Beschneidung von Jungen soll straffrei bleiben - Regelung im Familienrecht geplant

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.09.2012
Rechtsgebiete: BeschneidungFamilienrechtStrafrecht252|38808 Aufrufe

Wie die SZ meldet plant das Justizministerium, die Straflosigkeit der Beschneidung von Jungen nicht im Strafrecht, sondern im Familienrecht zu regeln.

Danach soll ein neuer § 1631 d BGB eingeführt werden. Dieser soll lauten:

(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. (2) Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.

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252 Kommentare

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Eine Ergänzung zum Thema "Rechtssicherheit":

Ich frage mich, was Ärzte davon halten, dass der Gesetzgeber keine klare Aussage treffen will, ob (und ggf. welche) Beschneidungen dem Kindeswohl dienen. Muss dann in Zukunft der Arzt entscheiden, ob er eine Beschneidung aus "ästhetischen" Gründen, die auf der Grundlage des BMJ-Vorschlags möglich würde, für eine Gefährdung des Kindeswohls hält und diese ggf. zur Anzeige bringen?

Bin ich der einzige, der diese Konstruktion des BMJ für reinen Irrsinn hält:

1) Eltern können unabhängig vom konkreten Zweck rechtmäßig in die Beschneidung von nicht einsichts- und urteilsfähigen Kindern einwilligen.

2) Dies gilt aber nur, solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist.

3) Das muss dann im Einzelfall vor/nach (???) der Beschneidung durch medizinisches Personal/das Kind/den Mohel (???) zur Anzeige gebracht und ggf. durch ein Gericht (???) entschieden werden.

Von der Tatsache, dass die vom "Ethikrat" formulierten Mindestanforderungen nicht konsequent in den Vorschlag des BMJ eingearbeitet wurden, ist dabei noch gar nicht die Rede.

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Die FDP beweist mal wieder ihren Sinn für Zynismus: Hinter der Meldung über das Eckpunktepapier legt sie einen mit "Agenda Bürgerrechte" beschrifteten Reiter.

Oder sollen damit die größtmöglichen Gegensätze demonstriert werden?

Der Zentralrat der Muslime beschwert sich auch schon über dieses jüdische Sonderrecht. Diese 6 Monate-Regelung ist willkürlich und durch keine Sache begründet, als den Wunsch der jüdischen Religion. Was hilft es, in dem Gesetz keinen religiösen Bezug einzuziehen (was man ja doch tut, wenn man die Beschneider von den Religionsgemeinschaften bestimmen lässt) wenn die Regelung explizit auf deren Bedürfnisse zugeschnitten wird? Dass das Gesetz auch so ausschließlich religiös motiviert ist und die Freigabe der Beschneidung an jedermann nach Gutdünken nur ein Kollateralschaden dieser Regelung ist, daran beißt die Maus keinen Faden ab.

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Die Eckpunkte sind gut als Diskussionsgrundlage, taugen aber noch nicht zum Gesetz“, sagte der Rechtsexperte der Grünen, Wolfgang Wieland, der Berliner Zeitung. Auch er mahnt eine Klärung der Frage an, ob der Bezug auf die „ärztliche Kunst“ die Durchführung durch einen Arzt bedeute oder nicht. Sein Haupteinwand ist jedoch grundsätzlich. Der Grünen-Politiker sieht eine Ungleichbehandlung der Religionsgemeinschaften. Den Juden, die ihre Jungen kurz nach der Geburt beschneiden lassen, werde die Tätigkeit ihrer „Mohel“, der religiösen Beschneider garantiert. Für Muslime sei nicht klar, ob ihre Imame den Eingriff ausführen dürfen oder nur ein Arzt dazu berechtigt sein soll.  

 

http://www.fr-online.de/politik/beschneidung-gesetzentwurf-entsetzt-kinderaerzte,1472596,19080528.html 

 

 

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2 emotionale Kommentare inder Ärzte Zeitung

 

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Dr. Erik Luyckx    Pferden wichtiger als Menschen In Deutschland ist das Brandmarken von Pferden um deren Zugehörigkeit zum Stall zu demonstrieren verboten. Das Beschneiden zum demonstrieren der Religion bei Menschen nicht. Das sagt viel aus zum deutschen Verhältnis zu Pferden!          Dr. Manfred Stapff    Dem Entsetzen folgt Grauen Die blutige irreversible Amputation eines unversehrten Körperteils an einem gesunden einwilligungsunfähigen Menschen, unter mangelhafter Analgesie, durch schlecht ausgebildete Schamanen, ohne jegliche medizinische Indikation, aber mit der Begründung weil er männlich ist und weil es eine alte Überlieferung so verlangt, das ist Stoff für einen Horrorfilm!
Nur leider ist es Realität. Wir leben im 21. Jahrhundert in einer aufgeklärten westlichen säkularen Gesellschaft. Trotzdem wird das Grauen unter Aufgabe über Jahrhunderte mühsam erarbeiteter Grundrechte geziehlt legalisiert. Wieweit will Deutschland denn noch gehen, nur um zwei Religionsgemeinschaften aus schlechtem Gewissen vorauseilenden Gehorsam zu leisten?

 

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/gp_specials/beschneidung/article/822738/beschneidung-paediater-entsetzt-eckpunkte.html 

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Opposition gegen Gesetzentwurf des Justizministeriums  

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http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-opposition-gegen-gesetzentwurf-des-justizministeriums-11905781.html 

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Die kinderpolitischen Sprecher von SPD, Grünen und Linken im Bundestag haben sich gemeinsam gegen den Entwurf des Justizministeriums zur Regelung der Beschneidung gewandt. „Dem vom Bundesjustizministerium vorgelegten Regelungsvorschlag, der darauf abzielt, die Beschneidung von Jungen grundsätzlich zu erlauben, können wir nicht zustimmen“, heißt es in der am Donnerstag veröffentlichten Erklärung. 

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„Recht der Kinder spielt nur untergeordnete Rolle“

Marlene Rupprecht (SPD), Diana Golze (Linke) und Katja Dörner (Grüne) schreiben, die Rechte von Kindern dürften nicht zur Disposition gestellt werden: „Es ist erschreckend, dass das Recht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit bei den Überlegungen der Bundesregierung offensichtlich nur eine untergeordnete Rolle spielt.“ Die Eckpunkte blieben zudem hinter den Vorschlägen des Ethikrates und selbst hinter der Vorgabe des Bundestags zurück, dass die Beschneidung ohne unnötige Schmerzen auszuführen sei. 

 

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Auch der Kinderschutzbund fordert Veränderungen am Entwurf. Er will das Mitspracherecht von Jungen bei Plänen für deren Beschneidung gesetzlich verankern. Jungen im Grundschulalter müsste ein "Vetorecht" gegen den Eingriff erhalten, sagte Verbandspräsident Heinz Hilgers der "Passauer Neuen Presse". "Sie müssen vom Arzt nach fachlicher Aufklärung gefragt werden, ob sie mit der Beschneidung einverstanden sind." Falls ein Junge nein sage, müsse dies "in jedem Falle gelten".  

