sein Übereifriger Kollege lies aber die Situation „Eskalieren“ als ich den mir bekannten Beamten erlaubte reinzukommen und war sofort Euphorisch als er den Fussel BTM fand! Sicher mein „Fehler“ hätte ja keinen rein lassen brauchen aber der mir Vertraute Beamte hätte mich wegen so einen „Pups“ nicht ins offene Messer laufen lassen, er hätte es 100% einfach nicht gesehen!

Ich möchte nicht das Sie hier ein Kifferfreund werden aber bedenken Sie bitte es gibt nicht nur Kriminelle Schulversagende höchst Demotivierte Jugendliche Kiffer, diese Symptome gibt es ganz genauso bei den nicht Konsumierenden Jugendlichen ich würde das eher als Problem des Erwachsenwerdens betrachten und der eine kann damit besser umgehen als der andere, und ja Cannabis wird da sicherlich nicht förderlich sein da Unterschreibe ich gerne!

Es gibt aber neben den Problemfällen die Sie hier schildern auch Erwachsene Menschen die einen Job haben und mit beiden Beinen fest im Leben stehen Menschen mit Verantwortung zb. ihren Kindern gegenüber weil Sie Eltern sind und dennoch dann und wann oder auch mal öfter einen Joint rauchen und trotzdem Ihr Leben im Griff haben, ich denke auch das dies eher den Großteil von Cannabiskonsumenten darstellt und nicht das was Sie leider oft zu Gesicht bekommen.

 

Übrigens trotz ca. 19 Jahre Cannabiskonsum habe ich ein Gesundes Kind und habe in meiner Umschulung von 20 Personen als einer der 3 Besten (von über 20 Erwachsenen (Also Geistig Reifen)) in der Zwischenprüfung abgeschnitten, meinen Verkäufer habe ich mit 2 bestanden, zudem schreibe ich große Computerprogramme bei denen Logisches Denken Vorrausetzung ist und wäre es nur ansatzweise so wie Propagiert dann wäre dies, selbst nicht mit größter Mühe möglich!

(Wenn meine Umschulung beendet ist werde ich alles dafür tun Deutschland zu verlassen, sollte sich nichts ändern!)

Klar mein Leben verlief sehr Steinig/Holprig, allerdings nur aufgrund der Repressalien die ich Erfuhr und vor denen ich jeden Tag Angst haben musste, und vllt. auch deswegen weil ich mich nie getraut habe eine Fahrerlaubnis zu machen, was ja nun mal das in die Arbeit kommen des Öfteren erheblich vereinfachen hätte können!

 

Wie schon geschrieben Ich kann Ihr denken gut nachvollziehen, Sie Entscheiden welches Gesamtbild Sie aufgrund Ihrer Erfahrung haben allerdings berücksichtigen Sie bitte was ich Ihnen zwischen den Zeilen schrieb. Sie sehen i.d.R. nur die Extremfälle, Sie sehen nicht die Menschen die einen „Verantwortungsvollen“ Umgang mit Cannabis pflegen.

 

Mit freundlichem Gruß und vielen Dank für den Dialog mit Ihnen Herr Patzak,

Patrick

5

Zunächst einmal Hallo, ich möchte mich an dieser Stelle einklinken und meine 2 Cent zu der Diskusion beitragen. Ich finde es sehr entspannend, dass hier sachlicher diskutiert wird, als manch andern Ortes.

 

Ich finde es erstmal unsinnig, im medizinischen Bereich THC künstlich herzustellen oder zu extrahieren (weiß nicht genau wie das bei Dronabinol und Sativex gehandhabt wird), und in überteuerte Medikamente zu packen. Das ist wohl kaum im Sinne des Verbrauchers, und hilft nur der Pharmabranche. Mit dem Argument, dass die Politik auf dem Gebiet Fortschritte mache, weil ja im medizinischen Bereich THC begrenzt zur Anwendung komme ist dem Anliegen der Allermeisten aber nicht genüge getan.

