Substitutionsarzt, die Zweite – hier: Take-Home-Vergabe

von Dr. Jörn Patzak, veröffentlicht am 03.06.2012

Die Fälle von missbräuchlichen Betäubungsmittelverschreibungen und -abgaben von Ärzten im Rahmen einer Substitutionsbehandlung scheinen sich zu häufen.  Über einen Arzt, der L-Polamidon ohne die erforderlichen Kontrolluntersuchungen an einen Patienten verschrieben hatte, habe ich erst kürzlich im Blog berichtet (s. hier).

Aktuell beschäftigte sich das Verwaltungsgericht Köln mit einem Arzt, dem von der Staatsanwaltschaft Bonn vorgeworden wird, im Rahmen einer sog. Take-Home-Verschreibung Patienten das Substitutionsmittel Methadon für bis zu sieben Tage mit nach Hause gegeben zu haben. Die Staatsanwaltschaft Bonn erhob deshalb wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln zum Landgericht Bonn Anklage. Dieses ließ die Anklage mit Eröffnungsbeschluss vom 20.03.2012 zu. Das Verwaltungsgericht Köln war parallel dazu mit der Frage beschäftigt, ob die Vorwürfe die Anordnung des Ruhens der Approbation des Arztes rechtfertigen (Verwaltungsgericht Köln, Urt. v. 24.04.2012, 7 K 7253/10 = BeckRS 2012, 50661). Hierzu führe es u.a. aus:

 

Die Anordnung des Ruhens der Approbation ist auch materiell rechtmäßig.

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO kann das Ruhen der Approbation angeordnet werden, wenn gegen den Arzt wegen des Verdachts einer Straftat, aus der sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergeben kann, ein Strafverfahren eingeleitet ist. Unwürdigkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn der Arzt durch sein Verhalten nicht mehr das Ansehen und das Vertrauen besitzt, das für die Ausübung seines Berufes unabdingbar nötig ist. Unzuverlässig als Arzt ist, wer nicht die Gewähr dafür bietet, dass er in Zukunft seine beruflichen Pflichten zuverlässig erfüllen werde.

Vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.01.1991 - 3 B 75.90-, Rn. 3, juris; VG Saarland, Urteil vom 22.09.2004 - 1 K 160/02-, Rn. 28 ff., juris, m. w. N.

Die Befugnisnorm des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BÄO ermächtigt die Behörde, nach pflichtgemäßem Ermessen schon in dem frühen Stadium der Einleitung eines Strafverfahrens, zum Schutz einzelner Patienten und der Allgemeinheit vor den mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit von dem Arzt ausgehenden Gefahren rasch einzugreifen. Daher braucht, anders als bei einem Widerruf der Approbation, ein die Unwürdigkeit bzw. die Unzuverlässigkeit aufzeigendes Verhalten des betroffenen Arztes noch nicht nachgewiesen zu sein; vielmehr reichen Verdachtsmomente hinsichtlich des strafrechtlich relevanten Verhaltens aus.

Vgl. OVG Saarland, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05-, Rn. 57, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19.07.1991 - 9 S 1227/91-, Rn. 5, juris.

Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 6 Abs.  1 Nr. 1 BÄO sind nach dessen Wortlaut aufgrund der unter dem 27.10.2010 vor dem Landgericht Bonn erhobenen staatsanwaltschaftlichen Anklage erfüllt.“

 

Zum rechtlichen Hintergrund zur Take-Home-Vergabe:  Ärzten ist es nach § 13 Abs. 1 BtMG gestattet, die in Anlage III zum BtMG bezeichneten Betäubungsmittel zu verschreiben oder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung einschließlich der ärztlichen Behandlung einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verabreichen oder einem anderen zum unmittelbaren Verbrauch zu überlassen, wenn ihre Anwendung am oder im menschlichen Körper begründet ist. Hierzu führt das Verwaltungsgericht Köln weiter aus:

Dabei liegt ein Verabreichen im Rahmen ärztlicher Behandlung nur dann vor, wenn das Betäubungsmittel eingeflößt, eingegeben, injiziert, intubiert, eingerieben, infundiert oder inhaliert wird, wobei das Verabreichen keine Mitwirkung des Patienten voraussetzt.

Vgl. Patzak, in: Körner, Betäubungsmittelgesetz, 7. Auflage 2012, § 13 BtMG, Rn. 7, § 29 BtMG, Rn. 97; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Auflage 2001, § 29 BtMG, Rn. 1254; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage 2009, § 13 BtMG, Rn. 10.

Ein Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch ist hingegen gegeben, wenn der Patient die Betäubungsmittelanwendung oder -einführung am oder im eigenen Körper selbst durchführt, wobei er hierbei in der Regel keinen Besitz, sondern lediglich eine Konsummöglichkeit erlangt. Dem Patienten muss das Betäubungsmittel zum sofortigen Gebrauch ausgehändigt werden, ohne dass er daran eine eigene Verfügungsmacht erlangt. Die Verfügungsgewalt verbleibt insoweit beim überlassenden Arzt. Aus diesem Grund liegt keine Verbrauchsüberlassung, sondern eine Abgabe von Betäubungsmitteln vor, wenn der Patient über das Betäubungsmittel frei verfügen kann und an diesem Besitz erlangt.

