PKH-Unterlagen rechtzeitig vorlegen !

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 11.02.2012

Der Beschluss LAG Schleswig-Holstein vom 2.2.2012 - 6 Ta 28/12- zeigt erneut, wie wichtig es ist, PKH-Unterlagen rechtzeitig vorzulegen. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Ausgangsverfahren war im Gütetermin ein verfahrensbeendender Vergleich geschlossen worden; zu diesem Zeitpunkt hatte die Klägerin entgegen ihrer Ankündigung die PKH- Erklärung nicht nachgereicht. Auch erfolgte dies innerhalb einer vom Arbeitsgericht gesetzten Nachfrist nicht, vielmehr legte  sie ein ausgefülltes PKH-Formular nebst Verdienstabrechnung erst mit der Beschwerdeschrift gegen den den Prozesskostenhilfeantrag zurückweisenden Beschluss des Arbeitsgerichts vor. Nach dem LAG Schleswig-Holstein war dies zu spät, aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten der Klägerin  hatte sie ihren Anspruch auf Prozesskostenhilfebewilligung und Anwaltsbeiordnung verloren.

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