Kammergericht (Pressemeldung): Zwangseinweisung eines 11jährigen Kindes zur Therapie seiner Geschlechtsorientierung? (Update 19.04.)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 24.03.2012

Schenkt man dem Bericht der taz von heute Glauben (leider gibt es bislang kaum weitere Berichte dazu, der strafblog schöpft aus derselben Quelle, siehe jetzt mein Update unten), dann hat das Kammergericht Berlin eine Entscheidung des Jugendamtes bestätigt, mit der ein 11jähriges Kind in die kinder- und jugendpsychiatrische Abteilung der Charite eingewiesen werden soll. Es liege weder eine Suizidgefahr  noch eine Fremdgefährung durch dieses Kind vor. Es werde aber vermutet, die Mutter habe dem Kind seine von der Norm abweichende Geschlechtsorientierung (das Kind ist als Junge zur Welt gekommen, fühlt sich aber als Mädchen) "induziert" (zum Hintergrund: früherer Bericht der taz).

Unabhängig davon, ob dieser Vorwurf gegen die Mutter stimmt oder überhaupt stimmen kann (die Experten streiten über die Frage, ob eine solche Induktion möglich ist), erscheint mir eine zwangsweise Unterbringung des Kindes zur Diagnose und evtl. Therapie seiner Geschlechtsorientierung (ob diese überhaupt als eine "Erkrankung" angesehen werden kann, ist höchst fraglich)  wie eine Meldung aus grauer Vorzeit. Der Psychiater soll sich laut taz so geäußert haben:

In der Charité geht es darum, Alex sein „biologisches“ Geschlecht nahe zu bringen und „geschlechtsatypisches Verhalten“ zu „unterbinden“, erklärt Chefarzt Klaus Beier die Therapie.

Aber unabhängig von der Frage, ob hier eine schon im Kindesalter manifest werdende Transsexualität vorliegt oder nicht: Eine Freiheitsentziehung ist ein derart gravierender Eingriff für ein Kind, dass er nur als ultima ratio vorgesehen werden kann. Laut dem Bericht fehlt bislang ein unabhängiges psychiatrisches Gutachten. Zu einer ambulanten Untersuchung seien Mutter und Kind bereit.

Mutter und Tochter baten darum, psychiatrisch begutachtet zu werden. Doch diese Begutachtung lehnte das Kammergericht nun ab. Ein Gutachten sei nicht erforderlich, zitiert der Anwalt der Familie aus dem Beschluss. Die Ausführungen der Pflegerin seien nachvollziehbar, die angestrebte stationäre Diagnostik liege in deren Ermessen.

Kann das wirklich wahr sein?

Ausschnitt aus den Gründen der Leitentscheidung des BVerfG (Beschluss vom 14. 6. 2007 - 1 BvR 338/07).

Die Freiheit der Person ist ein so hohes Rechtgut, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf (vgl. BVerfGE 45, 187 [223]). Die Einschränkung dieser Freiheit ist daher stets der strengen Prüfung am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu unterziehen. Dies schließt allerdings nicht von vornherein einen staatlichen Eingriff aus, der ausschließlich den Zweck verfolgt, einen psychisch Kranken vor sich selbst in Schutz zu nehmen und ihn zu seinem eigenen Wohl in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen. Die Fürsorge der staatlichen Gemeinschaft schließt auch die Befugnis ein, den psychisch Kranken, der infolge seines Krankheitszustandes und der damit verbundenen fehlenden Einsichtsfähigkeit die Schwere seiner Erkrankung und die Notwendigkeit von Behandlungsmaßnahmen nicht zu beurteilen vermag oder trotz einer solchen Erkenntnis sich infolge der Krankheit nicht zu einer Behandlung entschließen kann, zwangsweise in einer geschlossenen Einrichtung unterzubringen, wenn sich dies als unumgänglich erweist, um eine drohende gewichtige gesundheitliche Schädigung von dem Kranken abzuwenden. Dies gilt jedoch nicht ausnahmslos, weil schon im Hinblick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei weniger gewichtigen Fällen eine derart einschneidende Maßnahme unterbleiben muss (vgl. BVerfGE 58, 208 [224 ff.]).

Die deutlich als ultima ratio angeführten Legitimationen für eine zwangsweise Unterbringung liegen m.E. hier eindeutig nicht vor. Als milderes Mittel läge zumindest eine ambulante Diagnosestellung nahe.

Ich bin betont vorsichtig, da ich kaum glauben kann, dass diese Darstellung den Kern des Beschlusses vollständig wiedergibt (siehe jetzt unten mein update). Aber wenn aus dem Beschluss tatsächlich hervorgeht, dass das KG dem Jugendamt  in dieser Frage ein nicht überprüfbares Ermessen einräumt, dann käme dies einer folgenschweren  Rechtsverweigerung (Art. 104 Abs.2  GG: über die Zulässigkeit einer Freiheitsentziehung hat NUR der Richter zu entscheiden)  gleich: Jugendamt und  Gericht tun einem 11jährigen Kind Gewalt an, ohne die traumatischen und stigmatisierenden  Folgen zu berücksichtigen, die aus einer zwangsweisen Unterbringung resultieren können.

Update (27.03.): Die Darstellung der taz hat sich nicht bestätigt, was den rechtlichen Hintergrund der Entscheidung angeht. Es geht derzeit nicht um eine Zwangstherapie/Zwangseinweisung/Unterbringung: Der rechtliche Hintergrund des Beschlusses des KG ist eine Entscheidung über die Gesundheitsfürsorge, die dem Jugendamt übertragen war. Jugendamt und Mutter des Kindes streiten über das weitere Vorgehen. Das Jugendamt strebt eine stationäre Diagnosestellung an. Daraufhin hat die Mutter begehrt, die Gesundheitsfürsorge an sie zurück zu übertragen, was das AG ablehnte, wogegen sich die jetzt vom KG zurückgewiesene Beschwerde der Mutter richtete. Gegen den Willen der Mutter dürfte eine stationäre  Diagnose oder Therapie erst durchgeführt werden, wenn auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt übertragen ist - was das Jugendamt auch schon beantragt hat. Auch hierzu ist, falls das AG dem Jugendamt Recht gibt, noch eine KG-Entscheidung zu erwarten.

Der inhaltliche Hintergrund des Berichts trifft hingegen zu: Es geht um die Diagnose bzw. "Therapie" einer möglichen Transsexualität, was im Kindheits- und Jugendalter äußerst schwierige Fragestellungen aufwirft, wie eine solche Entwicklung sinnvoll begeleitet werden kann. Gegen den Willen des Kindes eine stationäre Diagnose/Therapie durchzuführen, erscheint mir höchst problematisch, ebenso aber andere irreversible Entscheidungen. Darüber streiten auch die medizinischen Experten.

Der Beschluss des KG, der Anlass der Pressemeldung der taz war, verhält sich nicht ausdrücklich zu der richtigen Vorgehensweise, sondern nur zur Frage, wem die Gesundheitsfürsorge zustehen soll. Allerdings lässt sich im Beschluss eine Bestätigung der Richtungswahl  des Jugendamts herauslesen. Eine Zwangstherapie (wie sie im taz-bericht anklingt)  wird aber vom KG nicht bestätigt oder genehmigt. Der Beschluss enthält keine Festlegung dahingehend, ob die Transsexualität induziert sei oder nicht, meint aber aus dem Verhalten der Mutter eine das Kindeswohl gefährdende Festlegung erkennen zu können, die die Belassung der Gesundheitsfürsorge beim Jugendamt rechtfertigt.

 

Update 29.03.:

Der Beschluss KG 19 UF 186/11 im Volltext.

Update 30.03.: Zur Frage des § 158 FamFG

Im Beschluss des KG wird die Bestellung eines Verfahrensbeistandsgem. § 158 FamFG für das betr. Kind abgelehnt. Ich halte diese verfahrensrechtliche Entscheidung für rechtlich problematisch.

Die Begründung des KG überzeugt nicht. Zunächst wird zur Begründung angeführt, die Interessen des Kindes in diesem Rechtsstreit würden hinreichend von den Eltern wahrgenommen werden. Diese Begründung widerspricht aber eklatant den weiteren Ausführungen im Beschluss: Denn wenn das KG meint, die Gesundheitsfürsorge nicht den Eltern bzw. der Mutter zurückübertragen zu können, da dann eine Kindeswohlgefährdung drohe, dann können in dem Rechtsstreit um eben diese Frage die Eltern/die Mutter eben nicht auch die Interessen des Kindes vertreten.

Ebenso verfehlt ist die Annahme des KG, die vom Jugendamt eingesetzte Ergänzungspflegerin mache einen Verfahrensbeistand für das Kind "erst recht" obsolet, da sie die Interessen des Kindes praktisch mitvertrete: Dieser Erst-Recht-Schluss ist ein klassischer Fehlschluss. Denn in dem Rechtsstreit geht es ja gerade darum, ob die (umstrittene) Einschätzung der Ergänzungspflegerin zur richtigen Ausübung der Gesundheitsfürsorge eine Rückgabe der Gesundheitsfürsorge veranlasst. Nun kann  in einem Rechtsstreit nicht eine neutrale/unabhängige  Interessenvertretung des betr. Kindes von einem  oder von beiden Kontrahenten um die Gesundheitsfürsorge mit übernommen werden. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand.

Im Ergebnis hat das Kind überhaupt keine unabhängige Interessenvertretung in dieser für sein Leben enorm wichtigen Frage. Der Senat hat hier  die Bedeutung des rechtlichen Gehörs des betr. Kindes (vgl. dazu BVerfG NJW 2003, 3544) offenkundig nicht ernst genommen und sich über die Interessen des Kindes, die ja die Legitimation des gerichtlichen Tätigwerdens darstellen, einfach hinweggesetzt.

Update 04.04. :

Die taz hat am 03.04. eine Berichtigung zum ursprünglichen Artikel veröffentlicht.

 

Update 19.04.:

Heute hat die taz eine weitere Berichtigung veröffentlicht, die die frühere Berichtigung (vom 04.04.) ergänzt. Ich zitiere sie im vollen Wortlaut:

   In der taz war am 6. 2. 2012 in einem Interview mit der Berliner Antidiskriminierungsbeauftragten Eren Ünsal unter der Überschrift "Kein Ergebnis vorgeben" sowie am 26. 3. 2012 unter der Überschrift "Gegen die Angst vor Abweichung" über den Fall eines transsexuellen Kindes zu lesen, ein Jugendamt wolle dieses "in der Charité mit umstrittenen Therapiemethoden quasi umerziehen lassen", dass hierbei "die Berliner Charité ein Therapieverfahren anwendet, das Fachleute als manipulative ,Umpolungstherapie' ablehnen", bzw. wird eine Aktivistin zum Behandlungsansatz der Charité mit den Worten zitiert: "Der Leiter der Sexualmedizin, Klaus Beier, ist ein orthodoxer Psychoanalytiker, der sich an Konversionstherapien orientiert, mit denen früher Homosexuelle ,geheilt' werden sollten."

In diesem Zusammenhang hieß es in der taz auch: "Nun ist das aber genau das Verfahren [Homosexuelle umzupolen; Anm. d. Red.], das Herr Beier vorschlägt." Die Berliner Charité und Klaus Beier als Leiter des dortigen Instituts für Sexualwissenschaft und Sexualmedizin erklären hierzu übereinstimmend, dass sie keines dieser Verfahren bzw. keine dieser Therapien anwenden. In dem taz-Interview vom 6. 2. 2012 und in einem unter der Überschrift "Viele erleben die Pubertät als Qual" am 28. 1. 2012 veröffentlichten Interview mit der Sexualmedizinerin und Psychoanalytikerin Hertha Richter-Appelt sowie in einem Artikel der taz vom 24. 3. 2012 unter der Überschrift "Alex zieht vor Gericht" heißt es ferner, Beier schreibe in seinen Empfehlungen für eine Therapie bzw. in dem Buch "Sexualmedizin", geschlechtskonformes Verhalten würde gelobt, das "biologische" Geschlecht nahegebracht und nichtkonformes bzw. geschlechtsatypisches Verhalten nicht beachtet bzw. (beiläufig) unterbunden.

Sofern sich hierdurch der Eindruck ergibt, er habe sich zu dem konkreten Fall des transsexuellen Kindes und unmittelbar gegenüber der taz auf diese Weise geäußert, ist dieser Eindruck unzutreffend. Den von der taz beschriebenen Fall kenne er nicht, erklärt Beier.

Gleichwohl war er einer von drei Verfassern des Buchs "Sexualmedizin. Grundlagen und Praxis", das zuletzt im Jahre 2005 in 2. Auflage veröffentlicht wurde. In einem namentlich nicht gekennzeichneten Abschnitt zum therapeutischen Vorgehen bei Geschlechtsidentitätsstörung heißt es dort: "Folgende psychotherapeutische Settings haben sich als hilfreich erwiesen […]: […] geschlechtskonforme Verhaltensangebote […] und adäquate Verhaltensweisen belohnt […]. Geschlechtsatypische Verhaltensweisen werden nicht beachtet bzw. - beiläufig - unterbunden (nicht jedoch sanktioniert)." Chefarzt Klaus Beier lässt dazu mitteilen, dass er diese Passage nicht selbst verfasst habe, sondern hierdurch lediglich die Position einer kanadischen Arbeitsgruppe wiedergegeben werde.