Für die meisten Befürworter einer Legalisierung oder Entkriminalisierung geht es wohl kaum um die medizinische Anwendung, sondern um den Gebrauch als Genussmittel. Dabei wird immer wieder ein Vergleich mit Alkohol angestellt. Dieses Argument begegnet einem in der Diskusion beinahe in jedem zweiten Satz. Und wird er auch noch so häufig angestellt, der Vergleich ist nach meiner Ansicht absolut berechtigt. Unumstritten ist Alkoholgenuss und -missbrauch weit verbreitet. Er kann verherende Folgen haben. Dennoch darf er von Erwachsenen nahezu unkontrolliert konsumiert werden, und an allen Ecken wird sogar massiv dafür geworben. Bei Cannabis ist das anders. Ich glaube die überwiegende Ansicht der Mediziner und anderer Experten ist sich einig dass Alkohol schädlicher ist als Cannabis. Das zeigt mir auch meine persönliche Erfahrung, ohne dass ich dafür die berühmten Statistiken wiederholen muss.

Auch ich muss anerkennen, dass Cannabis - insbesondere bei Jugendlichen aber auch darüber hinaus - schädlich sein kann. Ich hätte mir dadurch beinahe mein Abitur versaut, weil ich damals zuviel geraucht habe, und träge wurde. Es hat dann gerade so gereicht. Unter anderen Umständen hätte es auch schief gehen können. Später im Studium hab ich dann aber problemlos noch die Kurve gekriegt. Hab den Konsum lange Zeit gänzlich eingestellt - ohne Schwierigkeiten - um mich aufs Studieren zu fokussieren. Ich rauch nun alle paar Monate noch einmal etwas mit, wenn in einer Gesellschaft zufällig etwas die Runde macht.

Herr Patzak, in Ihrer beruflichen Praxis kommen Ihnen wahrscheinlich viele gescheiterte Existenzen unter, die eine Ursache im Drogenkonsum (jeglicher Art) haben. Wie sind denn Ihre Erfahrungen insbesondere mit Alkoholmißbrauch bei den Straftätern? Können Sie sagen, dass Cannabis schädlicher ist? Ich halte es für ein gesellschaftliches Phänomen, dass viele Menschen dazu neigen, irgend etwas zu sich zu nehmen um sich zu berauschen. Bis zu einem gewissen Grad dürften sie auch das Recht dazu haben. Selbstschädigung ist ja salopp gesagt nicht strafbar. Leider neigt ein gewisser Prozentsatz auch dazu, sich sein Leben zu vermurksen. Neben Drogen spielt da auch das Umfeld eine Rolle, sowie eine große Zahl weiterer Faktoren. 

Letztendlich halte ich persönlich Cannabis also für weniger schädlich als zB. Alkohol, und halte es auch nicht für gerechtfertigt, das eine so hart zu sanktionieren, während das andere vergleichsweise locker gehandhabt wird. Ein Beispiel:  Jemand, der jeden Tag mehr als eine Flasche Wein trinkt, und das seit über 20 Jahren - ich kenne so jemanden - darf dies tun. Und solange er das nach der Arbeit tut, und sich nicht betrunken ans Steuer setzt ist das kein Problem. Einem anderen wird unterstellt, er könne nicht zwischen Straßenverkehr und seinem Konsum trennen, wenn er Cannabis raucht, und Tage später nüchtern am Steuer sitzt. Auch abseits vom Straßenverkehr ist die Ungleichbehandlung gravierend. Wie man es erwachsenen Menschen verbieten kann, im stillen Kämmerlein ihr Cannabis zu konsumieren bleibt mir unverständlich. Jugendlichen und Heranwachsenden muss der Zugang zu Cannabis - so wie für Alkohol - untersagt beiben. Danach ist nmA. jeder selbst verantwortlich dafür, was er zu sich nimmt, solange andere dadurch nicht gefährdet werden. Das ließe sich im Bezug auf Cannabis dadurch realisieren, dass es kontrolliert in Coffeshops verkauft wird, oder erwachsenen Menschen möglicherweise auf Antrag gestattet wird, sich selbst zu versorgen. 