Vgl. BGH, Beschluss vom 28.07.2009 - 3 StR 44/09-, Rn. 5, juris; Patzak, in: Körner, Betäubungsmittelgesetz, 7. Auflage 2012, § 13 BtMG, Rn. 6, § 29 BtMG, Rn. 100; Körner, Betäubungsmittelgesetz, 5. Auflage 2001, § 29 BtMG, Rn. 1255; Weber, Betäubungsmittelgesetz, 3. Auflage 2009, § 13 BtMG, Rn. 11.

Das Verhalten des Klägers, den von ihm behandelten opiatabhängigen Patienten das Substitutionsmittel aus dem Praxisbestand im Wege einer Take-Home-Vergabe für mehrere Tage vordosiert zur eigenverantwortlichen Einnahme auszuhändigen, kann mithin rechtlich - ungeachtet des Vorliegens der weiteren Voraussetzungen - weder als Verabreichen, noch als unmittelbare Verbrauchsüberlassung im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 BtMG qualifiziert werden, da den Patienten stets eigene Verfügungsgewalt an den Substitutionsmitteln verschafft worden ist. Die Vergabe ist mithin von der Vorschrift nicht gedeckt.“

 

Die Verschreibung von Substitutionsmitteln wird ergänzend in § 5 BtMVV geregelt. Dabei gilt im Grundsatz, dass die Verschreibung dem Substitutionspatienten nicht ausgehändigt werden darf (§ 5 Abs. 5 BtMVV). § 5 Abs. 8 BtMVV regelt für die Take-Home-Verschreibungen aber Ausnahmen. So darf der Arzt in Fällen, in denen die Kontinuität der Substitutionsbehandlung nicht anderweitig gewährleistet werden kann, gemäß § 5 Abs. 8 Satz 1 BtMVV ein Substitutionsmittel in der bis zu zwei Tagen benötigten Menge verschreiben und ihm dessen eigenverantwortliche Einnahme gestatten, sobald der Verlauf der Behandlung dies zulässt, Risiken der Selbst- oder Fremdgefährdung soweit wie möglich ausgeschlossen sind und die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs nicht beeinträchtigt werden. Zudem ist gemäß § 5 Abs. 8 Satz 4 BtMVV die Aushändigung einer Substitutionsmittelverschreibung über die bis zu sieben Tagen benötigte Menge zur eigenverantwortlichen Einnahme gestattet, sobald und solange sich der Zustand des Patienten stabilisiert hat und eine Überlassung des Substitutionsmittels zum unmittelbaren Verbrauch nicht mehr erforderlich ist. D.h., der Arzt darf dem Patienten Substitutionsmittel für einen längeren Zeitraum verschreiben, die dieser  außerhalb der Aufsicht des Arztes einnehmen kann. Die Abgabe der Substitutionsmittel darf aber nur über die Apotheke erfolgen.

 

Fazit: Eine Mitgabe von Substitutionsmitteln durch den Arzt an den Patienten ist als unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln nach § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BtMG strafbar.

 

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16 Kommentare

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Der Arzt hat also -- statt dem Patienten (legal) ein Rezept über Methadon für sieben Tage mitzugeben -- dem Patienten das Methadon selbst mitgegeben (illegal).

Frage 1: welchen Unterschied -- außer dem Profit für den Apotheker -- macht das, insbesondere: welchen für den Patienten? (Und bitte keine Argumente von wegen Kontrolle durch den Apotheker, das ist angesichts des Verkaufsverhaltens von 99% aller Apotheken lächerlich, siehe die bereits mehrfach katastrophalen Ergebnisse von Stiftung Warentest)

Frage 2: Tierärzte dürfen Landwirten alle Medikamente direkt verkaufen ohne Umweg über die Apotheke, dies macht im Durchschnitt ein Drittel, im Extremfall 80% der Umsätze einer Tierarztpraxis aus. Dabei ist zu bedenken, dass sich -- im Gegensatz zum menschlichen Patienten -- nicht nur der Konsument selber schädigen kann, sondern durch Abgeben von Antibiotika an Landwirte ohne (kostenträchtiges) Untersuchen der Tiere weitere Menschen als Endverbraucher durch das Heranzüchten von multiresistenen Keimen sterben oder schwer erkranken. Wie kommt es, dass die für unbeteiligte Menschen gefährlichere Praxis erlaubt ist, die ungefährliche aber verboten?

