Beschneidung von Jungen soll straffrei bleiben - Regelung im Familienrecht geplant
von , veröffentlicht am 25.09.2012Wie die SZ meldet plant das Justizministerium, die Straflosigkeit der Beschneidung von Jungen nicht im Strafrecht, sondern im Familienrecht zu regeln.
Danach soll ein neuer § 1631 d BGB eingeführt werden. Dieser soll lauten:
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird. (2) Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist.
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252 Kommentare
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Von gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen wurde ich darauf hingewiesen, dass unter der Studie, die behauptet, dass die Salbe EMLA eine wirkungsvolle Schmerzbehandlung darstellt und die in der Literaturliste des von der Deutschen Schmerzgesellschaft benutzten Reviews der AAP, auf die sich der Gesetzentwurf bezieht, auftaucht, zu lesen ist:
"Supported by Astra Pharma Inc., Canada"
Astra Pharma ist der Produzent von EMLA...
http://www.nejm.org/doi/full/10.1056/NEJM199704243361701
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Aus dem Beipackzettel.
http://www.apotheken-umschau.de/do/extern/medfinder/medikament-arzneimittel-information-Emla-Creme-A15069.html
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Es gibt aber keine Schleimhaut, auf die die Creme aufgetragen werden könnte - zumindest nicht beim Mann oder Knaben oder männlichen Neugeborenen.
Wie schon mehrmals erwähnt, sind beim Neugeborenen Vorhaut und Eichel zum Schutz letzterer ähnlich fest verklebt wie die Fingernägel im Nagelbett. Um überhaupt irgendetwas irgendwo auftragen zu können, muss man also Vorhaut und Eichel gewaltsam trennen - alleine dies verursacht schon Schmerzen (wie man auf genügend Videos von Brit Milas deutlich hören kann).
Wenn jetzt aber bereits angekündigt wird, dass man sich sowieso nicht an die Vorgaben des Gesetzgebers halten will, dann erzeugt man selbst bei ansonsten toleranten Menschen genau die Empörtheit, die dann wieder als "Antisemitismus" oder "Antiislamismus" gegeißelt werden kann.
Aber das sind alles Nebenschauplätze: selbst bei wirkungsvoller Schmerzbehandlung bleibt die grundlegende Menschenrechtsverletzung ja bestehen. Jeder Mensch hat, wenn keine behandlungsbedürftige Krankheit dem entgegensteht, das Recht, seinen Körper und insbesondere seine Geschlechtsorgane unversehrt bis ins Erwachsenenalter bewahrt zu bekommen und nichts und niemand kann eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, rechtfertigen. Egal ob beim Mädchen oder beim Jungen.
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Auf dem Beipackzettel steht auch.
3.2.d Anwendung auf der genitalen Haut Die Anwendung von "Emla Creme" auf der genitalen Haut darf nur unter ärztlicher Überwachung erfolgen. ..... In welchem Gesetz steht das ? "Jeder Mensch hat, wenn keine behandlungsbedürftige Krankheit dem entgegensteht, das Recht, seinen Körper und insbesondere seine Geschlechtsorgane unversehrt bis ins Erwachsenenalter bewahrt zu bekommen .""Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Jeder Mensch hat, wenn keine behandlungsbedürftige Krankheit dem entgegensteht, das Recht, seinen Körper und insbesondere seine Geschlechtsorgane unversehrt bis ins Erwachsenenalter bewahrt zu bekommen..
.....
Für die Abtreibung eines Menschen (!? ) ist ja auch ein Abtreibungserlaubnisgesetz geschaffen worden. Da wird sogar noch ein Fötus ( Mensch sagen andere ) "ausgeschabt" ( getötet ?) worden.
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@ Enttäuscht: ein Mensch ist ein Mensch, der bereits geboren wurde und ein Fötus ist ein Fötus.
@ "In welchem Gesetz steht das ?"
1. im Grundgesetz, z.B. Art. 2 (2)
2. in Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das den Schutz des Sexual- und Intimbereichs unter den besonderen Schutz, hergeleitet aus Art. 1 GG, gestellt hat.
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Im Referentenwurf steht:
........
Die vorliegende Regelung ist mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland zur Wahrung der Menschenrechte vereinbar.
1. VN-Kinderrechtekonvention
Sie steht im Einklang mit dem Übereinkommen über die Rechte des Kindes der Vereinten
Nationen (KRK). Insbesondere verstößt sie nicht gegen Artikel 24 Absatz 3 KRK, wonach
die Vertragsstaaten alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen treffen sollen, um überlieferte
Bräuche abzuschaffen, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind. Nach der
Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift sollte diese die Beschneidung von Jungen nicht
erfassen; vielmehr ging es in erster Linie um die weibliche Genitalverstümmelung. Es war
jedoch nicht einmal in Bezug auf diese – eindeutig gesundheitsschädliche – Praxis möglich,
sich auf eine ausdrückliche Nennung (z. B. als Regelbeispiel) zu einigen.
werner kommentiert am Permanenter Link
Man kann - mit Verlaub - die "Salbenfrage" m.E. nicht einfach als "Nebenschauplatz" beiseite wischen, weil die Frage der "ärztlichen Kunst" zentral ist für die Beruhigung/Täuschung der Öffentlichkeit: der Mohel ist " vergleichbar befähigt" und macht alles nach den "Regeln der ärztlichen Kunst" und klärt umfassend auf. Also alles paletti!