Leitete er noch am 12. 1. 2012 per E-Mail "einige Originalarbeiten zum Thema" von anderen Verfassern an die Autorin der taz weiter, ohne mitzuteilen, dass diese Aufsätze anscheinend nicht ausnahmslos seine eigene wissenschaftliche Auffassung wiedergeben, bezieht er sich nunmehr ausdrücklich nur noch auf eine Publikation im Deutschen Ärzteblatt aus dem Jahre 2008, in der das Vorgehen der Charité adäquat beschrieben werde.

Dagegen heißt es in einem anderen dieser insgesamt drei übersandten Fachaufsätze zur Behandlung von "Geschlechtsidentitätsstörungen bei Jungen" in Übersetzung: "Die spezifischen Ziele, die wir für Jungen haben, sind die Entwicklung eines positiven Verhältnisses zum Vater (oder einer Vaterfigur), positiver Beziehungen zu anderen Jungen, geschlechtstypischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen, um sich in die Gruppe Gleichaltriger oder zumindest einen Teil von ihnen einzufügen und sich als Junge wohlzufühlen. […] Die Behandlung ist abgeschlossen, wenn der Junge regelmäßig die Gegenwart gleichgeschlechtlicher Freunde sucht und sein geschlechtsübergreifendes Verhalten weitgehend normal erscheint."

In den Artikeln der taz vom 24. 3. 2012 und vom 26. 3. 2012 war außerdem zu lesen, das transsexuelle Kind dürfe nun nach einer Entscheidung des Kammergerichts in die Psychiatrie bzw. in die Berliner Charité (zwangs)eingewiesen werden. Zutreffend ist jedoch, dass das Kammergericht die Beschwerde der Kindesmutter gegen einen erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg, mit dem sie erfolglos die Rückübertragung der Gesundheitssorge für das Kind begehrte, zurückgewiesen hatte.

Abgesehen davon, dass es für eine solche Maßnahme an einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung fehlt, erklärt die Berliner Charité hierzu ergänzend, weder dürfe noch werde sie das Kind gegen dessen erklärten Willen oder gegen den erklärten Willen seiner Mutter aufnehmen. DIE REDAKTION

 

20.04. Die KOMMENTARFUNKTION ZU DIESEM BEITRAG IST AUSGESCHALTET

 

28.05.: Andrea Beyerlein in der Berliner Zeitung berichtet über den Fall - Link.

26.06.: In der Spiegel-Printausgabe von dieser Woche (Heft Nr.26/2012, S. 134-137) schreibt Kerstin Kullmann über den Fall.

Dezember 2012: aus "gewöhnlich gut unterichteten Kreisen" erfährt man, dass der Streit beigelegt sei und im Sinne der Mutter des Kindes entschieden worden sei.

 

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542 Kommentare

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Sehr geehter Herr Prof.  Müller,

Sie sprechen mir aus der Seele.

 

Danke für die letzte Einschätzung! Ich sehe das exakt auch so!

MfG Arno

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Sehr geehrte/r Giliell,

kleine Korrektur. Wenn Sie zu Herrn Burschels Kommentar schreiben:

Erstens sieht das KG in seinem Urteil die Vertretung des Kindes durch die Ergänzungspflegerin, und nicht wie Sie hier beschreiben durch die Eltern  gewahrt.

dann trifft das nicht ganz zu: Das KG geht etwas komplizierter vor: Den Eltern wird die Verfahrensvertretung tatsächlich belassen, das hat Herr Burschel  richtig mitgeteilt. Nur gegen die Verfahrensbeistandschaft (die trotzdem noch in Betracht käme und m.E. hier auch angezeigt wäre, weil niemand für das Kind spricht) wird seitens des KG argumentiert, diese sei überflüssig, weil ja auch noch die Ergänzungspflegerin die Interessen des Kindes vertrete und deshalb ein Verfahrensbeistand überflüssig sei. 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Vielen Dank für die Erklärung, Herr Müller

Juristendeutsch ist leider für Laien schwer verständlich.

Räumt aber die Fragezeichen über meinem Kopf an dem Punkt nicht aus, die Ergänzungspflegerin ist immernoch eine direkt beteiligte Partei. In einer Scheidung würde man ja auch nicht sagen, die Interessen des Kindes würden ja auch noch vom Vater vertreten, wenn dieser die Person ist mit der die Mutter um das Sorgerecht streitet.

 

Mit freundlichen Grüßen

Giliell (eine sie, ein du tut's auch)

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Hallo,

wenn der Richter zur Mutter sagen würde:

"Also hören Sie mal, einen Anwalt brauchen Sie doch nicht,

ich bin doch auch da!"

 

wäre das ein Skandal.

 

Wenn der Richter aber sagt

"Ach hör mal liebes Kind, oh, du bist ja gar nicht da, ok wenn du da wärst,

würd ich dir sagen:

ich und die Ergänzungspfelgerin

wissen am besten was gut ist für dich,

wir sind uns ja einig.

Einen Verfahrensbeistand, der evtl. sogar noch exakt deine Position vertritt, oder aus deinem Willen und dem was er denkt, was gut für dich wäre, noch eine weitere 3. Position in das Verfahren einbringen würde,

brauchen wir doch hier nicht, weil ich und die Ergänzungspflegerin sind uns ja einig"

 

ist das eigentlich auch ein Skandal.

 

(Ich weiß, das hört man unter Juristen nicht so gern, wenn Skandal gerufen wird; ich finde aber, je länge ich nachforsche und nachdenke: eigentlich ist es schon ein kleiner Skandal)

 

beste Grüße

Arno

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Gilell, mir geht es genauso - ich verstehe das nicht recht.

Herr Prof. Dr. Müller sagt, dass das Gericht Alex einen Verfahrensbeistand hätte zur Seite stellen können - bzw. müssen, damit das Kind sich überhaupt selbst äußern kann, weil es aus formalen Gründen zu jung ist.  Das hat das Gericht nicht getan.

(Ich hoffe, das ist korrekt.)

Wir haben hier also:

- einen Arzt, der - anscheinend -  verschiedenerorts kritisierte Auffassungen in puncto Transidentität vertritt und - anscheinend - reparative Therapien durchführt, zu denen hier in einigen Beiträgen ja etliches zu lesen ist. Der Arzt kann medizinisch über Alex befinden und gegebenfalls eine solche Therapie durchführen, wenn das Kind gegen seinen Willen und den Willen der Mutter in seine Klinik überstellt ist.

- eine Ergänzungspflegerin, die aus bisher nirgends (!) dargelegten Gründen - anscheinend - erreichen will, dass genau das auch stattfindet, oder doch zumindest, dass genau dieser Arzt und kein anderer Alex stationär untersucht.

- ein Gericht, das (siehe oben) verhindert, dass das Kind zu Wort kommt.

- demzufolge ein im Verfahren stumm gemachtes Kind

- eine Mutter, in deren 'Rechte-Torte' (ich paraphrasiere nach meinem Verständnis Herrn Burschel) das Stück fehlt, das ihr erlauben würde, über Untersuchungen und Behandlungen ihrer Tochter zu entscheiden. Daher kann sie nur Vorschläge machen, die aber samt und sonders abgelehnt werden. Die Begründungen hierfür verstehe ich nicht.

- einen Vater, dem das gleiche Torten-Stück fehlt wie der Mutter, und der - anscheinend will, dass der oben erwähnte Arzt eine reparative Therapie an seiner Tochter durchführt.

Ich glaube zu verstehen, warum die Entscheidung hinsichtlich des Verfahrensbeistands wichtig ist. Denn hätte es einen gegeben, hätte Alex (der kein Torten-Stück fehlt, die aber formal zu jung ist, um vor Gericht für sich selbst zu sprechen) gehört werden müssen. Man hätte begründen müssen, warum man ihre Wünsche ablehnt, anstatt sie einfach zu übergehen. (Richtig, Herr Professor Müller?)

Da ich zu juristischen Gedankengängen nicht fähig bin, kann ich nur un-juristische vortragen, die sicher größtenteils nicht verfahrensrelevant sind. Also:

- Die Ergänzungspflegerin, über deren Kompentenz in puncto Transidentität nirgends die Rede ist und die - anscheinend - auch nicht hinterfragt wurde, scheint das zu betreiben, was - anscheinend - sowohl der Vater als - anscheinend - auch der Arzt wollen. Wieso, und auf welcher Grundlage? Wer hat diese Person zur Ergänzungspflegerin für Alex eingesetzt, wieso, und warum wurde sie nicht ausgewechselt, als klar wurde, dass sie sowohl dem Willen der Mutter als auch dem Willen des Kindes entgegen arbeitet? Oder, anders gefragt, warum ist es anscheinend legitim, dass sie betreibt, was der Vater will?

- Der Arzt lässt - anscheinend - Kritik an seinen Auffassungen und seinen Praktiken in puncto Transidentität aus dem deutschsprachigen wikipedia löschen, auch solche, die nicht in Zusammenhang mit dem Fall stehen. Er lässt die Presseerklärung herausgeben, die in dieser Diskussion verlinkt wurde. Warum dieses - in Hinblick auf wikipedia unübliche - Vorgehen?

- Wieso hat das Gericht Alex den Verfahrensbeistand verweigert?

Ich habe den Umstand, dass Alex transident ist, hier eingebracht, weil genau dieser Umstand ja die gesamte Auseinandersetzung zwischen den Eltern ausgelöst hat, die dann schließlich zu dem Verfahren führte. Außerdem standen die anstehenden Entscheidungen ja jeweils in klarer Relation zu ihrer Transidentität - wer soll sie untersuchen, und zwar hinsichtlich ihrer Transidentität? Soll sie pubertätshemmende Hormone erhalten, in Zusammenhang mit ihrer Transidentität? Soll eine reparative Therapie durchgeführt werden, hinsichtlich ihrer Transidentität? Es geht hier ja nicht um nichts oder irgend etwas.

Ich weiß, das sind ziemlich viele Fragen, und juristisch gesehen bestimmt dumme und teilweise irrelevante Fragen. Trotzdem wäre ich für Antworten sehr dankbar.

 

 

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Heidrun schrieb:

Ich weiß, das sind ziemlich viele Fragen, und juristisch gesehen bestimmt dumme und teilweise irrelevante Fragen. Trotzdem wäre ich für Antworten sehr dankbar.

 

Ihre Fragen sind weder dumm noch irrelevant.

Ich zitiere nochmals das KG:

Jedenfalls ist nun eine neue Ergänzungspflegerin bestellt worden, die sich der Angelegenheit angenommen hat und ihre Aufgabe aktiv wahrnimmt. Die Beurteilung der von ihr befürworteten bzw. ergriffenen Maßnahmen, insbesondere die Einleitung der stationären Diagnostik von X., ist nicht Gegenstand des hiesigen Verfahrens. Dieses betrifft allein die Frage, ob die Entziehung und Übertragung der

Gesundheitsfürsorge auf einen Ergänzungspfleger nach § 1909 BGB erforderlich ist. Die Überwachung der von dem Ergänzungspfleger ergriffenen Maßnahmen ist nach § 53 Abs.3 SGB

VIII in erster Linie Aufgabe des Jugendamtes, das darauf zu achten hat, dass die eingesetzte Ergänzungspflegerin zum Wohle des Kindes handelt und bei ihren Entscheidung die Grenzen des ihr zustehenden Ermessens nicht überschreitet.

Bei der Ausübung ihres Amtes ist die Ergänzungspflegerin auf die Kooperation des Kindes und auch der Eltern angewiesen, da eine Vielzahl von Behandlungsmaßnahmen, wie etwa eine Therapie, nur zielführend sein können, wenn das Kind ihnen positiv gegenübersteht. Hier liegt eine wesentliche Schwierigkeit der Maßnahme, da die Kindesmutter in der Vergangenheit wenig kooperativ erschienen ist und Maßnahmen, die mit ihren Vorstellungen über die Behandlung des

Kindes nicht zu vereinbaren waren, abgelehnt hat. Dafür sprechen jedenfalls der nicht wahrgenommene Informationstermin (…) in der XXX sowie der ebenfalls ausgelassene Gesprächstermin am XX.XX2012.(…). Auch das Jugendamt hat die fehlende Kooperationsbereitschaft beanstandet (...). Die Mutter übt einen so starken Einfluss auf das Kind aus, dass es dem Senat zweifelhaft erscheint, ob es X. - bei Fortbestand der elterlichen Sorge im

Übrigen - überhaupt möglich sein wird, zu einer eigenen, von der Mutter unabhängigen

Orientierung zu finden. Den Versuch zu unternehmen, dies zugunsten des Kindes sicherzustellen und eine Kooperationsbereitschaft zu erreichen, wird eine der wesentlichen Aufgaben der Ergänzungspflegerin sein, die hierfür ggf. die ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausnutzen muss. Anhaltspunkte für eine überwiegend nachteilige Auswirkung des Entzugs der Gesundheitsfürsorge auf X. liegen nicht vor. Sie können im Beschwerdeverfahren auch nicht mit den Belastungen, die nach Auffassung der Kindesmutter eine stationäre Diagnostik für X. mit sich bringen würde, begründet werden, da Gegenstand dieses Verfahrens nicht einzelne Maßnahmen der Ergänzungspflegerin sind, sondern einzig und allein die Übertragung der Gesundheitsfürsorge als

solche.

