Prozesskostenhilfe für den Vergleichsmehrwert rechtzeitig beantragen

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 31.03.2012

Nach Ende der Instanz kann Prozesskostenhilfe nicht mehr rückwirkend beantragt werden. Wie ist es aber, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich endet. Das BAG hat in der Entscheidung vom 16.02.2012 - 3 AZB 34/11 - insoweit zutreffend und auch klarstellend entschieden, dass es reicht, wenn der Antrag auf Erstreckung der bewilligten Prozesskostenhilfe auf den Mehrvergleich bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung, in der der Vergleich geschlossen wird, beantragt wird, der Antrag muss nicht zwingend vor der Protokollierung des Vergleichs und der Genehmigung des Vergleichs gestellt worden sein

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