Des weiteren muss ja wohl ein "Erlaubnisgesetz" Verbote einschliessen,oder? In diesem Fall das Verbot, die Kriterien der "ärztlichen Kunst" zu verletzen bzw. das Verbot, NICHT " vergleichbar befähigt" zu sein. Wenn nun der Einsatz von zumindest lokalen Betäubungsmitteln, der dem Mohel per Gesetz verboten ist, der Mindesstandard der ärztlichen Kunst ist, KANN die Tätigkeit des Mohels logischerweise gar nicht vergleichbar sein. Ode gehe ich hier völlig in die Irre?
Dass eine Reduzierung der Herzfrequenz um 5 Prozent innerhalb des Hochbelastungsbereichs eines Säuglings durch die (Quack-)Salberei, deren Grundlage eine vom Hersteller gesponserte Studie ist, den Regeln der ärztlichen Kunst entspricht, kann mir niemand weismachen.
werner kommentiert am Permanenter Link
Da kommt was auf uns zu...
http://www.stern.de/news2/aktuell/46-millionen-dollar-entschaedigung-nac...
werner kommentiert am Permanenter Link
Volker Beck (Die Grünen) argumentiert folgendermassen:
"Bei der Grundrechtsabwägung ist zu berücksichtigen, dass die Beschneidung von Jungen ein irreversibler, aber nicht gesundheitlich schädlicher Eingriff in die körperliche Unversehrtheit ist, der auch aus anderen, etwa hygienischen oder präventiven, Gründen vorgenommen wird."
"Die Religionsfreiheit rechtfertigt keine Eingriffe in die Rechte Dritter. Dies ist auch bei der Beschneidung nicht der Fall.
Die Eltern treffen grundsätzlich die Kindeswohlsentscheidung und sind in der Regel die gesetzlichen Vertreter des Kindes. Dies ergibt sich aus ihrer Pflicht und ihrem Recht zu Pflege und Erziehung der Kinder. Das Recht setzt ihnen dabei Grenzen, beispielsweise durch das Recht der Kinder auf gewaltfreie Erziehung."
https://www.mi.fu-berlin.de/monnerjahn/blog/Bildungsblog/2012/10/gesucht...
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Ist das ein Problem für die Beführworter im Bundestag oder decken die 26 Seiten des Referenentwurfes das schon ab ?
.....
http://www.123recht.net/Ethikratsvorsitzende-Kinder-Veto-bei-Beschneidung-__a128607.html
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Stellungnahme der Deutschen Kinderhilfe zum Papier „Beschneidung
von Jungen – Eckpunkte einer Regelung“ vom 1.10.12
http://www.westfalen-blatt.de/uploads/media/Stellungnahme.pdf
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Wäre das folgende Unterstrichene interessant für eine Prüfung für das Verfassungsgericht ?
,
Weil es verfassungswidrig wäre, soll das neue Gesetz also nicht auf einen politischen Begriff von institutioneller Religionsfreiheit gegründet werden. Das wäre allerdings ehrlicher als, so wie jetzt, ausgerechnet auf das „Kindeswohl“. Je kleiner und wehrloser das Kind, je weniger artikulationsfähig es ist, desto großzügiger erlaubt der Bundestag, seine Grundrechte außer Kraft zu setzen.
Wenn ältere Kinder - so unwahrscheinlich es auch erscheinen mag - wollen, dass nicht an ihrem Geschlechtsteil herumgeschnippelt wird, soll das berücksichtigt werden. Säuglinge können so etwas aber nicht wollen, zumindest nicht darlegen, demnach bedarf es solcher Berücksichtigung nicht. Bei ihnen darf daher außer Ärzten auch religiöses Fachpersonal ran - bei älteren Kindern nicht.
.......
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/gesetzentwurf-zur-beschneidung-gender-11916235.html
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Weiß jemand, ob von jemandem, der rechtlich kompetent ist, bereits an einer Verfassungsbeschwerde gearbeitet wird? Ich bin der Ansicht, dass man es in jedem Fall versuchen sollte und dass das BVerG selber sagen soll, ob es die Ansicht von Herrn Müller teilt, dass eine Betroffenheit eines jeden Kindes dadurch auszuschließen ist, dass die Eltern gegen das Gesetz klagen. Ich sehe das nicht so, denn das Gesetz hängt ein Damoklesschwert über ein jedes Kind, welches der elterlichen Willkür unterliegt und dem elterlichen Willen sogar widersprechen kann, wenn z. B. Kinder einen Vormund erhalten. Man muss sich das einmal allen Eltern in Deutschland klar machen: Falls ihr sterben solltet, darf der Vormund eine Beschneidung durchführen lassen, aus gleich welchem Grunde. Wenn das kein Grundrechtseingriff ist, von dem ein jedes Kind betroffen ist, weiß ich auch nicht.
