Bundeskabinett beschließt Gesetzesentwurf eines zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes
von , veröffentlicht am 29.08.2012Das Bundeskabinett hat heute den Regierungsentwurf des zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes beschlossen. Die Anwaltschaft kommt damit ihrem berechtigten Anliegen, eine adäquate Vergütung ihrer Leistungen zu erhalten, einen deutlichen Schritt näher. Das Inkrafttreten ist vorgesehen zum 01.07.2013.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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1 Kommentar
Kommentare als Feed abonnierenRA Herold kommentiert am Permanenter Link
"Alle 10 Jahre wieder..." kommt die Gebührenerhöhung. Dabei wären es diesmal sogar "nur" 9 Jahre. Ich bin gespannt, was von dem Referentenentwurf am Ende übrig bleibt. Im Hinblick auf die erhebliche Inflationsrate der vergangenen 10-20 Jahre dürfte eine spürbare Nettoerhöhung der Gebühren gegenüber der 1994er BRAGO und dem 2004er RVG kaum zu erwarten sein.
Und die Gerichte werden wieder ihren Teil dazu beitragen, um uns insbesondere bei Rahmengebühren zu erklären, daß unsere Tätigkeit mit 120,00 Euro eigentlich mehr als angemessen vergütet ist. Viele Staatsdiener verstehen ja leider den Unterschied zwischen Bruttoumsatz und Nettogewinn nicht... Muß man ja auch nicht, wenn man seine Besoldung monatlich netto im Voraus enthält und Personal, Büro, Arbeitsmaterialen, Altersversorgung, Krankenversorgung, Urlaub, etc., vom Dienstherrn erhält.