Was die GD Wettbewerb 2012 mit uns vor hat ...

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 20.02.2012

Im Februar hat die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission weitgehend unbemerkt ihren Management Plan 2012 in ihre Internetseite eingestellt. Die GD Wettbewerb legt darin auf 68 Seiten dar, was sie sich für 2012 vorgenommen hat. Das Dokument ist lesenswert. Ich möchte hier aber nur die Pläne der Europäischen Kommission für einen Ausbau bzw. eine Förderung privater Schadensersatzklagen im Kartellrecht beleuchten:

 

Die GD Wettbewerb möchte kartellrechtliche Schadensersatzklagen weiter fördern und kündigt die Vorlage eines spezifischen Vorschlags an. Diese Ankündigung fand sich bereits in der Anfang des Jahres veröffentlichten "Roadmap" der Kommission. In dem Gesetzgebungsvorschlag möchte die Kommission das Verhältnis zwischen privaten Schadensersatzklagen vor den mitgliedstaatlichen Gerichten einerseits und der behördlichen Durchsetzung durch die Kommission und die Kartellbehörden der Mittgliedstaaten andererseits klarstellen. Sie will weiterhin einheitliche Standards und Mindestanforderungen für kartellrechtliche Schadensersatzklagen in den Mitgliedstaaten aufstellen, um eine kohärente Rechtsdurchsetzung in der EU zu erreichen. Zugleich möchte sie die Kronzeugenprogramme schützen. Letzteres ist ein wichtiges Anliegen für die Europäische Kommission, dass sie in nächster Zeit wohl auch vor dem Gerichtshof adressieren können wird (vgl. meinen Gastkommentar in einer der kommenden EuZW-Ausgaben). 

 

Womöglich anknüpfend an die Initiative des Europäischen Parlaments hält die GD Wettbewerb in ihrem Management Plan fest, dass sie sicherstellen möchte, dass der kollektive Rechtsschutz als Teil der privaten Rechtsdurchsetzung kohärent ist. Hierzu soll es im Frühjahr 2012 eine Mitteilung der Kommission geben als Maßgabe für künftige Gesetzgebungsvorschläge. Sobald sich die Kommission auf einheitliche Grundsätze geeinigt hat, möchte die GD Wettbewerb einen speziell für kartellrechtliche Schadensersatzklagen zugeschnittenen Vorschlag für ein Instrument des kollektiven Rechtsschutzes vorlegen. Als weiteres "main policy output" für 2012 in diesem Bereich nennt die GD Wettbewerb ihre geplante Mitteilung zur Schadensberechnung bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen. Einen Entwurf hatte sie bereits im Jahr 2011 veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. 

 

Der Management Plan der GD Wettbewerb bestätigt: Die kartellrechtliche Schadensersatzklage bleibt ein "hot topic".

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen