Vorratsdatenspeicherung: Nächste Runde im Streit zwischen den Ministerien

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 27.01.2012

Das Bundesjustiz- und das Bundesinnenministerium streiten weiterhin heftig über die Vorratsdatenspeicherung. FAZ: „Das von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Auftrag gegebene Schriftstück des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht zeige, „dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt, sondern nur ein Gefühl der Praktiker ist“, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP).“

 

Das besagte Gutachten finden Sie hier: (Kurz- und Langfassung): http://www.bmj.de/DE/Home/_doc/kurzmeldungen/20120127_Erforderlichkeit_d...

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2 Kommentare

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Passend beglückt uns das BMI mit einer Studie des BKA, die zum Schluss kommt, dass 6 Monate erforderlich sind, weil man sonst insbesondere (Computer-)betrug und Kinderpornographie nicht richtig verfolgen kann.

 

http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2012/01/mindesspeiche...

 

Irgendwie war es zu erwarten - nachdem das mit der Terrorgefahr nicht mehr richtig zieht, kramt man beim BKA wieder Kinderpornos aus der Schublade (als Argument).

 

Das BMI haut dann auch noch mit der Populismuskeule drauf und schreibt das hier:

"Nicht zuletzt sind die Strafverfolgungsbehörden auch im aktuellen Fall der aufgedeckten rechtsextremistischen Terrorzelle "NSU" beim Versuch, Unterstützer und Hintermänner der drei Täter aufzudecken, auf erhebliche Ermittlungshindernisse gestoßen, weil die Verbindungsdaten der von den drei Tätern genutzten Kommunikationsmittel zu großen Teilen nicht mehr vorhanden waren."

auf seiner Homepage zu der Studie. Wen interessieren schon die Ermittlungspannen des Verfassungsschutz, wenn man Mist gebaut hat, kann das nur an der fehlenden Vorratsdatenspeicherung liegen. Dass die meisten interessanten Sachverhalte schon deutlich mehr als ein halbes Jahr zurückliegen, und daher auch bei 6 Monaten VDS nicht mehr verfügbar gewesen wären, wird dabei auch mal eben ignoriert.

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Ich möchte in diesem Zusammenhang auf einen aktuellen Spiegel-Artikel hinweisen, wonach CSU-Politiker den Vorwurf erheben, die Studie sei nachträglich auf Hinwirken des und zugunsten der Auffassung des Bundesjustziministeriums "geschönt" worden (Der Spiegel Nr.11/2012, 12.03.2012, S.42 f.)

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