OVG MÜnster: Kein Streikrecht für Beamte

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 14.03.2012
Rechtsgebiete: ArbeitsrechtStreikOVG MünsterBeamte|6834 Aufrufe

 

Beamte haben in der Bundesrepublik Deutschland kein Streikrecht. Dies hat der Disziplinarsenat des Oberverwaltungsgerichts NRW in einem am 7.3.2012 verkündeten Urteil (Aktenzeichen: 3d A 317/11.O) entschieden (anders die Vorinstanz, das VG Düsseldorf, und VG Kassel Urteil vom 27.07.2011 - 28 K 1208/10.KS.D, 28 K 1208/10, BeckRS 2011, 53791); ein Streikrecht verneinend hingegen VG Osnabrück, hierzu Blog-Beitrag vom 31.8.2011). Geklagt hat eine beamtete Lehrerin, die an drei Tagen Anfang 2009 ohne Genehmigung des Dienstherrn an Warnstreiks der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) teilgenommen und deshalb an diesen Tagen keinen Unterricht erteilt hatte. Der Dienstherr, das Land NRW, hatte daraufhin der Klägerin durch eine Disziplinarverfügung eine Geldbuße von 1.500,00 Euro auferlegt. Der Disziplinarsenat wies nun die Klage der Klägerin ab. Die Begründung lautet: Aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte lasse sich ein Streikrecht für deutsche Beamte nicht ableiten. Darüber hinaus komme der EMRK im deutschen Recht keine über den Rang eines einfachen Bundesgesetzes hinausgehende Wirkung zu, so dass sich deren Regelungen an dem höherrangigen Grundgesetz messen lassen müssten. Die in Art. 11 EMRK und in Art. 9 Abs. 3 GG geregelte Koalitionsfreiheit werde durch die in Art. 33 Abs. 5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums eingeschränkt, so dass Beamten in der Bundesrepublik Deutschland mit Blick auf deren Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn und vor dem Hintergrund der Erhaltung der Funktionsfähigkeit staatlichen Handelns ein Streikrecht nicht zustehe. Dieses Streikverbot gelte unabhängig davon, welche konkrete Funktion der einzelne Beamte ausübe, denn allein der Status als Beamter sei entscheidend.

Die GEW kommentierte die auf dem Boden der tradierten verfassungsrechtlichen Sichtweise stehenden Entscheidung wie folgt: „Das heutige Urteil des OVG Münster zum Streikrecht für Beamte zeigt, dass jetzt so schnell wie möglich eine Entscheidung des zuständigen europäischen Gerichts her muss“, sagte Ilse Schaad, Leiterin des Vorstandsbereichs Angestellten- und Beamtenpolitik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Schaad stellte fest, dass das Urteil die Praxis des unzeitgemäßen und vordemokratischen Verbots des Beamtenstreiks fortsetze. „Das Gericht hat die Chance vertan, dem in der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) klar formulierten Menschenrecht auf Streik auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen“, bedauerte Schaad.

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