Für mich liegt der Skandal darin, dass in der Zeit von 2007 bis zu Bestellung der neuen Ergänzungspflegerin anscheinend nichts geschehen ist. Der Mutter ist es gelungen eine Diagnostik, die auch eine "zweite Meinung" einholt, zu verhindern.

Als medizinischer Laie vermag ich nicht zu entscheiden,

  • liegt eine Transsexualität vor?
  • muss diese therapiert werden?
  • wenn ja, wie?

Alles was dazu geäußert wurde, stammt ausschließlich von der Mutter. Eine Verifizierung/Evaluierung ihrer Angaben hat sie bislang zu verhindern gewusst.

Die Tragik des Falles liegt darin, dass wegen des bevorstehnden Eintritts der Pubertät die Zeit davon gelaufen ist. 

Hopper schrieb:

Als medizinischer Laie vermag ich nicht zu entscheiden,

  • liegt eine Transsexualität vor?
  • muss diese therapiert werden?
  • wenn ja, wie?

Alles was dazu geäußert wurde, stammt ausschließlich von der Mutter. Eine Verifizierung/Evaluierung ihrer Angaben hat sie bislang zu verhindern gewusst.

Die Tragik des Falles liegt darin, dass wegen des bevorstehnden Eintritts der Pubertät die Zeit davon gelaufen ist. 

Das ist so nicht richtig. Es lagen ja bereits zwei Gutachten vor. Die hat nicht die Mutter ausgestellt, aber in Auftrag gegeben. Das gehört übrigens zum eingerichteten Procedere und ist weder ungewöhnlich noch deutet es auf ein "Rosinenpicken" von ihr hin, es gibt gar nicht genug Spezialisten auf dem Gebiet, als dass das möglich wäre. Ein Verifiziertung/Evaluierung ihrer Angaben hat nicht sie, sondern das Gericht zu verhindern gewusst, in der es offensichtlich eine medizinische Meinung ausschliesslich von der einen Stelle akzeptiert, die von vornherein und ohne echte Begründung öffentlich behauptet, das Transsexualität im Kindesalter nicht existiert. Dr. Beier ist da ganz wie "unser" Peter hier.

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BadHairDays schrieb:

Es lagen ja bereits zwei Gutachten vor. Die hat nicht die Mutter ausgestellt, aber in Auftrag gegeben.

Was für die Juristen das Gleiche ist

(Vorsicht, Beispiel hinkt: Wenn ein Betreiber eines AKW ein Gutachten zur Betriebssicherheit desselben in Auftrag gibt: Welches Ergebnis wird er erwarten? Welches Ergebnis wird er bekommen?)

Im Übrigen sollten wir in diesem Blog nicht über die Qualifikation namentlich genannter Mediziner herziehen.

Herr Burschel schrieb:

 

Was für die Juristen das Gleiche ist

(Vorsicht, Beispiel hinkt: Wenn ein Betreiber eines AKW ein Gutachten zur Betriebssicherheit desselben in Auftrag gibt: Welches Ergebnis wird er erwarten? Welches Ergebnis wird er bekommen?)

Im Übrigen sollten wir in diesem Blog nicht über die Qualifikation namentlich genannter Mediziner herziehen.

Das scheint mir doch nicht ganz das Selbe zu sein, wenn man mal die ökonomische und politische Macht von Eon mit der einer normalen Mutter vergleicht.

Klar, wes Brot ich ess', des Lied ich sing', aber ein Normalsterblicher gibt in seinem Leben vielleicht ein, oder gar zwei Gutachten in Auftrag.

Wenn ich nun als Mediziner ein "Gefälligkeitsgutachten" erstelle, dann befriedige ich zwar vielleicht meinen "Kundenwunsch", ruinniere mir aber gerade den Ruf und die Chance vielleicht künftig noch vor Gericht irgendwelche Beachtung zu finden. Komme ich in meinem Gutachten zu einem Schluss, der der Mutter nicht passt, verliere ich sie als Kundin, habe mir aber gerade vor Gericht den Ruf erworben nach Faktenlage zu arbeiten.

Des weiteren ergeben sich da für mich noch folgende Probleme:

1.) Wie, außer durch völlige Kapitulation, inclusive stationärer Diagnostik in Berlin gegen den Willen des Kindes, hätte die Mutter denn versuchen können das Gericht von ihrem Standpunkt zu überzeugen?

Wenn sie keine Gutachten, Expertenmeinungen und Sachverständigen ins Felde führen braucht, da diese allesammt mit dem Label "voreingenommen" versehen werden und ungehört weggeschickt werden?

Es ergibt sich doch geradezu ein Paradoxon: Wenn sie Hilfe für ihr Kind bei den besten Spezialisten des Fachs sucht ruiniert sie damit die Möglichkeit des Kindes von den besten Spezialisten des Fachs behandelt zu werden, da das Gericht diese dann als voreingenommen ablehnt (was aus dem Urteil m.E. genau so hervorgeht, eine Behandlung in den Spezialkliniken wird abgelehnt weil diese die Einschätzung der Mutter teilen. Vielleicht sollte man den Schuh mal umdrehen: die Mutter teilt die Einschätzungen der Spezialisten)

 

2.) Welchen Gutachten und Experten vetrauen Richter dann eigentlich? Ich meine, wir sind uns alle einig, dass Juristen vornehmlich Ahnung von Jura und nicht von Transsexualität haben müssen*, aber wenn Experten so wichtig sind, wieso werden dann durch die Hintertür solch schwere Vorwürfe gegenüber denselben erhoben?

 

3.) Die gleiche Argumentation kann man dann auf jeden vom Jugendamt beauftragten Gutachter anwenden.

 

4.) Herr Dr. Beier ist nicht nur hier in der Kritik. Seine Theorien werden von der wissenschaftlichen Welt größtenteils abgelehnt und als überholt angesehen. Das sind fachliche Vorwände die gegen eine Diagnose und Behandlung in dem von ihm geleiteten Institut.

Sie würden doch auch kein Krankenhaus mit der Diagnose und Behandlung eines Patienten mit möglicher Schizophrenie beauftragen dessen Leiter nicht daran glaubt und den Standpunkt vertritt dass hier ein Exorzismus angebracht wäre.

 

*Ein klein wenig mehr Fachwissen wäre da schon wünschenswert. Ich weiß, das ist nicht der Fehler des einelnen Richters, aber gerade bei einem solch hochkomplexen Thema, das gerade in den letzten Jahren einen großen Fortschritt und Wandel in der wissenschaftlichen Forschung als auch politischen Akzeptanz erfahren hat wäre ein solides Grundlagenwissen sicher von Vorteil

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Sehr geehrter Herr Burschel,

vielen herzlichen Dank für Ihre freundliche Antwort.

 

Hopper schrieb:

Als medizinischer Laie vermag ich nicht zu entscheiden,

  • liegt eine Transsexualität vor?
  • muss diese therapiert werden?
  • wenn ja, wie?

Alles was dazu geäußert wurde, stammt ausschließlich von der Mutter. Eine Verifizierung/Evaluierung ihrer Angaben hat sie bislang zu verhindern gewusst.

Die Tragik des Falles liegt darin, dass wegen des bevorstehnden Eintritts der Pubertät die Zeit davon gelaufen ist. 

Ich glaube, ich verstehe, was Sie meinen. Sie möchten eine 'zweite Meinung' von medizinischer Seite im Verfahren sehen, d.h. ein Rekurs auf Wissenschaft/Medizin soll stattfinden, weil Juristen eben keine Mediziner/Wissenschaftler sind. Es soll (mindestens) zwei Meinungen geben, damit die Gefahr des 'Gefälligkeitsgutachtens' ausgeschlossen ist.

Richtig soweit?

Aber wenn es so wäre, dass nicht nur in Hamburg und Frankfurt von vornherein feststünde, wie die Beurteilung ausfällt (was - anscheinend - die Auffassung des Gerichts ist und wahrscheinlich eine Reaktion aus Hamburg und Frankfurt hervorrufen wird) - sondern auch und gerade in Berlin?

Warum wäre dann illegitim, was die Mutter tut, aber legitim, was der Vater und die Ergänzungspflegerin tun?

Ich verstehe Sie so, dass Sie hier ein Prinzip zur Anwendung bringen wollen, das - laienhaft ausgedrückt - eine sachliche Verifikation hervorbringen soll, damit Juristen, in der Sache Laien, adäquat entscheiden können. Gegen das Prinzip ist gewiss nichts einzuwenden - wenn es denn angewendet werden kann. Nun zeigt aber eine Vielzahl nicht-juristischer Beiträge hier, dass es mit TSG-konformen Diagnosen deutscher Sexologen, Psychologen und Psychiater ein massives wissenschaftliches (und ethisches) Problem gibt, dem ja das Europäische Parlament durchaus Rechnung trägt und das zum Beispiel in Frankreich und Großbritannien eine entsprechende Gesetzgebung zur Folge hatte. Taugt das Prinzip des wissenschaftlichen Rekurses, wenn - auf gut Deutsch - auf einen Hokuspokus kultureller Vorurteile in Fachjargon Rekurs genommen wird? Ich glaube nicht.

Warum wurde Alex der Verfahrenssbeistand verweigert? Sollte nicht zuerst und vor allem der betroffene Mensch gehört werden? Sollte nicht vor allem das, und zwar durch Berufung eines Verfahrensbeistands, gewährleistet werden? Ich kann absolut nicht nachvollziehen, wie es angehen kann, dass eine Person (die Ergänzungspflegerin) im Verfahren quasi anstelle des Kindes spricht, wenn feststeht, dass sie das Gegenteil von dem betreibt, was das Kind will.

Herr Burschel - Transsexualität ist nicht therapierbar, im Sinne von 'wegtherapierbar'. Ich bin keine Prophetin, aber ich sage Ihnen folgendes voraus: Wenn im 'Fall Alex' eine Entscheidung getroffen wird, die in diesem Sinne von Therapierbarkeit von Transsexualität ausgeht, dann - wird - ein wissenschaftlicher Rekurs stattfinden. Und zwar seitens von Fachwissenschaftlern, die inzwischen in überwältigender Mehrheit von der Nicht-Therapierbarkeit von Transsexualität ausgehen. Keinesfalls geht es hier darum, dass eine 'Bewegung' ihre 'Ideologie' auf den Fall anwendet. Sondern es geht genau um dasjenige Prinzip, das Sie ja befürworten, nämlich einen validen wissenschaftlichen Rekurs. Die Mehrheit dieser Fachwissenschaftler geht übrigens davon aus, dass Transsexualität nur selbstdiagnostizierbar ist, d.h. nur derjenige Mensch selbst kann wissen, dass er transsexuell ist. Genau darum hätte Alex meiner Meinung nach unbedingt gehört werden müssen.

Wenn Sie die ganze Angelegenheit einmal aus dieser Warte betrachten, werden Sie vermutlich sehen, dass Alex' Mutter in einem dystopischen Szenario wie eine Löwin kämpft. Sie - hat - sich ja kundig gemacht, sie - hat - ja Gewährsleute beigebracht, die aber nicht gehört wurden. Sie sezt sich ja selbst mit aller Kraft für einen validen wissenschaftlichen Rekurs ein!

Wenn jetzt allmählich die Berliner Charité in den Fokus der Aufmerksamkeit gerät, dann haben dies das Berliner Jugendamt, der Kindsvater und die Charité selbst herbeigeführt.

Beste Grüße

Heidrun

 

 

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Heidrun schrieb:

 Die Mehrheit dieser Fachwissenschaftler geht übrigens davon aus, dass Transsexualität nur selbstdiagnostizierbar ist, d.h. nur derjenige Mensch selbst kann wissen, dass er transsexuell ist. Genau darum hätte Alex meiner Meinung nach unbedingt gehört werden müssen.

 

Leuchtet mir so als Cis-Frau intuitiv und ganz komplett ein. Ich muss mir weder zwischen die Beine fassen, um festzustellen, dass ich weiblich bin, noch einen Spezialisten dafür aufsuchen. Es ist ein Teil meines innersten Selbstempfindens.

 

Woher will also jemand anderes die Arroganz nehmen darüber für andere zu urteilen?

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Heidrun schrieb:

Ich glaube, ich verstehe, was Sie meinen. Sie möchten eine 'zweite Meinung' von medizinischer Seite im Verfahren sehen, d.h. ein Rekurs auf Wissenschaft/Medizin soll stattfinden, weil Juristen eben keine Mediziner/Wissenschaftler sind. Es soll (mindestens) zwei Meinungen geben, damit die Gefahr des 'Gefälligkeitsgutachtens' ausgeschlossen ist.

