Datenspeicherung durch die Sicherheitsbehörden: 440.000 "Stille SMS" zur Erfassung von Bewegungsprofilen?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 30.01.2012

Auch ohne Vorratsdatenspeicherung werden zunehmend mehr Daten durch die Digitalisierung der Telekommunikation gespeichert. Sicherheitsbehörden haben die Befugnis, auf diese existenten Datenbestände zuzugreifen, diese zu verwerten und für Ermittlungszwecke zu verwenden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar regt in einem neuen Blogeintrag zu einer kritischen Diskussion dieser Ermächtigung an und lehnt ihre ständige Erweiterung ab. Laut Schaar fehlt diversen Ermittlungsmaßnahmen eine explizite Rechtsgrundlage. Sowohl der sogenannten „stillen SMS“ als Ermittlungswerkzeug , anhand derer sich unbemerkt Bewegungsprofile einer überwachten Person erstellen lassen, als auch der „Funkzellenabfrage“ bedürfen einer besonderen gesetzlichen Befugnis. Angeblich haben die Sicherheitsbehörden im Jahr 2010 rd. 440.000 stille SMS versandt.

Dies wirft eine Reihe von interessanten Rechtsfragen auf:

Sehen Sie einen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der vorhandenen Rechtsgrundlagen solcher Ermittlungspraktiken? Erachten Sie diese Ermittlungsmethoden als einen Verstoß gegen das durch Art. 10 GG geschützte Fernmeldegeheimnis? Ein neuer Fall für das BVerfG (nach der Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung), wie Herr Schaar im Blog voraussieht? 

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