Nachtrag zu Kollektivklagen in Europa – nicht mehr nur im Kartellrecht

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 06.02.2012

Am 24.01.2012 hatten wir über die bevorstehende Abstimmung im Europäischen Parlament über den Bericht zum Thema "Kollektiver Rechtsschutz: hin zu einem kohärenten europäischen Ansatz" berichtet.

Hierzu ist Folgendes nachzutragen:

Der Bericht wurde am 02.02.2012 im Parlament angenommen. Damit ist der Präsident des Europäischen Parlaments beauftragt, die in dem Bericht festgehaltene Entschließung den anderen Organen der Europäischen Union und den Regierungen und Parlamenten der EU-Mitgliedstaaten zu übermitteln.

Das Parlament beharrt darauf, dass es im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens bei jeder Initiative im Bereich des kollektiven Rechtschutzes einbezogen werden muss (Tz. 29 des Berichts).

Wie schon berichtet, zeichnen sich die Vorstellungen, die sich das Parlament nun zu Eigen gemacht hat, dadurch aus, dass ein "horizontales Instrument" geregelt werden soll – also ein eine allgemeine zivilprozessuale Kollektivklage. Die Vorstellungen der Europäischen Kommission, wie sie zuletzt zu Anfang des Jahres in der "Roadmap" zum Ausdruck kamen (wir berichteten), stehen dazu im Widerspruch. Die Kommission strebt ein spezifisch kartellrechtliches Instrument einer Kollektivklage an. Davon abgesehen dürften Kommission und Parlament bei ihren Vorstellungen zu Kollektivklagen nicht allzu weit auseinanderliegen. Ein tragfähiges Konzept ist weiterhin nicht in Sicht.

Mit Spannung darf abgewartet werden, was sich im weiteren Verlauf des Jahres ergibt.

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