Richtig soweit?

Ganz genau so wollte ich es verstanden wissen, Frau Heidrun.

Mit therapierbar hatte ich nicht wegtherapierbar gemeint, sondern eine dem Befund adäquate Behandlung (wie immer die aussehen mag).

Ihren weiteren Ausführungen kann ich mangels (einem Juristen im Regelfall) fehlenden Kenntnisse nicht folgen. Eben deshalb würde ich - hätte ich die Sache zu entscheiden - gerne eine zweite Meinung hören und dann versuchen, mir eine eigene zu bilden.

Resümierend halte ich für mich fest, dass die beiden Berichte in der taz - vorsichtig ausgedrückt - wenig hilfreich waren. Leider hat deren Berichterstattung nun auch schon Eingang in Wikipedia gefunden. Auch dort ist von Zwangseinweisung die Rede.

Da Herr Prof. Müller das Thema ja auch in meine Rubrik Familienrecht eingestellt hatte, darf ich mich für eine weitgehend sachliche Diskussion bedanken.

Alex wünsche ich von Herzen alles erdenkliche Gute auf seinem ihrem dem weiteren Lebensweg.

 

Hopper schrieb:

Alex wünsche ich von Herzen alles erdenkliche Gute auf seinem ihrem dem weiteren Lebensweg.

 

Sehr geehrter Herr Burschel,

seitdem ich von dem 'Fall Alex' weiß, habe ich sehr selten fröhlich gelacht. Aber angesichts dieses Satzes konnte ich nicht anders.

Ich bin einmal so frech, ihn so zu deuten, dass Sie das, worum es geht, nämlich die Geschlechtsidentität eines Menschen, nicht unhinterfragt an dessen 'Hebammengeschlecht' festmachen. Dafür verdienen Sie hier und heute allergrößte Hochachtung.

*Knicks*

Was die Berichterstattung angeht, so wünschen sich sicher alle, denen es um 'Alex' zu tun ist, dass Rauch und Spiegel endlich von der Bühne verschwinden und die Angelegenheit klar zu sehen ist. Ich hoffe und glaube, diese Diskussion trägt dazu bei.

Vielleicht sollten Jurist_innen und Nicht-Jurist_innen öfter miteinander sprechen. Das könnte, wie ich finde, auch hinsichtlich Berichterstattungen Missverständnisse reduzieren.

Ich möchte mich bei Ihnen für die Geduld mit uns Nicht-Jurist_innen bedanken.

Beste Grüße

Heidrun

5

Hopper schrieb:

...

Für mich liegt der Skandal darin, dass in der Zeit von 2007 bis zu Bestellung der neuen Ergänzungspflegerin anscheinend nichts geschehen ist. Der Mutter ist es gelungen eine Diagnostik, die auch eine "zweite Meinung" einholt, zu verhindern.

Als medizinischer Laie vermag ich nicht zu entscheiden,

  • liegt eine Transsexualität vor?
  • muss diese therapiert werden?
  • wenn ja, wie?

Sehr geehrter Herr Burschel,

dass Sie den Skandal nicht auf Seiten des Gerichts sehen, ist verständlich. Denn schließlich wird damit Ihr ganzer Berufsstand angekratzt, wenn nicht sogar ein wenig in Frage gestellt. Bei dem von Ihnen genannten Punkt sehe ich jedoch wie Sie ebenfalls einen (weiteren) Skandal. Nur ist dieser Missstand ausschließlich vom Jugendamt zu vertreten und die Mutter trifft keinerlei Schuld. Denn das Mädchen war in psycholtherapeutischer Behandlung, hat jedoch (aus mir unbekannten Gründen) im Laufe dieser Therapie den behandelnden Arzt abgelehnt. Das Jugendamt wollte aber, dass Alexandra die Behandlung bei diesem Arzt (vielleicht ein Freund vom Beier???) fortführt und hat die Weigerung des Mädchens nicht akzeptiert. Seit diesem Zeitpunkt ist das Jugendamt seinen sich aus der Übertragung der Gesundheitsfürsorge ergebenden Pflichten, nämlich sich um eine Therapie für das minderjährige Mädchen zu kümmern, nicht mehr nachgekommen. Dieses Jugendamt akzeptiert keinerlei Kompromisse und versucht ausschließlich, seinen Willen durchzusetzen! (... Bekommt aber vom Gericht trotz dieser und weiterer Pflichtverletzungen weiterhin die Gesundheitsfürsorge übertragen.)

Hopper schrieb:
Alles was dazu geäußert wurde, stammt ausschließlich von der Mutter. Eine Verifizierung/Evaluierung ihrer Angaben hat sie bislang zu verhindern gewusst.

Die Tragik des Falles liegt darin, dass wegen des bevorstehnden Eintritts der Pubertät die Zeit davon gelaufen ist. 

Dass nur die Mutter sich bisher zu der sehr wahrscheinlichen Transidentität ihres Kindes äußern konnte, kann man keinesfalls dieser Frau anlasten, sondern muss es vor Allem erneut wieder dem Jugendamt anlasten. Denn dieses Amt weigert sich strickt, von unabhängiger Seite Gutachten einzuholen, sondern beharrt darauf, dass das Mädchen in der Berliner Charité behandelt werden muss. Einer Klinik, in der man möglicherweise Suizidgefährdung recht gut behandelt, aber keinesfalls den Anforderungen des hier betroffenen Kindes gerecht wird. Denn in der Berliner Charité wird eindeutigen Äußerungen dort zuständiger Ärzte zufolge bei transidenten Kindern keine Behandlungen in einem Rahmen durchführt, die zur Selbstfindung dieser (möglicherweise) transidenten Kinder führt, sondern mit meiner Meinung nach Ansichten wie aus dem Mittelalter versucht, diesen Kindern Verhalten entsprechend ihres anatomischen Geschlechts anzuerziehen. Das Kind lernt dort, oder besser gesagt, das Kind lernt es nicht, sondern es wird ihm aufgezwungen, seine möglicherweise wahre Identität zu verleugnen und sich entsprechend seinem anatomischen Geschlecht zu verhalten. Eine Vorgehensweise, die absolut jeder Erkenntnis der letzten Jahrzehnte aus dem Bereich TS/TI widerspricht. Außerdem ist sie wider den Vorgaben der WHO, also wider geltenden Rechts. Ihnen sind doch sicherlich  die Jugendwerkhöfe der damaligen DDR ein Begriff ("Margot Honeckers Kinderheime"), wo Kinder zwecks Erziehung zu "guten" Staatsbürgern mit einer Art Gehirnwäsche "behandelt", kaputt gemacht und zum Suizid getrieben wurden?

 

Es liegt nicht an der Mutter, denn sie ist sehr kompromissbereit und wirklich auf das Wohl ihres Kindes aus. Anders als meiner Meinung nach der Vater, das Jugendamt Berlin Steglitz-Zehlendorf sowie alle diesem Amt übergeordneten Stellen (die das Jugendamt schalten und walten lassen, wie es will). Und auch die beteiligten Richter, dieser Angriff geht jetzt keinesfalls gegen Sie oder Ihren Berufsstand generell, Herr Burschel, sondern ausschließlich gegen die im Verfahren beteiligten Richter des Kammergerichts, scheinen meiner Ansicht nach andere Interessen vertreten zu haben. Denn unabhängige Meinungen von maßgeblichen Psychologen und Psychiatern, die eben nicht von der Mutter kommen, ihre Ansichten aber untermauern, wurden vom Gericht als Gefälligkeitsgutachten tituliert und für das Verfahren abgelehnt. Nun, wenn man andere Aussagen nicht gelten lässt und auch nicht gewillt ist, selbst für unabhängige Gutachten zu sorgen, ist es kein Wunder, dass am Ende nur noch die Meinung der Mutter übrig bleibt.

 

Mit freundlichem Gruß

Kira-Bianca Hinz

Sehr geehrte Kommentator-inn-en,

die Blog-Redaktion hat einige wenige Beiträge gelöscht. Zur Erläuterung: Anders als in anderen Foren und Blogs wird hier sehr auf eine sachliche Gesprächskultur Wert gelegt. Persönliche Angriffe der Kommentatoren untereinander oder zynische abfällige Kommentare werden nicht geduldet.

Auch Beiträge mit  Links zu  kommerziellen Angeboten oder sachfremden Seiten werden gelöscht.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, es geschieht im Interesse der Leser und der Diskussionskultur.

Grüße

Henning Ernst Müller

Peter schrieb:
Hör doch bitte auf mit diesem Unsinn "falscher Körper". Er hat diesen Körper, und das hat er zu akzeptieren.

Soviel zum Selbstbestimmungsrecht des Menschen.

Ob es (nicht dass das für mich eine Frage wäre) Transsexualität gibt und ob Alex transsexuell ist spielt bei Ihnen definitiv absolut keine Rolle. Was Alex will ist irrelevant.

Quote:
Ja was meinst Du, wegen was sich Leute noch alles umbringen? Sollen wir jedem, der sich umbringen will, weil er nicht bekommt was er will, nachgeben?

Gennau, wo kommen wir denn da hin, wenn Menschen über sich selbst bestimmen dürfen?

Hier ist der kleine Hinweis: Die Ideologie, die sich freiheitliche Demokratie nennt, zieht eine klare Grenze: Da wo die Rechte anderer verletzt werden. Und sofern Sie keinen Punkt nennen können, an denen Alex als Mädchen ihre Rechte verletzt, ist das nicht wirklich ein Punkt.

Quote:
Diese Gerichtsentscheidung ist zum Wohl des Patienten ergangen!

Ob sie möchte oder nicht! Weil Wildfremde auf jeden Fall besser wissen, was einem gut tut, als man selbst.

Welches Wohl des Patienten meinen Sie denn? Dass es Ihnen weder um das körperliche noch um das geistige Wohl geht, sondern darum, dass Alex sich so verhält wie Sie das für richtig halten haben Sie ja schon recht deutlich gemacht.

Quote:

Du meinst: Verformungen, die wie innere weibliche Geschlechtsorgane aussehen.

Kann dieser Mann ein Kind bekommen?

Peter, der selbsternannte Experte...

Nein, CAIS, Complete Androgen Insensitivity Syndrome heißt, dass die Rezeptoren für Androgene (männliche Geschlechtshormone im weitesten Sinne, im Weitesten deshalb, da natürlich normalerweise auch Frauen Androgene und Männer Östrogene haben, nur eben in unterschiedlichen Mengen) blockiert sind und nicht auf die Androgene im Blut reagieren.

Dadurch werden in der Schwangerschaft zwar Androgene ausgeschüttet, der Körper reagiert jedoch nicht darauf. Somit werden alle Prozesse, die durch Androgene gesteuert werden unterbunden. Nicht Androgen-gesteuerte Entwicklungen hingegen verlaufen normal. Es entwickeln sich Testikel, die jedoch zumeist im Körpper verbleiben. Die Anlagen für Uterus und Eierstöcke, die bei jedem Fötus zunächst vorhanden sind entwickeln sich hingegen nicht weiter, sehr wohl jedoch eine Vagina und eine Vulva.

Bei der Geburt ist das Kind äußerlich nicht von einem Mädchen zu unterscheiden. Normalerweise fühlt die Betroffene sich auch als Frau. Dass etwas "nicht normal" ist wird meist erst mit dem Ausbleiben der Periode festgestellt.

CAIS Frauen sehen sogar oft "weiblicher" aus als XX Frauen, da keinerlei Androgene auf ihren Körper einwirken.

So, das war eine kleine Biologiestunde.

Finden Sie, diese Menschen sollten mit der Entdeckung ihres Zustandes endlich aufhören Mädchen zu spielen und ungeachtet von Körbchengröße C, einer Vagina und makellos zarten Wangen endlich einsehen, dass sie Männer sind?

Quote:
Es freut mich, daß sich immerhin schon die Einsicht durchsetzt, daß es eine männliche und weibliche Gehirnstruktur gibt. Das wurde von der political-correctness bisher immer vehement bestritten.

Ich glaube, Sie missverstehen schon wieder etwas. Gehirnstruktur heißt hier psychische Struktur. Es heißt nicht irgendetwas, das Sie erkennen können, wenn Sie es in feine Scheiben schneiden.

Nachhilfestunde die Zweite: konkrete physische Unterschiede sind größenbedingt. Die korreliert zwar mit dem Geschlechterunterschied, da Männer in der Regel größer sind als Frauen, ist aber nicht kausal. Sprich, Männer und Frauen mit einem gleich großen Kopf haben auch jeweils eine gleiche physische Struktur. Dies ist unabhängig von der psychischen Struktur.

Quote:

Transidentität ist eine Ideologie, die wissenschaftlich nicht haltbar ist.

Solange man selbstverständlich die wissenschaftliche Forschung ignoriert.

Ich möchte hier zitieren aus dem Kapitel 8 des Buches "Medizinische Therapie 2005/6", herausgegeben vom Klinikum der Universität Regensburg Klinik und Poliklinik für Innere Medizin I D-93042 Regensburg.

