Die leichte Kavallerie der Ziviljustiz?

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 27.11.2011
Rechtsgebiete: Familienrecht7|4352 Aufrufe

Wokfgang Janisch in der SZ über die neue Bundesverfassungsrichterin Sibylle Kessal-Wulf:

Eine Versetzung zum Familiengericht - unter Juristen oft als wenig anspruchsvoll belächelt - soll sie einmal mit dem Hinweis abgelehnt haben, dann gehe sie lieber an die Universität.

 

Ich bin erschüttert.

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7 Kommentare

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Ich leide mit Ihnen. 8-)

Und bin froh, daß sie nicht noch irgendwas zu Strafverteidigern hat verlautbaren lassen. Das hätte sich sicherlich nicht freundlicher angehört.

Obwohl ... wenn ich wählen müsste: Familienrichter ./. Strafverteidiger ... ich bin mir ziemlich sicher, daß das nicht wirklich eine Wahl darstellen würde. Aber wenn mich jemand mal fragen sollte, ob ich Richter am Bundesverfassungsgericht werden möchte, müßte ich vielleicht dann doch mal kurz überlegen.

 

Aber nein, dann dürfte ich ja nicht mehr bloggen und hämische Kommentare in anderer Leuts Blogs könnte ich dann auch nur noch anonym schreiben ...

Ich schließe mich Herrn Hoenig an. Frau Kessal-Wulf kann froh sein, dass ihr kein Strafrichterdezernat oder - noch schlimmer - Staatsanwaltsdezernat angeboten wurde. Die Strafjuristen werden ja bekanntermaßen am unteren Ende der justiziellen Intelligenz angesiedelt ;-)

Gegenseitige Abfälligkeiten und arrogantes Statusdenken unter Juristen, das ist in der Tat erschüttend. Das zu kultivieren war offenbar auch kein Hindernis, bis in den zweiten Senat des BVerfG aufzusteigen.

Na da warten wir doch darauf, dass die Dame bei einer der ersten Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit familienrechtlichen Fragen abgelehnt wird, weil sie offenbar die Rechtsmaterie, um die es dem BF geht, nicht ernst nimmt und sein Anliegen für eine lächerliche Petitesse hält.  Entsprechende Textbausteine werden sicher bald in FamR-Anwaltsformularbüchern enthalten sein ;).

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Zu meiner Zeit wurde von dem Professor, der Rechtsgeschichte las, das Berufsbilds des "Weibs- und Blech-Anwalts" (= Anwalt, der Familien- und Verkehrsunfallsachen macht) auf abhorreszierende Weise so dargestellt, dass man, wenn man als Jurist keine rechtsgeschichtlichen Kenntnisse habe, nur noch das werden könne.

 

Noch härter fand ich das folgende:

 

Während meines Studiums hielt ein Hochschullehrer einer anderen Universität einen Gastvortrag. Unter den Zuhörern waren Studenten und Professoren, unter letzteren auch ein durch Fach- und Lehrbücher bekannter, mittlerweile hochbetagter Emeritus im Zivilrecht. In der Pause fragte er einen Herrn, der in seiner Nähe auf der Hörsaalbank saß:

"Wer sind denn Sie, junger Mann?"

Der Gefragte stellte sich als Professor für öffentliches Recht vor.

Darauf der Alte:

"Öffentliches Recht? Naja, in der Schule war es das Singen."

 

 

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Erst eine bekennende Radikalfeminstin, jetzt eine, die die Familienjustiz nicht liebt.

Mit dem BVerfG geht es bergab.

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