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http://www.spiegel.de/politik/deutschland/beschneidungs-gesetzentwurf-von-opposition-kritisiert-a-858285.html 

 

 

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Zunächst ein Zitat:

"Leider hat der Deutsche Bundestag diese einmalige Chance verspielt. Er hat dafür votiert, Kinderrechte zugunsten archaischer Riten zu beschneiden, hat die modernen Werte des säkularen Rechtsstaats überholten religiösen Bräuchen untergeordnet, hat die so wichtigen Initiativen liberaler Juden und Muslime geschwächt und sich zum Büttel all derer gemacht, die ihre Glaubensdogmen partout nicht überdenken wollen, selbst wenn Kinder die Leidtragenden sind."

Es stammt aus einem Kommentar von Michael Schmidt-Salomon vom 19.07.2012 "Bundestag will Kinderrechte beschneiden", der hier http://www.giordano-bruno-stiftung.de/meldung/bundestag-will-kinderrechte-beschneiden erschienen bzw. nachzulesen ist.

Darin ist u.a. auch die UN-Kinderrechtskonvention (Das "Übereinkommen über die Rechte des Kindes" wurde am 20. November 1989 von der Vollversammlung der
Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Konvention am 5. April 1992 mit der Hinterlegung der Ratifizierungsurkunde beim Generalsekretär der Vereinten Nationen in Kraft getreten.http://www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/358176/publicationFile/3609/UNkonvKinder1.pdf) - konkret deren Art. 19 Abs. 1

"Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen, um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenzufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, solange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, eines Vormunds oder anderen gesetzlichen Vertreters oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut."

und Artikel 24 Abs. 3

"Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen."

 - angesprochen worden. Zumindest nach dem Wortlaut dieser Regelungen ist doch alles klar geregelt - ob gewollt oder ungewollt: spätestens seit dem 05.04.1992 ist die Beschneidung von Jungen aus (vermeintlichen oder echten) sog. religiösen Gründen in Deutschland nicht mehr zulässig - und der bundesdeutsche Gesetzgeber kann davon nur abweichen, wenn dieses UN-Übereinkommen nicht mehr für Deutschland gelten würde (ob es hier eine Kündigungs- oder Austrittsmöglichkeit gibt, habe ich nicht geprüft).

Dieses UN-Übereinkommen wird - für mich erstaunlicherweise - in der aktuellen Diskussion nur ganz selten erwähnt. Warum? Sollte diese UN-Kinderrechtskonvention keine rechtlichen Auswirkungen auf Deutschland haben? Spielt hier nicht Art. 25 GG eine entscheidende Rolle?

Der Kunstgriff - auf den auch mancher Amtsrichter hereinfällt - besteht darin, die Beschneidung entgegen medizinischer Erkenntnisse und Erfahrungen als "unschädlich für die Gesundheit" darzustellen.

Interessant übrigens, wie die "große Mehrheit" bei der Bundestagsresolution zustandegekommen ist: "Auch in den Regierungsparteien, sagt Marlene Rupprecht, gebe es viele Abgeordnete, die die Kinderrechte schützen wollen. Die seien aufgefordert worden, vor der Abstimmung das Plenum zu verlassen." (Tagesschau-Interview, hier zitiert) Im amtlichen Protokoll wird solche Trickserei natürlich nicht erwähnt. Wie leer der BT bei dieser Abstimmung war, kann man im Video der Debatte z.B. ab 3:14:30 sehen - deutlich unter 200 MdBs, also nur etwa ein Viertel aller Abgeordneten waren anwesend.

"Wenn in den ersten sechs Lebensmonaten eines Kindes von einer Religionsgemeinschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen vornehmen dürfen, fragen wir Kinder- und Jugendärzte uns natürlich, wer hier die Schmerzfreiheit des Eingriffs in diesem sehr empfindlichen Alter garantiert. Ein von einer Religionsgemeinschaft beauftragter Nicht-Arzt als Beschneider darf nach geltendem Recht keine Vollnarkose machen, die aber nach übereinstimmender Ansicht pädiatrischer Schmerzspezialisten bei einer Circumcision unverzichtbar ist." 

 

http://www.berlinerumschau.com/news.php?id=63898&title=Pl%E4ne+f%FCr+Neuregelung+zur+Beschneidung+l%F6sen+bei+Kinder%E4rzten+%22gro%DFe+Betroffenheit%22+aus&storyid=1001348749188 

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Gast schrieb:
folgenden medizinischen Ratgeber für jüdische Eltern ..
In den zum Schmerz lediglich Folgendes steht:

"Schließlich ist einem an einem Tag, an dem seinem Kind Schmerzen zugefügt werden, nicht unbedingt zum Feiern zumute."

und ein Paracetamol-Zäpfchen (leberschädigend übrigens)?

Selten so gelacht ...

Die von mir aufgestellte These war, dass mit dem Weglassen des religiösen Bezugs bei der Beschneidungserlaubnis verhindert werden soll, dass dadurch ein Freibrief für andere religiöse Erziehungsentscheidungen entstehen könnte. Das Beispiel Kopftuch bezieht sich entsprechend auf die religiöse Erziehung (einschliesslich Kleiderordnung) von Kindern - ob und wie sich erwachsene Frauen beim Autofahren zu kleiden haben, ist eine ganz andere Baustelle.

 

 

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Der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Beschneidung ist für Kritiker irritierend. Ging es bei der Debatte nicht um ein religiöses Ritual? Wurde nicht darüber diskutiert, dass die Entfernung der Vorhaut von kleinen Jungen für Juden und Muslime eine besondere religiöse Bedeutung hat und dass man deshalb äußerst sensibel mit dem Thema umgehen muss?

In dem Papier des Ministeriums, das Süddeutsche.de vorliegt, spielen religiöse Gründe aber explizit keine Rolle.

 

 

http://www.sueddeutsche.de/wissen/gesetzentwurf-des-bundesjustizministeriums-beschneidungsrecht-fuer-alle-1.1480166

 

 

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Man sollte noch eins - völlig unjuristisch - bedenken:

 

Wenn es wirklich Gottes Wille ist, daß die männliche Vorhaut fehlt, stellt sich die Frage, warum werden männliche Babys nicht gleich ohne Vorhaut geboren?

Ein wirklich guter Kommentar von Markus C. Schulte von Drach

Auftrag erfüllt - aber wie?