werner kommentiert am Permanenter Link
Zur Frage des Ermittlung des Kindeswillens könnte §159 FamFG hilfreich sein.
http://dejure.org/gesetze/FamFG/159.html
werner kommentiert am Permanenter Link
Zur Frage der Beschneidung beim Tod der Eltern ist vielleicht ein Blick in das Gesetz zur religiösen Erziehung hilfreich. Kinder ab 10 Jahre müssen gehört werden.
werner kommentiert am Permanenter Link
Nach meiner langjährigen (beruflichen) Erfahrung nehmen heutzutage Familienrichter die betroffenen Kinder ausserordentlich ernst; versuchen z.B. mit aller ihnen zur Verfügung stehenden Einfühlungsfähigkeit, den Willen des Kindes auch unter vier Augen zu ermitteln. Daraus erwächst natürlich kein "Veto-Recht", aber es wird dadurch versucht zu verhindern, dass Kinder zum blossen " Spielball" des elterlichen Gezerres werden.
Es ist ja gerade die Absurdität des Gesetzentwurfes, dass er die in den letzten Jahrzehnten bei uns auch juristisch erreichten Kinderrechte völlig unterläuft bzw. sich an ihnen vorbeimogelt, weil das Kölner Landgericht entdeckt hat, dass es hier eine rechtspolitische "Nische" gibt, deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit weitestgehend ausgeblendet war. Ich habe leider nicht genug Überblick, um einschätzen zu können, wie die veränderten Kinderrechte in Entscheidungen des Verassungsgerichts in den letzten Jahren eingeflossen sind. Darauf ( und natürlich auch auf seine Entscheidungen zur Religionsfreiheit) müsste sich dieses bei der eventuellen Prüfung des Gesetzentwurfes ja irgendwie beziehen.
Man konnte ja in den letzten Jahren verfolgen, wie der Staat sich immer mehr in die familiäre Erziehung "einmischt" (Ausbau von Kinderkrippen und Kindergärten, Ganztagsschulen, kontinuierliche Erhöhung der Fremd-/Heimunterbringungen durch Familiengerichte), weil die familiäre Erziehung keine ausreichende "Ausbildung" mehr bereitstellt ("Pisa-Studie"). Es wird ja schon diskutiert, ob es über das Recht hinaus eine KindegartenPFLICHT geben sollte. Auch auf diesem Hintergrund wirkt es irgendwie (bestenfalls) "merkwürdig", dass jetzt einem archaischen Ritual, das, wie die Kinderärzte unisono bemängeln, auf einer " kollektiven Einfühlungsstörung" beruht, Gehör verschafft wird.
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Die maßgeblichen Entscheidungen zu Kinder- vs. Elternrechten sind noch vor der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention getroffen worden:
BVerfGE 24, 119 (1968)
BVerfGE 68, 176 (1984, leider nur Leitsatz)
"... die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts dient in erster Linie dem Schutz des Kindes. Das Kindeswohl ist damit Maßstab der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte" (1 BvR 1069/01)
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt 2008 zu den Folgerungen:
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen (...) herausgestellt, dass bei Interessenkollisionen zwischen dem Kind und den Eltern das "Kindeswohl letztlich bestimmend" sein müsse und den Interessen des Kindes grundsätzlich der Vorrang zukomme.
... und
das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Menschenwürde des Kindes betont, sondern auch, dass "mit abnehmender Pflege- und Erziehungsbedürftigkeit sowie zunehmender Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes die im Elternrecht wurzelnden Rechtsbefugnisse zurückgedrängt werden, bis sie schließlich mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen." (Hervorhebung im Original)
Da das BVerfG in Sachen Kinderrechte und Kindeswohl in den letzten Jahren dem Gesetzgeber immer zeigen musste, wo es lang geht, stehen die Chancen nicht schlecht, dass das BVerfG seine bisherigen Maßstäbe (auch was den Schutz des Sexual- und Intimbereiches angeht) auch in diesem Falle beibehalten und eine Beschneidungserlaubnis als Antasten bzw. Zerstören des Wesensgehaltes des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit werten würde. Denn ein direkter, dauerhafter Nutzen für das Kind ist nicht erkennbar und eine "Ausgrenzung" der Kinder wegen intakter Vorhaut ist bisher nicht belegt (das Verhindern der Ausgrenzung der Eltern kann nicht als Kindeswohl gewertet werden).
Darum verwendet der Gesetzentwurf ja auch so viel Energie darauf, die Beschneidung als "unschädlich" bzw. ohne Nachteile darzustellen, erwähnt nur beiläufig, dass auch ein Kind Grundrechte hat (aber nicht, inwieweit diese durch den elterlichen Eingriff verletzt werden) und verschweigt Nebenwirkungen und Risiken der Zirkumzision. Ebenfalls wird die Meinung der deutschen fachärztlichen Vereinigungen und Kindervertreter totgeschwiegen.
