Können die USA von den Europäern sich beim Datenschutz eine Scheibe abschneiden? US-Verbraucherschützer meinen „ja.“

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 11.09.2012

In einem Brief an die Abgeordneten des Europäischen Parliaments letzten Mittwoch bekräftigen über zwanzig Verbraucherverbände der USA ihre Unterstützung für das neue EU-Datenschutzrecht - die im Januar diesen Jahres vorgestellte und in der ZD breit diskutierte  EU Datenschutz-GrundVO  - siehe http://rsw.beck.de/CMS/?site=ZD  (z.B. Hornung in Heft 3). In dem Brief  wird  u.a. die Datenschutz-GrundVO als Modell für die USA lobend hervorgehoben.

 

Schon seit längerem wird in den USA über Neuerungen in Datenschutzfragen diskutiert. Privacy in den Vereinigten Staaten heißt - anders als Datenschutz in der EU - nicht Schutz personenbezogener Daten an sich, sondern das “right to be left alone.”  Mit der Consumer Bill of Rights hat die US Regierung im Februar 2012 eine Leitlinie erlassen, die dem Verbraucher mehr Rechte einräumen soll. Dieser fehle jedoch die eigentlich dringend benötigte rechtliche Bindungskraft, so die Verbraucherverbände.

Dieses Problem wird auch jetzt wieder deutlich in gegenwärtig in den USA geführten  Debatte um die Zulässigkeit von Handyortungen ohne richterlichen Beschluss. Die Grundfrage lautet:  Dürfen Telefonanbieter Kundendaten an US-Behörden weitergeben mit der Begründung, die Kunde sei niemals selbst in Besitz dieser Daten gewesen?  Die Obama-Administration hat kürzlich einen Schriftsatz bei Gericht eingereicht, in dem behauptet wird, dass Standortdaten ohne richterliche Anordnung (warrant) beschlagnahmt werden dürfen, weil es keine „reasonable expectation of privacy“ für diese Daten gäbe. Das einschlägige Verfahren vor dem US Spreme Court lautet U.S. v. Antoine Jones.

Quelle:

http://assets.fiercemarkets.net/public/sites/govit/648-main.pdf 

Das Thema Privacy könnte im US-Wahlkampf eine größere Rolle als bisher spielen. Näheres bleibt abzuwarten. 

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