Kündigung von Extremisten im öffentlichen Dienst

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 09.09.2012

 

Das BAG (Urteil vom 6.9.2012 - 2 AZR 372/11) hat die Kündigung eines NPD-Aktivisten bestätigt, der bei der Karlsruher Oberfinanzdirektion beschäftigt war. Damit endet ein jahrelanger Rechtsstreit, der bereits schon einmal das BAG beschäftigt hatte (hierzu Beck-Blog vom 13.5.2011). Diesmal gingen den Erfurter Richtern die Aktivitäten des Klägers zu weit. Dieser hatte einen E-Mail-Rundbrief initiiert, den das BAG als Demonstrationsaufruf für einen gewaltsamen Umsturz einstuft. Der Aufruf spricht davon, dass es Zeit sei, einen neuen Aufstand zu wagen und „dass diesmal … Tode nicht bei den Demonstranten, sondern bei den etablierten Meinungsdiktatoren zu verzeichnen (wären)“. Er endet mit den Worten: „Volk steh auf, kämpf dich frei!“ Das BAG hebt zunächst hervor, dass die Mitgliedschaft in und Aktivitäten für die NPD oder ihre Jugendorganisation (JN) stehen regelmäßig nicht schon als solche einer Weiterbeschäftigung im öffentlichen Dienst entgegen, selbst wenn man die Verfassungsfeindlichkeit der Organisationen unterstellt. Allerdings dürften auch Beschäftigte, die keiner „gesteigerten“, beamtenähnlichen Loyalitätspflicht unterliegen, nicht darauf ausgehen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen. Entfalte ein Arbeitnehmer - und sei es nur außerdienstlich - Aktivitäten dieser Art, könne dies ein Grund für eine Kündigung durch seinen Arbeitgeber auch dann sein, wenn das Verhalten nicht strafbar sei. Dies sieht das BAG im konkreten Fall als gegeben an. Das Vorgehen des Klägers mache deutlich, dass er das auch ihm abzuverlangende Mindestmaß an Verfassungstreue nicht aufbringe. Die Kündigung sei jedenfalls aus Gründen in seiner Person gerechtfertigt. Grundrechtlich geschützte Rechtspositionen etwa aus Art. 5 GG und Art. 12 GG stünden dem nicht entgegen.

Schlagzeilen macht derweil noch ein anderer Fall aus Duisburg. Dort hatte ein mutmaßlicher Salafist Elektrotechnik ein halbes Jahr lang an einer Berufsschule unterrichtet. Der Mann wurde nach Bekanntwerden seines islamistischen Hintergrundes entlassen, teilte die Bezirksregierung mit. Innenminister Ralf Jäger (SPD) bezeichnete den Mann als „ideologischen Brandstifter“, der nicht geeignet sei, Schüler zu unterrichten. Der Verfassungsschutz stuft ihn als einen extremistischen salafistischen Prediger ein. Die Opposition hat vor diesem Hintergrund schon kritische Nachfragen gestellt. Jedenfalls ist bekannt geworden, dass der entlassene Lehrer jetzt beim Arbeitsgericht Klage erhoben hat. Es dürfte interessant, welche Details in diesem Verfahren noch zutage gefördert werden.

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