Es ist zu hoffen, dass sich das BverfG im Gegensatz zum Gesetzgeber an der Wertung der Fachleute orientiert und sachlich korrekt urteilt anstatt ideologisch.
Enntäuscht vond... kommentiert am Permanenter Link
Trotzdem gibt es immer noch genügend "Nischen" in Familien, in Schulen und in den verschiedensten Glaubensgemeinschaften wo Kinder psychisch und auch körperlich auf unterschiedlichste Weise mißhandelt werden, dass nie die Behörden erfahren, weil alles totgeschwiegen wird.
Es ist schrecklich, dass Kinder demnächst legal beschneiden lassen dürfen.
werner kommentiert am Permanenter Link
Ich bedanke mich für die Aufklärung!
Fraglich scheint mir lediglich, ob die Definition von "direkter, dauerhafter Nutzen für das Kind" und "Ausgrenzung der Kinder" nicht wieder die Religionsfreiheit berührt.
Die m.E. fast schon peinliche Offensichtlichkeit der Zielgerichtetheit der Auswahl/Verkürzung/Nichtberücksichtigung der fachlichen Stellungnahmen habe ich auch zur Kenntnis genommen. Ich frage mich, ob dieses Vorgehen juristisch irgendwie von Belang sein kann.
Ich nehme an, dass das Thema zur Erleichterung unserer politischen Klasse und der Presse erst einmal vom Tisch ist, und erst wieder hochkocht, wenn ein Fall von missglückter Beschneidung durch einen Mohel an die Öffentlichkeit kommt.
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Folgende Gesetze werden durch die Legalisierung der Jungenbeschneidung verletzt:
Grundgesetz Art. 2 (2)
„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Grundgesetz Art. 3 (3)
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
§ 1631 Abs. 2 BGB:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
Weiteres die Kinderrechtskonvention:
Artikel 24 (3) der UN-Kinderrechts-Konvention:
„Die Vertragsstaaten treffen alle wirksamen und geeigneten Maßnahmen, um überlieferte Bräuche, die für die Gesundheit der Kinder schädlich sind, abzuschaffen.“
Guy Sinden, ebenfalls verantwortlich für beschneidung-von-jungen.de: „Im Ministerium begründet man weiter, in keinem Land der Welt sei die Beschneidung verboten. Offensichtlich soll hier im Vergleich mit anderen Ländern, in denen oftmals Kinder misshandelt werden, eine Entscheidung gegen Individualrechte und entgegen sich ändernder Rechtsprechung und Wertevorstellungen der Mehrheit der Bevölkerung erzwungen werden. Die vorgelegte Regelung trägt eindeutig die Handschrift religiöser Lobbyisten, alle Forderungen die seitens religiöser Verbände gestellt wurden, wurden erfüllt. Es ist schade. Aber Jungen haben offensichtlich keine Lobby.“
Zitate aus :
http://www.lokalkompass.de/dortmund-city/politik/gesetzentwurf-regierung-will-beschneidung-von-jungen-erlauben-d218722.html
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Die schwedische Pädiatrie-Vereinigung (Svenska barnläkarföreningen, BLF) fordert ein Verbot der religiösen und medizinisch nicht notwendigen Beschneidung von Jungen.
Nach einer Jahrelangen Diskussion ist das BLF zu dem Ergebnis gekommen, dass die Beschneidung von Jungen verboten werden sollte, weil die davon betroffenen Kinder noch nicht in der Lage seien eine selbstständige Entscheidung über den Eingriff zu treffen.
....
http://www.thelocal.se/39200/20120219/
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Kabinett beschließt Beschneidungsgesetz
.
http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-kabinett-bringt-gesetz-zur-beschneidung-auf-weg-1.1491979
..
Nach Angaben der Nachrichtenagentur dpa soll das BGB um den Paragrafen 1631d ergänzt werden. Seine beiden Absätze lauten demnach:
....
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
...
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind.
....
Dem Zentralrat der Muslime ist das geplante Beschneidungsgesetz nicht konkret genug. "Was ist denn Kindeswohlvorbehalt? Wie drückt sich das aus?", sagte der Zentralrats-Vorsitzende Aiman Mazyek im Bayerischen Rundfunk.
.....
Bis zu welchem Alter ist ein Kind ein- und urteilsfähig ?
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Sollte heißen :
.
Bis zu welchem Alter ist ein Kind nicht ein- und urteilsfähig ?
Wer prüft das ?
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
„Der heutige Beschluss des Kabinetts ist bereits ein wichtiges Signal, um die entstandene Verunsicherung zu beseitigen“, sagte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) am Mittwoch in Berlin und fügte hinzu: „Die parlamentarischen Beratungen können jetzt intensiv aufgenommen werden.
