Ein heißes Thema: Die E-Zigarette

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 03.02.2012

Elektrische Zigaretten, sog. E-Zigaretten,  gibt es bereits seit einigen Jahren. Aus juristischer Perspektive in aller Munde sind sie allerdings erst, seitdem das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Ende vergangenen Jahres in einer Pressemitteilung und einem entsprechenden Erlass die Rechtsauffassung vertreten hatte, die für den Einsatz in solchen E-Zigaretten bestimmten Nicotin-Depots (sog. "Liquids") unterlägen als zulassungspflichtige Arzneimittel den Vorschriften des AMG und dürften deshalb nur mit entsprechender Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Dass solche Verlautbarungen bei Herstellern und Vertreibern von E-Zigaretten nicht unbedingt auf Zustimmung stoßen würden, war zu erwarten. Weniger vorhersehbar war allerdings, dass eine Produzentin und Vertreiberin von E-Zigaretten in die Offensive gehen und gegen die Äußerungen des Ministeriums mit einem Antrag auf einstweilige Untersagung entsprechender Warnungen vorgehen würde. Mittlerweile liegt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Eilverfahren vor; dieses hält die Einstufung der genannten Erzeugnisse als Arzneimittel jedenfalls für vertretbar (vgl. dazu NJW-Nachrichten, VG Düsseldorf – Gesundheitsministerin darf weiter vor E-Zigaretten warnen; http://rsw.beck.de/CMS/?toc=njw.root&docid=327178).

Was auf den ersten Blick erstaunt, könnte nun für viele Konsumenten von E-Zigaretten zur bitteren Realität werden: Angetreten als „gesündere Alternative zur herkömmlichen Zigarette“ droht der E-Zigarette nun das Aus, weil die zugehörigen Nicotin-Kartuschen den arzneimittelrechtlichen Vorschriften unterfallen. Abschließend entschieden ist bislang noch nichts. Fundierte arzneimittelrechtliche Untersuchungen zur Einstufung der Nicotin-Liquids sind Mangelware; einschlägige Stellungnahmen beschränken sich zumeist auf einige wenige eher plakative Sätze.

In diese Lücke stößt nun Dr. Mathias Volkmer mit seinem aktuellen Beitrag „Nicotin-Depots für elektrische Zigaretten – Arzneimittel wider Willen“ in Heft 1/2012 der Zeitschrift Pharma-Recht (PharmR 2012, 11). Am Maßstab des § 2 AMG untersucht er die Nicotin-Kartuschen auf ihre rechtliche Qualität. Nach Herausarbeitung der einschlägigen Konsumentengruppen gelangt er zu der Erkenntnis, dass die untersuchten Erzeugnisse sowohl als Präsentations- als auch als Funktionsarzneimittel einzustufen seien. Für die zahlenmäßig größte Zielgruppe der „gesundheitsbewussten Raucher“ liege – so Volkmer weiter – eine Einstufung als Präsentationsarzneimittel deshalb besonders nahe, weil die Inhalation von Nicotin-Dampf vor allem der Linderung des plötzlich auftretenden, nahezu unstillbaren Verlangens nach einer Zigarette (des sog. Nicotinhungers) diene, der ein typisches Symptom des Nicotin-Abhängigkeits-Syndroms sei. Auf die Gesundheitsbilanz des Erzeugnisses im Vergleich zur herkömmlichen Zigarette komme es daher im Ergebnis nicht an. Die „faktische und rechtliche Privilegierung nicht minder schädlicher Tabakprodukte“ sei Ausfluss der „de lege lata zu verzeichnenden selektiven Protektion althergebrachter Suchtstoffe und Genussmittel“. Abschließend geht Volkmer kurz auf die strafrechtlichen Konsequenzen der ein: Handeltreiben und Abgabe von Nicotin-Depots außerhalb von Apotheken seien regelmäßig nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 AMG strafbar; fahrlässige Verstöße seien nach § 95 Abs. 4 mit Strafe bedroht.

Eines steht fest: Neben der Kontroverse um die Gesundheitsgefahren der E-Zigarette ist nun auch die juristische Auseinandersetzung eröffnet ...

