Lesetipp: RiAG Dr. Pichon zur Blutprobenentnahme und Richtervorbehalt

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 13.12.2011
Rechtsgebiete: RichtervorbehaltPichonStrafrechtVerkehrsrecht5|2840 Aufrufe

Ich habe von RA Melchior den etwas lustigen Titel "Richtervorbehaltsabschaffungsbefürworter" erhalten. Da ist es doch durchaus erfreulich zu lesen, dass ich nicht der einzige bin, der so denkt. Dr. Pichon schreibt in hrrs:

"Und so bleibt zu hoffen, dass die Bundesregierung neben der Bewältigung der Krise(n) ein wenig Zeit bleibt, um das Gesetzesvorhaben schnellstmöglich mit einem positiven Votum zu versehen. Die unendliche Geschichte soll schließlich bald ein glückliches Ende finden…"

 

Jau, hoffen wir`s!

 

Natürlich bietet der Aufsatz noch vielmehr, nämlich eine Darstellung der Tendenzen der Rechtsprechung in den letzten Jahren zu dem Thema. Lesenswert!

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5 Kommentare

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@D.Burhoff.: Nun ja. wenn man schon solche Fronten (Amtsrichter aller Länder...)  konstruieren möchte, dann ist es doch erfreulich und zeugt von Toleranz, wenn die Amtsrichter sogar in der "Feindpresse"  HRRS schreiben dürfen. 

Aus manchem Amtsrichter soll sogar ein OLG-Richter (a.D.) oder BGH-Richter geworden sein....

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Ich bin der Ansicht, daß man sich als Richter mit rechtspolitischen Forderungen, die das eigene Dezernat berühren, zurückhalten sollte, da sonst der Eindruck entstehen könnte, daß die eigene Rechtsauslegung dieser politischen Auffassung folgt.

 

Ich kann aber durchaus nachvollziehen, daß viele Richter den Richtervorbehalt, nicht nur bei der Frage der Blutentnahme, abgeschafft sehen möchten. Schließlich haben weite Teile der Rechtsprechung die Bedeutung des Richtervorbehalts derart demontiert, daß er allen Beteiligten nur noch Arbeit macht, aber kaum noch einen praktischen und grundrechtssichernden Nutzen entfaltet.

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@RA Mittag:

Ihrem ersten Absatz kann ich nicht zustimmen.

Im Fall der Blutentnahme war es eher umgekehrt. Der Richtervorbehalt war in der Praxis bis zur BVerfG- Entscheidung kaum problematisiert. Das hatte seinen Grund (nicht nur, aber auch) darin, dass bis zur Entscheidung über den richterlichen Bereitschaftsdienst zur Nachtzeit im Zusammenhang mit Durchsuchungen(ebenfalls BVerfG)  der Bereitschaftsdienst generell  nicht in dem zeitlichen Umfang eingerichtet war wie heute. Heute ist er das weitgehend anders, d.h. der Richtervorbehalt wurde dort, wo er explizit auch vom GG gefordert wird (also Art. 13 GG) gestärkt und nicht demontiert und die Justiz hat insbesondere  dort, wo es gefordert wurde ("Großstadtgerichte") auch einen solchen erweiterten Bereitschaftsdienst eingerichtet.

 

Und als die Entscheidung zur BE kam, war es eben keine plötzliche Forderung der Politik, sondern u.a. von "Richtervorbehaltsabschaffungsbefürwortern" wie Herrn Krumm. D.h. die Richterschaft ist nicht der Politik gefolgt, sondern die Politik hat die Argumente aufgegriffen.

 

Weshalb aus der Rechtspraxis keine rechtspolitischen Anstöße kommen sollten, die die eigene Arbeit betreffen, kann ich nicht so recht nachvollziehen. Ich fände es eher gut, wenn sich Leute auch rechtspolitisch zu Dingen äußern, von denen sie etwas verstehen und die sie einordnen können. Und das ist auch generell nicht ungewöhnlich, wie man z.B. am Verkehrsgerichtstag, dem altehrwürdigen DJT oder z.B. dem Umstand sieht, dass auch BGH-Senatsvorsitzende in spe im Bundestag als Experten zu Fragen wie "Deal or No Deal" angehört werden.

 

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