Mein Name schrieb:
Frage 2: Tierärzte dürfen Landwirten alle Medikamente direkt verkaufen ohne Umweg über die Apotheke, dies macht im Durchschnitt ein Drittel, im Extremfall 80% der Umsätze einer Tierarztpraxis aus. Dabei ist zu bedenken, dass sich -- im Gegensatz zum menschlichen Patienten -- nicht nur der Konsument selber schädigen kann, sondern durch Abgeben von Antibiotika an Landwirte ohne (kostenträchtiges) Untersuchen der Tiere weitere Menschen als Endverbraucher durch das Heranzüchten von multiresistenen Keimen sterben oder schwer erkranken. Wie kommt es, dass die für unbeteiligte Menschen gefährlichere Praxis erlaubt ist, die ungefährliche aber verboten?
Update:

Die Pharmaindustrie hat im vergangenen Jahr mehr als 1700 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben (Süddeutsche Zeitung und DIMDI für das BVL, 13.9.2012)

In der Intensivtierhaltung werden über 40 Mal mehr Antibiotika eingesetzt als in deutschen Krankenhäusern und sieben Mal mehr als in der Humanmedizin insgesamt. Wegen antibiotikaresistenter Keime sterben pro Jahr in Deutschland etwa 15 000 Menschen. Besonders verwerflich: Es wurden fast 12 Tonnen Reserveantibiotika der 3. und 4. Generation verwendet - sind Erreger gegen diese resistent, gibt es keine Gegenmittel mehr für den Menschen.

Zum Vergleich: das ist mehr als die Gesamtzahl der Drogentoten der letzten 10 Jahre!

Gesetzgeber und den Strafverfolgungsorgane sollten sich einmal mit der Bedeutung des Begriffs "Fehlallokation von Ressourcen" beschäftigen ...

Das wird dem nun einem faktischen Berufsverbot unterliegenden Arzt wenig helfen, dass er -- offensichtlich seiner Zeit voraus -- nicht mehr im Mittelalter lebt ...

Die geplante Gesetzesänderung betrifft nur Betäubungsmittel für die Schmerzbehandlung. Völlig zu Recht steht das Dispensierverbot bei Substitutionsmitteln, die bei besonders gefährdeten Betäubungsmittelabhängigen angewendet werden, nicht zur Debatte.

Diese Begründung ist mir nicht nachvollziehbar. Ein Betäubungsmittelabhängiger ist demnach mehr durch die Mitgabe des Betäubungsmittels aus der Praxis heraus gefährdet als durch die Mitgabe aus der Apotheke? Diese Logik erschließt sich mir nicht. Der Arzt verschreibt Methadon für drei Tage, gibt dem Patienten das Rezept und dieser löst es in der Apotheke ein. Der Patient bekommt drei Tagesportionen Methadon. Worin besteht konkret die Mehrgefährdung des Patienten (oder des Betäubungsmittelverkehrs), wenn der Patient diese drei auf seinen Namen aus der Apotheke bezogenen Portionen aus der Praxis des Arztes heraus mitnimmt? Dort wird dokumentiert, wer die Dosen erhalten hat. Mit dem Rezept jedoch kann im Prinzip jeder in die Apotheke gehen. Die Formulierung "völlig zu Recht" bleibt für mich unverständlich. 

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Ist das Dispensieren nicht in dem Moment abgeschlossen, in dem der Apotheker ein Rezept einlöst? Nehmen wir an, ein Arzt verschreibt einem Patienten 120 ml Methadon für einen Zeitraum von 30 Tagen und der Apotheker löst dieses Rezept ein, indem er eine Flasche mit 120 ml oder sogar 30 Tagesrationen auf den Namen des Patienten an die Praxis liefert. Hat er dann nicht das Dispensieren abgeschlossen?

 

Wenn der Arzt jetzt dieses patientenbezogen rezeptierte Methadon in Tagesportionen an den Patienten ausgibt - für 1, 2 oder auch 3 Tage - dann dispensiert doch der Arzt nicht. Er verwaltet die Dosis, aber er ist nicht damit befasst, dem Apotheker ins Handwerk zu fuschen. 

 

Oder geht es nur um die zusätzliche Rezeptgebühr, die der Apotheker für die Einlösung der klein gestückelten Take-Home-Rezepte bekommt? Geht es hier am Ende nur um die wirtschaftlichen Interessen der Apotheker? Ich habe den Verdacht, dass weder das Patientenwohl noch die Betäubungsmittelverkehrssicherheit bei diesen Regelungen im Vordergrund stehen und bin ein bisschen entsetzt darüber, wie leicht ein Staatsanwalt sich für die Vertretung dieser Interessen in die Bresche wirft. 

 

Ich würde jetzt gerne ein einziges stichhaltiges, nicht-monetäres Argument hören, das dagegen spricht, patientenbezogen rezeptierte und vom Apotheker abgefüllte Medikamente innerhalb der Take-Home-Zeiträume (bis zu 6/7 Tage) durch den Arzt an den Patienten auszuhändigen. 

