EU/US SWIFT-Abkommen: Kommen US-Behörden zu leicht an europäische Bankdaten?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 02.04.2012

Einem Bericht der "Financial Times Deutschland" zufolge hat der Bundesdatenschutzbeauftragte, Peter Schaar, die EU-Polizeibehörde Europol für ihren Umgang mit dem transatlantischen Swift-Abkommen heftig kritisiert. "Die politische Kontrolle dieses insgesamt fragwürdigen Abkommens ist völlig unzureichend“, sagte Schaar der FTD. Nach wie vor würden Bankdaten europäischer Kunden den USA zu leichtfertig überlassen.

Das hier im Blog schon einige Male besprochene Swift-Abkommen (siehe Links unten), das die EU mit den USA abgeschlossen hat, regelt den Zugriff von US- Behörden auf die Daten europäischer Bankkunden zu bestimmten Zwecken. Die US-Behörden dürfen diese Informationen auswerten, um Finanzierer von Terrorismus nachzuspüren. Sie unterliegen dabei aber strengen Datenschutzbestimmungen. Dem Abkommen zufolge müssen die US-Behörden bei jedem Antrag an den Finanzdienstleister Swift die Menge der Daten eingrenzen, den Verwendungszweck nennen und die Datenkategorie festlegen. Europol hat die Aufgabe, die Anfragen der US-Behörden im Rahmen des Bankdatenabkommens zu prüfen. So soll ein nicht eingegrenzter Massentransfer von Daten verhindert werden (Spiegel-Online).

Nun wecken die für Europol zuständigen Kontrolleure in ihrem Prüfbericht aber Zweifel, ob Europol den Schutz von Kontodaten gewährleisten kann. So habe Europol bislang jede Anfrage der USA bewilligt. Die "Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication" (Swift) habe die USA mit allen Daten versorgt, die seit Inkrafttreten des Abkommens angefordert wurden. Die USA hätten keine Angaben über das Datenvolumen gemacht. "Das Ziel des Europäischen Parlaments, die Übermittlung von Daten zu reduzieren, wurde, soweit ich das beurteilen kann, nicht erreicht", sagte Datenschützer Schaar der Zeitung.

Wie beurteilen Sie die Tatsache, dass bislang jede Anfrage der US-Behörden positiv entsprochen wurde? Ist Europol die richtige Instanz, um die Daten der EU-Bürger  zu schützen?

Danke an Herrn Josef Wittmann für die Hinweise.

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2 Kommentare

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Bereits im Prüfbericht vom März letzten Jahres hat der Europol Joint Supervisory Body (JSB) bezweifelt, dass Europol den Schutz von Kontodaten gewährleisten kann.

Vor allem die Prüfung der Erforderlichkeit der Datenübermittlung, zu der Europol verpflichtet ist, sei rein faktisch gar nicht möglich gewesen, da die Anfragen der US-Behörden viel zu allgemein formuliert gewesen seien. In dem Bericht hieß es: „Due to their abstract nature, proper verification of whether the requests are in line with the conditions of Article 4(2) of the TFTB Agreement – on the basis of the available documentation – is impossible.“

Europol verwies damals darauf, dass mündlich Zusatzinformationen eingeholt worden seien. Dies ist jedoch kaum zu überprüfen, so dass Europol damit die vorgeschriebene Datenschutzaufsicht unmöglich machte.

Die Tatsache, dass nach einem Jahr scheinbar immer noch solche erheblichen Probleme bestehen, lässt nun den Schluss zu, dass Europol seine Kontrollfunktion nicht richtig wahrnimmt. Vielleicht hat Schaar Recht, wenn er behauptet, Europol sei die falsche Instanz, um die Daten der EU-Bürger zu schützen. Er forderte jüngst eine „Kontrolle durch eine unabhängige Institution“. Über diese Forderung sollten die politisch Verantwortlichen zumindest einmal nachdenken. 

Europol - also eine Instanz, die als Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörde naturgemäß an Datengewinnung und -sammlung interessiert ist - zum Garanten für Datensparsamkeit oder gar -schutz zu machen, das ist ungefähr so als ließe man Hustler, Beate Uhse & Co. über die Jugendfreigabe von Magazinen und Filmen entscheiden ...
Selten ein so schönes Bock-zum-Gärtner-Beispiel gesehen, wirklich lehrbuchtauglich!

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