Autoren:

  • Harald Schneider
  • Ludwig Schaaf
  • Günter Stalla

 

Quote:
Steht das biologische Geschlecht im Widerspruch zur Entwickung der jeweiligen Geschlechtsidentität, so spricht man von Transsexualität....

Der Wunsch nch dem Vollzug des Geschlechtswechsels auf körperlicher Ebene ist bei transsexuellen Patienten meist sehr stark ausgeprägt, häufig kompromisslos. Eine entgegengesetzte therapeutische Einflussnahme lässt nahezu keine Erfolgsaussichten erkennen. Meist wird bereits in der frühen Kindheits- und Entwicklungsgeschichte das Leben der gegengeschlechtlichen Rolle herbeigesehnt. Diese Ablehnung kann so vehement sein, dass es in Einzelfällen sogar zur Selbstverstümmelung kommen kann...

 

So damit genug der Nachhilfe. Wenn es auch für Peter vermutlich nicht hilfreich ist, dann doch vielleicht für andere, die sich mit diesem Thema bislang noch nocht so befasst haben.

Ich wünschte Juristen, die über solche Fälle befinden würden mehr darüber lernen.

 

5

Sehr geehrter Herr Burschel,

die Mutter hat überhaupt nicht´s verhindert. Die gesundheitsfürsroge lag seit 2007 beim Jugendamt. Die Eltern und das Jugendamt haben sich im Jahr 2009 vor dem Amtsgericht über die weitere Behandlung und Begleitung des Kindes geeinigt (gerichtlich genehmigter Vergleich!). 

Das KG vom 01.02.2008 (17.Senat) hat betreffend die Gesundheitsfürsorge für das Kind ausgeführt: "Dies rechtfertigt einen Eingriff entgegen der Ansicht des Amtsgerichts aber noch nicht, da die Notwendigkeit einer stationären Unterbringung in keiner Weise überzeugend begründet ist. ... Vielmehr fehlt der Äußerung des Dr.K. insoweit jegliche Substantiierung...Selbst wenn dem Eingriff gewichtige Nachteile im Fall seiner Unterlassung gegenüberständen, wäre darüber hinaus in die Verhältnismäßigkeitsprüfung und Abwägung Ziel und Zweck der stationären Behandlung, insbesondere ihre Erfolgsprognose, mit einzubeziehen. ... Da aus den angeführten Gründen eine stationäre Behandlung des Kindes nur auf Grundlage zureichender, vorliegend noch weitestgehend fehlender Erkenntnisse denkbar ist, wird es vorbehaltlich neuer abweichender Erkenntnisse oder Entwicklungen nicht ohne die Einholung eines Sachverständigengutachtens auskommen, sollte sich diese Art der Behandlung nicht bereits anderweitig ausschließen lassen."

Die Entscheidung des 19.Senat geht genau in die andere Richtung, mit dem Vorwurf, dass sich die Kindesmutter gegen eine stationäre Diagnostik in der Charité sperrt. Sollte sich die Kindesmutter nun bis Ende März 2012 an den Beschluss des KG vom Februar 2008 halten, odern diesen eher wie die anderen beteiligten keine Bedeutung beimessen. Auch der jetzige Beschluss des 19.Senats erwähnt diesen früheren Beschluss, so glaube ich, nicht mit einem Wort. Weshalb?

Mit freundlichen Grüßen

"Der Gast"

 

 

 

 

5

Oh weh ...die Fehler:

 

Für einen große Irrtum in dem Urteil halte ich unter anderen, dass das Gericht meint durch weitere Personen, denen man das Sorgerecht des Kindes  überträgt, den Konflikt der Eltern zu lösen. Der Vater ist uneinsichtig und passiv. Die Mutter wird hingegen für ihre Aktivität, ihr Suchen nach einer optimalen Behandlung für das Kind bestraft: psychisch und finanzell. Das Gericht stellt sie auch noch als nicht kooperativ da. Der Vater, der alles vertagt, wird gar nicht erwähnt und das Kind erst recht nicht.

Lang kann die Mutter die doppelt Last unmöglich bewältigen. Das Jugendamt verplempert unsere Steuergelder mit unmenschlichen Klagen. Und den Menschen, die mit ihren Steuern diesen Wasserkopf gießen, wird die Proßesskostenhilfe versagt. Es ist ein Skandal ohne gleichen.

 

Das ist nicht, was ich mir unter Rechtsstaat und Demokratie vorstelle. Vielleicht wird es all die erneuten Beschlüße gar nicht geben, weil der Mutter das Geld ausgegangen ist. Ganz zu schweigen von der Zeit, die bis dahin noch vergehen wird.

4

...ich selbst bin Trans* -und das wußte ich, an Hand einiger "Schlüsselerlebnisse", schon seit meinem (mindestens) 5. Lebensjahr. 

 

Natürlich kannte ich die Begrifflichkeiten nicht, jedoch war ich mir sicher, "anders" -eher weiblich zu sein.

 

Mit meinen Eltern konnte-, und durfte ich nie darüber reden, denn schon sehr früh erkannte ich, dass sie mich garantiert dafür bestraft hätten.

 

Wenn ich mir jetzt so ausmale, dass ich -zu der noch "DDR"-Zeit- vielleicht noch in der Berliner Charite, eingewiesen worden wär, wo evtl. vielleicht schon ein Prof. Beier, sein Unwesen trieb, dann kann ich mir auch sehr gut vorstellen, dass ich heute nicht mehr leben würde.

 

M.E. sollten alle Sexualmediziner, die nicht begreifen können-, bzw. wollen, dass es die Trans* wirklich gibt, -und ihre persönliche Meinung als maßgebend unterbreiten wollen, ihres "Amtes" enthoben werden!!! 

 

Für mich persönlich ist es eindeutig, dass ich Trans* bin, dafür bedarf es keinerlei Überzeugung, eines "Sexualmediziners", der anderer Meinung ist!!!

 

 

 

 

5

Hallo Herr Burschel,

eventuell  sind die taz-Berichte tatsächlich an einigen Stellen falsch. Ich warte auch schon , wann denn mal wieder ein neuer dazu kommt. Ich bin auch sehr gespannt auf den Bericht der Berliner Zeitung, hoffe, dass die wenigstens mal mit Trans*menschen sprechen oder wenigstens mit Lambda Berlin oder so.

 

Aber,

immerhin sind durch die taz Berichte wesentlich mehr Leute auf den Fall aufmerksam geworden. Und ich bin mir sehr sicher, dass die Diskussion hier wesentlich unfruchtbarer geworden wäre.

Ob dann hier die Frage des Verfahrensbeistandes überhaupt diskutiert worden wäre, bezweifle ich sehr stark!

 

Beste Grüße

Arno

4

Arno schrieb:

Ob dann hier die Frage des Verfahrensbeistandes überhaupt diskutiert worden wäre, bezweifle ich sehr stark!

Es ist zweifelsohne das Verdienst von Heide Oestreich, dass der 'Fall Alex' so bekannt geworden ist. Ich finde, dass sie Anerkennung dafür verdient, ein so heißes Eisen angepackt zu haben. Ob cisgenderistische Formulierungen (Alex 'fühlt sich als Mädchen') überhaupt auf ihr Konto gehen, ist nicht klar, denn im Umfeld der TAZ gibt es ja auch Positionen, die Kritik hervorrufen:

http://medienelite.de/2012/03/14/jan-feddersen-oder-das-paradebeispiel-a...

Die Mängel der Berichterstattung sind unerfreulich, weil sie der Gegenseite erlauben, diejenigen, die 'Alex' unterstützen, als uninformiert, ideologisch verbohrt etc. darzustellen. Aber gleichzeitig hat Beier - anscheinend -  Kritik an ihm aus dem deutschen wikipedia löschen lassen (ich habe das hier gepostet), und die Presseerklärung der Charité - nun ja, ist eine Presseerklärung in eigener Sache. Ich glaube nicht, dass Heide Oestreich deren Inhalt kommentarlos auf sich sitzen lassen wird.

Eine fundierte, professionelle Berichterstattung wäre jetzt wirklich eine feine Sache. Ich glaube, wir generieren hier gerade sozusagen eine Quellensammlung dazu. Dank badhairdays, gillel und einigen anderen kann man hier quasi einen Kompetenz-Schnellkurs in puncto Transidentität absolvieren, und Herr Professor Müller und Herr Burschel haben uns geholfen, das Verfahren vor dem Kammergericht zu beleuchten.

Die Frage ist: welche 'Qualitätsmedien' sind in Deutschland soweit, dass sie über ein transidentes Mädchen professionell berichten wollen? Wer ist so mutig, dem nachzugehen, was sich an der Berliner Charité abspielt? Wer traut sich, den Spuren nachzugehen, die wir gefunden haben?

Wir werden ja sehen.

 

 

 

5

Sehr geehrter Herr Burschel,

Eine zweite Meinung ist generell und unter "normalen" Umständen sicherlich immer sinnvoll. Im vorliegenden Fall ergibt sich aber leider ein großes Problem: Transsexualität ist - und hier sind sich die unterschiedlichen Fachleute noch einig - nur innerhalb eines "langfristigen therapeutischen Prozesses" eindeutig diagnostizierbar. Darüber, wie genau dieser "langfristige therapeutische Prozess" bei Transsexualität im Kindesalter auszusehen hat, herrscht dann aber Uneinigkeit. Die im Urteil erwähnten und von Vater und Ergänzungspflegerin bevorzugten Kliniken in B., M. und K. sind der Meinung, die endgültige Diagnose Transsexualität sei erst nach Durchlaufen der Pubertät zu stellen, wogegen die von der Mutter bevorzugten Kliniken in H. und F. der Ansicht sind, daß ein Durchlaufen der Pubertät zur endgültigen Diagnose der Transsexualität nicht notwendig ist und eine Gabe von pubertätsverzögernden Medikamenten die Diagnostik erleichtert, da der durch die körperlichen Veränderungen in der Pubertät entstehende Druck so verhindert wird. Angesichts der Tatsache, daß es nicht möglich ist, ein und den selben Menschen einmal durch die Pubertät laufen zu lassen und einmal nicht, steht man hier nun vor dem Paradoxon, daß man eigentlich zwei Alexandras bräuchte (eine, die man die Pubertät durchlaufen lässt und eine, der man sie erspart), um beide Seiten zufrieden zu stellen...

Am Ende bleibt also eine klassische Patt-Situation, deren Auflösung vom Gericht meiner Ansicht nach sehr einseitig und vor allem gerade nicht im Interesse des Kindes betrieben wird. So wird vor allem auch außer Acht gelassen, daß nicht nur das Verhalten der Mutter sich beeinflussend auf das Kind auswirken kann, sondern auch das Verhalten aller anderen Beteiligten - das Gericht selbst eingeschlossen. Nicht nur eine Verstärkung im Sinne der Förderung "geschlechtsatypischen" Verhaltens, wie sie der Mutter vorgeworfen wird, sondern auch eine allzu heftige Gegenwehr, wie sie bei Vater und Ergänzungspflegerin zu beobachten ist, kann hier das Kind beeinflussen bzw. längst beeinflusst haben. Die einzige gebotene Massnahme kann vor diesem Hintergrund nur sein, dem Kind so viel Ruhe und Zeit zu verschaffen, wie nur möglich ist, um dann - mit genügend Abstand von dem ganzen Drama - selbst eine Entscheidung treffen zu können. Entsprechend erscheint mir die in H. und F. praktizierte Vorgehensweise mit pubertätsverzögernder Medikation in diesem Fall die geeignetere Variante zu sein, würde das Kind bei einsetzender Pubertät doch gewissermaßen vom Regen in die Traufe kommen: erst der ganze Druck durch den Streit zwischen den Eltern, die (geplanten) Maßnahmen des Jugendamtes, die Gerichtsverfahren etc., dann direkt im Anschluss der Druck durch die pubertätsbedingt einsetzenden körperlichen Veränderungen. Wie vor einem solchen Hintergrund überhaupt noch eine unbeeinflusste Entscheidung des Kindes zu erwarten sein soll, ist zumindest mir absolut schleierhaft.

Mit besten Grüßen

Frau S.

5

Meiner Meinung nach wird der "alles überagende Einfluß" der Mutter auf das Kind überbewertet.

Wer selbst Kinder großgezogen hat wird wissen das dieser Einfluß auf das Kind schon im Kindergartenalter und erst recht in der Schule immer geringer wird. Man kann als Erziehungesberechtigter dann allenfals koregierend eingreifen,steuern. Das Kind wird von seinen Umfeld den Lehren ,Medien ja selbst von seinen Freunden immer "miterzogen".

Um so etwas wie "Transsexualität" zu induzieren bedarf es einer Konzentierten Aktion aller beteiligten.Selbst dann scheitert es so wie der Fall Reimer beweist.

