Ausnahme vom Verbot des Richtens in eigener Sache

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 28.04.2012

Das Verbot des Richtens in eigener Sache gehört zu den Grundprinzipien des Rechtsstaats. Was ist aber bei einem Schiedsgericht, wenn die Vergütung der Richter vereinbarungsgemäß streitwertsabhängig ist? Können sie den Streitwert festsetzen? Der BGH hat diese Frage im Beschluss vom 18. 03.2012 - III ZB 63 /10  - in Abkehr zu seiner früheren Rechtsprechung bejaht, allerdings betont, dass die Festsetzung des Streitwerts nur im Verhältnis mit Parteien zueinander verbindlich ist und insoweit Grundlage einer vom Schiedsgericht angeordneten Kostenerstattung allein kann. Den Parteien bleibe es jedoch unbenommen, sich in einer vor den ordentlichen Gerichten anhängig zu machenden Vergütungsstreitigkeit darauf zu berufen, dass der Streitwert zu hoch festgesetzt worden sei.

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