Unterhalt in Süddeutschland

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 26.01.2012

Die aktuellen unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate in Süddeutschland(Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken) jetzt hier

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3 Kommentare

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Ist dazu eine einfache Synopse zu finden? Andere Leitlinien sind schon mit Fettdruck der Textänderungen erschienen.

Wäre mal interessant zu erfahren, was mit den Unterhaltsansprüchen der geschiedenen Frau Wulff passiert, wenn dem Ex-Präsidenten doch der Ehrensold in Höhe von 200.000,- abgesprochen würde.

Ob eine Abänderungsklage wohl Erfolg hätte?

Schließlich hat er ja den Verlust seines Arbeitsplatzes schuldhaft selbst zu verantworten. Zumindest nach der regelmäßigen Rechtsprechung im Unterhaltsrecht.

Und er hat ja nachgewiesen, dass er in dieser Höhe leistungsfähig ist.

Evtl. Unterhaltsansprüche seiner jetzigen Frau kann er ihr, nach dem Urteil des BVerfG über die Gesetzeswidrigkeit der Drittelungslösung, ja auch nicht entgegen halten.

 

Und was passiert, wenn er nicht mindestens 20 Bewerbungen pro Monat auf ähnliche oder zumindest ähnlich vergütete Stellen nachweisen kann?

Er kann sich natürlich auch als Bundeskanzler zur Wahl stellen lassen oder als Präsident eines anderen Landes. 

Aber ob er damit auf 20 Bewerbungen pro Monat kommt?

Eine Bewerbung als König von England oder Schah von Persien dürfte ihm ja vermutlich als nicht ernsthaft ausgelegt werden.

 

Wie würden Sie entscheiden Herr Burschel?

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