Versteigerung von Abmahnungen
von , veröffentlicht am 08.12.2011Rechtsgebiete: AbmahnungFilesharingVersteigerungInformationsrechtUrheber- und Medienrecht2|4511 Aufrufe
Großes Aufsehen erregt derzeit die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Berichten (heise, ZEIT) zufolge Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing versteigert. Eine neue Idee, mit Abmahnungen Geld zu verdienen und eine ungewöhnliche Maßnahmen für eine Rechtsanwaltskanzlei.
Dieses Vorgehen zeigt vor allen Dingen, dass ein im Grundsatz bzw. früher bewährtes Rechtinstrument völlig aus dem Ruder gelaufen ist und dringend einer gesetzlichen Regelung bedarf, die jeglichen Missbrauch verhindert.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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2 Kommentare
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Ist denn die Vermittlung einer Auktion überhaupt noch als anwaltliche Tätigkeit aufzufassen? Es geht hier doch ganz klar um ein kaufmännisches, also gewerbliches Handeln mit Gewinnerzielungsabsicht.
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Die nächste Stufe des Missbrauchs ist erreicht:
Abmahnender Anwalt wegen Erpressung angeklagt (Telepolis)