Breuer darf sich als unschuldig bezeichen, zahlt aber 350.000 Euro

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 21.12.2011

 

Der frühere Deutsche-Bank-Chef Rolf-Ernst Breuer zahlt 350.000 €, darf sich als unschuldig bezeichnen, während ihn die Staatsanwaltschaft weiterhin für schuldig hält. So ist es eben, wenn ein Strafverfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO aufgrund der Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten eingestellt wird. Für Strafjuristen ist dies alltägliche Praxis und zum Nachdenken kommt der eine oder andere erst dann, wenn staunend die Nichtjuristen dies so gar nicht recht verstehen wollen, was da so geschieht. Von Anfang an sah sich die Norm als „Irrweg“ (Beulke) der Kritik ausgesetzt.

Zur Akzeptanz trägt es sicher nicht bei, wenn Verfahren gegen herausgehobene Angeklagte mit hohem Öffentlichkeitsgrad nicht mit Freispruch oder Verurteilung enden, sondern gegen Geldzahlung eingestellt werden.

Was war geschehen? – Ein Interview mit weit reichenden Folgen

In einem Interview hatte Breuer indirekt die Kreditwürdigkeit des verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch in Abrede gestellt. Damit sei –so die Auffassung Kirchs – das Schicksal seiner milliardenschweren Unternehmensgruppe besiegelt gewesen. Seit Jahren prozessierte Kirch und dann sein Nachlassverwalter gegen Breuer und die Deutsche Bank.

Im jetzigen Strafverfahren ging es um die Frage, ob Breuer vor acht Jahren in einem der vielen Zivilverfahren, die Kirch nach der Pleite seines Konzerns gegen ihn und die Deutsche Bank angestrengt hatte, die Unwahrheit gesagt hat.

Schuldeingeständnis mit Einstellung des Verfahrens nicht verbunden

Breuer muss die Geldauflage bis spätestens 30.01.2012 bezahlen. 250.000 Euro gehen an die Staatskasse, 100.000 Euro an diverse soziale Einrichtungen. Ein Schuldeingeständnis ist mit der Einstellung des Verfahrens nicht verbunden. Breuer hat den Vorwurf der Lüge stets bestritten. Breuer habe aber abwägen müssen, erklärte sein Verteidiger, ob er sich über weitere Monate oder möglicherweise sogar Jahre der Belastung eines Prozesses aussetzen wolle. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war mit einer Geldstrafe zu rechnen. Allerdings räumte sie ein, aus «realistischer Betrachtung» den Ausgang des Verfahrens «nicht sicher prognostizieren» zu können.

Vorwurf gegen Breuer bisher nicht restlos geklärt

«Ich verfügte gar nicht über interne Kenntnisse, was das spezifische Engagement Deutsche Bank  Kirch anging». So Breuers Aussage vor dem Oberlandesgericht, die die Staatsanwaltschaft anzweifelte. Im Verlauf des Verfahrens wurde zwar deutlich, dass Breuer als damaliger Chef der Deutschen Bank 1998 gegen den Rat der Kreditabteilung ein Milliardendarlehen für Kirch befürwortete. Wie intensiv er sich im Anschluss an die Kreditvergabe mit der Sache befasste, konnte jedoch nicht zuverlässig geklärt werden. Es sei «ein ständiges Hin und Her» gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am 19.12.2011.

Zum Schluss

Die laufenden Prozesse und das neue Strafverfahren gegen Josef Ackermann und andere Manager der Bank berührt die Einstellung des Strafverfahrens nicht. Steht da die nächste Verfahrenseinstellung nach § 153a Abs. 2 StPO ins Haus?

 

 

 

  

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2 Kommentare

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Tja, fast noch interessanter ist der Bericht in der SZ, wonach ein Rechtsanwalt und MdB, der offenbar den Anzeigeerstatter oder eine seiner Firmen oder eine Firma, die Zessionarin ist, vertritt, recht unverblümt bei der Staatsanwältin antichambriert hat,um eine solche Verfahrenseinstellung zu verhindern:

 

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/prozess-gegen-ex-deutsche-bank-che...

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Wahrlich, da kommt einiges zusammen!

Danke für den Link! Die FAZ hat dies gestern schon im Wirtschaftsteil berichtet. Leider konnte ich auf diesen Artikel über faz.net nicht verlinken. Der Beitrag in der SZ war noch nicht bekannt.

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