Es muss in unserer aufgeklärten modernen Gesellschaft möglich sein, Gläubigen zuzumuten, dass ihre Rituale kritisch hinterfragt werden, dass sogar der Ruf nach einem Verbot laut wird, wenn womöglich gegen Grundrechte verstoßen wird.
Anders als der Bundestag und das Justizministerium setzen sich viele Kritiker ernsthaft mit der Frage auseinander, ob es keine praktischen Möglichkeiten gibt, die religiöse Beschneidung auf der einen und die Grundrechte der Kinder auf der anderen Seite auf der Grundlage der bestehenden Gesetze in Einklang zu bringen. So wird häufig die Frage gestellt, ob das Ritual nicht erst bei Jugendlichen vorgenommen werden solle, die sich aus freien Stücken für eine Religion entschieden haben.

...
Man kann diese Fragen kaum stellen, ohne dass Antisemitismus, Islamophobie, Populismus, Vulgärrationalismus, Arroganz und ein "geifernd-fanatisches Eintreten für eine Freiheit von Religion", häufig unter dem Deckmantel der Aufklärung, unterstellt wird.
Es geht den allermeisten Beschneidungskritikern aber nicht darum, Muslime und Juden anzugreifen. Es ist nur so, dass gerade diese beiden Gruppen betroffen sind, wenn jemand kritisiert, dass religiöse Beschneidungen das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und das Recht auf individuelle Religionsfreiheit verletzen. Das ist ein wichtiger Unterschied. Es wäre für die Diskussion förderlicher, wenn man dies berücksichtigen würde, anstatt zu versuchen, die Debatte durch einen juristischen Trick zu beenden.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXI/ME/ME_00234/index.shtml

Gibt es denn eine vergleichbare Transparenz wie im Nachbarland auch hier? Oder soll geheim bleiben, welches die "Fachverbände" sind, denen das Eckpunktepapier zugeleitet wurde zur Stellungnahme? Nach dem Motto: Kritiker nicht fragen, dann gibt es auch keine Kritik ...

Also so etwas, nur mit den Stellungnahmen zusätzlich? Schließlich will man ja als Bürger wissen, wer alles in die Gesetzgebung hineinpfu ... äh, sie beeinflusst.

Sehr geehrter Herr Kollege Burschel,

Sie fragen, weilche Nachteile die Beschneidung habe. Darauf möchte ich Ihnen gerne antworten.

Die Vorhaut ist eines der sensibelsten Körperteile des Mannes, die 20 000 Nervenenden enthält. Sie hält die Eichel feucht und schützt sie vor Austrocknung und Verhornung. Wird sie entfernt, so wird das sexuelle Empfindungsvermögen des Mannes um ca. 70 % reduziert. Was mit dem Euphemismus "länger können" wirklich gemeint ist, ist ein schwerer zu erreichender Orgasmus. Hinzu kommt, dass die Mechanik des Geschnlechtsverkehrs beeinträchtigt wird. Viele Partnerinnen beschnittener Männer empfinden den Akt deswegen als schmerzvoll. Im Alter werden beschnittene Männer früher und häufiger impotent. Erst gestern hatte ein Bekannter von mir mit einem beschnittenen Mann aus dem muslimischen Kulturkreis zu tun, der wegen seiner Beschneidung Selbstmord begehen wollte. Das ist kein Einzelfall. Viele Männer leiden erheblich unter der Tatsache, das ihnen ein wichtiges Organ ohne ihr Einverständnis geraubt wurde, und zwar sowohl physisch als auch psychisch. (Wir wissen bislang übrigens nicht, was aus dem Mann geworden ist; er brach den Kontakt ab). Nähere Informationen finden Sie auf der Seite "www.beschneidung-von-jungen.de", wo sehr viele valide Studien mit sämtlichen Quellenangaben aufgeführt werden, oder in einschlägiger Literatur wie etwa "Der Schnitt" von Lukas Stoerner oder "Un-Heil" von Mario Lichtenheldt. Ich stehe übrigens in Kontakt mit sehr vielen beschnittenen Männern.

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Ich finde schon außerst suspekt, dass zur Abgrenzung dessen, was tolerabel wäre, nicht etwa ein bestimmter Grad an Verletzung und Schmerz definiert wird, sondern ausschließlich die Geschlechtszugehörigkeit.

Das gibt dem ganzen schon einen starken, genderideologischen Haugout.

Frei nach dem Motto, "Solange keine Mädchen davon betroffen sind, ist es in Ordnung"

Die Schwere der Verstümmelung spielt offensichtlich keine Rolle.

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Gast schrieb:

Frei nach dem Motto, "Solange keine Mädchen davon betroffen sind, ist es in Ordnung"

Die Schwere der Verstümmelung spielt offensichtlich keine Rolle.

 

Das ist blanker Sexismus. Ich sage das als Frau.

 

Die Bundeszentrale für medizinische Aufklärung lässt sich übrigens ernsthaft zu der Äußerung herab, die Beschneidung sei ganz positiv, weil dann das Glied weniger schmutzig sei. So etwas macht mich schier fassungslos. Es wird verharmlost und verschwiegen, was das Zeug hält. Diese Einschätzung widerspricht nicht nur dem Erkenntnisstand der deutschen Kinder- und Jugendärzte, sondern auch vergleichbaren Ärztevereinigungen aus Finnland, Schweden und den Niederlanden. Insbesondere in den Niederlanden wurden umfangreiche Studien über die Auswirkungen der Beschneidung durchgeführt.

Der Königlich Niederländische Ärztebund (Koninklijke Nederlandsche Maatschappij tot bevordering der Geneeskunst)  gemeinsam mit der Niederländischen Gesellschaft für Urologie ( De Nederlandse Verneigung voor Urologie Niederländischen Gesellschaft für Kinderchirurgie (Nederlandse Vereniging voor Kinderchirurgie), der Niederländischen Gesellschaft für plastische Chirurgie  (Nederlandse Vereniging voor Plastische Chirurgie), der Niederländischen Gesellschaft für Kinderheilkunde (Nederlandse Vereniging voor Kindergeneeskunde) veröffentlichten 2010 eine 17 Seiten lange Grundsatzerklärung zur Beschneidung minderjähriger Jungen. In ihrer Standpunkterklärung fordern die Ärzteverbände die Abschaffung der medizinisch unnötigen Beschneidung von Minderjährigen durch eine konsequente Politik der Abschreckung.

 

In Deutschland spricht man hingegen nur über "Religionsfreiheit", zumindest in der Presse und in der Politik. Die Frage der körperlichen Inegrität des Kindes wird bewusst ausgeblendet; allenfalls als Feigenblättchen in entschärfter Form erwähnt. Absolutes Tabu sind die Folgen der Beschneidung für die Sexualität des Mannes. Nur die TAZ hatte hierüber einen Artikel veröffentlicht - woraufhin sich im Kommentarbereich eine Vielzahl von Betroffenen meldete, die Ähnliches zu berichten hatten.

