Versteigerung von Abmahnungen

von Dr. Thomas Lapp, veröffentlicht am 08.12.2011

Großes Aufsehen erregt derzeit die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die Berichten (heise, ZEIT) zufolge Forderungen aus Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing versteigert. Eine neue Idee, mit Abmahnungen Geld zu verdienen und eine ungewöhnliche Maßnahmen für eine Rechtsanwaltskanzlei.

Dieses Vorgehen zeigt vor allen Dingen, dass ein im Grundsatz bzw. früher bewährtes Rechtinstrument völlig aus dem Ruder gelaufen ist und dringend einer gesetzlichen Regelung bedarf, die jeglichen Missbrauch verhindert.

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2 Kommentare

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Ist denn die Vermittlung einer Auktion überhaupt noch als anwaltliche Tätigkeit aufzufassen? Es geht hier doch ganz klar um ein kaufmännisches, also gewerbliches Handeln mit Gewinnerzielungsabsicht.

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