Evangelisches Krankenhaus Oldenburg verlässt den Dritten Weg

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 08.01.2012

 

Erstmals in der Geschichte der niedersächsischen Diakonie hat die Gewerkschaft ver.di einen Tarifabschluss mit einer kirchlichen Einrichtung erstritten. Bereits zum 1. Januar 2012 sollen die Gehälter für die rund 1.000 Beschäftigten des Evangelischen Krankenhauses in Oldenburg steigen, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung des Krankenhauses und der Gewerkschaften ver.di und Marburger Bund. Der Hausvertrag verstößt nach Ansicht des Aufsichtsrates des Diakonischen Werkes nicht gegen kirchliches Arbeitsrecht, sagte Diakoniesprecher Hinrichs in Oldenburg. Die Zustimmung des Aufsichtsgremiums öffnet nun den Weg für weitere Verhandlungen, in denen der Haupttarifvertrag im Detail festgelegt werden soll. Der Vorschalttarifvertrag regelt die Entgeltsteigerungen zum 1. Januar 2012, in einem zweiten Schritt sollen nun die Mantelregelungen für den Haupttarifvertrag festgelegt werden. Die jeweiligen Entgeltsteigerungen orientieren sich an den Steigerungen im kommunalen Krankenhaussektor, im ärztlichen Bereich an den Entgelten, wie sie in den Verhandlungen zwischen dem öffentlichen Dienst und dem Marburger Bund vereinbart werden. Diese Übernahme bedeutet weitere Veränderungen: Die Jahressonderzahlung wird auf Monatsentgelte umgelegt und die Arbeitszeit auf 40 Wochenstunden erhöht. Im nicht-ärztlichen Bereich bleibt es hingegen bei der 38,5-StundenWoche. Insgesamt hat „ver.di“ damit einen bemerkenswerten Erfolg in seinen Bemühungen erzielt, insbesondere im Bereich der Diakonie zu Tarifabschlüssen zu kommen. Abgesehen von der evangelisch-lutherischen Kirche Nordelbien verfolgen die beiden großen christlichen Kirchen bislang konsequent den sog. Dritten Weg, also die Festsetzung der Arbeitsbedingungen durch paritätisch besetzte Kommissionen. Hierfür und für den Ausschluss des Arbeitskampfes berufen sie sich auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Beim BAG ist ein Revisionsverfahren gegen eine Entscheidung des LAG Hamm (hierzu Blog-Beitrag vom 15.11.2011) anhängig, in dem es um die Rechtmäßigkeit des Streiks in kirchlichen Einrichtungen geht. Die Überzeugungskraft des ablehnenden kirchlichen Standpunkts wird durch Entwicklungen – wie in Oldenburg – sicherlich nicht gestärkt.

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Wie bereits geschrieben: höchste Zeit, dass sich auch weltanschauliche Tendenzbetriebe an das Grundgesetz halten und die dort Beschäftigten ihre Grundrechte (die unmittelbar geltendes Recht sind - das berücksichtigt das BAG  hoffentlich) wahrnehmen können.

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