BGH: Zustimmungsvorbehalt für Abtretungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen unbedenklich

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 07.01.2012

Der BGH hat sich im Beschluss vom 12.10.2011 - IV ZR 163/10 - mit der Frage erfasst, ob eine Vereinbarung, wonach die Abtretung nicht gänzlich ausgeschlossen, sondern von der Zustimmung des Rechtsschutzversicherers abhängig gemacht wird, zulässig ist. Der BGH hat dieses Erfordernis der Zustimmung der Rechtsschutzversicherers als unbedenklich angesehen,Auch sonst befasst sich der  äußerst lesenswerte Beschluss in sehr instruktiver Weise mit der Frage der Abtretbarkeit von Freistellungsansprüchen.

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