.
http://www.fr-online.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-bleibt-straffrei,1472596,20561214.html
Wieso wird nicht erst beraten und dann beschlossen ?
I.S. kommentiert am Permanenter Link
Das Kabinett hat (beraten und) beschlossen, den Gesetzentwurf dem Parlament zur Beratung vorzulegen.
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Bleibt zu hoffen, dass dieser Wunsch, der die Motivation der Gesetzesklempner ausdrückt, nicht in Erfüllung geht:
Man stelle sich eine ähnliche Äußerung über die Beschneidung der Klitorisvorhaut bei Mädchen vor - und das öffentliche Echo ...
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Beschneidungen bleiben erlaubt (www. dw.de)
Die Bundesjustizministerin verwies auf den im Grundgesetz geregelten Vorrang des elterlichen Sorgerechts: Eltern dürften deshalb ihre Kinder "grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen" erziehen und ihnen religiöse Überzeugungen vermitteln.
Äh ... Grundrechte der Kinder? Recht auf gewaltfreie Erziehung? Nichts da, Elternrecht ist Trumpf.
Fundamentale Kritik am Gesetzentwurf kam bereits im Vorfeld der Kabinettsentscheidung von der Deutschen Kinderhilfe. "Es ist ein Irrglaube, mit Zäpfchen oder einer Salbe diese erheblichen Schmerzen und ihre Auswirkungen auf das Schmerzempfinden im späteren Leben lindern zu können", kritisierte der Vorstandsvorsitzende Georg Ehrmann. Die Deutsche Kinderhilfe lehne Beschneidungen im Säuglingsalter ebenso wie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte als unzumutbare Körperverletzung ab, betonte Ehrmann. Er appellierte an den Bundestag, das Gesetz nicht im Eilverfahren durchzuwinken, sondern an einem Runden Tisch zu diskutieren.
Wiss. Mit. Seba... kommentiert am Permanenter Link
Ich teile den Optimismus, dass das BVerfG es schon richten werde, nicht. Dass die beabsichtigte gesetzliche Regelung offenkundig verfassungswidrig ist und nun mit geradezu peinlichen Verkürzungen, Verzerrungen und Auslassungen in der Argumentation durchgepeitscht werden soll, muss nicht heißen, dass unsere Verfassungsgericht das Spiel nicht trotzdem mitspielt. Denn die Karlsruher Richter haben sich mMn schon lange von einer streng rechtlichen Überprüfung der ihnen vorgelegten Fragen verabschiedet und fungieren leider oft genug nur noch als politische Bekräftigungsinstanz. Mittlerweile schreckt man nicht einmal mehr davor zurück, auch offenkundig falsche Behauptungen des Gesetzgebers zu wiederholen und zu übernehmen, wenn es politisch opportun ist.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Rechtsprechung des BVerfG zur Sicherungsverwahrung: Das BVerfG behauptet dort (BVerfGE 109, 133, 157 f., fortgeführt in BVerfGE 128, 326, 373) wider besseres Wissen, dass die Kriminalprognose zuverlässig sei. Dabei belegen sämtliche Studien (Kinzig 2008, M. Alex 2010, Müller/Stolpmann/Fromberger/Haase/Jordan 2011) das Gegenteil und nicht einmal die Koryphäen auf dem Gebiet der Kriminalprognose würden sich anmaßen zu behaupten, dass sie die Rückfälligkeit eines Straftäters "sicher" vorhersagen können. Aber es wäre wohl politisch nicht vermittelbar, wenn man zugeben würde, dass ca. 90% der Sicherungsverwahrten trotz tatsächlicher Ungefährlichkeit weggesperrt werden...
Am Ende werden wir aus Karlsruhe wahrscheinlich wieder etwas ähnliches wie in BVerfGE 6, 389 zu hören bekommen. Dort hieß es zur eigentlich offenkundigen Geschlechterdiskriminierung bei der Strafbarkeit der männlichen Homosexualität:
"Die Strafvorschriften gegen die männliche Homosexualität (§§ 175 f. StGB) verstoßen nicht gegen den speziellen Gleichheitssatz der Abs. 2 und 3 des Art. 3 GG, weil der biologische Geschlechtsunterschied den Sachverhalt hier so entscheidend prägt, daß etwa vergleichbare Elemente daneben vollkommen zurücktreten."
Mit einer ähnlich tautologischen Begründung könnte man nun auch die offensichtliche Jungendiskrininierung "rechtfertigen".
Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren und gebe die Hoffnung nicht auf, dass die Richter den Mut finden werden, den Rechten der wehrlosen Kinder zur Geltung zu verhelfen, die ihnen das Parlament wohl mit einem Federstrich nehmen wird...
werner kommentiert am Permanenter Link
Diese beiden Kommentare von Prof. Gotzmann sollte man zur Kenntnis nehmen:
http://verfassungsblog.de/das-klner-beschneidungsurteil-und-das-judentum...
http://verfassungsblog.de/das-klner-beschneidungsurteil-und-das-judentum...