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Die Verschreibung einer take-home-Ration bis 7 Tage ist gemäß den Richtlinien der Bundes-KV absolut problemlos und ohne Einschränkungen möglich. Sofern sich der Arzt darin gehalten hat (hätte), dürfte er aus dem Schneider sein.

Problematisch war wohl in diesem Fall lediglich die Umgehung der Apotheke. Nicht schön, nicht sauber - aber doch keine Verfehlung, bei der man gar an das Ruhen der Approbation denken kann.

Der Arzt darf es problemlos für 7  Tage verschreiben, aber nicht für 7 Tage abgeben, ebenso wie er Aspirin verschreiben darf, aber nicht abgeben darf. Bei Zuwiderhandlungen regen sich immer wieder Apotheker darüber auf und erstatten Anzeige, so wie hier auch. Dass sich die Justiz vor einen solchen Karrren spannen lässt und mit Kanonen auf Spatzen schießt, entsetzt mich. Eine Verwarnung durch die Ärztekammer sowie ein Strafbefehl hätten genügt.

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Man kann mit der Abgabe durch Rezept, solange der Arzt sich an die regeln hält, verhindern das Methadon für mehr als sieben Tage mit gegeben wird.
Wenn dies nicht so wäre könnte jeder Arzt wie er lustig ist btm mitgeben.
Leider machen es viele Ärzte, so wie der Arzt oben, halten sich nicht an die regeln, auch zum Nachteil der Patienten.
Ist also eine wenig mehr Kontrolle und Sicherheit. Vorausgesetzt der Arzt hält sich daran, was im obigen Fall halt nicht so war.

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Das ist einfach wieder lächerlich und gleich einer Hexenjagd auf Substitutionsärzte, richtig nach Gesetzt falsch gehandelt, also bestraffen. Das DER Arzt eventuell nur so gehandelt hat, da dem Patienten bei jeder neuen Verschreibung rezept Gebüren entstehen interessiert hier wohl auch nicht.ABHÄNIGE sind nu mal ein ganz spezielle Klientel was für den Arzt nicht immer einfach ist.Die Vorschriften machen es für die Patienten schier unmoglich geregelter Arbeit nach zu gehen. Würde man einem Herzpatienten jeden Tag antanzen lassen und sein Medikament unter sicht einnehmen lassen, oder ihm seine Medizin verweigern weil er 5 Minuten zu spath kommt. Das ist leider die Realität, anstatt zu helfen wird sanktioniert. Ist dann mal ein Arzt menschlich und behandelt die Sucht als Krankheit, und zu dieser Krankheit gehört halt auch das Symtom de Ruckfalls bzw beigebrauch.Was die ganzen Staatsanwaltschaften durch ihre Ermittlungen erreichen, das es fast keine Ärzte mehr gibt die eine Substitutionstherapie anbieten, und dann haben wir die Leute wieder auf der Straße, die Kriminalität steigt, und der sozial Abstieg beginnt für den Patienten, aber um die kümmert sich ja keiner, weil es wohl nur Menschen zweiter Klasse sind. Für mich ist das unterlassene Hilfe Leistung !Die Staatsanwälte sollten einfach mal eine Woche einen Substitutionsarzt bei seiner Arbeit begleiten, dann hätten sie auch einfach mal eine andere Sicht auf die Dinge...

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Der Herr Staatsanwalt hat - rein juristisch - recht.

Leider.

 

Leider setzt sich die Judicative aber mal wieder über den aktuellen Stand hinweg:

http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/Stn_BAeK_Substitution_0306201...

 

Ist doch super dass Verurteilungen wider besseren Wissens der Verantwortlichen Ärzte durchgeführt werden nur weil immer noch keiner es hinbekommen hat die formalen Gesetze der Empfehlungen und der erforderlichen Realität anzupassen.

 

Wie substituiert man denn einen Süchtigen der erst Montags morgens vom Chef erfährt wo er die nächsten zwei Wochen im Akkord auf Montage arbeitet?

 

Aber ist ja nicht so relevant: er kann sich ja dann Heroin am nächsten Bahnhof kaufen weil es keine Apotheke in der nähe gibt die spontan bereit ist ein Rezept einzulösen dass "nur" per Fax vorab von der Praxis geschickt wurde.

 

Sonst weiter fehlen mir erstmal die Worte. Am Ende verliere ich sonst noch meine Approbation

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Die Realität sieht so aus.Man geht zum Arzt um seine Krankheit behandeln zu lassen.Leider sehen die Polizei und die Justiz es nicht so.Du gehst zum Arzt,holst dein Rezept,gehst zur Apotheke es einlösen.Um die Ecke wartet die Polizei und nimmt dir dein zeug weg.Stichwort:Einmal Junkie immer Junkie.Anschließend rufen die beim Arzt an,machen ihm Druck bzw. Angst.Und was macht er?Er streicht dem Patienten aus Angst seine Approbation zu verlieren sein Take Home.Der Teufelskreis fängt von vorne an.Nimmt mal anderen Patienten ihre Medikamente ab,mal sehen was passiert.Die meisten SubstitutionsPatienten haben keine Kraft sich zu wehren.Die Polizei nennt das Präventivmaßnahmen,ich nenne es Schikane!!!Durch diese Aktionen werden die Patienten aus der Praxis und somit zurück in die BeschaffungsKriminalität getrieben.Dafür klatschen sich die Polizisten in die Hände und werden befördert

