Einigung mit US-Regierung: Neue Datenschutzauflagen für Facebook in den USA

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 01.12.2011

Das soziale Netzwerk Facebook (siehe frühere Beck-Blogbeitrage zum Thema Facebook hierund hier) muss für Änderungen seiner Privatsphäre-Einstellungen in Zukunft die Zustimmung seiner Nutzer einholen. Darauf hat sich Facebook mit der unter anderem für Verbraucherschutz zuständigen  FTC (Federal Trade Commission) am Dienstag geeinigt. (Financial Times Deutschland)

Der Einigung (pdf hier) ging ein Datenschutz-Streit zwischen Facebook und der US-Regierung voraus. Dem sozialen Netzwerk wurde vorgeworfen, es habe Nutzer mit seinen Privatsphäreeinstellungen getäuscht und sie so dazu gebracht, mehr Informationen mit anderen zu teilen, als sie ursprünglich bereit waren, preiszugeben.

Konkret handelte es dabei um Anschuldigungen aus dem Jahr 2009, als Facebook Änderungen bei den Privatsphäreeinstellungen durchführte, durch die etwa Freundeslisten öffentlich einsehbar wurden. "Sie haben die Nutzer nicht vor dieser Änderung gewarnt oder sie um Zustimmung gebeten", teilte die FTC mit. (faz)

Gemäß der Einigung muss Facebook seine Praxis nun ändern. Künftig ist das Unternehmen verpflichtet, bei Änderungen der Privatsphäre-Einstellungen die Zustimmung jedes einzelnen Nutzers einzuholen (sog. Opt-In). Die Vereinbarung gilt für 20 Jahre. In diesem Zeitraum muss Facebook sich alle zwei Jahre einer Überprüfung durch einen unabhängigen Datenschutz-Experten in den USA stellen. Außerdem legt die Vereinbarung fest, dass die durch Nutzer hinterlegten Inhalte spätestens 30 Tage nach ihrer Löschung oder der Kündigung des dazu gehörenden Facebook-Kontos keiner dritten Partei wie etwa Werbetreibenden mehr zugänglich sein dürfen.

Was halten Sie von den neuen Datenschutzauflagen für Facebook in den USA? Ein Fortschritt in Sachen US-Datenschutz oder ein Tropfen auf den heißen Stein? 

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2 Kommentare

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axel.spies schrieb:

Künftig ist das Unternehmen verpflichtet, bei Änderungen der Privatsphäre-Einstellungen die Zustimmung jedes einzelnen Nutzers einzuholen (sog. Opt-In).

 

Ich frage mich, ob dieses Opt-In-Verfahren nur für bereits existierende Funktionen gilt, oder auch für Neuerungen, welche die Privatsphäre der Nutzer tangieren. Denn neue Funktionen, wie zum Beispiel die bereits hier im Blog diskutierte Gesichtserkennung, sind von den Privatsphäre-Einstellungen bislang noch überhaupt nicht erfasst.

Die Vereinbarung zwischen der FTC und Facebook ist diesbezüglich nicht eindeutig. Womöglich kann Facebook auch weiterhin neue Funktionen einführen, welche die Privatssphäre der Nutzer verletzt, ohne dabei deren Zustimmung einzuholen. 

 

 

 

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