Alex geht seit Jahren in die Schule ,ist sogar Klassensprecherin. Das setzt eine stimmige  Integration des Kindes geradezu vorraus! Wie eine Einzelperson so etwas bewerkstelligen soll (Transsexualität  ist ja gerade nicht etwas wo alle Beteiligten "Hurra " schreien ) ist vollkommen unrealistisch.Ausserdem ist dem Kind seine Körperliche Unstimmigkeit  sehr wohl bewusst. (Sie werden ja mit einsetzender Pubertät immer größer)

Dem Kind werden also seit Jahren demensprechernde Alternativen geboten,wenn nicht gar aufgedrängt.

Abschließend kan ich Alex nur zurufen: "Bravo Mädel  ,du hast durch dein "So sein" dein direcktes Umfeld restlos überzeugt. Nur einige "Erziehungstheoretiker " und Geschlechtsidiologen auf die es aber leider ankommt wohl nicht."

5

Dea schrieb:

...

Um so etwas wie "Transsexualität" zu induzieren bedarf es einer Konzentierten Aktion aller beteiligten.Selbst dann scheitert es so wie der Fall Reimer beweist.

...

Die Fachleute weltweit sind sich einig, dass es unmöglich ist, Transidentität zu induzieren. Wohlgemerkt Fachleute, zu denen ich weder ein Beier mit seinen Steinzeitansichten, noch Richter mit ihrer juristischen Ausbildung zähle.

Dea schrieb:

Meiner Meinung nach wird der "alles überagende Einfluß" der Mutter auf das Kind überbewertet.

Das geschieht natürlich vor dem Hintergrund der Auffassung, dass Transidentität induziert werden könnte.

Hier eine kurze wissenschaftliche Publikation aus den USA von 2010:

http://www.gjss.org/images/stories/volumes/7/2/3.%20Kennedy%20and%20Hell...

Außer einen kleinen Sekte von Psychiatern glaubt in der US-amerikanischen Wissenschaft kein Mensch mehr, dass Transidentität Kindern induziert (oder aus ihnen quasi heraustherapiert) werden könnte. Dieses paper legt dar, dass es deutlich mehr transidente Kinder gibt als zuvor angenommen, dass die meisten sich mit etwa fünf Jahren ihrer Transidentität bewusst werden, und welche Folgen es hat, wenn sie gezwungen werden, ihre Transidentität zu unterdrücken.

In dieser Hinsicht droht eine Blamage: "Berlin - die Stadt, in der ein Gericht glaubt, dass Transidentität induziert werden kann".

Es muss doch möglich sein, folgendes herauszufinden:

Wenn wahr ist, dass

- nach heutigem Stand der Wissenschaft Transidentität nicht induziert werden kann

- das Jugendamt, oder doch die Ersatzpflegerin, glaubt, dass Transidentität induziert werden kann

- das Gericht - anscheinend - glaubt, dass Transidentität induziert werden kann

dann

- müssen Nicht-Fachleute (Juristen, Sozialarbeiter) diese falsche Auffassung - irgendwo - her haben

- muss eine Kommunikation zwischen diesen Nicht-Fachleuten und ihrer Quelle außerhalb des Gerichtsverfahrens stattgefunden haben

- müssen diese Nicht-Fachleute ihre Quelle als verlässliche Autirität ansehen

 

Ich glaube, bis zu dieser Stelle werde ich wenig Widerspruch ernten.

Was ist da abgelaufen?

 

 

 

5

Liebe Dea,

selbstverständlich wird der Einfluss der Mutter hier völlig überschätzt. Ich fürchte nur, daß sich die zuständigen Stellen kaum davon werden überzeugen lassen, stehen Mütter doch gerade durch die Psychoanalyse bereits seit mehreren Jahrzehnten immer wieder als "pathogene Faktoren" im Zentrum der Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund war es mir wichtig, doch noch mal direkt darauf hinzuweisen, daß auch die andere Seite massiv beeinflussende Wirkung haben kann.

Wirklich große Sorge bereitet mir letztlich vor allem, daß Alexandra dem ganzen Druck, der auf ihr lastet, früher oder später nicht mehr gewachsen sein wird und dann tatsächlich "psychopathologische" Symptome als Folge dieses ganzen Dramas entwickelt. Das wäre in meinen Augen dann nicht nur eine fahrlässige Körperverletzung, sondern würde auch den weiteren Weg massiv erschweren. Psychiater sind manchmal sehr erfinderisch im Umdeuten von solchen Symptomen...

Alles in allem fürchte ich, daß, wenn in dieser Angelegenheit nicht langsam mal Vernunft einkehrt, der bleibende Schaden an Alexandras Seele irgendwann nicht wieder gut zu machen sein wird.

Beste Grüße

Frau S.

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Liebe Heidrun,

die Ergänzungspflegerin, auf deren Schriftsatz sich das Gericht ja ausschließlich beruft, wird die entsprechende deutschsprachige Fachliteratur gelesen haben. In dieser Fachliteratur sind nun wieder Hinweise darauf zu finden, daß Transsexualität eben doch "induzierbar" sei, so z.B.:

Quote:

Ursachen und Verlaufsbedingungen von Störungen der Geschlechtsidentität sind noch weitgehend ungeklärt und Gegenstand verschiedenartiger theoretischer Ansätze. Ein persistierendes transsexuelles Begehren ist das Resultat sequentieller, in verschiedenen Abschnitten der psychosexuellen Entwicklung, eventuell kumulativ wirksam werdender Einflußfaktoren. Dementsprechend können unterschiedliche Entwicklungswege zur Ausprägung des transsexuellen Wunsches führen.

"Psychosexuelle Entwicklung" ist nun gerade ein psychoanalytisches Konstrukt und somit können theoretisch auch Mütter (neben anderen) die genannten "Einflußfaktoren" sein... Gerade "prä-ödipal" (vor dem ca. 4. Lebensjahr) spielt die Mutter laut Psychoanalyse ja eine immens wichtige Rolle für die "psychosexuelle Entwicklung" des Kindes.

Letztlich wird zwar nicht eindeutig von einer "Induzierbarkeit" einer Transsexualität gesprochen, völlig ausgeschlossen wird sie aber - zumindest in der deutschsprachigen Fachliteratur - auch nicht.

Beste Grüße

Frau S.

5

Nicht, wenn man einen Psychoanalytiker fragt, sicher. Und um die Psychoanalyse im Ganzen nicht zu verlieren (es ist die Basis der ganzen Idee) werden sämtliche gegenteiligen Fakten, seien es die Ergebnise der zahllosen Menschenversuche, die Moneys postulat folgten oder Neurobiologische Erkenntnisse ausgeblendet, oder, wo es gar nicht mehr anders geht, klein geredet.

 

Psychoanalyse ist esoterische Disziplin, die es zur akademischen Anerkennung gebracht hat.

5

Frau S. schrieb:
In dieser Fachliteratur sind nun wieder Hinweise darauf zu finden, daß Transsexualität eben doch "induzierbar" sei ...
Hallo Frau S.

 

Dieses ist nicht der erste Fall und wird mit Sicherheit auch nicht der letzte sein, wo in deutscher Fachliteratur noch etwas anderes steht, als die komplette Fachwelt (inkl. der deutschen) vertritt. Fachliterarut darf eben jeder Hans und Franz schreiben, der irgendwie in diese Richtung einen Doktortitel hat und der Meinung ist, er hätte auch Ahnung vom dem Metier. Es gibt ja sogar "Ärzte", die ihre Steinzeitthesen sogar noch Studentinnen und Studenten an der Uni unterbreiten und diese sogar in der Praxis noch anwenden dürfen.

Sehr geehrte Dea,

nun scheinen sich mir die von Ihnen (und anderen hier) erhobenen Vorwürfe gegen die Auffassungen, die bezgl. GIS an der Charite vertreten werden, gerade in dem von Ihnen angeführten Aufsatz aus dem Ärzteblatt 2008 nicht zu bestätigen. In dem verlinkten Artikel werden durchaus die verschiedenen Optionen und der Konflikt verschiedener Auffassungen sachlich dargestellt.

Auch werden Argumente gegen die pubertätsblockierende Behandlung vorgebracht, die (wenn sie zutreffen) m. E. doch nicht einfach vom Tisch gewischt werden können, Zitat:

Erfahrungen zeigen, dass sich in nicht wenigen Fällen das zuvor mit aller Entschiedenheit vorgetragene Umwandlungsbegehren deutlich neutralisiert und im Verlauf ein homosexuelles Coming-Out der Betroffenen erfolgt (1, 3). Insofern muss der frühzeitige Einsatz hormoneller Maßnahmen auch unter dem Gesichtpunkt betrachtet werden, dass auf diese Weise homosexuelle Entwicklungen behindert werden, was nicht im Interesse der Patienten sein kann, die infolge der Hormontherapie nicht mehr die Möglichkeit haben, die entscheidenden Erfahrungen für ihre homosexuelle Identitätsfindung zu machen.

Das hört sich nicht so an, wie hier in Kommentaren z.T. dargestellt wird, dass es sich bei dieser Forschergruppe um Ärzte handelt, die ausschließlich eine veraltete diskriminierende Sexualmedizin vertreten. Und wenn dies hier zutrifft:

Eine Reihe katamnestischer Untersuchungen liefern Hinweise, wonach geschlechtsatypische Verhaltensweisen im Kindesalter häufig zu einer gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung im Erwachsenenalter führen, jedoch nur in 2,5 bis 20 % der Fälle zu einer überdauernden Geschlechtsidentitätsstörung (3, 6, 22). Auch bei Vorliegen eines deutlichen Unbehagens im eigenen Geschlecht mit Aversion gegenüber den Genitalien (GIS im engeren Sinne) ist dies nur bei einer Minderheit der betroffenen Kinder Erstmanifestation einer irreversiblen transsexuellen Entwicklung (6).

dann erscheint doch auch eine (reversible) Pubertätsblockade nicht ganz so unproblematisch wie von manchen hier dargestellt.

Auch findet sich die folgende Feststellung (entgegen der gegen Prof. Beier vorgebrachten Behauptungen):

Weiterhin ist die Geschlechtsidentität allein durch Einflussnahme von außen, durch Umerziehungsversuche bereits im Laufe des ersten Lebensjahres entgegen ursprünglicher Annahmen nicht mehr ohne Weiteres veränderbar.

Mir erscheinen die Vorwürfe gegen Prof. Beier/Charite nicht ganz frei von propagandistischen Verzerrungen.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

nun scheinen sich mir die von Ihnen (und anderen hier) erhobenen Vorwürfe gegen die Auffassungen, die bezgl. GIS an der Charite vertreten werden, gerade in dem von Ihnen angeführten Aufsatz aus dem Ärzteblatt 2008 nicht zu bestätigen

 

Reingefallen *G*

Der Text ist ein wunderbares Beispiel, für das, was ich einen Kommentar zuvor schrieb.

Die Diagnose Gender Identity Disorder in Childhood ist nicht gleichbedeutend mit Transsexualität im Kindesalter. Die Diagnosekriterien sind so weit gefasst, dass, wären sie bekannter, wahrscheinlichein Aufschrei durch die Massen gehen würde (ein Mädchen wie Arya Stark in Game of Thrones, oder Roseannes Darleene - oder Ugly Bettys Justin Suarez würden darunter fallen).

Aus diesem Pool von pathologisierten Kindern sind nun die meisten Cis- und Heterosexuell, mehr als allgemein Homosexuell und ein relativ kleiner Anteil Transsexuell.

Die Zahlen stammen aus der Forschung von Kenneth Zucker (in geringerem Mass von Green und Bradley), dessen Material auch als Quelle genannt wird. Von Zucker stammt auch ein Teil des Therapiekonzepts, das Beier implementiert, allerdings ohne die Trennung von der Famillie. Wie die Aussieht kann man in dem Video sehen, dass ich weiter oben verlinkt hatte, und das primär mit George Reekers in verbindung gebracht wurde.

Unterschlagen werden da von Beier at al mindestens zwei wesentliche Punkte:

1) Zucker hat auch die nachverfolgten Zahlen der Ausgänge seiner Therapie verfolgt. Und das Ergebnis ist, das die Therapie am Ergebnis (Anteile von Hetero-/Homosexuellen und Cis-/Transsexuellen) nichts ändert. Das hatte ich übrigens auch schon angesprochen.
2) Kinder, die eine Pubertätsverzögerung erhalten sind genauer und vor allem _auf_ Transsexualität untersucht worden. Von den Kindern, die in ein solches Programm eingestiegen sind, hat sich bislang kein einziges! später gegen weitere Massnahmen und für einen Rollenwechsel zum Hebammengeschlecht entschieden.

(Quelle hierfür ist vor allem Peggy Cohen-Kettenis)

 

Als 3. Punkt wäre vielleicht noch zu nennen, das ehr viele ehemalige Patienten von Zucker, ungeachtet ihrer Orientierung oder Geschlechtsidentität, die Behandlung als sehr traumatisch empfanden und es auch Anzeigen gegen Zucker wegen sexueller Übergriffe (alles im Rahmen des Behandlungskonzepts) gibt.

und als Bonuspunkt: Ist ihnen schon aufgefallen, dass die "Therapie" für alle gleich angegangen wird und sich fast ausschliesslich an Geschlechtsrollen orientiert?
 

