Stuttgart 21

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 29.11.2011

Die Volksabstimmung endete mit einem klaren Ergebnis. Besonders erfreulich an diesem Ergebnis ist, dass die Volksabstimmung nicht an dem Quorum gescheitert ist. Es ist für die Beteiligten frustrierend und trägt in keiner Weise zur Befriedung bei, wenn das Ergebnis einer solchen Abstimmung deshalb unbeachtet bleibt, weil das doch sehr hohe Quorum nicht erreicht wird.

Anders als bei einer Mediation gibt es bei einer solchen Volksabstimmung immer nur alles oder nichts. Zwischenlösungen, Grautöne oder völlig andere, bislang gar nicht diskutierte, Varianten sind nicht möglich. Moderator Geißler hatte ja bereits erklärt, er könne keinen anderen Bahnhof planen. Tatsächlich hatte er dann eine abweichende Lösung vorgeschlagen, die aber nicht Konsens wurde.

Eine frühzeitig zu Beginn der Planungen durchgeführte Mediation gibt dagegen die Möglichkeit, sämtliche Interessen angemessen in das Verfahren einzubringen. Mediation als ergebnisoffenes Verfahren erlaubt es auch, bislang nicht gedachte Varianten in die Diskussion einzubeziehen. Beispiele für gelungene Mediationsverfahren bei öffentlichen Großprojekten gibt es bereits. Der Flughafen Wien wurde im Rahmen eines umfangreichen Mediationsverfahrens geplant. Schlechtes Beispiel für eine Mediation ist dagegen der Bau der neuen Landebahn in Frankfurt. Neben den Verfahrensmängeln besteht hier das Hauptproblem darin, dass die Landesregierung das Mediationsergebnis (insbesondere das Nachtflugverbot) ignorieren will. Im kommenden Jahr wird das Bundesverwaltungsgericht darüber zu entscheiden haben. Bei der Eröffnung der Landebahn waren nach Presseberichten alle Redner voll des Lobes für die Mediation. Dieses Lob war jedoch insoweit "vergiftet", als es sich nicht auf die Ergebnisse der Mediation, sondern auf die Vermeidung von Demonstrationen und Auseinandersetzungen bezog.

 

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