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Danke für die Verlinkung dieses sehr interessanten und guten Beitrages!
Lesenswert auch der eigene Kommentar von Prof. Grotzmann zu einem anderen:
werner kommentiert am Permanenter Link
Hier verstehe ich Prof. Grotzmann nicht:
"spätestens wenn nachweislich ist, dass unbeschnittene Personen keine oder wenige Ausgrenzungen zu erwarten haben, bzw. wie im Beitrag dargestellt, die Religionsgemeinschaften hier zu einem recht unproblematischen Umgang gefunden haben..."
Der Gesetzentwurf bezieht seine diesbezüglichen Erkenntnisse ausschliesslich von den Religionsverbänden und erwähnt die symbolische Beschneidung als "vereinzelt". Nicht-Beschnittene Gläubige existieren demnach überhaupt nicht. Diese Darstellung ist doch ganz einfach zu widerlegen, oder? Die deutsche jüdische Gemeinde z.B. hat doch tausende russische unbeschnittene Juden aufgenommen, die nicht alle nachträglich beschnitten wurden.
Der Gesetzentwurf lässt ausserdem unter den Tisch fallen, dass die Abstammung von einer jüdischen Mutter entscheidend ist.
Interessant (wenn auch nicht entscheidend) ist übrigens in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass über die ART der Beschneidung Rabbiner entscheiden. Im alten Griechenland waren Juden nur teilbeschnitten.
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Schade , dass Prof. Grotzmann und ebenso der Historiker Prof. Wolffsohn nicht von unser Regierung gehört wurden, die einiges klarstellen über die jüdische Beschneidung.
Wünschenswert wäre, falls das Gesetz ratifiziert wird , dass diese beiden Herren auch vom Verfassungsgericht gehört werden.
Oder spielen beim Verfassungsgericht nie "Sachverständige" eine Rolle mehr ?
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“Kuckuck” ruft da ganz laut die bisherige Debatte und lacht sich kaputt, dass die Regierung geglaubt hat, sie mit diesem Gesetz zu verscheuchen. “Da bin ich wieder!”, ruft die Debatte. Es geht letztlich doch wieder um das Kindeswohl und nicht um den reinen Elternwillen.
http://www.humanist-news.com/schnippschnapp/
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http://de.wikipedia.org/wiki/Kupieren#Rechtliche_Bestimmungen
Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93).
Wer hätte gedacht, dass Dobermänner einmal besseren Schutz durch Gesetze genießen als Kinder ...
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"Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen." (§ 1627 BGB)
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/beschneidung-im-urlaub-1191643...
Enttäuscht von ... kommentiert am Permanenter Link
Lesen Sie einmal was jetzt Stephan Kramer, Generalsekretär des Zentralrats der Juden im Zeit Interview unter anderem gesagt hat. Da gibt er dem Kölner Urteil Recht.
.
Wir sind einen wichtigen Schritt weiter, aber der Weg ist noch lang. Trotzdem: Das Gesetz ist eine Verschlechterung des bisherigen Zustands und die Diskussion ist ja keineswegs mit dem Gesetzentwurf erledigt.
....
Erstens müssen jetzt die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sich in Ruhe ihre Meinung bilden, und ich bin keineswegs sicher, wie die sich entscheiden werden, auch wenn wir viel Unterstützung aus der Politik erhalten haben. Aber nicht immer ist das Meinungsbild der Parteibasis identisch mit der Position der Parteiführung.
.. Die Situation ist nicht so schwarz-weiß wie viele glauben. Die Beschneidung ist objektiv eine Körperverletzung, wie übrigens jede Blutabnahme oder Impfung beim Arzt auch. Es ist auch idiotisch, Kritik daran mit dem Argument abzutun, es täte nicht weh. Es tut weh. Es ist auch dummes Zeug, die Sache damit zu bagatellisieren, dass Mann diese paar Zentimeter Haut doch nicht braucht...
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-10/beschneidung-gesetzentwurf
werner kommentiert am Permanenter Link
Herr Kramer hat offensichtlich Angst, dass sich in der Zeit bis zur Abstimmung einige Abgeordnete " in Ruhe" über die juristischen und medizinischen Hintergründe informieren, und anders als ihre Parteiführung abstimmen. Sichwort: Aufhebung des Fraktionszwangs. Dagegen hat die SZ schon vor ein paar Tagen massiv gewettert.
Herr Kramer gibt dem Kölner Urteil keineswegs Recht: Tatbestand, naja, o.k., aber trotzdem besteht er auf Religionsfreiheit, obwohl er die Vorhaut jetzt ein bisschen aufwertet...
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Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, erläutert im ZDF-Morgenmagazin, warum sie die Beschneidung von nicht Einwilligungsfähigen grundsätzlich ablehnen.
http://www.zdf.de/ZDFmediathek/kanaluebersicht/aktuellste/446#/beitrag/v...