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

56 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

#49 ohne dir jetzt widersprechen zu wollen. Aber selbst einige Hersteller wie Vitasmoke schreiben auf ihrer Homepage:
"Ist die elektrische Zigarette ein Mittel zur Rauchentwöhnung?
Die Antwort lautet: nein. Die elektrische Zigarette ist vielmehr eine sauberere Alternative zur herkömmlichen Zigarette mit vielen, vielen offensichtlichen Vorzügen".

Das gibt ihnen zwar recht. Aber aus gesundheitlicher Perspektive muss man doch die Frage stellen: wieso nicht beides verbieten. Also ich würde einwerfen: wegen der Freiheit des Konsumenten. Aber das sind Grundsatzfragen. Der jetztige Kleinkrieg ist einfach ein Lobbyschutz für die Tabakindustrie. Das braucht nun WIRKLICH niemand.

5

Meinen Comment gelöscht, wie niedlich.

 

Nochmals: Sie ignorieren bestehende EG-Richtlinien, verschweigen bestehende Gutachten und Studien und leugnen diverse EuGH-Urteile!!!

5

Wenn Sie auf bestehende EG Richlinien und Urteile verweisen, wäre es toll, wenn Sie auch die Quellen mitangeben würden. Meines Wissens, wurden nur diverse Urteile und Richtlinien interpretiert, um diese dann anzuwenden.

Aber ich lasse mich gerne belehren....

0

@ djx ...mein Comment vom 23. auch, dabei habe ich lediglich zum Kommentar von Klaus Bömecke # 50 ergänzt, daß  derzeit vermehrt über die Medien behauptet wird Liquids enthalten generell Propylengylcol und dies ganz offensichtlich ständig in Verbindung mit dem Liquidverbot gebracht wird. Ich wollte einfach nur einfügen, daß Liquid nicht nur, wie in den Diskussionen hier wahlweise ohne Nikotin, sondern auch ohne Propylenglycol gedampft werden kann. Liquid ausschliesslich in Verbindung mit Propylenglycol und Niktion zu bringen, wenn gewisse Artikel mögliche Begründungen für ein generelles Liquidverbot, oder gar ein generelles EZigarettenverbot in den Raum zu werfen, halte ich generell für eine "Halbwahrheit"....

Es ist keine Seltenheit und kein einzelner Shop, sondern es entspricht ganz klar der Wahrheit, wenn ich behaupte, daß der Kunde wenn er möchte, in mehreren Shops die Wahl hat, ob er ein Liquid auf rein PG rein VG oder PG/VG Basis bestellt !!!!!!! Ich wüßte nicht, warum dieser Comment gelöscht werden sollte.

Das ist ganz einfach kein Geheimnis, es gibt viele die VG bevorzugen! Ich verstehe nicht, warum ich das hier nicht äußern darf.  Ich will ja damit nicht das Thema PG vom Tisch wischen (obwohl ich dazu meine persönliche auf Fakten basierende Meinung gebildet habe) Klar gibt es den ein oder anderen Shop, die Liquids mit PG anbieten, die am meisten verbreitete Variante ist PG/VG.. Wenn sich hier aber ein generelles Verbot aufgrund Nikotin und PG durchsetzen sollte, wird in meinen Augen nicht klar differenziert. Übrigens ist in Holland und der Schweiz der Handel mit nicotinhaltigen Liquids verboten. Was ich immer noch fraglich und nicht für sachgerecht halte, aber argumentativ nachvollziehen kann.

Das Angebot nikotinfreier Liquids ist weiterhin erlaubt! Auch PG Basis!

Ein generelles Verbot für Liquids aufgrund von PG und Nic auszusprechen, selbst wenn bereits PG und nicfreie Liquids angeboten werden, entzieht sich völlig meinem Verständnis. Hier muss differenziert werden und von mir aus dürfte auch reguliert werden. Das war bis Ende des Jahres 2011 sogar mein Wunsch. Jedoch befürchte ich, nein, ich bin mir sicher, daß dies aufgrund der Medienberichte und der derzeit gefahrenen Politik hier in Deutschland den Sinn und Zweck verfehlt!

