Ver.di will gegen das Beschwerderegister für Bankberater vorgehen

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 12.09.2012

 

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat sieht durch das neue Beschwerderegister für Bankberater die Rechte der ca. 300.000 betroffenen Bankberater gefährdet und erwägt gerichtliche Schritte. Das berichten das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe und heute.de. Hintergrund: Das Beraterregister ist Teil des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes. Mit dem Gesetz zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Finanzkrise, die offenbarte, dass Banken ihre Kunden häufig auch falsch berieten. Das Register, das von der Finanzaufsicht Bafin ab dem 1.11. geführt wird, soll Beschwerden von Kunden gegen Bankberater aufnehmen. Die Banken sind gehalten, Beschwerden von Kunden aus der Anlageberatung direkt an die Bafin weiterzugeben. Die Beschwerden werden aber nicht geprüft, ob sie tatsächlich stichhaltig sind. „Wir sehen dieses Beraterregister als Bedrohung und überlegen, dieses Gesetz gerichtlich prüfen zu lassen“, sagte ver.di-Bankenreferent Mark Roach dem Handelsblatt. Die jetzige Ausgestaltung des Gesetzes ist nach Auffassung von ver.di zu einseitig auf Bankkunden ausgerichtet. „Es kann nicht sein, dass diese Beschwerden, die mit einschneidenden Konsequenzen für die Berater verbunden sein können bis hin zu einem Tätigkeitsverbot, von einer staatlichen Stelle registriert werden, ohne dass eine Prüfung und Bewertung stattfindet und der betroffene Berater gehört wird“, kritisiert Roach. Das Verfahren komme einer Vorratsdatenspeicherung gleich. "Dieses System stellt die Berater nur an den Pranger", sagte Roach. Der ver.di-Vertreter rechnet damit, dass die interne juristische Prüfung im September abgeschlossen ist. Dann stehe fest, welchen Weg die Gewerkschaft zum Bundesverfassungsgericht beschreiten wird. "Der direkte Weg, die Verfassungsbeschwerde, dauert vermutlich zu lange. Schneller ginge es, wenn ein von der neuen Regelung betroffener Bankmitarbeiter vor ein Arbeitsgericht geht."

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1 Kommentar

Kommentare als Feed abonnieren

Das Ver.di für seine Mitglieder kämpft, ist nachvollziehbar. Es erinnert mich aber etwas an die Schufa, nur unter umgekehrten Vorzeichen. Die Schufa  wird von den Banken konsultiert und die leiten gewisse Informationen weiter, selbst wenn kein Vertrag zu Stande kam, so dass einem Bürger dann leicht eine ungünstige Kreditwürdigkeit attestiert wird, die häufig auch völlig ungerechtfertig ist. Da soll der Betroffene sich dann aber bitte selber drum kümmern, dass er daraus resultierende Probleme beseitigt, und diese ganzen mehr oder weniger stichhaltigen Meldungen an die Schufa sind natürlich alle für eine funktionierende Marktwirtschaft unerlässlich. Wenn aber im Hinblick auf die vielen "Einzelfälle" bei Bankberatern mal ein ähnliches Spiel mit den Bankmitarbeitern gemacht werden soll, ist gleich im höchsten Maß das Persönlichkeitsrecht usw. verletzt.

Letztlich ist es ja nicht so, dass ein vielleicht irrtümlich oder fälschlich gemeldeter Bankberater dann von jetzt auf gleich einem Berufsverbot unterliegt. Bis es zu solchen Maßnahmen kommt, sind sicher mehr als 1-2 Beschwerden erforderlich. Und bei einer Mehrzahl von Beschwerden, drängt sich ein gewisser Verdacht auf, dass da vielleicht an den Vorwürfen etwas dran ist und eine nähere Betrachtung im Hinblick auf Maßnahmen nötig ist. Und ohne den Entwurf nun exakt zu kennen, denke ich, dass ein Berufsverbot ohne Anhörung letztlich nicht möglich ist und das der Entwurf das so auch nicht vorsieht.

5

Kommentar hinzufügen