 

Als Juristen ist es uns aber nicht gestattet, dermaßen befangen an das Thema heranzutreten. Wir müssen lernen, alle Aspekte der Beschneidung zuzulassen.

 

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Ich darf zu dem Gesetzesentwurf aus der Presseinformation der deutschen Kinderhilfe zitieren, um den selbsen Text nicht selbst zu verfassen:

 

Die größte Schwachstelle ist die dem Entwurf zugrundeliegende Annahme, Säuglinge hätten nur ein geringes Schmerzempfinden. Dazu der Leiter des Deutschen Kinderschmerzzentrums Prof. Dr. Zernikow: „Es ist das Gegenteil von der Meinung, es gäbe ein nur geringes Schmerzempfinden, der Fall: Das schmerzunterdrückende System ist erst einige Monate nach der Geburt funktionstüchtig. Sie empfinden mehr Schmerz als Erwachsene.“ Gleiches publiziert die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin in ihrer Stellungnahme vom Juli 2012, die als Anlage beigefügt ist.

Es ist ein Irrglaube, mit Zäpfchen oder einer Salbe diese erheblichen Schmerzen und ihre Auswirkungen auf das Schmerzempfinden im späteren Leben lindern zu können. Dazu reicht nicht einmal eine generelle Narkose, die an sich ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist. Darüber hinaus müssen mit einer betäubenden Spritze die vom Penis ins Gehirn führenden Nervenbahnen direkt blockiert werden. In Kliniken, so Prof. Dr. Zernikow, gelingt dies selbst guten Anästhesisten in 5 bis 10 % der Fälle nicht ausreichend. Auch die hohe Komplikationsrate von 6 % verbietet den Einsatz von medizinischen Laien. Die Deutsche Kinderhilfe bringt den Kölner Fall in Erinnerung: Dieser Junge wurde fachgerecht und ärztlich beschnitten; es folgten schwere Nachblutungen, mehrere Nachoperationen und ein Aufenthalt auf der Intensivstation.

Die Deutsche Kinderhilfe lehnt Beschneidungen im Säuglingsalter ebenso wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte als unzumutbare Körperverletzung ab. Es scheint aber der erklärte Wille des Gesetzgebers zu sein, eine gesetzliche Regelung „durchpeitschen“ zu wollen.

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Soweit ich das als medizinischer Laie überblicke, würde zum ärztlichen Standard bei Kindern unter 6 Monaten gehören, dass die Beschneidung stationär unter Vollnarkose plus örtlicher Betäubung unter Beteiligung entsprechend ausgebildeter (Kinder-)anästhesisten stattfindet.
Was spräche unter diesen Voraussetzungen dagegen, dass dann ein beschneidungs"technisch" zertifizierter und den OP-Bedingungen entsprechend desinfizierter Mohel den eigentlichen Schnitt durchführt?

Immerhin würden jüdische Eltern bei dieser Regelung durch die vorher notwendige Aufklärung mit den damit verbundenen OP-Risiken konfrontiert. Wer bestimmt eigentlich über die Inhalte dieser Aufklärung?

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werner schrieb:
Wer bestimmt eigentlich über die Inhalte dieser Aufklärung?
Der Operateur, wenn er seine eigene Praxis hat - ansonsten das Krankenhaus (http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84rztliche_Aufkl%C3%A4rung). 

 

werner schrieb:
Was spräche unter diesen Voraussetzungen dagegen, dass dann ein beschneidungs"technisch" zertifizierter und den OP-Bedingungen entsprechend desinfizierter Mohel den eigentlichen Schnitt durchführt?

1. die ungeklärte Haftung - Ärzte sind laut Berufsordnung zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Für Mohelim gibt es so etwas nicht - machen sie Fehler, geht das zu Lasten des Patienten oder der Allgemeinheit (gesetzliche Krankenversicherung).

2. Vollnarkose - wie es Standard der ärztlichen Kunst ist (auch wenn das BMJ etwas anderes behauptet) ist gerade bei Säuglingen nicht einfach und lässt sich nicht einfach mal an ein paar Wochenenden lernen.

3. Bei einer "Arbeitsteilung" zwischen Anästhesist und Mohel bleiben die grundsätzlichen Erwägungen:

- unwiderrufliche Entfernung der sensibelsten erogenen Zone des Mannes, damit Eingriff in die grundgesetzlich absolut geschützte sexuelle Selbstbestimmung und Verletzung des Kernbereichs der Persönlichkeit, über den selbst die Eltern/Sorgeberechtigten nicht verfügen können -> auch mit der vorgeschlagegen Formulierung eindeutig Gefährdung des Kindeswohls, genau wie bei der - strafbaren - Beschneidung der Klitorisvorhaut eines Mädchens

- Zufügen unnötiger Schmerzen an wehrlosen Kindern (es geht nicht nur um den Schnitt, die Wundheilung verläuft alles andere als schmerzlos!)

 

P.S.: heute einen guten Satz in anderem Zusammenhang gehört, der aber hervorragend passt:

"Traditionen sind nur dann Werte, wenn sie in der Gegenwart einen Nutzen stiften"

1. Könnte/würde denn ein jüdisches Krankenhaus anders aufklären als ein nicht-konfessionelles?

2. Die Anästhesie(n) würde natürlich ein Arzt vornehmen. Der Mohel würde nur den Schnitt machen. Könnte denn eine offiziell anerkannte Zertifizierung eine Haftpflichtversicherung ermöglichen?

3. Nach meinem Wissensstand treten nach einem Penisblock, der eine Reduzierung der zu verabreichenden Vollnarkosemittel ermöglicht, keine/kaum postoperative Schmerzen auf.

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werner schrieb:
1. Könnte/würde denn ein jüdisches Krankenhaus anders aufklären als ein nicht-konfessionelles?
Nur wenn es andere/größere Haftungsrisiken eingehen will (was wahrscheinlich die Haftpflichtversicherung veranlassen würde, das Krankenhaus in Regress zu nehmen). die Aufklärungsbögen sind formularmäßg standardisiert - ich vermute, dass es Vorlagen von Ärztekammern gibt. 
werner schrieb:
Nach meinem Wissensstand treten nach einem Penisblock, der eine Reduzierung der zu verabreichenden Vollnarkosemittel ermöglicht, keine/kaum postoperative Schmerzen auf.
Die Wundheilung dauert mindestens eine Woche, ein Penisblock wirkt ein paar Stunden. Lesen Sie doch mal wenigstens einen Erfahrungsbericht von jemandem, der sich an seine Beschneidung und die Tage danach erinnert.

Man muss schon sehr skrupellos oder völlig verblendet sein, um unnötig zugefügte, tagelange Schmerzen als keine Gefährdung des Kindeswohl zu betrachten.