Mit dem Argument der Eigenverantwortung ließen sich natürlich auch andere Substanzen entkriminalisieren. Ich denke aber, dass die Erkenntnisse über deren Schädlichkeit meist so eindeutig sind, dass die allgemeine Handlungsfreiheit da zurecht eingeschränkt bleiben muss. Bei Cannabis ist das anders. Im Vergleich also mit Alkohol sollte der Gleichheitsgrundsatz angewendet werden. Das zu entscheiden ist Aufgabe der Politik, es sprechen aber viele gute Gründe für ein Umdenken.

mit freundlichen Grüßen

 

3

Die ganze Diskussion um die Schädlichkeit von THC -- die ich keineswegs in Zweifel ziehe -- ändert jedoch nichts daran, dass es mit Alkohol und Tabak Drogen gibt, deren Handel reguliert und besteuert wird und die in ihren schädlichen Wirkungen weitaus gefährlicher (und damit teurer) für die Gesellschaft sind:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,473515,00.html (Uni Bristol, 2007)

http://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/0,1518,726432,00.html (2010)

Aber das sind ja Erkenntnisse, die nicht in das Weltbild der konservativ-weintrinkenden Bundesregierung (incl. ihres Wirtschaftsministers mit der verwaschenen Aussprache) passen:

"Sollte man sich daraufhin dazu entscheiden, einzelne Suchtmittel in ihrer Gefährlichkeit umstufen wollen, müsste dies jedoch auf internationaler Ebene geschehen, heißt es aus dem Ministerium. "

http://www.sueddeutsche.de/leben/drogen-ranking-alkohol-und-tabak-gefaehrlicher-als-lsd-und-ecstasy-1.724153

übersetzt: "Es passt uns nicht, dass Wissenschaftler uns indirekt eine stärkere Kontrolle unserer schönen Steuerquellen empfehlen. Das geht uns am A... vorbei und darum werden wir das Thema auf bewährte Weise einsargen."

Und damit aus der Juristerei und der realen Welt nur keine Anregungen in dieser Richtung kommen, dürfen sich auch nicht die BtM-Spezialisten mit den alkoholisch bedingten Verkehrs- und Strafsachen herumschlagen -- wo kämen wir denn da hin, wann die Droge mit den massivsten Konsequenzen für die Gesellschaft auf einmal unter das Drogenrecht fiele?

Mit Herrn Patzak haben wir es mit einem Rechtsanwender zu tun, der letzendlich an geltende Gesetze gebunden ist. Die Tatsache, dass diese Gesetze völlig an der Realität vorbeigehen, liegt nicht im Verschulden des Herrn Patzak und es ehrt ihn auch, dass er diese Gesetzeslage so vehement verteidigt.

Das ändert aber nichts an der offensichtlichen Verfassungswidrigkeit dieser Gesetzeslage in Verbindung mit der Unfähigkeit der Justiz den Vorgaben der Verfassung Genüge zu leisten. Bestrafen kann man nur menschliche Verhaltensweisen. Bei Cannabis handelt es sich dabei um den Besitz bzw. das Inverkehrbringen von Stoffen, die dazu geeignet sind, einen Rauschzustand auszulösen und bei missbräuchlicher Verwendung Schäden zu verursachen. Das ist die Grundlage der Gesetzeslage, die in exakt gleicher Weise auf Alkohol, Nikotin, Arzneimittel etc. zutrifft. Durch die  Tatsache, dass das auf legale Verhaltensweisen in der gleichen Weise zutrifft wie auf illegale Verhaltensweisen, stellt sich hier die Frage woher dieser Staat für sich das Recht ableitet, die eine (illegale) Konsumentengruppe mit dem Strafrecht zu terrorisieren und die andere (legale) Konsumentengruppe als ehrenwerte Bürger darstellt? - die legale, ehrenwerte Konsumentengruppe unterscheidet sich ausschliesslich durch die chemische Beschaffenheit der entsprechenden Substanzen, die Verhaltensweise ist gleichartig bzw. das Gefährdungspotenzial (und damit der Gesetzesgrund) des Verhaltens ist hier im legalen Bereich um ein Vielfaches höher angesiedelt, als im illegalen Bereich. Es geht im Strafrecht nicht um chemische Substanzen (die kann man nicht "bestrafen"), sondern um menschliches Verhalten! Wenn der Staat schon behauptet, dass er für die Verhinderung von Suchtkrankheiten "verantwortlich" ist, dann mutiert damit die legale Handhabung von "Genussmitteln" zur fahrlässigen Tötung durch die Unterlassung auch da im Sinne des Gleichstellungsgebotes eine entsprechende prohibitive Gesetzeslage einzurichten - und das in nind. 100.000 Einzelfällen pro Jahr (das ist wohl keine Straftat - oder?)!