"Die Ungereimtheiten des Gesetzentwurfs sind bei der Anhörung in der SPD-Fraktion sehr deutlich geworden" (u.a. keine Erläuterung, was "ärztliche Kunst" und was "Kindeswohl" bedeutet), "das Kind ist Subjekt und kein Objekt, über das Eltern frei verfügen können", "wir leben heute im 21. Jahrhundert und da können auch jahrtausendealte Traditionen hinterfragt werden".
P.S.: warum werden die Stellungnahmen der "Experten" nicht veröffentlicht, denen das Eckpunktepapier zugesandt wurde? Muss verschwiegen werden, dass alle Mediziner dagegen sind? -> http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/479/47943.html
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In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift Recht und Politik (3/2012) haben der Strafrechtler Holm Putzke und die ehemalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum Thema „Ist die religiöse Beschneidung Körperverletzung?“Stellung genommen.
Harald Stücker kommentiert den Beitrag von Zypries hier: "Die Alltagsvernunft in der Komikernation" (dort auch der Link zu den Beiträgen, hier wegen wordpress-Quelle nicht direkt verlinkbar - welcher Praktikant hat denn den Spamfilter eingestellt?)
Es ist in der Tat bestürzend, welche "Qualität" die "Abhandlung" einer einstigen Justiz(!)ministerin aufweist. Selten gab es so viel Anlass zum Fremdschämen in der juristischen Welt.
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http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-10/beschneidung-volks...
Jerzy Montag in der "Zeit" über Untiefen und neue Koalitionen in der Beschneidungsdebatte.
Mit dem "Drecks"-Vorwurf hat er allerdings ein schönes Eigentor geschossen: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2012-10/beschneidung-volks...
Warum das Recht auf Körperverletzung nun unter dem Deckmantel der "Religionsfreiheit" daherkommt, weiß allerdings nur die "Zeit".
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http://www.haaretz.com/misc/iphone-blog-article/an-end-to-the-agony.premium-1.469576
An end to the agony
Victor S. Schonfeld
Jewish and Muslim children deserve protection from a hurtful, dangerous custom overdue for replacement. If it takes a court in 21st-century Germany to help us move beyond circumcision, I welcome that.
Germany's parliament may soon approve a law to protect religious circumcision, this to counteract a Cologne court ruling last June that pronounced the practice unlawful.
This is wrong - the German government should rethink. I say this as a Jewish parent from a proud rabbinic lineage, with relatives killed in the Holocaust; I say this as the maker of "It's a Boy!" - the 1995 British TV documentary that first broke the taboo on showing the hidden toll of circumcision. It demonstrated how a rite ingrained in Jewish and Muslim culture, and said to be divinely commanded, regularly results in acute suffering, injuries, mutilation and deaths.
(...)
Despite Wednesday's decision by the German cabinet to approve legislation that would protect circumcision, it's still not too late to reverse course. In a letter I've sent Chancellor Angela Merkel my message is simple: Please don't undo the opportunity for change created by your courageous Cologne judge. Jewish and Muslim children deserve protection from a hurtful, dangerous custom overdue for replacement. If it takes a court in 21st-century Germany to help us move beyond circumcision, I welcome that.
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Die Beschneidung gesetzlich gestatten?
Von Prof. Dr. Wolf-Dietrich Herzberg, ZIS 10/2012
Daraus ein interessanter Vergleich:
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Beschneidungen passen nicht in eine moderne Gesellschaft - ZEIT-Leserartikel von Avi Steinberg, geboren in Israel
Die Skepsis der Pädiater - Ärztezeitung, mit lesenswerten Kommentaren
Humanisten in NRW schreiben Landesregierung an
Diskussion in der SPD-Fraktion mit Experten zur Beschneidung minderjähriger Jungen
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Vortrag von Prof. Herzberg auf einer Informationsveranstaltung des Arbeitskreises Kinderrechte (Eigentlich hatte es eine Diskussionsveranstaltung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Frage der Beschneidung von nicht-einwilligungsfähigen Jungen werden sollen. Da sich trotz intensiven Bemühens kein Befürworter der Knabenbeschneidung finden ließ, der seine Sichtweise und seine Argumente vorgetragen hätte, wurde der Abend zu einer Informationsveranstaltung) --- Ausschnitte:
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Empfehlungen
der Ausschüsse zu Punkt ... der 902. Sitzung des Bundesrates am 2. November 2012
Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes
Der federführende Rechtsausschuss (R) und der Gesundheitsausschuss (G) empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung
zu nehmen:
A.
1. Der Bundesrat begrüßt, dass mit der beabsichtigten gesetzlichen Regelung
Rechtssicherheit für alle Betroffenen geschaffen werden soll. Er bittet allerdings,
im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zu prüfen, ob das Ziel
der Rechtssicherheit mit dem vorliegenden Gesetzentwurf tatsächlich erreicht
werden kann. Daran bestehen Zweifel.