Das Eckpunktepapier sei ein „viel zu eiliges Nachgeben auf politischen Druck“, so von Loewenich. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, kündigte rechtliche Schritte an, sollten die im Eckpunktepapier vorgesehenen Regelungen sich durchsetzen: „Sollte ein solches Gesetz verabschiedet werden, werden wir zusammen mit anderen Organisationen das Bundesverfassungsgericht anrufen“, sagte er der F.A.S. „Dass unser Staat jüdischen und muslimischen Beschneidern, also in der Regel medizinischen Laien gestattet, Säuglingen an den Genitalien herumzuschneiden, ist skandalös“, sagte der Strafrechtler Holm Putzke der F.A.S. weiter.

Der Strafrechtler und Rechtsphilosoph Reinhard Merkel lehnte die Legalisierung der Beschneidung grundsätzlich ab. Das Eckpunktepapier sei „auf skandalöse Weise unzulänglich“, sagte er der F.A.S.. Es eröffne Spielräume für Prozeduren, die das Kindeswohl erheblich verletzen.

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-fachpolitiker-im-bundestag-lehnen-eckpunkte-ab-11908331.html

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Die Schmerzfreiheit des Eingriffes müsse aber gewährleistet sein, eine Beschneidung ohne Anästhesie entspreche nicht den Regeln der ärztlichen Kunst. „Hier müssen sich auch die Religionen bewegen“, sagte Montgomery der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S.). Volker von Loewenich, Mitglied der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin (DAKJ), sagte der F.A.S., die Lokalanästhesie bei Neugeborenen sei nicht einfach und erfordere eine geübte Hand. Sie sei aber Voraussetzung für den Eingriff: „Ohne wirksame Betäubung ist die Beschneidung nicht mit dem Kindeswohl vereinbar.“ Das berge erhebliche praktische Schwierigkeiten, wenn die Beschneidung von Nicht-Ärzten durchgeführt werden soll.

 

http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-fachpolitiker-im-bundestag-lehnen-eckpunkte-ab-11908331.html

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Nach wie vor frage ich mich, was sich die Eckpunkteschreiber bei folgendem gedacht haben:

"Die Regelung erlaubt solchen von einer Religionsgesellschaft vorgesehenen Personen Beschneidungen durchzuführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet sind und bezogen auf die Beschneidung eine dem Arzt vergleichbare Befähigung aufweisen."

Natürlich soll diese Formulierung verhindern, dass Laien herumschnippeln. Aber was soll das sein: "eine dem Arzt vergleichbare Befähigung"? Um die zur fachgerechten Narkose nötige Befähigung kann es m.E. auf keinen Fall gehen. Die kann man ummöglich erwerben, wenn man nicht Arzt ist.

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Die Ausbildung zum Mohel dauert mehrere Jahre. In Israel sind unter den vom Oberrabinat anerkannten 400 Mohelim 20 Ärzte, die die Brit Mila mit örtlicher Betäubung praktizieren, die restlichen 380 führen die Brit Mila ohne Betäubung durch.

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http://de.wikipedia.org/wiki/Brit_Mila

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Ist es nicht merkwürdig, dass einerseits die vorsätzliche Körperverletzung der Beschneidung von Jungen straffrei werden soll aber bei andereren vorsätzlichen Verletzungen höchstpersönlichen Rechtsgütern  sollen die Verjährungsfristen laut einem Gesetzentwurf der CDU / CSU  verlängert werden .

 

Zitat des Gesetzentwurfes:

"Die Verjährung zivilrechtlicher Schadensersatz- ansprüche, die ebenfalls Gegenstand der Beratungen des Runden Tisches war, sollen zugunsten der Opfer sexuellen Missbrauchs und vorsätzlicher Verletzung anderer höchstpersönlicher Rechtsgüter verlängert werden".

...

 

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/062/1706261.pdf

 

 

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"Man muss schon sehr skrupellos oder völlig verblendet sein, um unnötig zugefügte, tagelange Schmerzen als keine Gefährdung des Kindeswohl zu betrachten."

Sie stellen damit ja auch nur die Möglichkeit einer im Eckpunktepapier geforderten "wirkungsvollen Schmerzbehandlung" grundsätzlich in Abrede. Das würde jedoch bedeuten, dass sich das Eckpunktepapier - und nur um dessen Inhalt geht es mir hier - selbst ein Bein stellt, indem es einen Tatbestand einerseits legalisiert, diese Legalisierung andererseits aber an Bedingungen knüpft, die seine Ausführung notwendigerweise (!) wiederum strafbar machen. Im Bundestagsbeschluss war ja noch formuliert worden: "ohne unnötige Schmerzen", d.h. "nur" mit den absolut nötigen Schmerzen. Das hätte Ihrem Statement u.U. das Wasser abgegraben.

Ein weiterer Widerspruch im Eckpunktepapier ergibt sich m.E. im Übrigen daraus, dass es einerseits den Bezug auf die Religion ablehnt, um nicht den "Inhalt religiöser Überzeugungen ermitteln zu müssen", andererseits eine "Abwägung der Religionsfreiheit einerseits und des Gesundheitsinteresses des Kindes andererseits" vornimmt. Damit wären wir ja wieder ganz am Anfang der Diskussion...

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werner schrieb:
Sie stellen damit ja auch nur die Möglichkeit einer im Eckpunktepapier geforderten "wirkungsvollen Schmerzbehandlung" grundsätzlich in Abrede.
nein, ich weise darauf hin, dass es mit der örtlichen Betäubung alleine nicht getan ist - und was einen Juraprofessor dazu qualifiziert, eine in mindestens 10% aller Fälle nicht wirksame Betäubung (die darum in den Behandlungsrichtlinien - die den medizinischen Standard setzen und sonst nichts und niemand - durch eine Vollnarkose zwingend ergänzt werden) als "ausreichend zu bezeichnen, das mag wissen wer will.

Eine - wie gefordert - wirksame Schmerzbekämpfung bedeutet, ein bis zwei Wochen Schmerzmittel zu geben - und das bei einem Kleinkind oder Neugeborenen!

@ Bundesverfassungsgericht: jeder Sorgeberechtigte kann als Rechtsvertreter seines nicht einwilligungsfähigen Sohnes Verfassungsbeschwerde einreichen, schließlich reicht eine nicht allzu konkrete Gefahr der Grundrechtsverletzung aus - siehe die Entscheidung über das damalige Luftsicherheitsgesetz (Abschuss von Passagiermaschinen bei Terrorverdacht).

 

  

Zitat von Prof. Putzke:

Noch habe ich die Hoffnung, dass das Gesetz in seiner jetzigen Form im Bundestag keine Mehrheit findet. Falls doch, dürfte es nicht so einfach sein, das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Ginge es mit rechten Dingen zu, also ohne Einflussnahme religiöser Lobbyisten und ohne Rücksichtnahme auf staatspolitische Erwägungen, müsste das Gesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt werden, vor allem weil es das Grundrecht der Kinder auf körperliche Unversehrtheit grob missachtet. Abgesehen davon sagt das Verfassungsgericht, dass Religionsgemeinschaften strikt gleichbehandelt werden müssen. Wenn aber die Knabenbeschneidung aus religiösen Gründen erlaubt ist, dann darf der Rechtsstaat nicht gleich schwere und religiös motivierte Eingriffe bei Mädchen verbieten, wie sie etwa eine islamische Rechtsschule für verpflichtend hält.

http://www.pnn.de/politik/685238/

......

