Über die Klassen von Nizza

von Fabian Reinholz, veröffentlicht am 15.12.2011

Für die Markenprofis nichts neues - der Gelegenheits-Markenanmelder weiss es aber womöglich noch nicht: Ab dem 1. Januar 2012 ändert sich mal wieder die Nizza-Klassifikation.

Die Nizza-Klassifikation ist eine weltweit anerkannte Klassifikation von Waren- und Dienstleistungen für die Anmeldung von Marken und beruht auf einem internationalen Abkommen, das vor mehr als 50 Jahren - Sie vermuten richtig - in Südfrankreich geschlossen wurde. Die Klassifikation ermöglicht den Markenämtern, eine besser strukturierte Verwaltung der eingetragenen Marken sowie eine weitgehend einhetiliche Gebührenberechnung (nach Anzahl der Klassen). Den Markenanmeldern erleichtert die Klassifikation die Festlegung der Waren- und Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet werden soll. Die Klassifikation enthält nämlich Begriffe für Waren und Dienstleistungen, die das Markenamt ohne Beanstandungen akzeptiert, wenn sie der Anmleder verwendet.

Anmeldungen, die ab dem 1.1.2011 beim Amt eingehen, müssen daher die neue Klassifikation beachten. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil sich zB Formulierungen bestimmter Begriffe geändert haben (zB: "Deodorants für den persönlichen Gebrauch" und "für den nicht-persönlichen Gebrauch" werden umformuliert in "Deodorants für Menschen oder für Tiere" - man lernt nie aus - wusste jemand, dass es auch Deodorants für Tiere ...?). Auch werden Waren oder Dienstleistungen nunmehr in andere Klassen eingeordnet als bisher (zB fallen - wenn ich es recht verstehe - Spielkonsolen wie die XBox als Unterhaltungs- und Spielgeräte anstatt in die Klasse 9 künftig in die Klasse 28, in der vorher lediglich Spielgeräte mit integriertem Monitor - man denke an Nintendo - geführt wurden). Wenn Waren oder Dienstleistungen bei der Anmeldung falsch klassifiziert werden, kann sich dies gebührenerhöhend auswirken.

Detaillierte Infos über die neue Nizza-Klassifikation gibt es auf der Website des DPMA (dort auch zum Download).

 

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