Evidential: Die dritte Dezimalstelle

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 05.08.2012
Rechtsgebiete: DrägerStrafrechtVerkehrsrecht|4414 Aufrufe

In der NJW 2012, 1860 hatte ich einen (Kurz-)Beitrag zur AAK-Messung veröffentlicht. Wie oft bei derartigen Beiträgen bekommt man hinterher Leserzuschriften. Eine betraf die Problematik der "3. Dezimalstelle". Hintergrund: Das Dräger-Gerät wirft pro Messung zwei Einzelmessergebnisse aus. Diese werden in 3 Dezimalstellen hinter dem Komme angegeben - sodann findet eine Mittelwertbildung statt. Das Gerät rechnet hierbei mit den drei Dzimalstellen hinterm Komma. Ein Beispiel aus der Zuschrift:

0,252 mg/l

0,248 mg/l

>>>> Mittelwert: 0,25 mg/l

Hiernach wäre § 24a StVG nach dem Mittelwert erfüllt.

 

Lässt man aber jeweils die 3. Dezimale weg, so läge der Mittelwert unter 0,25 mg/l, was Evidential aber nicht so anzeigt.

 

Ach so: Dräger dazu: 

http://www.draeger.com/media/10/01/07/10010796/alcotest_7110_evidential_...

 

 

Ausführlich zu § 24a StVG: Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis und Alkohol, 5. Aufl. 2010

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