Der Glaube mit prohibitiven Massnahmen auch nur den geringsten Einfluss auf den Drogengebrauch des Bürgers ausüben zu können, ist als klarer Realitätsverlust zu werten, vor allem, wenn die strafrechtlichen Massnahmen derart willkürlich vom Gefährdungspotenzial der Substanzen abgekoppelt sind. Drogen wurden während der gesamten Menschheitsgeschichte immer konsumiert und der Glaube das per Gesetz regeln zu können, ist völlig irrwitzig.

Der Nachweis der (Gesellschafts-)Gefährdung ist bei Cannabis in keiner Weise wissenschaftlich eindeutig, die herangezogenen Gutachten bzw. Studien sind in ihrer Erstellung bzw. Ausführung deutlich ergebnisorientiert, die gesetzesbegründenden Gefährdungstatbestände brechen immer wieder in sich zusammen - so passiert mit der von Cannabis ausgelösten Gewalt (Anslinger), der Einstiegsdroge, dem "Amotivatven Syndrom", der suchtauslösenden Wirkung, der Verursachung von Psychosen usw. - dieses Gesetz hat keinerlei reale Grundlage!

Hier geht es um die Ausgrenzung und Diffamierung (als Straftäter) von Minderheiten, es sind immerhin 5% der Bevölkerung, die ein kulturfremdes Rauschmittel oder auch Arzneimittel zu sich nehmen. Das mittels Gewalt (Strafrecht ist Gewalt) unterbinden zu wollen, ist zutiefst rechtsfaschistisch und hat mit gesundheitspolitischen Zielsetzungen nicht das geringste zu tun! Wenn es um gesundheitspolitische Gefahrenabwehr ginge, dann müsste Cannabis legal und Alkohol illegal sein!

Ich konsumiere Cannabis als Arzneimittel wegen neuropathischen Schmerzzuständen nach einer Bandscheiben-OP - die Arzneimittel, die ich dafür von der Schulmedizin bekomme, sind Opioide und Benzodiazepine, die ich wohl bis ans Ende meines Lebens regelmässig zu mir nehmen müsste. Ich habe diese Arzneimittel vollständig durch Cannabis ersetzt,k das ich noch nicht einmal regelmässig, sondern nur im Akutfall einnehmen muss - nicht um einen Rauschzustand herbeizuführen, sondern um die Krampf- bzw. Schmerzzustände abzustellen. Eine Suchtgefährdung besteht da nicht - ganz im Gegensatz zur regelmässigen Einnahme von "legalen" Arzneimitteln - bei dieser Medikation wäre ein Suchtsyndrom die zwangsläufige Folge. Das heisst, dass ich zum Straftäter nach dem Betäubungsmittelgesetz werden muss, um den Gesetzeszweck (Verhinderung von Suchtsyndromen) erfüllen zu können! Her Patzak, sie als Staatsanwalt können mir sicher erklären, wie sich das mit dem verfassungsrechtlich bindenden Geeignetheitsgebot vereinbaren lässt, es übersteigt nämlich meine intellektuellen Fähigkeiten, das mit der Idee der Rechtsstaatlichkeit in Einklang zu bringen.

