Microsoft-Browser: Keine Nachverfolgung der Nutzer zu Werbezwecken jetzt als Voreinstellung

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 04.06.2012

Mal eine gute Nachricht zum Thema Datenschutz - siehe u.a. Heise. Wenn der Microsoft-Browser tatsächlich so voreingestellt ist , dass Datenschutz „by default“ besteht, dürfte  dies die Cookie-Problematik u.a. in GB und anderen EU-Ländern nach der EU Cookie-RiLi 2008/58/EG  entschärfen. Nach den dort geltende Regeln muss in der Regel für Cookies, die eine Nachverfolgung der Surfgewohnheiten des Nutzers zur erlauben, eine ausdrückliche Zustimmung eingeholt werden: der  U.K. Information Commissioner (ICO) hat allerdings in seinen Leitlinien festestellt:  

„At present, most browser settings are not sophisticated enough for websites to assume that consent has been given to allow the site to set a cookie. For consent to be clearly signified by the browser settings it would need to be clear that subscribers had been prompted to consider their current browser settings and, had either indicated in some way they were happy with the default, or have made the decision to change the settings. The other difficulty is that not everyone accessing websites will do so with a traditional web browser.  Government is working with the major browser manufacturers to establish which browser level solutions will be available and when.”

Der Mozilla-Bowser scheint - jedenfalls nach dem Heise-Artikel - nicht auf Do-Not-Track voreingestellt zu sein.

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3 Kommentare

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Meiner Ansicht nach ist dies ein wichtiger und notwendiger Schritt eines Browser-Herstellers dahin, die Umsetzung der "Cookie-RiLi" zu ermöglichen und vor allem nutzerfreundlich zu gestalten. Die Einrichtung einer Do-not-track-Einstellung "by default", also von vornherein als Werkseinstellung seitens des Browser-Herstellers, genügt den Anforderungen der RL 2009/136/EG (Erwägungsgrund 66).

Allerdings gibt die Art. 29 Datenschutzgruppe, deren Ansprüchen diese Einrichtung voraussichtlich auch genügen wird, in ihrer Working Party Opinion 2/2010 on Behavioural Advertising (S. 6) zu bedenken, dass die bisherigen Do-not-track-Einstellungen keine differenzierte Behandlung von Cookies ermöglichen, sondern alle Cookies am Ende einer Internetsitzung löschen. Der Nutzer müsste also dennoch beim erneuten Aufrufen einer Internetseite einzeln befragt werden, ob er einzelne Cookies der betreffenden Seite zulassen möchte. 

In jedem Fall genügt das Einrichten einer Do-not-track-Einstellung von Herstellerseite aus den Anforderungen der britischen Regelung in Art. 6 Abs 3A der Privacy and Electronic Communications (EC-directive) Regulations 2011 mit denen die "Cookie-RiLi" in Großbrittanien umgesetzt wurde. 

Auch in Deutschland, dass von einer Regelung des Zustimmung zum Platzieren von Cookies in der TKG-Novelle absieht um der betroffenen Wirtschaft die Selbstregulierung zu ermöglichen, geht der Schritt Microsofts zweifellos in die richtige Richtung. 

Ich persönlich bin gespannt, wie die Umsetzung des "Datenschutz by default" letztendlich erfolgt und wie weit differenzierende Einstellung bezüglich einzelner Cookies gestaltet werden. 

Ich lese dazu gerade folgendes hier:

"DAA counsel Stuart Ingis told Online Media Daily on Friday that he doesn't expect that ad networks will respect a do-not-track command that hasn't been activated by users. "It's hard for me to believe [that] anyone would follow the command, when it's not really a consumer choice," he says. "It's a unilateral decision, made by one browser vendor, without input by anybody." 

http://www.mediapost.com/publications/article/176000/daa-ad-industry-might-ignore-ie10-do-not-track-re.html 

Wenn dass stimmt, kann die Browerser-Voreinstllung woh schlecht als Einwillingung gewertet werden.

Und so wie es aussieht hat MS wohl auch den Rueckzieher gemacht und wird voraussetzen, dass der Kunde die Einstellung vornimmt.

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