Wie könnte eine Klage vor der Bundesverfassungsgericht aussehen ?

 

 

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Irgendwo hatte ich gelesen, dass 95 % aller Klagen vor dem Verfassungsgericht  abgewiesen wurden oder "nur kleine Ergänzungen" hinzugefügt wurden.

Ein Beispiel ist die Klage von vielen gegen ESM etc. wie zB. Prof. Schachtschneider oder Herrn Gauweiler oder der Linken oder den 12000 des Vereins „Mehr Demokratie".

 

 

 

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Hinweis auf die Außenansicht, SZ vom 1.10.2012

"Hört auf die Kinder"

von Claudia Wiesemann,

Prof. für Ethik und Geschichte der Medizin in Göttingen

 

Sie ermahnt alle Seiten, auf das "Prinzip der Gleichwürdigkeit von Kindern und Erwachsenen" zu achten. Die "Würde der Betroffenen" sollte in den Mittelpunkt gestellt werden.

 

Insbesondere das "ältere Kind muss an der Entscheidung beteiligt werden und sogar das letzte Wort darüber erhalten, sonst wird - versehen mit dem Etikett des Kindeswohl - das Kind selbst als moralisch empfindendes Wesen ignoriert."

 

Sehr lesens- und nachdenkenswert!

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Mit ungewohnt deutlichen Worten hat der Deutsche Ethikrat vor möglichen Todesfällen durch Beschneidungen in Deutschland gewarnt. "Wir werden gravierende Komplikation bis hin zu Todesfällen erleben", sagte der Rechtsphilosoph und Strafrechtler Reinhard Merkel dem "Deutschlandradio".  

.......

Zwar gebe es gemessen an der Gesamtzahl der Beschneidungen relativ wenig Todesfälle. Dennoch seien die Zahlen nicht zu vernachlässigen. Auf 1,4 Millionen Beschneidungen jährlich in den USA kommen demnach 100 Todesfälle. 

 

http://www.welt.de/politik/deutschland/article109564185/Strafrechtler-warnt-vor-Todesfaellen-bei-Beschneidung.html 

 

Falls der Gebotsparagraph umgesetzt wird, könnten bei zukünftigen Todesfällen wegen Verharmlosigkeit, die Regierung und alle Rabbiner, die ebenfalls von Verharmlosigkeit sprachen, in Form einer Kollektivklage verklagt werden ?

Oder sind zukünfige mögliche Todesfälle nach dem Gesetz  "ein kalkuliert" wie bei allen medizinisch notwendigen. OP`s  ? Müßte nicht bei jeder OP oder Beschneídung auch das Todesfallrisko angegeben werden.

 

Oder ist es wie  wie bei Soldaten, die im Ausland getötet wurden, für die die Regierung nicht haftet ? 

 

 

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Vielen Dank, Herr Veits, für den Hinweis auf den Artikel in der SZ. Hier wird der in den letzten Jahrzehnten gesellschaftlich veränderte Blick auf das Kind und die Beachtung seiner Würde in den Vordergrund gestellt. Das ist lobenswert, bringt aber - mit Verlaub - nichts Neues in die Diskussion ein.

Bemerkenswert finde ich, dass Leo Latasch (einziges jüdisches Mitglied im Ethikrat) trotz Kenntnis des Eckpunktepapiers ( jedenfalls nehme ich das an), behauptet: " Wir reden schon lange nicht mehr über den medizinischen Part der Beschneidung von Knaben". Frage ist, wen er mit " wir" meint. Weiter sagt Herr Latasch: "Die Beschneidung sollte nach den Hygieneregeln des 21. Jahrhunderts erfolgen und mit einer lokalen Schmerzbetäubung vorgenommen werden." Was er darunter versteht, sagt er jedoch nicht. Auch Norbert Geis (CSU) meint, die Beschneidung " könne auch von einem geschulten Nicht-Mediziner vorgenommen werden". Demgegenüber verlangt Cem Özdemir (Die Grünen), dass die Beschneidung "nach klaren medizinischen Standards" durchgeführt wird.

http://www.domradio.de/aktuell/84308/ethikrat-mitglied-spricht-von-relig...

Diese Statements bestärken mich in der Ansicht, dass die Frage der Betäubung zur Zeit im Mittelpunkt der Diskussion steht. M.E. schliessen "klare medizinisch Standards" die ambulante und die Beschneidung durch Mohels/Sünecti, die nicht gleichzeitig Ärzte sind, aus.

Übrigens fehlt bei der Frage nach der sich an die Operation anschliessenden Wundbehandlung noch die langfristige psychologische Schädigung. Diesbezüglich hat Reinhard Merkel im Ethikrat wissenschaftliche Untersuchungen gefordert.

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Ganz gemein wäre es natürlich, wenn man bezüglich der Folgebehandlungskosten einer schief gegangenen Beschneidung diese in den § 52 SGB 5 einfügen würde:

SGB 5:
§ 52 Leistungsbeschränkung bei Selbstverschulden
(1) Haben sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Verbrechen oder vorsätzlichen Vergehen zugezogen, kann die Krankenkasse sie an den Kosten der Leistungen in angemessener Höhe beteiligen und das Krankengeld ganz oder teilweise für die Dauer dieser Krankheit versagen und zurückfordern.
(2) Haben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.

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Der Grundkonflikt, der hier geregelt werden muss/soll, ist prinzipiell fast unlösbar: Es wird keinen Gesetzentwurf geben, mit dem alle oder fast alle Kontrahenten der Debatte "zufrieden" sein werden. Schon jeder denkbare Kompromiss scheint unmöglich, ohne jemanden (entw. die Kinder oder die Angehörigen der betr. Religionsgemeinschaften)  zu verletzen bzw. zu kränken. Der vorgelegte Entwurf macht es sich aber sehr einfach, indem fast alle problematischen Regelungsgegenstände ausgeblendet werden.

Ich hatte ja in meinem Beitrag (hier im Beck-Blog) angeführt, welche Details aus meiner Sicht (wohl) geregelt werden müssten, um auf (neben dem Grundkonflikt) zumindest einige wichtige Anliegen derjenigen, die hier eine doch erhebliche Körperverletzung sehen, einzugehen. Aber solche Regelungen sind kaum enthalten, und es war absehbar, dass diese Detailfragen noch erheblichen Klärungsbedarf haben, selbst wenn man eine Bundestagsmehrheit für die Beschneidung vorhersehen kann. Ich denke, das Ministerium hat absichtlich die Detailfragen herausgelassen, um die Debatte abzukürzen, nach dem Motto: Machen wir das einfach so, dann kann es mit dem Ritual weitergehen wie bisher und es wird uns kein LG mehr dazwischenfunken. Und ob das BVerfG jemals damit befasst wird, das steht in den Sternen.

