Bundesrat: EU-Kommission beschneidet Länderkompetenzen mit geplanter Datenschutz-Grundverordnung

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 02.04.2012

Als Reaktion auf den Vorschlag der EU-Kommission zu EU-weit geltenden einheitlichen Datenschutzstandards bei der Strafverfolgung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag die geplante Datenschutz-Grundverordnung als zu weitgehend. Die im Januar aus Ersatz für die EU-RiLi zum Datenschutz von 1995 vorgeschlagene neue Grundverordnung der EU-Kommission hat unter anderem zum Ziel, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen unter Achtung des Grundrechts auf Schutz personenbezogener Daten zu erleichtern, um so ein unionsweites einheitliches Datenschutzniveau herzustellen. Das erregt den Unwillen der Länder. 

Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat die Zielsetzung des Vorschlags der Kommission. Allerdings führe dieser zu einer Verdrängung des mitgliedstaatlichen Datenschutzes. Bund und Länder aber würden massiv datenschutzrechtliche Zuständigkeiten verlieren, sodass die EU-weit vereinheitlichten Datenschutzbestimmungen nicht an die Gegebenheiten in Deutschland angepasst werden könnten.

Nach Ansicht des Bundesrates überschreite die EU-Kommission mit diesem Vorschlag ihren Kompetenzbereich, da die geplante Datenschutz-Grundverordnung acuh den rein innerstaatlichen Informationsaustausch der Polizei betreffte und somit in die Kompetenz der Länder eingreife. Daher verstoße die geplante Grundverordnung in dieser Hinsicht aus deutscher Sicht gegen das Subsidiaritätsprinzip.

Sehen Sie das auch so wie der Bundesrat? 

Lesetip zur vorgeschlagenen EU Datenschutz-Grundverordnung: Analyse von Hornung ZD 3/2012, S. 33ff.  - vgl. http://rsw.beck.de/rsw/upload/ZD/0715_001.pdf 

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