VZR-Reform: Drohen Verfahrensverschleppungen?

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 11.04.2012
Rechtsgebiete: VZRÖffentliches RechtStrafrechtVerkehrsrecht2|4293 Aufrufe

Im Zuge der anstehenden (und zweifellos kommenden) VZR-Reform wird gerade diskutiert, ob die (geplanten) neuen Tilgungsregeln wohl zu einer gesteigerten Einspruchseinlegung führen werden und dementsprechend zu einer Mehrbelastung der Gerichte. Mich würde ja mal interessieren, wie die Blogleser das sehen. Die Planungen gehen offenbar dahin, dass so genannte Rechtskraftprinzip - hier ein Aufsatzlink von Herrn Kalus - einzuführen, was die Punkteberechnung angeht. Dafür werden die Fristen (gestaffelt) länger.  

Was denken Sie?

 

Ach so: Hier der Link zu dem Reformvorhaben.

 

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2 Kommentare

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Das Rechtskraftprinzip beschwört taktische (nicht nur) Einsprüche (sondern auch gezielte Verfahrensverzögerungen) doch geradezu herauf. Ein klares Tattagprinzip wäre da wohltuend für Rechtspflege einerseits, aber nicht zuletzt Gerechtigkeit - so man diese überhaupt erwarten darf - andererseits.

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Wieso sollte die(se) Änderung des VZR "zweifellos" kommen?

  1. Wir haben da ua einen Minister, der oft viel medienwirksam ankündigt, aber kaum etwas umsetzt. Die verkündete StVO-Version hat er vor knapp zwei Jahren für nichtig "erklärt", seit dem läuft die Bereinigung der zwei kleinen Schreibfehler ganz gemächlich vor sich hin.
  2. Die Bundesländer waren in seine Pläne nicht wirklich eingeweiht und springen nicht so gerne über solche populistischen Stöckchen.
  3. Bislang gibt es nur einen Diskussionsvorschlag und noch keine Entwürfe.
  4. Obwohl jahrelang ua mit dem ADAC entwickelt wurde, sind die Hauptknackpunkte nicht gelöst; da sie wohl unlösbar bzw. klageanfällig sind.
  5. Bundestatgswahlen sind auch bald wieder.
  6. tbc
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