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Seit fünfundzwanzig  Jahren Substitutionspatient.Während dieser Zeit Abitur gemacht,studiert; ohne Substitution nicht denkbar.Erster Substitutionskontakt durch holländischen Arzt,während einer Schwangerschaft.Deswegen einzige Inhaftierung.Was  war ich froh, als es in Deutschland auch legal, beim Arzt, Methadon gab.Anfangs dachte man, naja,die Deutschen hatten immer schon Schwierigkeiten sich bei den Nachbarn umzusehen und Erfolgsmodelle zu übernehmen;die deutsche Gesetzgebung war theoretisch, in der Praxis jedoch nicht machba, aber das wird sich noch ändern.. Leider hat sich herausgestellt, das es mit den Jahren nicht zu Besserungen in der Versorgung kam, sondern, gerade in den letzten Jahren immer schlimmer wurde.Da werden Ärzte ganz schnell als " dealer in weiß" tituliert, ihnen Profitorientierung in Hinblick auf Substituierte unterstellt, was echt ein Witz ist, schaut man sich die Abrechnungsmöglichkeiten für eine Substitutionsbehandlung an.Gerade das Land Niedersachsen tut sich besonders dabei hervor, Ärzte anzuklagen,Gesetze sehr,sehr restriktiv auszulegen.,Ergebnis: Drogenberatungsstellen müßen Jahre suchen, um einen Arzt zu finden; der LAndkreis Celle hat m.E. gar keine Substitutionsärzte mehr. Wenn man mal ehrlich ist: ein Arzt, der das macht ist entweder ein hoffnungsloser Idealist oder- und das mein ich nicht böse- leicht masochistisch veranlagt.Mindestens 90% des Klientels ist -vorsichtig formuliert- etwas schwierig,also Streß von Patientenseite, von Seiten der "normalen" Patienten,geringe Bezahlung,Lehrgänge muß man auch selbst bezahlen,ständige Sorge, irgendeine Gesetzesfassung nicht gelesen zu haben und mit einem Bein im Gefängnis, Verlust der Zulassung und damit der Existenz,vom Schaden des Rufs mal ganz zu schweigen bei Auseinandersetzungen mit KV,Ärztekammer usw.,und es macht auch in der Gesellschaft und unter Kollegen auch nicht soviel her, als wenn man sagen kann, man wäre Herzchirug.Das ist die tatsächliche Situation der Ärzte in Deutschland. Trauriges Fazit nach über 25 Jahren Substitution in Deutschland.Auf der anderen Seite würde ich heute nicht mehr leben, würde es die Möglichkeit nicht geben.Nur, ein normales, selbstbestimmtes Leben kann man nicht führen.Im Vordergrund steht alles Mögliche, aber nicht die Behandlung und Fürsorge für den Patienten.Generell Patientengruppen so zu bewerten, wie in der jetzigen Gesetzesfassung(starke Abgrenzung von Palliativpatienten,Substitutionspatienten) zeigt sehr genau,wie man über Substitution vielfach denkt."Da bekommen diese Kriminellen ihre Drogen auch noch von der Krankenkasse bezahlt"Immer noch scheint der Tenor zu sein, das es sich nicht um eine Krankheit handelt, und wenn, dann eine selbstverschuldete.Es ist so traurig, das die Gesetze von Menschen gemacht werden, die gar keine Berührung mit diesem Thema und den Beteiligten haben und alle anderen Interessen vorrangig sind als die, Menschen zu helfen.Diese Tendenz zu versuchen, alle nur denkbaren Mißbräuche und Eventualitäten auszuschließen bei der Gesetzesformulierung,ist typisch deutsch.Dabei wird derjenige, der will, immer eine Möglichkeit finden, Gesetze zu umgehen.Damit macht man nur denjenigen das Leben schwer, die sich konform verhalten.Anstatt die schwarzen Schafe, die es überall gibt, zu sanktionieren,stellt man eine ganze Berufsgruppe unter Generalverdacht.Oft handelt es sich um sehr engagierte Ärzte die einen sehr hohen Zeit- und Arbeitsaufwand und  finanziellen Aufwand betreiben müßen, um überhaupt die Behandlung anzubieten; und diese sitzen zwischen allen Stühlen.Es ist an der Zeit, keine juristische Exegese zu betreiben, sondern sich mit den Menschen aneinen Tisch zusetzen, die tagtäglich mit dem Thema zu tun haben. Und dazu gehören auch die substituierten Patienten.Es wird immer über uns gesprochen und entschieden, leider nicht mit uns.Wir sind genauso Patienten, wie andere auch. Würde man anderen Patienten solche Vergabebedingungen zumuten, eine solche rechtliche Unsicherheit und Willkür innerhalb der Behandlung,(z.B.:Arztwechsel nicht möglich, mangels verfügbarer Substitutionsärzte, nicht einmal die Apotheke darf man frei wählen), es gäbe einen Aufschrei in der Gesellschaft.Natürlich muß man einen Ramen schaffen, und der wird auch nicht immer auf Gegenliebe bei den Patienten stoßen. Dennoch sollte man das Ziel nicht aus dem Auge verlieren: für den Patienten eine Verbesserung der Lebensqualität, für die Gesellschaft weniger Kriminalität, weniger Kosten.Ich kann nur sagen, daß, wofür der Arzt verurteilt wurde, ist allgemein