BVerfG, 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 -

Die Beschwerdebefugnis setzt, wenn sich eine Verfassungsbeschwerde - wie hier - unmittelbar gegen ein Gesetz richtet, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Normen selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 1, 97 <101 ff.>; 109, 279 <305>; stRspr). Die Voraussetzung der eigenen und gegenwärtigen Betroffenheit ist grundsätzlich erfüllt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, dass er mit einiger Wahrscheinlichkeit durch die auf den angegriffenen Vorschriften beruhenden Maßnahmen in seinen Grundrechten berührt wird (vgl. BVerfGE 100, 313 <354>; 109, 279 <307 f.>). Unmittelbare Betroffenheit ist schließlich gegeben, wenn die angegriffenen Bestimmungen, ohne eines weiteren Vollzugsakts zu bedürfen, die Rechtsstellung des Beschwerdeführers verändern (vgl. BVerfGE 97, 157 <164>; 102, 197 <207>). Das ist auch dann anzunehmen, wenn dieser gegen einen denkbaren Vollzugsakt nicht oder nicht in zumutbarer Weise vorgehen kann (vgl. BVerfGE 100, 313 <354>; 109, 279 <306 f.>).

Das ist 1:1 auf einen nicht einwilligungsfähigen männlichen Minderjährigen anwendbar, sollte diese Vorlage tatsächlich als § 1631d ins BGB eingefügt werden. Somit wäre jeder Neugeborene klagebefugt und alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten könnten als Vertreter ihrer Söhne Verfassungsbeschwerde einlegen.

Könnte dieses Opfer, ein Leser,  gegen ein fertiges Gesetz beim BVerfG aufgrund seiner Schäden klagen, die ders Gesetzentwurf überhaupt nicht berücksichtigt hat ?

 

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-10/beschneidung-ethikrat-reinhard-merkel?commentstart=1#cid-2344200

 

Dauerhafte sexuelle Beeinträchtigungen:

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In dieser Debatte gehen die dauerhaften sexuellen Beeinträchtigungen, die Folge einer Beschneidung sein können, leider völlig unter. Als ein Beschneidungsopfer dessen sexuelle Empfindsamkeit in Folge einer religiös motivierten Beschneidung beinahe völlig zerstörte wurde, werde ich wütend, wenn ich sehe, dass diese Beeinträchtigungen kaum eine Rolle spielen.

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Immerhin hat Herr Merkel erkannt, dass die Beschneidung z.B. in den USA gerade zum Zweck der Einschränkung der sexuellen Lust eingeführt wurde. Aber auch im Judentum ist man sich dieser Einschränkung bewusst. So schreibt einer der wichtigsten jüdischen Gelehrten, Moses Maimonides, schon im 12. Jahrhundert, dass die Beschneidung die sexuelle Aktivität verringern und das Sexualorgan schwächen soll ["Similarly with regard to circumcision, one of the reasons for it is, in my opinion, the wish to bring about a decrease in sexual intercourse and a weakening of the organ in question, so that this activity be diminished and the organ be in as quiet a state as possible." - THE GUIDE OF THE PERPLEXED by Moses Maimonides, translated by Shlomo Pines. University of Chicago, 1963, S. 609]

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Mit der Vorhaut wird hocherogenes Gewebe bei der Beschneidung amputiert. Eine Vielzahl sexuell hochempfindlicher Nerven geht dabei verloren. Weiterhin schützt und befeuchtet die Vorhaut die Eichel. Ohne diese Schutzhaut trockent die Eichel aus und verhornt. Das mindert ihre Sensibilität. Und drittens erfolgt der intakte Geschlechtsverkehr dadurch, dass sich die Penisvorhaut durch die Bewegung im Körper der Frau an der Eichel entlang bewegt und so für Stimulation sorgt. Ohne Vorhaut muss der beschnittene Mann die Stimulation durch Reibung an den Vaginawänden der Frau erreichen. Die Vagina ist aber nicht dazu gedacht, beim Sex starke Reibung zu gewährleisten. Sie wird nicht umsonst feucht. Dies führt zu der grotesken Situation, dass der beschnittene Mann unter erheblicher Anstrengung versuchen muss, im feuchten weiblichen Geschlechtsorgan Stimulation durch Reibung zu erreichen. Diese Reibung ist für Frauen wiederum oft unangenehm.

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Eine dänische Studie mit über 5.000 Teilnehmern hat erst im letzten Jahr ergeben, dass beschnittene Männer und ihre Partnerinnen deutlicher häufiger über sexuelle Probleme klagen als unbeschnittene Männer und ihre Partnerinnen (Frisch, Lindholm, Gronbaeck: Male circumcision and sexual function in men and women: a survey-based, cross-sectional study in Denmark). Leider kann spüre ich diese Tatsachen am eigenen Leib und leider habe ich Partnerinnen dadurch verloren, dass mein Stimulationsaufwand ihre Schmerzgrenze überschreitet.

Die Vorhaut ist kein "Hautfetzen", sie ist ein wichtiger Bestandteil des männlichen Geschlechtsorgans.

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Der Gesetzentwurf regelt mit Absicht nichts. Dies wurde übrigens kürzlich von Heribert Prantl in der SZ im Gegensatz zu Professor Müller nicht beklagt, sondern gerühmt mit Begründung, die Diskussion werde dadurch "eingehegt". Das heisst im Klartext, dass nicht mehr die dumme Öffentlichkeit, sondern im Einzelfall die Gutachter vor Gericht streiten, ob die "Regeln der ärztlichen Kunst" eingehalten wurden bzw. der Mohel dem Arzt vergleichbar für die Beschneidung befähigt war.
Fraglich ist, ob es überhaupt jemals zu einem Prozess kommen wird, wenn die Staatsanwaltschaften mit dem Hinweis auf das neue Gesetz entsprechend instruiert werden.

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Der Gesetzentwurf regelt mit Absicht nichts. Dies wurde übrigens kürzlich von Heribert Prantl in der SZ im Gegensatz zu Professor Müller nicht beklagt, sondern gerühmt mit Begründung, die Diskussion werde dadurch "eingehegt". Das heisst im Klartext, dass nicht mehr die dumme Öffentlichkeit, sondern im Einzelfall die Gutachter vor Gericht streiten, ob die "Regeln der ärztlichen Kunst" eingehalten wurden bzw. der Mohel dem Arzt vergleichbar für die Beschneidung befähigt war.
Fraglich ist, ob es überhaupt jemals zu einem Prozess kommen wird, wenn die Staatsanwaltschaften mit dem Hinweis auf das neue Gesetz entsprechend instruiert werden.

