Amtlich: Beatles-Fans gehören in den Rollstuhl!

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 02.04.2012
Rechtsgebiete: BeatlesVerkehrsrecht|2239 Aufrufe

Markenrechtlich habe ich natürlich keine Ahnung - über diese Meldung über Rollstühle der Marke "Beatle" hier habe ich aber schon etwas geschmunzelt. Insbesondere darüber: 

Das mit den älteren Marken verbundene Ansehen stehe noch immer für Jugend und eine gewisse Gegenkultur der 1960er Jahre und sei nach wie vor positiv. Dieses positive Image könnte den von der angemeldeten Marke erfassten Waren zugute kommen. Das gilt nach Ansicht des EuG umso mehr, als ein Teil der Verkehrskreise, auf die die Waren von You-Q abzielen, zu der Generation gehört, die die Produkte der Beatles in den sechziger Jahren kannte, wobei sich einige dieser Personen nunmehr von den von der angemeldeten Marke erfassten Waren angesprochen fühlen könnten. 

 

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

Kommentare als Feed abonnieren

Kommentar hinzufügen