Ab wann rechnet der Längenzuschlag?
von , veröffentlicht am 06.04.2012In der unter den Oberlandesgerichten umstrittenen Frage, ob bei der Bemessung der Dauer eines Verhandlungstermins auf den tatsächlichen Beginn der Verhandlung oder auf den in der Terminsladung angegebenen Zeitpunkt abzustellen ist, hat das OLG Köln im Beschluss vom 20.03. 2012 -2 Ws 227/12 -Stellung genommen. Zutreffend hat sich das OLG Köln auf den Standpunkt gestellt, dass entscheidend ist der in der Terminsladung angegebene Zeitung, sofern der Rechtsanwalt auch zu diesem Zeitpunkt in erschienen ist.
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