gängige Praxis.Natürlich gibt es inIntervallen Gespräche und Untersuchungen beim Arzt. Üblich ist jedoch, das die tägliche und wöchentliche Vergabe von Arzthelfern durchgeführt wird.Ein Arzt, der eine reguläre Hausarztpraxis hat und noch Substituiert, der KANN DAS NICHT LEISTEN; JEDE vERGABE MIT EINEM PERSÖNLICHEN GESPRÄCH ZU VERBINDEN. Das ist - ich muß das mal so sagen- ausgemachter Blödsinn.Sinnvoller ist es doch, Problemfälle intensiever zu betreuen und Personen, die stabil sind, mehr Freiheit zu gewähren.Nur weil dieser Arzt ehrlich war, diesen zu verurteile und seiner Existenz zu berauben, ist unglaublich.Ich möchte nicht wissen, was in den Praxen einfach nur dokumentiert wird, nur um dem Gesetz genüge zu tun.Schon seit Jahren versuchen Ärzte, INDRO ectr.  einzuwirken, um die Gesetze auf einen machbaren Stand zu bringen. Die Menschen, die sich dort engagieren, reiben sich auf und es passiert nichts.Aus Ideologischen und politischen Gründen, aber auch aus wirtschaftlichen Gründen.Da wird wieder einmal mit den Schwächsten unserer Gesellschaft, die keine Lobby haben,gespielt. Nur, das es hier um Leben und Tod und um die Existenz geht.Es wird Zeit, daß das Abstinenzdogma gestrichen wird.Man muß nicht das ganze Apothekerrecht ändern,sondern eine Ausnahmeregelung kann geschaffen werden.Auch finde ich es katastrophal, das ein Schmerzpatient, nur um sein Medikament zu erhalten, alle drei Tage zum Arzt muß, anstatt die letzten Tage seines Lebens noch frei genießen zu können. Das Gleiche gilt für Substitutionspatienten.Man sollte unterscheiden:Kurz-, Mittel- und Langzeitpatienten.Was spricht dagegen, Langzeitpatienten auch einmal in Urlaub innerhalb Deutschland das Medikament für 30 Tage mitzugeben?Und so gibt es viele Einzelfälle, die im Leben auftauchen können, auf die ein Arzt, im Sinne seines Patienten, der stabil und vertrauenswürdig ist,frei entscheiden können sollteEs ist nicht machbar, mit dem Gesetz auf alle Eventualitäten, die im Verlauf einer Behandlung auftauchen können, zu reagieren und diese festzuschreiben.Alleine die sieben Tage Regelung birgt schon in sich eines von vielen Problemen: nämlich Samstage,Sonntage und Feiertage.Das macht die Behandlung teuer und personalintensiv..Unsere Ärzte haben eine gute Ausbildung und Zusatzausbildung.Wir müßen sie nicht alle unter generalverdacht stellen, sondern ihnen eine vernümftige Entscheidung zubilligen.Man sollte den Ärztrn zubilligen, Einzelentscheidungen treffen zu dürfen, für den Patienten aber auch in Hinsicht auf ihn selbst und den Praxisablauf.Zumindest sollte es die Möglichkeit geben, von bestehendem Regelwerk in Einzelfällen, ohne Angst vor Repressalien, abweichen zu können.Dieses könnte man ja auch begründen und dokumentieren.Die bestehenden starren Regelungen verursachen Kosten und Probleme für Arzt und Patient.Ist es denn therapeutisch nicht sinnvoller,z.B. das ein Patient zu Weihnachten zu seiner Familie fährt,seine sozialen Kontakte pflegt, anstatt das er an jedem Feierteg zur Vergabe erscheinen muß?Vor allem für Familien in denen ein oder beide Elternteile Substituiert werden,wirkt sich die Vergabesituation oft auch auf die Kinder aus.Die Palette der substituierten Patienten entspricht der, der gesamten Gesellschaft.Eine individuelle Behandlung findet nicht statt derzeit, sieht man von der Höhe der Dosierung ab.Alle haben zur gleichen Zeit zur Vergabe zu erscheinen,z.B. Wochenende,alle haben am selben Tag UK abzugeben,Diskussionen werden gerne vermieden, wenn es darum geht, das ein Patient etwas "darf" was dem anderen verwehrt wird, also gilt Alles für Alle.Mangels Finanzierung von  und finanzieller Unterstützung der Drogenberatungsstellen und auch der Substitutionspraxen, kommen merkwürdige Konstellationen und Räumlichkeiten zustande.So möchte unser Arzt in seiner normalen Praxis nur die wenigen Take-Home-Patienten, aus Sorge, seine anderen Patienten würden sich von der Praxis abwenden. In Zusammenarbeit mit der Drobs wurde eine zweite "Praxis" angemietet,für den Rest der Patienten.Ursprünglich nicht als Praxis gebaut, sind die Räume so klein, daß bei der Vergabe die Patienten Schlange bis auf den Bürgersteig stehen.Das ist in einer Kleinstadt super toll, wenn man Kinder hat, oder Arbeit sucht und Jeder einen dort stehen sieht zumal auch die Polizei sich gerne in ihren PKW`s dort hinstellt, und beobachtet, wer ein und ausgeht..Für die Feiertags und Wochenendvergabe sind 30 Minuten vorgesehen, für 60-100 Patienten.Wer zuspät kommt, weil z.B. im Winter Verkehr zusammengebrochen ist, hat pech gehabt.Das sind nur wenige Beispiele, welche