Keine Sittenwidrigkeit bei Vereinbarung des 3,2- fachen der gesetzlichen Gebühren

von Dr. Hans-Jochem Mayer, veröffentlicht am 27.06.2012

Entscheidungen zu anwaltlichen Vergütungsvereinbarungen sind in der Rechtsprechung verhältnismäßig selten zu finden. Interessant ist die Entscheidung des OLG München, Urteil vom 03.05.2012 – 24 U 646/10 – welches anders als die Vorinstanz der Auffassung war, dass eine Vergütungsvereinbarung nicht sittenwidrig und damit nichtig ist, wenn die durch sie vereinbarte Gebühr das 3,2-fache der gesetzlichen Gebühren beträgt.

 

 

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