- Nach § 1631d Absatz 2 BGB-E dürfen auch Personen Beschneidungen durchführen,
wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne Arzt zu sein, für die
Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt sind. Auch für die in
Absatz 2 genannten Personen gilt, dass die Beschneidung nach den Regeln der
ärztlichen Kunst durchgeführt werden muss. Dies hält der Bundesrat für unabdingbar.
Es stellen sich vor diesem Hintergrund allerdings mehrere Fragen:
- Können außerhalb einer Klinik oder einer ärztlichen Praxis überhaupt Beschneidungen
nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden,
oder können dort die notwendigen Anforderungen an Hygiene und Sterilität
nicht gewährleistet werden, die für eine Behandlung nach den Regeln der
ärztlichen Kunst erforderlich sind? Hierbei handelt es sich um eine tatsächliche
Frage, die im Gesetzgebungsverfahren geprüft werden muss. Wäre eine
Beschneidung außerhalb einer Klinik oder ärztlichen Praxis nicht nach
den Regeln der ärztlichen Kunst möglich, besteht die Gefahr, dass für
§ 1631d Absatz 2 BGB-E kein oder nur ein sehr eingeschränkter Anwendungsbereich
bleibt. Eine weitere Folge könnte sein, dass Beschneidungen
von den Gerichten bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs der
"Regeln der ärztlichen Kunst" als rechtswidrig angesehen werden, wenn sie
nicht in einer Klinik oder Arztpraxis durchgeführt werden.
- Was ist unter einer "im Einzelfall gebotenen und wirkungsvollen Schmerzbehandlung"
zu verstehen? Ist entsprechend der Auffassung pädiatrischer
Schmerzspezialisten eine Vollnarkose bei der Beschneidung unverzichtbar?
Wäre die letztgenannte Frage zu bejahen, bliebe für § 1631d Absatz 2
BGB-E ebenfalls kein oder nur ein sehr eingeschränkter Anwendungsbereich,
weil Vollnarkosen nur von Ärzten gegeben werden dürfen und eine
Beschneidung ohne Vollnarkose nicht den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechen
würde.
[2.] [Oder gibt es Schmerzbehandlungen für Beschneidungen nach den Regeln
der ärztlichen Kunst, die außerhalb einer Klinik oder Arztpraxis angewandt
werden können?]
(3.)/[4.] Dem Bundesrat ist es ein Anliegen zu betonen, dass mit dieser Prüfbitte das
dem Elternrecht immanente Recht zur religiösen Kindererziehung nicht infrage
gestellt werden soll. (Das Gegenteil ist der Fall. Der Bundesrat hält es für seine
Pflicht darauf hinzuweisen,) / [Der Bundesrat weist darauf hin,] dass der vorliegende
Gesetzentwurf die Gefahr birgt, dass infolge der Notwendigkeit der Auslegung der im
Gesetzentwurf vorgesehenen unbestimmten Rechtsbegriffe entgegen der Intention des
Entwurfs gerade Rechtsunsicherheit geschaffen werden könnte. Eine gesetzliche Regelung,
die die Beschneidung auch aus religiösen Gründen ermöglichen soll, muss so konstruiert sein,
dass dieses Ziel zweifelsfrei erreicht wird.
B.
5. Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Familie und Senioren
empfehlen dem Bundesrat, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.
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Schon interessant, wie das unter dem Deckel gehalten wurde - dass der Gesetzentwurf nämllich Rechtsunsicherheit erst erzeugt und mit Begriffen zu manipulieren versucht, die aber dummerweise durch anerkannte Standards schon festgelegt sind ("Regeln der ärztlichen Kunst"). Dies erweist sich nun als Bumerang.
Eine Schande ist dagegen, dass der Rechtsausschuss zu den verfassungsrechtlichen Aspekten kein Wort verliert.
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Streitfall Beschneidung (tagesschau24)
Aus der Reihe "Gott und die Welt" - Ein Film von Tilman Jens
Fr 26.10. 20.15-20.45
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Zum Thema "Beschneidung verhindert Stigmatisierung und liegt daher im Kindeswohl" ein interessanter Blogeintrag von Erol Özkaraca, Rechtsanwalt und Angehöriger im Berliner Abgeordnetenhaus für den beinahe schon legendären Bezirk Neukölln - SPD.
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Wie armselig im Vergleich zur SPD die FDP mit dem Thema umgeht, kann man hier machlesen:
http://www.stephan-thomae.de/content/thomae-fraktionsinternes-fachgespr%...
- voraussichtlich Fraktionszwang
- "Sachverständige" bleiben anonym
- Beschneidung von Knaben "vom Grundgesetz gedeckt", bei Mädchen nicht - ohne Begründung
- "jüdisches Leben" muss auf jeden Fall "möglich sein", koste es was es wolle
Und die Krönung: "Die Regelung bestätigt vielmehr eine Jahrzehnte lang in Deutschland geübte Praxis, durch die Rechte der Kinder verbessert werden."
Ahnungslosigkeit? Gehirnwäsche? Perversion des Denkens?
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