Auswirkungen bestehende Gesetze auf den Umgang mit den Patienten hat, und das, obwohl sich die einzelnen Ärzte oft sehr bemühen. Wiegesagt, wer betrügen will, findet immer eine Lücke.Auch brauchen die Patienten endlich eine rechtliche SIcherheit was ihre Patientenrechte anbelangt. Einklagbare Rechte.Ein sozialer Aspekt wird auch immer gerne übersehen: Take-home,wird immer weniger verschrieben. Dabei ist das ein super wichtiger Bestandteil der Behandlung.Es stellt nicht nur ein Privileg dar; viele Patienten haben durch tägliche Vergabe, oft verbunden mit langen ANfahrtswegen,einen geregelten Tagesablauf, mit ANbindung an das Drogenhilfesysthem sowie täglichen privaten Kontakten. Das fällt alles weg, wenn der Patient nur noch 1mal in der Woche in die Praxis kommt.Viele "fallen dadurch in ein emotionales Loch" und müssen sich erst einmal neu orientieren. Das ist vielfach verbunden mit Rückfällen.Zumal Einsamkeit empfunden wird, da sowohl Personen der Praxis, Drogenhilfe und Scenekontakte wegfallen und ganz neue Kontakte aufgebaut werden müssen,was extrem schwer ist, da der große Teil auch nicht in einem Arbeitsverhältnis steht.Arbeitsaufnahme ist auch nur bedingt  bis gar nicht möglich: im günstigsten Fallmuß der Patient einmal wöchentlich zur Vergabe, sonst täglich. Das ist keinem Arbeitnehmer zu vermitteln.Meist will ein frei praktizierender Arzt alle Substituierten an einem bestimmten Tag, zu einer bestimmten Urzeit in der Praxis haben.Ein großes Problem  stellt auch die zukünftige  Situation dar: die Patienten werden älter, Begleiterkrankungen tauchen auf. Was passiert, wenn der Patient nicht in die Praxis kommen kann, aus gesundheitlichen Gründen? Wie soll denn da die Versorgung aussehen?Nicht jeder Arzt kann mal eben 60km für Hin und Rückfahrt zu einem Patienten auf sich nehmen.Soll der Patient dann, nur um die Vergabe zu gewährleisten in ein Krankenhaus, obwohl dieses sonst nicht notwendig wäre?. Schon heute ist es so, das man sich dort hin schleppt,egal wie schlecht es einem geht.Dazu kommen dann, gerade in ländlicher Umgebung- lange Anfahrtzeiten,schlechte Verkehrsanbindung, an Wochenenden und Feiertagen gar keine Busverbindungen.Ebenso verfügen die meisten Patienten gerade einmal über den ALG II Satz, also monatlich 368EU.Ein Taxi, über 60Km ist da nicht drin.Das ist nur ein ganz kleiner Ausblick auf die bestehenden und kommenden Probleme.Diese extreme Panik, wenn es um BtM geht, sollte auf ein normales Maß heuntergefahren werden. Auch mit Insulin kann ich, wenn ich will, mich und andere töten.Opiate sind genauso ein Medikament wie viele andere auch und deswegen sollten auch Opiate wieder als Medikament erachtet und behandelt werden und nicht besetzt sein mit Panik  und ABlehnung. Auch sollte man sich andere Länder ansehen wie Holland oder Schweiz. Da ist es auch nicht zu einer plötzlichen riesig-hohen Rate an Toten oder neuen Süchtigen gekommen, nur weil man, im Gegensatz zu den Deutschen, eine praxisorientiertere Handhabung der Substitution umgesetzt hat.Es ist gut, das es überhaupt die Möglichkeit gibt, aber bitte,ihr Staatsanwälte,macht euch vertraut mit der Sache in der Praxis, und nicht gleich Front gegen Substitutionsärzte.Auch sind viele Gesetze Auslegungssache, beinhalten Spielräume.Nutzt diese Spielräume, wenn der Arzt offensichtlich nur dem Patienten in einer schwierigen Situation helfen wollte.Ja, noch ist es verboten.Dennoch muß man nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen.Es ging ja nicht um persönliche Bereicherung.Ich bitte euch sehr: denkt bitte daran, das Gesetze FÜR Menschen gemacht wurden und nicht einen Selbstzweck haben. Versucht einfach mal, etwas mehr Menschlichkeit und Praxis in eure Arbeit einzubinden. Interlektuelle Diskurse, persönliche Auffassungen zu dem Thema sind fehl am Platz.Und wenn man Zweifel an der Richtigkeit oder Durchführbarkeit hat, dann wäre es doch der nächste Schritt,einmal überprüfen zu lassen, wie die Praxis aussieht; und das von einer unabhängigen Stelle, nicht zur Strafverfolgung, sondern zur Richtigstellung bestehender Gesetze, die nicht praxistauglich sind. Auch Staatsanwälte, die am ehesten mit Gesetzen zu tun haben,sollten auf bestehende gesetzliche Probleme hinweisen und versuchen, für die Gesellschaft praktikable Löseungen anzuregen. Sie sind ebenso Teil der Gesellschaft, wie Ärzte und Patienten, jedoch mit viel besseren rechtlichen Kenntnissen und einem anderen Einfluß und Gewicht.Sie könnten das doch auch dafür nutzen, zu einer besseren Gesellschaft beizutragen; vor allem aber, sich  der Schwächsten der Gesellschaft anzunehmen.

