Wo ist der Datenschutz wenn die Drohnen fliegen?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 20.07.2012

Ein ernstzunehmendes Thema. Es geht hierbei auch um den Schutz der Privatsphäre vor privaten kamerabestückten Mini-Hubschraubern usw. Hier das Neueste aus den USA: Das Government Accountability Office hat in einem Bericht vom 19.07.12 an das House Committee on Homeland Security einen besseren Schutz vor Überflügen von Drohnen usw angemahnt. Da es aber in den USA keine Bundesdatenschutzbehörde gibt, ist völlig offen, wer sich um dieses Problem kümmert.  2015 sollen in den USA auch Drohnen zugelassen werden, die nicht von US-Beamten oder dem US-Militär gesteuert werden. “While the FAA is responsible for ensuring these systems fly safely in U.S. airspace, with only two and a half short years until drones begin to dominate the skies in the U.S. homeland, no federal agency is taking the lead to deal with the full implications of using unmanned aerial systems and developing the relevant policies and guidelines for their use,” meint der Subcommittee Chairman Michael McCaul, R-Texas.

In Deutschland, wo das Thema auch und gerade dank mahnender Worte von Peter Schaar langsam hochkocht, sind die bestehenden Vorschriften für Drohnen meines Wissens ziemlich wolkig.  Zum Thema Datenschutz steht im neu gefaßten § 16 LuftVO lediglich, die Fluggenehmigung werde von den jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörden erteilt, "wenn die beabsichtigten Nutzungen (...) die Vorschriften über den Datenschutz nicht verletzen".

Wie kriegt man die Überflüge in den Griff. Was meinen Sie?  

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