Wer hätte das gedacht?! Frauen telefonieren gerne...

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 25.04.2012
Rechtsgebiete: HandyKBAStrafrecht3|2833 Aufrufe

...Männer aber auch. Durch die Presse rauschte gestern/heute die Meldung, dass Handy-Verstöße (§§ 23 Abs. 1a, 49 StVO, 24 StVG) kontinuierlich zunehmen. 450 000 gab es in 2011...und die Frauen holen auf. Eine Meldung etwa hier.

Wie kommt`s? Allgemeine Gedankenlosigkeit/Gleichgültigkeit? Verstärkte Verfolgung?

 

 

Ach so: Anlass der Meldungen ist der Jahresbericht des KBA

 

 

 

 

 

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3 Kommentare

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Herr Krumm, wie schätzen Sie bei dieser höher werdenden Zahl den Anteil an Falschbeschuldigungen ein?

 

Immerhin gibt es ja genug Leute, die dann (nicht immer zu Unrecht), sagen, dass sie lediglich an der Ampel den Kopf aufgestützt haben, ein Butterbrot gegessen haben o.ä., oder einfach so von halbblinden Polizisten zu Unrecht beschuldigt worden sind.

Wenn man nicht grad (wie einer Kollegin von mir passiert), das Glück hat, dass man das Handy im Büro vergessen hat, bestehen doch wenig Möglichkeiten, dem Polizisten nachzuweisen, dass er sich vertan hat.

 

Das Handy immer in den Kofferraum zu legen oder zu Hause zu lassen, wenn man im Auto unterwegs ist, wär wohl übertrieben. Aber es während der Fahrt einfach komplett abzuschalten, ist eigentlich nicht zu viel verlangt.

 

Und deshalb die Fragen an den Praktiker:

Im Prinzip kann man schon nachweisen, ob das Handy aktiv (weil eingebucht) war bzw. ob damit sogar zum entsprechenden Zeitpunkt telefoniert wurde. Muss die Ordnungsbehörde im Verfahren diese Beweise vorlegen, oder reicht die Zeugenaussage des Polizisten?

Wenn die Zeugenaussage reicht: Was würde passieren, wenn der (zu Unrecht) Beschuldigte aussagt: "Das Handy war ausgestellt, konnte also nicht benutzt werden" und die Providerdaten vorlegt, dass das Handy zum entsprechenden Zeitpunkt nicht ins Netz eingebucht war?

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@I.S.:

Es gab ja schon die schönsten Einlassungen. Z.B: Habe mir einen Schokoriegel ans Ohr gehalten, habe mir nur das frierende Ohr  mit dem Handy gewärmt etc.
Die Dunkelziffer ist mE sehr hoch. Nach dem, was man so täglich im Straßenverkehr sieht, brauchen Polizisten eigentlich nicht sehr lange suchen, um eindeutige Fälle zu finden. Besonders erfreulich sind abbiegende und dabei telefonierende Autofahrer, die weder Radfahrer, Fußgänger noch Fußgängerampeln wahrnehmen und diejenigen, die auf der Autobahn beim Telefonieren langsamer und langsamer werden. In Italien habe ich es erlebt, dass ein Telefonierer auf der Fahrspur der Autobahn vor einem Tunnel einfach mal eine Vollbremsung hinlegte , stehenblieb und weiter telefonierte.

Der Entlastungsbeweis dürfte seit dem Ende der VDS nicht mehr gelingen, da Providerdaten über das Einbuchen in einer Mobilfunkzelle kaum mehr gespeichert werden. Abgesehen davon heißt "nicht eingebucht" und eine entsprechende Providerauskunft nicht zwingend, dass das Handy ausgeschaltet war; kann ja auch sein, dass Sie  gerade nur keinen Empfang hatten (dürfte heute aber wegen der Abdeckung mit Mobilfunkmasten eher selten sein). Wenn Sie also jemanden anrufen, aber nur mangels Netz keine Verbíndung zustande kommt, benutzen Sie dennoch das Mobiltelefon.

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@I.S.:

Über die Frage der Falschbeschuldigungen kann ich natürlich überhaupt nichts sagen - ich weiß nichtmal, ob es zu so etwas kriminologische Erkenntnisse gibt. In der Regel reicht für die Feststellung derartiger Verstöße (wie auch bei anderen Verkehrsverstößen) freilich die Aussage eines Beamten.

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