8. GWB-Novelle: Wunschzettel des Bundeskartellamts veröffentlicht

von Dr. Rolf Hempel, veröffentlicht am 26.06.2012

Nur eine kurze Nachricht: Das Bundeskartellamt hat am heutigen 26. Juni 2012 seine Stellungnahme zum Regierungsentwurf für die 8. GWB-Novelle auf seiner Internetseite veröffentlicht.

Es findet den Entwurf ganz gut, sieht aber - erwartungsgemäß - Nachbesserungsbedarf - oder wie es selbst formuliert "Spielraum für Verbesserungen in Gesetzgebungsverfahren" - im Punkt "Rechtsnachfolge in die Bußgeld"haftung". Dem Bundeskartellamt geht der Vorschlag des BMJ nicht weit genug. Zur Untermauerung seines Anliegens legt es - und das ist erwähnenswert - ein Unterstützungs-Schreiben von Generaldirektors Italianer bei (ganz am Ende des Dokuments). Das Bundeskartellamt hatte ja schon im Vorfeld den Schulterschluss mit Brüssel gesucht und angedroht, Fälle, in denen sich betroffene Unternehmen der Bußgeldsanktion durch eine Umstrukturierung zu entziehen versuchen, an die Europäische Kommission abzugeben.

Eine weitere Baustelle sieht das Bundeskartellamt bei der Missbrauchsaufsicht im Wasser und Fernwärmebereich. Im Wasserbereich möchte sich das Bundeskartellamt auch die Wasserversorger vorknöpfen können, die (öffentlich-rechtliche) Gebühren verlangen statt (privatrechtlicher) Entgelte.

Man wird sehen, was der Gesetzgeber mit dem Wunschzettel des Bundeskartellamts macht.

 

 

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