Wie war das mit Vertrauen in ein Gutachten? Hier handelt es sich um ein Werk das von eben den kritisierten Personen selbst verfasst wurde und sich den Schein der Ausgeglichenheit gibt, indem sie Dinge zwar erwähnt, aber nicht ehrlich mit ihnen umgeht.

Auch das die Biologisch/Neurologischen Untersuchungen unzureichend und nichtssagend seien, ist lächerlich, aber hier ist die Frage, wer am längeren Hebel sitzt, und die Hoheit üf das Thema Transsexualität haben sich die Psychoanalytiker angeeignet.

5

Liebe Frau S.,

dankeschön. Wenn das in der deutschen Fachliteratur steht, dann gibt es ein sehr ernstes Problem. In Deutschland wurde ja auch am § 175 bis 1994 festgehalten. Selbst das deutsche wikipedia weiß in Hinsicht auf Transsexualität und wissenschaftliche Erkenntnisse, die anderswo längst anerkannt sind:

http://de.wikipedia.org/wiki/Transsexualit%C3%A4t

"Diese Erkenntnisse werden weltweit vor allem von deutschen Psychologen und Medizinern abgestritten, die weiterhin an der Theorie festhalten, Transsexualismus sei eine psychische Störung."

Wenn wir von den üblichen 30 Jahren Verzögerung in Deutschland, dem Gender Recognition Act im UK 2004 und der Abschaffung der Trans*Pathologisierung in Frankreich 2009 ausgehen, dann ist Transidentität bis etwa 2035-2040 hier noch eine psychische Störung und damit induzierbar. So viel Zeit hat Alex nicht.

Da deutsche Gerichte sich immer auf die deutsche Sonder-Wissenschaft berufen werden, bleibt nur die juristische Ebene, und da weiß ich keinen Rat. Gut, dass es Herrn Professor Müller gibt, und gut, dass sich derzeit über 26.000 Leute, zum größten Teil außerhalb Deutschlands, für den Fall interessieren:

http://www.change.org/petitions/mayor-of-berlin-stop-the-institutionaliz...

 

4

Liebe Kira-Bianca,

das von mir angeführte Zitat stammt aus den "Standards zur Begutachtung und Behandlung von Transsexuellen", an denen sämtliche in Deutschland relevanten Fachgesellschaften mitgearbeitet haben, und wird in exakt der von mir wiedergegebenen Form auch von der Bundesregierung als aktueller Stand der Wissenschaft wiedergegeben. Auch angesichts der in diesen "Standards" angegebenen Namen würde ich nicht von "Hans und Franz" ausgehen wollen, sondern von Ärzten, die die Behandlung von Transsexualität hier in Deutschland maßgeblich geprägt haben und noch immer prägen.

Insofern kann ich mich bezogen auf den diskutierten Fall auch nicht des Eindrucks erwehren, daß Alexandra nicht Opfer böser Absichten, sondern vielmehr Opfer einer ambivalenten Wissenschaft wird...

Mit besten Grüßen

Frau S.

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Frau S. schrieb:

Liebe Kira-Bianca,

das von mir angeführte Zitat stammt aus den "Standards zur Begutachtung und Behandlung von Transsexuellen", an denen sämtliche in Deutschland relevanten Fachgesellschaften mitgearbeitet haben, und wird in exakt der von mir wiedergegebenen Form auch von der Bundesregierung als aktueller Stand der Wissenschaft wiedergegeben. Auch angesichts der in diesen "Standards" angegebenen Namen würde ich nicht von "Hans und Franz" ausgehen wollen, sondern von Ärzten, die die Behandlung von Transsexualität hier in Deutschland maßgeblich geprägt haben und noch immer prägen.

Insofern kann ich mich bezogen auf den diskutierten Fall auch nicht des Eindrucks erwehren, daß Alexandra nicht Opfer böser Absichten, sondern vielmehr Opfer einer ambivalenten Wissenschaft wird...

Mit besten Grüßen

Frau S.

 

Die deutschen Behandlungsstandards entsprachen schon bei ihrer Entstehung nicht den sogenannten internationalen Standards und wurden von Architekten des psychoanalyitschen Modells erstellt. Der Alltagstest vor Hormonen z.B. ist völlig konträr zum eigentlichen Vorgehen, die Reaktion auf Hormone mit in die Diagnose einzubeziehen - und vor allem begleitend zum Alltagstest verabreicht werden. Die deutschen Behandlungsstandards zwingen Betroffene in eine Travestie, über die sich das Privatfernsehen ganz besonders freut.

Sophinette Becker, die Leiterin der Kommission, hat ein Dokument verfasst, wie sie Transsexualität versteht:

http://www.lsf-graz.at/cms/dokumente/10077889_2172212/f5fed54c/Sophinett...
Und in der man klar erkennen kann, das lediglich auf psychoanalytischen Thesen aufgebaut wird, und vermittelt wird, dass Betroffene eine Scheinidentität aufbauen, die sich erstmal im Alltagstest verfestigen soll.

Von Hartmut Bosiniski, einem der mitarchitekten, wurden die Behandlungsstandards auch gleich im Anschluss schwer kritisiert.

Eine Arbeitsgruppe hat sich in der Schweiz zusammengefunden, um den aus Expertensicht entgegenzuwirken und hat die Altdorfer Empfehlungen verfasst:
http://www.spduri.ch/fileadmin/dateien/downloads/Transsexualitaet_Altdor...

Von einem wissenschaftlichen Konflikt kann man eigentlich nicht reden, da die eine Seite eine wissenschaftliche Grundlage hat (Forschung) und die andere eine philosophische, die ausserdem noch das Grundgerüst für die ganzen weiteren Teile des ganzen dar stellen (Psychoanalyse).

Aber bevor man mich hier missversteht, Psychoanalyse ist nicht Psychologie oder Psychiatrie.

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Liebe(r) (?) BadHairDays,

solange die Psychoanalyse (die ich nebenbei bemerkt genau so kritisch sehe wie Sie) aber die Behandlungshoheit hat, muss man doch in akuten Fällen wie Alexandra irgendwie sehen, wie man am besten mit ihr bzw. ihren Theorien umgeht, oder nicht?

Beste Grüße

Frau S.

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Frau S. schrieb:
Liebe(r) (?) BadHairDays,

Liebe ;-) Ich glaub ich habe weiter oben in einem meiner ersten Kommentare sogar mit vollem Namen unterschrieben.

 

Liebe Frau S.

Eine Teilproblematik für transsexuelle Menschen war schon immer, dass es ihnen kaum möglich war, in die Hand zu beissen, die den Schlüssel zum Futter verwaltet.

 

Gruss,

BadHairDays

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BadHairDays schrieb:

Eine Teilproblematik für transsexuelle Menschen war schon immer, dass es ihnen kaum möglich war, in die Hand zu beissen, die den Schlüssel zum Futter verwaltet.

...und hier findet gerade quasi eine live-Demonstration statt, wie es dazu kommt. So werden ja z.B. Jurist_innen an der Nase herumgeführt, Journalist_innen, Politiker_innen, sogar Wissenschaftler_innen anderer Disziplinen.

Ich habe an anderer Stelle versucht, das Zusammenwirken von Trans*Pathologisierung und Cisgenderismus zu zeigen. Diese 'Wissenschaft' ist dabei die Grundlage der Trans*Pathologisierung.

So kommt es einerseits zu solchen Vorgängen wie der Resolution des EU-Parlaments von 2011, die ich hier zitiert habe - die Resolution erfolgte aus guten Gründen (wie man ja sieht) und nimmt selbstverständlich Rekurs auf - echte - Wissenschaft. So kommt es aber andererseits dazu, dass selbige Resolution in Deutschland den 'Qualitätsmedien' nicht einmal eine Pressemeldung wert war. Der Unterschied zwischen Peter und diesen 'Wissenschaftlern' besteht darin, dass sie - tatsächlich - die Deutungshoheit innehaben.

Analog dazu die Kleine Anfrage der Linkspartei beim Berliner Senat dieser Tage, 'Fall Alex'. Der Berliner Senat, sinngemäß: Ja, da gibt es so ein paar Grüppchen in der Stadt, und in medizinischen und wissenschaftlichen Fragen halten wir uns an die Charité.

Die deutsche Regierung ist dazu aufgefordert worden, mit transidenten Menschen und deren Organisationen einen Dialog aufzunehmen, zum Beispiel vom CEDAW-Kommittee der UNO. Macht sie aber nicht. Denn - Parallele zum Fall Alex - die Pathologisierer sprechen im Namen der transidenten Menschen wie die Ergänzungspflegerin für Alex. Die Pathologisierung ist in beiden Fällen der Grund und der Hintergrund dafür.

 

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Liebe ;-) BadHairDays,

"BadHairDays" schrieb:

Eine Teilproblematik für transsexuelle Menschen war schon immer, dass es ihnen kaum möglich war, in die Hand zu beissen, die den Schlüssel zum Futter verwaltet.

Dieses Problem ist mir durchaus bewusst. Deswegen sage ich ja: im akuten Fall mit der Psychoanalyse umgehen und nicht gegen sie ins Feld ziehen...

Im konkreten Fall von Alexandra ist ein Hauptproblem doch auch, daß viel Zeit, die zur Diagnostik hätte verwendet werden können, durch Untätigkeit der Verantwortlichen (seit 2007 das Jugendamt) verloren gegangen ist, wodurch sie jetzt akut mit der bald einsetzenden Pubertät konfrontiert ist. Dazu kommt die weiter oben von mir erwähnte Problematik, daß all die Streiterei zwischen den Verantwortlichen für Alexandra eine erhebliche psychische Belastung darstellt.

Insofern erscheint mir die Behandlung mit Pubertätsblockern und gleichzeitiger Psychotherapie im Sinne der Kliniken H. und F. momentan die vernünftigste Alternative zu sein, um Alexandra zumindest ein bisschen der verlorenen Zeit zurück zu geben und um der möglichen Entwicklung z.B. einer akuten Belastungsstörung in Folge weiteren psychischen Drucks durch die einsetzende Pubertät entgegen zu wirken. Gerade vor dem Hintergrund einer möglichen psychischen Überlastung des Kindes ist die im Artikel von Herrn Beier erwähnte (mögliche) Beeinflussung der "psychosexuellen Entwicklung" durch pubertätsverzögernde Medikamente aus meiner Sicht auch nachrangig.

Ich denke, das könnte auch ein hartgesottener Psychoanalytiker einsehen... (?)

Die Situation für Alexandra ist nun leider so, wie sie ist. Sie selbst trägt daran auch keinerlei Schuld und darf deshalb auch nicht dazu verdonnert werden, die Suppe auszulöffeln. Also gilt es, die Verantwortlichen mit Argumenten für eine Behandlung in H. oder F. zu überzeugen.

Mit besten Grüßen

Frau S.

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Frau S. schrieb:
Im konkreten Fall von Alexandra ist ein Hauptproblem doch auch, daß viel Zeit, die zur Diagnostik hätte verwendet werden können, durch Untätigkeit der Verantwortlichen (seit 2007 das Jugendamt) verloren gegangen ist, wodurch sie jetzt akut mit der bald einsetzenden Pubertät konfrontiert ist.

Und dahinter vermute ich eine klare Absicht, die sich eben auch in der Ablehnung der tatsächlich vorhandenen Diagnose (die Gutachten Empfehlen die Behandlung, das würden sie nicht ohne) und das Beharren auf einer Stelle zur Behandlung, die auf keinen Fall einer Behandlung zustimmen würde.

Der Grund dafür ist der Gleiche, weshalb sich diese "Sparte" der Psychanalyse überhaupt etablieren konnte. Die Peters dieser Welt akzeptieren nichts anderes. Und sie stellen noch eine Mehrheit.

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BadHairDays schrieb:

Und dahinter vermute ich eine klare Absicht, die sich eben auch in der Ablehnung der tatsächlich vorhandenen Diagnose (die Gutachten Empfehlen die Behandlung, das würden sie nicht ohne) und das Beharren auf einer Stelle zur Behandlung, die auf keinen Fall einer Behandlung zustimmen würde.

Dann scheint man sich beim Jugendamt offenbar nicht bewusst zu sein, welches Risiko man eingeht. Selbstverletzendes Verhalten, Essstörungen, Substanzmissbrauch, Suzidalität etc... All das ist mit im "Paket", wenn man so weiter agiert, wie man es derzeit tut. Und da kann man sogar das Thema Transsexualität völlig außen vor lassen, die anderen Belastungen, die Alexandra schon aushalten musste (Trennung der Eltern, Streiterei vor Gericht etc.), reichen da alleine schon völlig. Traurig, daß das im Jugendamt offenbar niemand registriert...

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Frau S. schrieb:

Dann scheint man sich beim Jugendamt offenbar nicht bewusst zu sein, welches Risiko man eingeht.

Risiko für wen? Man hat sich ja, wie Sie selbst vortragen, an die deutsche Fachliteratur gehalten, damit ist man abgesichert. Und man handelt auf Grundlage der Wahrheit, denn die steht dort geschrieben.

