Die Düsseldorfer Tabelle 2012

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 14.12.2011

... wird es nicht geben, denn die Tabelle aus 2011 wird auch im nächsten Jahr fortgelten.

Da die steuerrrechtlichen (vgl. §§ 32 VI EStG, 1612 a I BGB) und auch die sonstigen gesetzlichen Vorgaben unverändert bleiben, ändert sich an den Bedarfssätzen und Selbstbehalten der Düsseldorfer Tabelle im Jahr 2012 nichts.

Siehe auch diese Pressemitteilung des OLG Düsseldorf

Zu einer Änderung der Bedarfssätze wird es voraussichtlich dann wieder zum 01.01.2013 kommen.

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3 Kommentare

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Die nächste Erhöhung basiert auf der Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages in den Jahren 2013 und 2014 um insgesamt 350 Euro auf dann 8354 Euro. Wenn der aus dem Grundfreibetrag abgeleitete Kinderfreibetrag bekannt ist, kann auch die Erhöhung beziffert werden. Erinnern wir uns: Zum Beginn des letzten Jahres steig der Kinderfreibetragsanteil durch eine Freibetragserhöhung und somit auch die Zahlbeträge des Mindestunterhalts um 17%, hinzu kamen die satten Erhöhungen für viele Pflichtige durch die BGH-Urteile (Betreuungskosten = Mehrbedarf). 

 

Wieso nicht gleich den Kinderfreibetrag durch einen einheitlichen Grundfreibetrag mit Erwachsenen gleichstellen, wie es zwei Parteien wiederholt fordern? Macht dann 700 EUR Mindesunterhalt pro Monat. Endlich Geld für die armen Kinder, alle sind glücklich! Geld ist ja unbegrenzt vorhanden und Mangelfälle gibt es nicht, für die Kinder sollte einem das wert sein, wie uns das "bewährte" Unterhaltsrecht zeigt (Vorsicht, Ironie).

Eric Untermann schrieb:

Erinnern wir uns: Zum Beginn des letzten Jahres steig der Kinderfreibetragsanteil durch eine Freibetragserhöhung und somit auch die Zahlbeträge des Mindestunterhalts um 17%,

Wohlgemerkt nur, wenn das Einkommen des Pflichtigen nicht gestiegen ist. Nichtmal nominal!

Wenn es gestiegen ist, z.B. durch Inflationsausgleich, erhöht sich der Unterhalt zusätzlich.

Obwohl in der Düsseldorfer Tabelle die Höhe des Einkommens und somit auch ein Inflationsausgleich enthalten sind, steigt der KU-Satz trotzdem alle 2 Jahre.

Man kann sich ausrechnen, dass auf diese Art, der KU alleine irgendwann über 100% des Einkommens des Pflichtigen steigt, was heute erst durch die Summe aus KU, EU, Umgangs- und Justizkosten möglich ist.

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Es gibt mittlerweile immer höheren Unmut gegen die Sätze der Düsseldorfer Tabelle. Ich verstehe nicht, wieso der Anteil des Kindsunterhalts vom Gehalt immer weiter steigen sollte, wenn das Gehalt selber nicht steigt. Ich meine, das entspricht doch auch gar nicht der Lebenswirklichkeit. Mittlerweile löst die Düsseldorfer Tabelle bei vielen, auch verheirateten Vätern massiven Unmut aus. Daher kann man nur hoffen, dass Düsseldorf fleissig so weiter macht, bis Ihnen die Tabelle auf die Füße fällt (oder den Frauen,  wenn die Kinder 18 werden und bisher die mit dem überhängenden KU das Häuschen abbezahlt wird. Ich kenne da welche, die relativ offen sagen, das genug überhängt...)

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