Terminsgebühr durch Telefonat verdient

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 21.04.2012

Nachdem zuletzt immer wieder Entscheidungen aufgefallen sind, in denen sich die Rechtsprechung im Umgang mit der Terminsgebühr für die außergerichtliche Erledigungsbesprechung schwer getan hatte, ist nunmehr der Beschluss des LSG Thüringen vom  21.3.2012 -  L 6 SF 238/12 B - positiv zu erwähnen. Zutreffend hat sich das Gericht auf den Standpunkt gestellt, dass ein Anspruch auf eine Terminsgebühr besteht, wenn die Verfahrensbeteiligten in einer telefonischen Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts konkret über den Abschluss eines Vergleichs verhandelt haben.

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