Liebe Frau S. - für diese Leute ist Alex ein kleineR GeisteskrankeR, 'den' die Mutter 'verrückt gemacht hat'. In den von Herrn Professor Müller zitierten Auszügen steht doch klipp und klar, dass 'er' wahrscheinlich ein kleineR HomosexuelleR ist, 'der' das nach adäquater Behandlung auch einsieht ...

In das Horn hat ja auch Herr Feddersen gestoßen, seines Zeichens TAZ-Redakteur.

Peter ist hier ja verschiedentlich klar gemacht worden, was er alles in Kauf nimmt, das 'kleinen Geisteskranken' so zustoßen kann. Gut, dass er hier war bzw. ist - nennen wir doch die Ergänzungspflegerin Frau Peter, den Leiter der Behörde Herrn Peter ... und so fort. Alle sich orientierend an der Peter-Wissenschaft.

Das einzig Ungewöhnliche an diesem Fall ist doch, dass Heide Oestreich, gepriesen sei sie, die öffentliche Aufmerksamkeit auf ihn gelenkt hat. Ansonsten hätte doch kein Hahn danach gekräht, was mit Alex passiert.

Ich erinnere mich genau, was sich Mitte der 90er um den $ 175 abgespielt hat. Da hatten die Peters auch keinerlei Einsehen, der Paragraph ist gefallen, weil einige Homosexuelle systematisch andere geoutet haben, die sich, als Heteros getarnt, teilweise in exponierten Positionen assimiliert hatten. Da stand die deutsche Gesellschaft vor der Wahl, unter ihren Fernsehfiguren eine Hexenjagd zu veranstalten, oder den § 175 fallen zu lassen.

Transmädchen und Transfrauen hat man (!) aber viel besser im Griff. Außerdem gibt es für Transmädchen und Transfrauen keine solche Befreiungsschlag-Strategie.

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Heidrun schrieb:

Risiko für wen?

Liebe Heidrun,

Risiko für das Kind natürlich. Ich bin einfach so naiv und kann nicht anders, als Alexandra in den Mittelpunkt meiner Betrachtung zu stellen...

Darüber hinaus: Sexualmedizinische Fachliteratur ist nicht die einzige, die diesen Fall tangiert. Es existiert auch noch eine Disziplin, die sich Psychotraumatologie nennt und die in diesem Fall eine sehr große Relevanz besitzt. Ebenso - vielleicht noch mehr - relevant ist Fachliteratur über Psychotherapieschäden... Man kann den MitarbeiterInnen des Jugendamtes nur nahe legen, die Nase da mal ganz tief hinein zu stecken. Eventuell fällt denen dabei ja was auf.

Beste Grüße

Frau S.

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Frau S. schrieb:

Ich bin einfach so naiv und kann nicht anders, als Alexandra in den Mittelpunkt meiner Betrachtung zu stellen...

Liebe Frau S.,

Ich hoffe doch, dass Sie bereit sind, mir die gleiche Naivität zuzugestehen.

Keine Minute lang habe ich geglaubt, dass der 'Fall Alex' auch nur ein Jota an der Situation von Transmädchen und Transfrauen verbessern wird. Das wird nicht passieren, in Peter-Land. Ich habe es schon einmal - ziemlich deutlich eigentlich - angedeutet: abgesehen von dem erfreulichen Austausch hier generiert unsere Diskussion eine Art Quellensammlung für eine professionelle, seriöse Berichterstattung, auf die ich wider besseres Wissen hoffe. Eine Berichterstattung, die dann vielleicht dazu beiträgt, für Alex noch alles zum Guten zu wenden.

Darum geht es hier.

Nur darum.

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Sehr geehrter Herr Müller.

Lassen Sie sich diesen Abschnitt einmal auf der Zunge zergehen:

Quote:
Eine Reihe katamnestischer Untersuchungen liefern Hinweise, wonach geschlechtsatypische Verhaltensweisen im Kindesalter häufig zu einer gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung im Erwachsenenalter führen, jedoch nur in 2,5 bis 20 % der Fälle zu einer überdauernden Geschlechtsidentitätsstörung

 

Damit beginnt das ganze Dilemma, nämlich die Behauptung, dass es eindeutig "geschlechtstypische Verhaltensweisen" gäbe, à la "Mädchen spielen mit Puppen, Jungen mit Autos".

Zahlreiche Studien aus der Verhaltensforschung belegen jedoch, dass solche Verhaltensweisen sehr stark kulturell geprägt sind und, in der Tat, sehr stark in unserer Gesellschaft "überwacht" werden. Schon Kindergartenkinder bekommen ein klares Bild davon "wie Männer und Frauen sind, was sie tun etc."

Was "geschlechtstypisch" und "atypisch" ist unterliegt also einem ganz großen sozialen "Zwang"

Um eine kleine Anekdote beizusteuern: Nachdem meine Tochter 3 Jahre lang fröhlich alle Farben und Motive getragen hat (und sich auch selbst ausgesucht hat), wurde ich nach ca. 6 Monaten Kindergarten informiert, dass "rosa eine Mädchenfarbe sei" und sie kein grau mehr tragen dürfte "weil das eine Jungenfarbe" sei.

Manche Kinder haben nun einfach ein gesundes Ego und lassen sich von diesem "Blödsinn" nicht so sehr beeindrucken. Und manche suchen ganz bewusst die Spiele und Verhaltensweisen des anderen Geschlechts, eben weil sie transident sind.*

Nun wirft der Herr Beier Kinder mit "geschlechtsatypischem Verhalten"** aus welchem Grund auch immer (zum Beispiel weil sie einfach Puppen oder Autos mögen) und transidente Kinder in einen Topf um dann zu einer Statistik zu kommen, die seine These belegt.

Der Trick ist hierbei das Ganze am Verhalten und nicht am Selbstempfinden festzumachen und so den "Patientenpool" künstlich hoch zu halten. Dieser Ansatz ist übrigens einer, der transsexuellen Menschen jahrzehntelang großes Leid zugefügt hat, da sie, um die Angleichung vornehmen zu lassen nach den Geschlechtervorstellungen des Therapeuten leben mussten. Transfrauen, die einen eher casual look bevorzugten und nicht auf Make-up versessen waren hatten hier große Probleme.

 

*Aus den Erzählungen transidenter Freundinnen weiß ich, dass viele erst nach der offiziellen Angleichung in der Lage waren herauszufinden was sie eigentlich mögen. Vorher wurde alles im Leben nach den Kategorien männlich/weiblich sortiert und alles was dem "biologischen" Geschlecht entsprach abgelehnt aus genau diesem Grund.

 

**Noch eine Anekdote:

Ich entspreche in nahezu allen Fragen dieser "Gruppe",  also mit starkem "geschlechtsatypischem Verhalten" als Kind. Außer, dass ich eine weitestgehend heterosexuelle Cis-Frau bin.

Ich würde also als "Beweisstück" für den Herrn Beier dienen...

Allerdings fühlte ich mich nie als Junge und hatte das starke Bedürfnis von meiner Umwelt als Mädchen erkannt und betrachtet zu werden. Ohrringe waren ein Segen für mich.

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Giliell schrieb:
Was "geschlechtstypisch" und "atypisch" ist unterliegt also einem ganz großen sozialen "Zwang"

Um eine kleine Anekdote beizusteuern: Nachdem meine Tochter 3 Jahre lang fröhlich alle Farben und Motive getragen hat (und sich auch selbst ausgesucht hat), wurde ich nach ca. 6 Monaten Kindergarten informiert, dass "rosa eine Mädchenfarbe sei" und sie kein grau mehr tragen dürfte "weil das eine Jungenfarbe" sei.

Hihi, dazu habe ich einmal einen Blogbeitrag verfasst. Er ist schon etwas Älter, aber auch der hier angesprochene Kenneth Zucker wird erwähnt: http://badhairdaysandmore.blogspot.com/2009/10/pritty-in-pink.html

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Sehr geehrter Professor Müller,

 

selbst die Begrifflichkeit im Text, wessen Teile Sie zitiert haben- einerseits einfach Homosexualität, und dessen bestmögliche Schutz, andererseits "Geschlechtsidentitätsstörungen" mit vielen F-s, und möglichst weite Verneinung der Existenz einer Transidentität durch Theorien, welche eine fließende sexuelle Entwicklung mit ungewisser Form am Ende dieser Entwicklung in die Welt setzen, und sogar der Zeitpunkt, wo dieses Ende dieser sexuellen Entwicklung stattfindet wird nicht definiert, sagen schon einiges aus über die Objektivität dieser Theorie, und wo der Hase hin will.

Keine Theorie dürfte man unkritisch betrachten, und gerade bei Fragen der Erscheinungen der sexuellen Natur bei Kindern, muss man zuerst definieren, wie man das überhaupt auffast. Es ist höchst fraglich, wie sexuelle Unterschiede bei Kindern definiert werden. Werden (oder  wurden) sogar Jungs, welche gerne mit Puppen spielen, seitens dieser Psychiater als "geschlechtidentitätsgestört" angesehen? Werden schon Mädchen, welche sich manchmal rabiat verhalten, bereits als "geschlechtidentitätsgestört" ettiketiert? Ich befürchte dass da viele Kinder, bei denen man irgendetwas bemerkt hat in ihrem Benehmen, was den Eltern oder Ärzten nicht gefallen hat bezüglich gewöhnlichen Geschlechterrollen, gleich als suspekt auf eine "Geschlechtidentitätsstörung" ettiketiert wurden. Und da soll niemanden überraschen, dass dann diese Kinder diese Diagnose später verloren haben, weil es von vornherein ein Unsinn war. Denn, das ist eine unrealistische "Eintopf"-Diagnose. Wenn jamand etwas nicht klar sehen will, sondern nur schwammig, dann wird er es so sehen und dann kann er das Gesehene auch nicht präzise deuten.

 

Nur die Psychiater, Psychologen und Ärzte, welche Transidentität höchst kritisch und präzise untersuchen, deffinieren und diagnostizieren, welche die Kinder nicht nur aus eigener Sichtweise betrachten, sondern in das Kind hineinhören, und das erstmal wollen, nur diese Experten können überhaupt eine Transidentität genau erkennen. Insbesondere mit 12 Jahren, wo ein Kind schon dermaßen reif geworden ist, dass es genau weiß nicht nur in infantilem Sinne, sondern auch im Sinne der "aktivierten" Sexualität bereits durch Hormone, welchem Geschlecht es angehört und nach welcher Rolle im Sexualleben es sich sehnt.

 

Die Lebensgeschichten Transidenter voller Traumata, und einheitliche vehemente Überzeugung nahezu aller transidenten Menschen, dass die Meinungen der Autoren welche diese verlinkte Publikation verfasst haben, den gesundheitlichen und sämmtlichen Interessen der Betroffenen entgegengesetzt sind, würde ich nicht kleinschätzen, oder sogar als ideologischen Kampf fast verunglimpfen, sondern würde ich dem eine entsprechend große Bedeutung anerkennen. Die extrem starke Unzufriedenheit transidenter Menschen mit Therapierichtlinien der erwähnten Ärzten, zusammen mit allumfassenden Informationen, dass viele Jugendliche unter solchen Konzepten extrem gelitten haben und extrem leiden, und das Gefühl hatten und haben auf Übelste psychisch mißhandelt worden zu sein, so dass es sogar Selbstmorde nach dieser zwingendermaßen vollführten Therapie in nicht weniger Zahl gegeben hat und gibt, macht eigentlich eine Kritik dieser betroffenen Menschen selbst, tut mir leid aber schon etwas geschmacksbedürftig.

 

 

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Entlarvung: Die psychiatrischen Vertreter der "Umpolungstherapie" widersprechen sich selbst!!

 

Einerseits sprechen sie, wie es nötig ist, die Pubertätsblocker nicht zu verabreichen, um sehen zu können ob der bzw. die Jugendliche homosexuell oder transident ist bzw. wird, (was zuerst absurd ist denn es sind völlig unterschiedliche Sachen geschlechtliche Identität und geschlechtliche Orientierung, es gibt auch lesbische transidente Frauen, somit ist diese Theorie eigentlich schon widerlegt) also sie sprechen einerseits von einer "transidenten Entwicklung"

 

Andererseits sprechen sie, wie es durch vermeintliche Stärkung der im Einklang mit biologischem Geschlecht stehenden psychischen Verhaltensrollen, und Unterbindung der "gegengeschlechtlichen", die Transidentität bei Kindern und Jugendlichen in Cisidentität eigentlich umgedreht werden kann, und präsentieren das als ihr Ziel.

 

Na was denn von den beiden?? Die haben sich m.E. völlig entlarvt! Was ist ihr Ziel eigentlich bei "Behandlung" von transidenten Jugendlichen??

 

Das einzige was diese zwei Meinungslinien verbindet, ist m.E. ein Hass gegen Transidentität, alles andere steht in völligem Widerspruch!

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Das ist die schockierende endgültige Entlarvung!!!!!

 

 

 

 

 

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