Der Bedarf ist da. 2 Mio geschätze Dampfer, größtenteils ehemals Raucher, die verzweifelt versucht haben, von der Zigarette weg zu kommen, haben nun einen Weg gefunden! Sehr viele sind vom Nikotin weg oder dampfen nach kurzer Zeit nur noch Liquids mit geringem Nikotingehalt! Und sehr viele streben eine Reduzierung an (Umfragen) Dies darf doch nicht so einfach ungeachtet beiseite geschoben werden. Diese Menschen haben ein RECHT darauf, eine wirklich FAIRE und objektive Regulierung des Produktes zu bekommen !!!! Und das kann ein generelles Verbot oder eine reine Apothekenpflicht des gesamten Produktes einfach nicht sein! Dass als einzige Lösung wieder die Zigarette her muss, die unbestritten mehr schädliche Inhaltsstoffe hat, das kann doch keine gute Gesundheits und Drogenpolitik sein. Sagen auch Ärzte! Und ich kann hier auf Wunsch gerne meine Aussagen belegen.

Also bitte, liebe Redaktion, falls sie mit irgendeiner Aussage von mir nicht einverstanden sind oder diese belegt haben möchten, lassen sie es mich wissen. Ich möchte hier lediglich meinen Beitrag zur Argumentation leisten, da ich als ex Raucher und Dampfer mit neu entdeckter Lebensqualität langsam Angst bekomme. Ich habe mir auch keine Aussagen an den Haaren herbeigezogen, niemanden angegriffen oder beldeidigt. Also bitte nicht löschen!

 

5

 

Es gibt viele Unklarheiten im Zusammenhang mit dem Rauchen des Liquid. Vormalige Gründe, die angeführt wurden, was alles schädlich „sein könnte“ treffen inzwischen nicht mehr zu. Liquid kommt inzwischen nicht mehr nur aus Asien, sondern wird auch zum Beispiel in der Schweiz produziert. Wollen die uns  vergiften? Es geht doch in Wirklichkeit nicht darum, irgendwelche Bürger oder auch Kinder zu schützen, sondern einzig die Interessen des Staates und der Unternehmen. Leider ist von den großen Tabakfirmen keine auf die Idee mit der E-Zig (mit und ohne Nikotin) gekommen. Ansonsten hätten wir diesen ganzen Rummel nun wahrscheinlich gar nicht. Mündigen Bürgern wird vorgeschrieben, was sie zu konsumieren haben und was nicht. Und hier reden wir nicht von irgendwelchen Drogen. Schoko-Zigaretten werden verboten, weil sie eine Gefahr für unsere Kinder sind. Alkohol, Zucker, Tabakzigaretten und Klebstoff nicht? Der Unterschied zwischen den Gegnern und den Freunden der E-Zigarette ist einfach der: Der Dampfer ist bereit, den Argumenten der Gegner zuzuhören. Selbst seriöse Webseiten, die versuchen, die E-Zig zu verteidigen, weisen darauf hin, dass die E-Zig kein Wundermittel gegen alles ist. Wir können nun Langzeitstudien abwarten, und bis dahin die E-Zigarette verbieten. Doch die Langzeitstudien über die normale Tabakzigarette haben erwiesen, dass diese nicht nur schädlich ist, sondern durchaus tödlich sein kann! Sie sind immer noch erlaubt!

5

Mich würde vor allem einmal interessieren, wie man am Ende der Geschichte differnzieren möchte. Es gibt nunmal auch das eLiquid OHNE Nikotin...somit könnte man doch eigentlich nicht die eZigarette als solche verbieten, oder? Und wie sieht es am Ende dann mit der herkömmlichen Zigarette aus, da diese ja auch zur Befriedigung der Nikotinsucht dienen...also da finde ich blickt man so richtig nicht mehr durch. Lasst die Leute doch einfach Dampfen - wenn es der Regierung oder wem auch immer um die Gesundheit des Volkes geht - warum verdient sie dann mit daran, dass sich das Volk mittels Tabakzigarette selbst krank macht? Man darf die Sache sich nicht zu einfach machen - und das gilt für Befürworter genau wie für die Gegener der eZigarette. Und es ist nicht so, dass die Fangemeinde sich der Fakten nicht bewusst ist...in einschlägigen Blogs gibt es Kategorien ausschließlich zum Thema Gesundheit - warum ? Weil die Dampfergemeinde sich sehr wohl darum kümmert und sich mit dem Thema auseinandersetzt. Es bedarf dort weitaus weniger Bevormundung als die Regierung der Meinung ist.

5

Seiten

Kommentar hinzufügen