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In den meisten Fällen hört man über L-Polamidon es sei NUR zur Substitution zugelassen und nur spezielle Ärzte dürften das Mittel überhaupt verschreiben. Leider wird vergessen,das L-Polamidon in erster Linie ein Schmerzmittel ist und erst viel später als Substi-Mittel zugelassen wurden.

Wenn man nun zum Arzt kommt,z.B. in Vertretung,und legt seine Unterlagen vor,hört man "das darf ich überhaupt nicht verschreiben" Da ich das schon erleben musste,habe ich in solchen Fällen den entscheidenden Auszug aus der BTMVV zur Hand. In welcher steht,das das Mittel im Rahmen einer Schmerzbehandlung von jedem Arzt verschrieben werden darf. Nur die Dosen unterscheiden sich. Natürlich gibt es Ärzte die grundsätzlich keine BTM verordnen und somit auch keine Rezepte haben. Aber die Ärzte,die die Rezepte haben,behaupten trotz der Vorlage des Gesetzes,sie dürfen es nicht. 

Hier muss auch mal was getan werden. Leider führt aber diese Take-Home-Problematik in puncto. L-Polamidon nur zu mehr Problemen. Als Schmerzpatient bekomme ich mein Mittel für mehr als eine Woche mit,was ja auch richtig ist,da ich kein Substipatient bin.

 

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Gast schrieb:

Als Schmerzpatient bekomme ich mein Mittel für mehr als eine Woche mit,was ja auch richtig ist,da ich kein Substipatient bin.

 

Hallo,

was ist das den für eine Aussage. Alleine nur weil jemand Schmerzpatient ist, ist es Richtig und Gut das dieser es mehr als für eine Woche mitbekommt. Weil ja der böse Junkie nicht fähig ist mit seinen Mittel auszukommen. Aber alle "Schmerzpatienten" schon alleine weil sie nur Schmerzpatienten sind vertrauenswürdig sind.
Es ist einfach nur falsch das Substitutionspatienten ihr Medikament nur für eine Woche mitbekommen. Gerade diese Patienten werden mehr Überprüft und kontrolliert als jeder andere Patient. Gerade Sucht Patienten die es sich hart erarbeitet haben Take Home zu bekommen. Sollten auch das Recht bekommen auf ein selbstbestimmtes Leben.
Nochmals zu den Schmerzpatienten. Es gibt genug die sehr vertrauenswürdig erscheinen aber es keinster Weise sind. Sie machen sich nebenher einen kleinen Nebenverdienst in dem sie einen Teil ihrer Medikament einfach teuer Weiterverkaufen. Was ja eigentlich nicht sein kann. Ist ja nur ein Schmerzpatient.
Was ich damit sagen will es gibt nicht nur schwarz und weiß. Gut und böse. Es gibt bei Substitutionspatienten welche denen man ohne Probleme mehrere Wochen ihr Medikament als Take Home verschreiben könnte. Wogegen einige sogenannte Schmerzpatienten mehr kontrolliert werden sollten.

Sorry das müsste Mal raus....

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