Pilotprojekt "Anonymisierte Bewerbungsverfahren" abgeschlossen

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 17.04.2012

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hatte im Jahre 2010 ein Pilotprojekt "Anonymisierte Bewerbungsverfahren" ins Leben gerufen. Ziel war es, herauszufinden, ob die Chancen etwa von Migrantinnen und Migranten verbessert werden können, wenn die Bewerbung bis zum Vorstellungsgespräch anonymisiert erfolgt.

Verschiedene Verfahren der Anonymisierung

An dem Projekt hatten sich fünf privatwirtschaftliche Unternehmen und drei öffentliche Arbeitgeber beteiligt; 246 Stellen wurden besetzt, mehr als 8.550 Bewerberinnen und Bewerber haben sich anonymisiert beworben. Bei den Unternehmen kamen verschiedene Verfahren der Anonymisierung zum Einsatz: ein standardisiertes Bewerbungsformular (zum Herunterladen aus dem Internet oder als Online-Maske), das Blindschalten sensibler Daten durch ein Online-System, die Übertragung von Bewerber/innen-Daten in eine Tabelle und das Schwärzen per Hand oder im pdf-Dokument.

Verbesserte Chancen für Frauen

Die Leiterin der ADS, Christine Lüders, zeigte sich heute über die Ergebnisse des Pilotprojekts erfreut: „Alle Bewerbenden hatten innerhalb des Verfahrens die gleiche Chance auf eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch – unabhängig davon, ob sie potentiell von Diskriminierung betroffen sind oder nicht“, sagte sie. Entscheidend sei dabei die Qualifikation der Bewerbenden gewesen, nicht ihr Aussehen, Geschlecht oder die Herkunft. Im Vergleich mit klassischen Bewerbungsverfahren gebe es darüber hinaus Anzeichen dafür, dass Frauen von anonymisierten Bewerbungsverfahren besonders profitieren könnten.

Keine gesetzliche Regelung geplant

Mehrere der beteiligten Partner wollen nach Angaben der ADS auch in Zukunft mit Teil- oder Voll-Anonymisierungen arbeiten. Darüber hinaus planen die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz weitere Pilotprojekte, auch mehrere Unternehmen und Kommunen haben ihr Interesse an dem Verfahren angemeldet. Eine gesetzliche Verpflichtung, Bewerbungsverfahren zukünftig anonymisiert durchzuführen, ist jedoch nicht beabsichtigt.

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2 Kommentare

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Die sollten mal Klausuren und Hausarbeiten an den Unis anonymisieren. Besonders im Fach Jura herrscht hohe Ausländerfeindlichkeit! Wozu gibt es denn die Matrikelnummern...

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Haben Sie Beweise für Ihre Behauptung? Ich kenne niemanden, der bei der Bewertung schriftlicher Arbeiten auf den Namen der/des Verf. achtet. Bei einer Anonymisierung durch Matrikelnummer gibt es keine anderen Ergebnisse.

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