Analoge Anwendung der BRAGO/RVG Übergangsvorschrift auf Vergütungsvereinbarungen

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 04.12.2011

Der BGH hat im Urteil vom 3.11.2011  - IX ZR 47/11 - eine Lücke in der Systematik des RVG durch analoge Anwendung von §  61 Abs. 2 RVG geschlossen. Die allgemeine Vorschrift des § 60 Absatz 1 S. 1 RVG passt nach dem BGH für Vergütungsvereinbarungen nicht,  vielmehr kommt in § 61 Abs. 2 RVG der allgemeine Rechtsgedanken zum Ausdruck, dass Anwaltsauftrag und die Vereinbarung über die Vergütung für diesen Auftrag nicht so eng miteinander verknüpft sind, dass  die Regelungen über die Vergütung zwangsläufig an den Zeitpunkt der Auftragserteilung gekoppelt sein müssen, wenn die Vereinbarung über die Vergütung auf dem freien Willensentschluss des Auftraggebers beruht.  Für den Abschluss einer Vergütungsvereinbarung sind daher nicht die im Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung, sondern die im Zeitpunkt des Zustandekommens der Vereinbarung geltenden rechtlichen Regelungen maßgeblich.

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