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Die WElt schreibt etwas sehr Eigenartiges.

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Im Übrigen gibt es natürlich überhaupt keine Erkenntnisse dazu, welche Ergebnisse sich einstellen, wenn es für die Beschneidungspraxis so hohe medizinische Anforderungen gibt, wie sie nun im Eckpunktepapier von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu Legalisierung des Eingriffs vorgesehen sind. Demnach soll die Beschneidung stets "lege artis", also nach den Regeln der ärztlichen Kunst, vorgenommen werden, eine Schmerzbehandlung ist erwähnt. Ob da überhaupt noch Grund besteht, ernsthafte Komplikationen in größerem Ausmaß zu befürchten, ist völlig unklar. 

 

http://www.welt.de/print/welt_kompakt/print_politik/article109580315/Kann-Beschneidung-toedlich-sein.html 

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Der Strafrechtler wagt sich sehr weit vor.

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"Dass soche Fälle ( Todesfälle nach Beschneidung )  in Deutschland noch nie vorgekommen seien, ist definitiv auszuschließen", sagte Merkel der "Welt". Allerdings würden sie selten publik. "Der Grund für die Verdunkelungspolitik liegt auf der Hand: Alle Beteiligten haben ein erhebliches Interesse, dass Komplikationen welcher Art auch immer nicht öffentlich werden. Selbstverständlich auch die Eltern: Sie haben schließlich die Prozedur gewollt und veranlasst." Auch wenn, so Merkel, die Schätzungen nach unten reduziert werden müssten, so sei das übrig Bleibende immer noch beklemmend. 

 

 

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"Lege artis" bzw. "Regeln der ärztlichen Kunst" klingt irgendwie gut, und suggeriert, dass diesbezüglich objektive Wissenschaftlichkeit und eindeutiger Konsens unter Medizinern existiert. In Wirklichkeit bestehen diese "Regeln" jedoch nur aus Stellungnahmen und Empfehlungen z.B. der jeweils betroffenen Fachverbände. Wie aus Prozessen über Behandlungsfehler bekannt ist, können Gutachter darüber vortrefflich streiten. Auch ein Blick in das Internet zum Thema "Operation bei Säuglingen" offenbart, dass es bezüglich "wirkungsvolle Schmerzbehandlung" eine grosse Bandbreite von Meinungen gibt, die bei Beschneidungen von "ausschliesslich stationär unter Vollnarkose und gleichzeitigem Peniswurzelblock durch erfahrenen Kinderanästhesisten" bis hin zu "ambulant mit Peniswurzelblock, den jeder Arzt machen kann" reichen. Die postoperative Verabreichung von Schmerzmitteln (z.B. Paracetamol) scheint - bei gebotener Vorsicht bei der Anwendung - unter Mediziner unstrittig zu sein. Übereinstimmung besteht auch darin, dass die postoperative Überwachung bei Kindern besonders streng zu handhaben und die Trennung von Eltern und Kind auf ein Minimum zu reduzieren ist. Da es nirgendwo erwähnt wird, ist anzunehmen, dass "ein Läppchen mit einem Tropfen süssen Weins" als grober Behandlungsfehler gewertet werden müsste.

Reinhard Merkel hat bekanntlich schon vor dem Ethikrat eine Meldepflicht von Beschneidungen und ihren Folgen und wissenschaftliche Forschungen gefordert. Diese Forderungen möchte er wohl mit seinem Hinweis auf Todesfälle unterstreichen. Dies berührt übrigens ja auch die Frage der ärztlichen Aufklärungspflicht vor der Beschneidung, die ja von Manchen als grosser Fortschritt gewertet wird. Jeder, der schon einmal vor einer Operation nach der Aufklärung eine entsprechende Einwiligung unterzeichnet hat, weiss, wie Ärzte die aufgeführten Risiken klein reden können. Falls die OP dann schief läuft, steht man dann meistens vor Gericht blöd da, weil man die Aufklärung ja unterschrieben hat.

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werner schrieb:
"Lege artis" bzw. "Regeln der ärztlichen Kunst" klingt irgendwie gut, und suggeriert, dass diesbezüglich objektive Wissenschaftlichkeit und eindeutiger Konsens unter Medizinern existiert. In Wirklichkeit bestehen diese "Regeln" jedoch nur aus Stellungnahmen und Empfehlungen z.B. der jeweils betroffenen Fachverbände. Wie aus Prozessen über Behandlungsfehler bekannt ist, können Gutachter darüber vortrefflich streiten. Auch ein Blick in das Internet zum Thema "Operation bei Säuglingen" offenbart, dass es bezüglich "wirkungsvolle Schmerzbehandlung" eine grosse Bandbreite von Meinungen gibt, die bei Beschneidungen von "ausschliesslich stationär unter Vollnarkose und gleichzeitigem Peniswurzelblock durch erfahrenen Kinderanästhesisten" bis hin zu "ambulant mit Peniswurzelblock, den jeder Arzt machen kann" reichen.

Genau deswegen werden die "Regeln ärztlicher Kunst" nicht durch das bestimmt, was ein auf Beschneidungen (auch kommerziell) spezialisierter Arzt meint, sondern durch die Leitlinien der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften - an denen sich auch die Gutachter orientieren (müssen). Diese sind Stand der Wissenschaft und legen damit fest, was lege artis ist. Jede Abweichung von der Leitlinie muss im Zweifel individuell begründet werden und kann Schadensersatzansprüche begründen (Beispiel Lyme-Borreliose (ebenfalls S1-Leitlinie): Hautrötung über 5cm Durchmesser ist Hinweis auf Borrelieninfektion - fragt ein Arzt nicht nach oder tut dies als Mückenstich ab, handelt er nicht lege artis; und ebenfalls nicht, wenn er die Behandlung mit anderen Antibiotika als die der als 1. Wahl angegebenen beginnt oder kürzer durchführt als in der Leitlinie empfohlen).

Und wenn es zur Zirkumzision in der Leitlinie heißt "Die Operation erfolgt in Allgemeinanästhesie, ergänzt durch eine Leitungsanästhesie", dann kann auch der Gesetzgeber nicht per ordre du mufti festlegen, dass der medizinische Standard nun auf eine nur in 85% oder 90% der Fälle wirksame Betäubungsmethode zurückgeschraubt werden soll. Das ist mit der Menschenwürde schlechthin nicht vereinbar! Man stelle sich vor: wem aus medizinisch-therapeutischen Gründen die Vorhaut entfernt werden muss, der hat Anspruch auf vollständige Schmerzbetäubung, wem sie aus Lust und Laune der Eltern heraus entfernt werden soll, der nicht - wie menschenverachtend ist das denn?

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