Fahreignungsregister: Nun gibt`s 1-3 Punkte

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 29.05.2012
Rechtsgebiete: VZRRamsauerFERStrafrechtVerkehrsrecht6|3871 Aufrufe

Das neue VZR, das FER heißen wird bekommt die erste Korrektur: Statt nur Verstöße mit 1 oder 2 Punkten zu versehen, soll es für Straftaten 3 Punkte geben. Die Bevölkerung hat sich das so gewünscht, weil es viel gerechter ist. Aha. Sie zweifeln auch? Dann schauen Sie mal hier: 

http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB-LA/punkteforum-minister-ra...

 

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6 Kommentare

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Diese scheinbare Bürgerbeteiligung wurde jedenfalls nicht geeignet und länger öffentlich bekannt gemacht, denn im gesamten Zeitraum habe ich davon nicht erfahren. Nur wenige ohnehin thematisch Befasste dürften Kenntnis erlangt haben, sie ist somit m.E. als demokratischer Indikator ungeeignet und nicht aussagekräftig.

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1900 registrierte Nutzer haben durchaus eine Aussagekraft.

Zur Erinnerung: normalerweise laufen solche Verfahren ohne eine derartige direkte Bürgerbeteiligung ab, höchstens noch unter Einfluss von 19 Lobbyisten - ist das Ihrer Meinung nach eher "demokratisch"?

Mein Name, ich bin auch ein großer Freund direktdemokratischer Elemente, nur muss sichergestellt sein, dass Öffentlichkeit hergestellt wird. Der Ansatz ansich ist zu begrüßen, nur die Umsetzung mangelhaft. Das lässt sich optimieren und gerade bei einer so weitreichenden Änderung ist das unabdingbar. Denn ansonsten könnte es sich schnell um scheinöffentliche Befragungen handeln, von denen nur thematisch Befasste Kentnis erlangen und an ihnen teilnehmen und Vorhaben pr-taktisch scheindemokratisch legitimieren sollen. Fürs erste könnte es eine zentrale Bundesseite und auch in allen Ländern jeweils geben, auf denen aktuelle Befragungen gelistet und umfassend präsentiert, zudem die Teilnahmefristen gerade in den Anfangsjahren deutlich etwa auf drei Monate erhöht werden.

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Nicht verwechseln: an der demokratischen Grundstruktur einer Gesetzgebung  oder dem Erlass einer Verordnung hat sich nichts geändert, insofern ist eine "(schein-)demokratische Legitimierung" nicht erforderlich (es gibt ja auch keine für den alltäglichen Lobbywahnsinn oder andere, blödsinnige Gesetzesvorhaben, die jedem Expertenrat zuwider laufen).

Aber Sie haben insofern Recht, dass man ruhig einen Teil des "Ach-was-haben-wir-doch-für-tolle-Politik-gemacht"-Werbeetats der Bundesregierung, die seltsamerweise nur kurz vor Wahlen die Zeitungen ganzseitig füllen, dafür ausgeben könnte und sollte, auch um weniger Internetaffine für diese Form der Beteiligung zu interessieren.

Die Befragungen sind insofern demokratisch relevant, als sie ja gerade für die Legitimation einzelner Gesetzgebungsabsichten in der Ministerin-PR herhalten sollen wie wir sehen und sich danach in den Medien eine angebliche Bevölkerungsmeinung widerspiegeln und vermittelt werden soll, was sie freilich aufgrund des gewählten Verfahrens und dessen derzeit beachtlicher Defizite nicht tut. Mehr Demokratie für alle ist wunderbar, dann aber klug und egalitär konzipiert.

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Der Verkehrsministeren Peter Ramsauer hat bekanntlich im Frühjahr 2009 die Änderung der StVO ("Schilderwaldnovelle") wegen partieller Zitierfehler für nichtig erklärt. Damit hat er sich zum Retter der Kommunen aufgeschwungen, und ihnen die lästige Verkehrsschau [auch] nach alten Verkehrszeichen vorerst erspart.

 

Nunmehr wurde am Freitag endlich eine Neufassung der StVO im Bundesrat (DrS 428/12) verabschiedet. Darin ist auch wieder die alte Übergangsfrist der § 53 Abs. 9 enthalten; die alten Verkehrszeichen sollen somit wirksam bleiben.

 

Nach Hinweisen auf Verkehrsportal.de vermag aber auch diese Änderung nicht die alten Schilder am Leben zu halten. Grund ist kein aktueller Zitierfehler, sondern ein handwerklicher Fehler aus 1992.

Der § 53 Abs. 9 belässt Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung
ihre Gültigkeit. Just am 01.07.1992 um 0:00 Uhr trat jedoch bereits die nächste Fassung der StVO mit den neuen Schildern in Kraft; die alten Schilder wurden somit am 30.06. um 24:00 Uhr verdrängt. Die bis zum 01.07. geltende Fassung enthielt daher bereits nur noch die aktuellen Gestaltungen.

Diese Ansicht wird auch dadurch bestätigt, dass die ehemaligen Abs. 10 und 12 des § 53 mit dem selben Wortlaut auf den 30.06.1992 abstellen. Auch das BMVBS sieht bei der Formulierung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung den 01.07. mit eingeschlossen.

 

Daher gab es für die alten Verkehrszeichen nie eine Übergangsfrist, sie sind seit dem 01.07.2992 obsolet. Der populistische Rettungsversuch von Dr. Ramsauer war medial erfolgreich, in der Sache jedoch von Anfang an zum Scheitern verurteilt.

 

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