BGH: Zustimmungsvorbehalt für Abtretungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen unbedenklich
von , veröffentlicht am 07.01.2012Rechtsgebiete: AbtretungRechtsschutzversicherungFreistellungsanspruchVergütungs- und Kostenrecht|3138 Aufrufe
Der BGH hat sich im Beschluss vom 12.10.2011 - IV ZR 163/10 - mit der Frage erfasst, ob eine Vereinbarung, wonach die Abtretung nicht gänzlich ausgeschlossen, sondern von der Zustimmung des Rechtsschutzversicherers abhängig gemacht wird, zulässig ist. Der BGH hat dieses Erfordernis der Zustimmung der Rechtsschutzversicherers als unbedenklich angesehen,Auch sonst befasst sich der äußerst lesenswerte Beschluss in sehr instruktiver Weise mit der Frage der Abtretbarkeit von Freistellungsansprüchen.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben