Streit um Frauenquote in Wirtschaftsunternehmen (II)

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 12.03.2012
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtGesetzentwurfSPDFrauenquote|4019 Aufrufe

 

Pünktlich zum Internationalen Frauentag hat nun auch (vgl. bereits den Blog-Beitrag zu anderen Initiativen vom 6.3.2012) die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in Wirtschaftsunternehmen in den Bundestag eingebracht (BT-Drucks. 17/8878). Der Bundestag hat den Entwurf am 9. März in 1. Lesung beraten. Der Gesetzentwurf sieht eine Mindestquote von 40 % für Frauen und Männer in Aufsichtsräten und Vorständen ab 2015 vor. Diese Quote soll stufenweise umgesetzt werden. In einer ersten Stufe soll bereits ab 1. Januar 2013 für Neubesetzungen in Aufsichtsräten eine Mindestquote von 30 % und in Vorständen von 20 % gelten. Die Regelungen sollen für börsennotierte und mitbestimmte Unternehmen gelten. Werden keine Personen des unterrepräsentierten Geschlechts gewählt bzw. bestellt, müssen die dafür vorgesehenen Plätze unbesetzt bleiben. Dies kann nach dem Gesetzentwurf zur Beschlussunfähigkeit des jeweiligen Gremiums führen. Ob der Gesetzentwurf in dieser Ausgestaltung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhielte, erscheint zweifelhaft. Auch bleiben rechtstechnische Fragen: So liefert der Entwurf keine Antwort auf die Frage, wie zu verfahren ist, wenn kein Kandidat des unterrepräsentierten Geschlechts vorhanden ist und demzufolge Aufsichtsrat oder Vorstand unterbesetzt bleiben müssen oder ggf. beschlussunfähig werden. Ebenso ist dem Entwurf nicht zu entnehmen, wie bei der vorgesehenen Ersatzbestellung durch das Gericht dieses einen geeigneten Kandidaten des unterrepräsentierten Geschlechts finden soll. Hinzu kommen problematische Auswirkungen im Bereich der Unternehmensmitbestimmung.

Die politische Einschätzung der verschiedenen Lager fällt erwartungsgemäß aus: Die SPD verspricht sich augenscheinlich viel von einem solchen Schritt. Auf ihren Internetseiten heißt es: „Der Staat hat den verfassungsrechtlichen Auftrag, die Gleichstellung von Männern und Frauen in der Gesellschaft zu verwirklichen. Eine gesetzliche Quote hilft, Strukturen zu verändern und die Männerkultur in der Wirtschaft aufzubrechen. Die Quote dient auch der Wirtschaft. Viele Studien zeigen inzwischen, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen Frauen in Führungsgremien und dem wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen gibt.“ Die BDA hingegen wirft der SPD-Fraktion vor, sie ignoriere die tatsächliche Entwicklung: Die DAX-30-Unternehmen hätten im letzten Jahr eine umfassende Selbstverpflichtungserklärung zur Förderung von Frauen in Führungspositionen vorgelegt und bei den aktuellen Nachbesetzungen von frei werdenden Aufsichtsratssitzen seien diese zu über 40 % von Frauen eingenommen worden. 

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