Ich stehe permanent in dem Gewissenskonflikt, dass ich zum Schutz der eigenen Gesundheit zum Straftäter werden muss, aber der Schutz der eigenen Gesundheit ist für mich gegenüber politisch motivierten staatlichen Verboten absolut vorrangig. Hier liegt eindeutig ein Notstand vor, der mich ermächtigt diese absurde Gesetzeslage zu ignorieren, zumal erst diese Ignoranz die verfassungsmässige Erfüllung des Gesetzeszwecks sicherstellt.

Ich hoffe hier eine Erklärung für diesen gesetzlichen Missstand zu bekommen, bzw. eine Erklärung wie ich das handhaben kann, ohne ständig von den Prohibitionsfaschisten bedroht zu werden - mich von einem Gesetz zum Arzneimitteljunkie machen zu lassen, um als "ehrenwerter Bürger" dazustehen, kommt für mich nicht in Frage. Da werd ich vorher zum "Terroristen", der die selben Mittel zur Durchsetzung seiner Interessen anwendet, wie der Staat - und das ist Gewalt!

 

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Hallo Herr Patzak,

Sie meinen also nicht, dass das Verbot das Amotivationssyndrom fördert? Ich schon. Es ist ja nun so, dass dieses "Syndrom" bei pubertierenden Jugendlichen mehr oder weniger immer auftritt. Man probiert in dieser Zeit bekanntlich einiges aus, sehr gern auch verbotene Sachen und besonders beim Cannabiskonsum fällt es wirklich schwer, persönliche Schuldgefühle zu entwickeln. Nun hat man aber die Androhung und Durchsetzung von Strafen, zu aller erst bei den Eltern. Man bekommt richtig Angst erwischt zu werden. Man bekommt Angst vor gesellschaftlichem Ausschluss und Angst vor jedem Polizeiauto.

Können Sie sich vorstellen, was es für einen jungen Menschen, der Orientierung sucht, bedeutet, wenn seine Eltern, die Lehrer, die Polzei und schließlich Gerichte nichts weiter sehen als ein Gesetz, als ihren eigenen Anspruch an eine "saubere" Welt? Was meinen Sie, wo so ein Mensch dann seine Freunde sucht und findet? Hm, was denken Sie? Kleiner Tipp, bei Ihnen garantiert nicht.

Nun überlegen Sie mal, wie motiveirt wird ein junger Mensch sein, an einer Gesellschaft mitzuwirken, die ihm zunehmend Angst macht und zur Lüge zwingt? Wie wollen Sie einem jungen Menschen - der sich keiner Schuld bewusst ist - eine Strafe überhaupt akzeptabel erklären? Noch ein Tipp, das ist unmöglich!

Wieso sollte er offen und ehrlich in der Schule sein, wenn er dafür bestraft würde? Was soll er von Lehrern und Polizisten denken, deren theoretisches Wissen sich mit seinen eigenen praktischen Erfahrungen einfach nicht deckt? Empathie ist wohl nicht gerade ihre Stärke.

Außerdem zeigt meine eigene praktische und langjährige Erfahrung eindeutig, dass sehr viele, wirklich sehr viele Cannabiskonsumenten einer geregelten Arbeit nach gehen und sicher nicht schlechter arbeiten als Nichtkonsumenten. Es mag sein, dass bei Jugendlichen die allgemeine Unlust verstärkt wird, aber sie gibt sich auch in den meisten Fällen wieder. Aber nur dann, wenn der gesellschaftliche Ausschluss noch nicht stattgefunden hat, weil man clever genug war sich nicht erwischen zu lassen.

Mich hat es schon erwischt und ich habe keinerlei Motivation mehr, mich von ihresgleichen diskriminieren zu lassen.

einen schönen Abend und weiterhin umfassenden Misserfolg wünscht

ein unverbesserlicher Täter

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Wieviele müssen denn noch durch dieses Sinnlose Verbot sterben?-Stichwort Legal Highs-

Die meisten versauen sich das Leben durch dieses Verbot und nicht durch die Substanz!

 

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